Autobahnlicht Multibeam LED
Wenn ich auf die Autobahn fahre und NICHT das Fernlicht aktiviere, dann habe ich einen gefühlt sehr, sehr kurzen Lichtkegel, fast so kurz wie innerorts. Wenn ich im Comand das Intelligent Light System abwähle, dann wird der Lichtkegel deutlich länger und höher.
Geht denn das Autobahnlicht NUR bei aktiviertem Fernlichtassistent?
Mercedes ist da selber mit der Erläuterung nicht so klar.
Hier heißt es bei diesem Link: http://techcenter.mercedes-benz.com/de/multibeam-led/detail.html#detail-section
"Bei einer erkannten Autobahnsituation wird die Fernlichtverteilung so eingestellt, .... . Je nach Verkehrssituation wird das Autobahn-Teilfernlicht aktiviert, um durch eine gezielte Lichtaussparung andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden."
Das klingt doch so, als müsste ich nichts tun. Allerdings heißt es "wird die Fernlichtverteilung" so eingestellt. Also muß ich vorher Fernlicht aktiviert haben?
Und im Video zum Autobahnlicht wird auch so getan, dass das Fahrzeug automatisch die Autobahn erkennt und selber was mit dem Licht macht OHNE, dass ich was am Fernlichthebel tun muß.
Wie ist das bei Euch?
Beste Antwort im Thema
Leute, lasst euch doch nicht von solchen Menschen wie @antarantar und Co ärgern oder reizen. Wir sollten uns nicht über die Probleme in deren verfehlter Erziehung unterhalten, sondern uns um Automobilthemen kümmern. Es wird immer Menschen geben welchen jegliche Sozialkompetenzen fehlen. Sich über diese Menschen zu ärgern ist, wie mit Steinen auf Panzer zu werfen. Kann man machen, bringt aber nichts. Somit sollte man auch seine Zeit nicht mit Gedanken an dieses Klientel verschwenden. Aber es freut mich dann doch um so mehr, wenn solche Menschen auf ihresgleichen treffen und sie dann selbst lauthals wie die Rohrspatzen schimpfen. Da denke ich mir immer lachend, es muss doch einen Gott geben und der hat sehr viel Humor.😁
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Innerorts ist Fernlicht erlaubt, wenn die Straßenbeleuchtung (Laternen) aus ist.
@delvos
So sieht es aus. Ein generelles Verbot für die Nutzung des Fernlichts Innerorts gibt es nicht. Nur muss man genau darauf achten, dass auch einen Grund, wie z.B. schlechte Straßenbeleuchtung, besteht.
https://www.sueddeutsche.de/.../...ml-dpa-com-20090101-190715-99-65259
Auch bedeutet innerorts nicht nur Stadt, sondern auch Dorf. Und es gibt auch Straßen, die zwar innerorts sind, aber nur teilweise tatsächlich durch Dörfer führen.
Zitat:
@A4444 schrieb am 28. November 2019 um 11:45:03 Uhr:
Kann es sein, dass auf der Autobahn die LEDs des linken Scheinwerfers etwas „nach unten fahren“, so dass die LKWs nicht geblendet werden?
Ich bekomme auch keine Lichthupe von den LKWs.
Da könnte was dran sein! Wenn beim LKW die Scheinwerfer verdeckt sind und oben am Führerhaus nur relativ dunkle Positionsleuchten glimmen, kann das die Kamera eigentlich nicht sehen. Bei PKW ist das nicht anders, nur sitzen die nur minimal über dem Scheinwerfer - da fällt es weniger auf. Vielleicht bewirkte das Update ja folgendes: Bei eingeschaltetem automatischen Fernlicht und Erkennung einer Autobahn (beim 212 wars ca 2km mehr als 110 fahren) ---> Lichtkegel links runter. Damit wird kein nicht erkannter LKW mehr geblendet und der rechte Kegel bleibt oben und sorgt für weite Ausleuchtung. Nur eine Theorie, aber klingt gut finde ich.
Im Prinzip sehr ähnlich wie beim automatisch einschaltenden Autobahnlicht beim 212, OHNE das der Lichthebel auf automatisches Fernlicht nach vorn gedrückt wird. Der linke Kegel bleibt unten. Der Rechte wird hoch und nach rechts gefahren, was schon für eine tolle Ausleuchtung sorgt. Schilder sehen aus wie komplett im Fernlicht, eine Hell-dunkel Grenze auf der Fahrbahn nicht zu sehen. Dabei wird auch noch die Leistung der LED erhöht. Geblendet wird niemand. Und das Ganze OHNE den Lichthebel nach vorn zu drücken!
Früher (ohne ILS) musste man oft mal aufblenden um den weiteren Verlauf der Straße zu sehen. Jetzt mit dem Autobahnlicht ohne Fernlicht hab ich das nie wieder gebraucht.
Es gibt für den 212 eine exakte Dokumentation, wie die Lampen arbeiten beim ILS - kein Werbeprospekt, sondern sehr technisch mit z.B. Lenkwinkelangaben. Vielleicht auch für den 213 zu bekommen, ist aber sicher ziemlich gleich.
Deswegen probiert ruhig mal das implementierte automatische Autobahnlicht ohne den Lichthebel nach vorn zu drücken. Die Funktion hätte sich MB ansonsten ja sparen können, wenn sie keinen Sinn hätte.
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Zitat:
@antarantar schrieb am 27. November 2019 um 18:51:00 Uhr:
Ich habe das Fahrzeug so vom Werk erhalten und nie irgendwas verstellt. Mercedes wirbt damit, dass es automatisch abblendet, somit ist das definitiv nicht mein Problem. Sollen sich die LKW Fahrer doch bei Mercedes beschweren.Da bin ich absolut schmerzfrei.
Ich zitiere aus der Betriebsanleitung: "Die verschiedenen Lichtsysteme des Fahrzeugs sind nur Hilfsmittel. Die Verantwortung für die korrekte Fahrzeugbeleuchtung entsprechend den herrschenden Licht- und Sichtverhältnissen, den gesetzlichen Bestimmungen sowie der Verkehrssituation liegt beim Fahrer des Fahrzeugs."
Deine Schmerzfreiheit kann ich also bestätigen.
Zitat:
@upjet schrieb am 28. November 2019 um 20:48:04 Uhr:
Innerorts ist Fernlicht nicht erlaubt, außerdem braucht man es nicht. Ich bin noch niemals mit Fernlicht in der Stadt gefahren, schon mal als Lichthupe benutzt, das ja.
Wo steht das???
Ich habe gerade 670 km Autobahn im Dunklen abgespult und habe den Fernlichtassistenten nicht benutzt und such nicht gebraucht. Habe deutlich gesehen, wie das Auto auf Autobahnlicht umgeschaltet hat und der erweiterte Lichtkegel hat vollkommen ausgereicht. Mein Multibeam scheint in allen Lagen korrekt zu funktionieren, Innerorts, Außerorts mit und ohne FLA sowie Autobahn und was es da sonst noch alles gibt. Ich hätte mir nichts Besseres vorstellen können.
VG
Andreas
Zitat:
Zitat:
@upjet schrieb am 28. November 2019 um 20:48:04 Uhr:
Innerorts ist Fernlicht nicht erlaubt, außerdem braucht man es nicht. Ich bin noch niemals mit Fernlicht in der Stadt gefahren, schon mal als Lichthupe benutzt, das ja.Wo steht das???
§ 17 Abs. 2 StVO
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Das ist cool
§ 17 Abs. 2 StVO
(2) ....
Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.
.....
Ich werde in meinem Auto sehr oft geblendet, auch über meine eigenen Spiegel.
Gut das es hier nicht um SUV geht, SUV sind noch schlimmer.
Da sind die Scheinwerfer höher wie in Limo, Kombi und Co.
Da sehe ich nix mehr wenn der hinter mir fährt,
ich kann nicht nach rechts weil ich nichts sehe was da ist.
Ich kann nur Fuß vom Gas nehmen das mich der SUV rechts überholt, ich sehe einfach nix durch das Licht im Spiegel und dadurch das ich durch das Licht geblendet bin, habe ich den Blendpunkt im Auge, ich sehe dann auch durch die Schieben fast nix und kann nur noch Gradeaus fahren.
Vielen Dank für den Auszug aus der StVO. Das kannte ich in der Tat noch nicht.
Wie gesagt, bei mir steht der Hebel immer auf Fernlicht -Automatik und ich fasse den Hebel nicht an, es sei denn wenn ich die Lichthupe betätige.
Alles andere ist mir zu aufwendig, daher lasse ich die Automatik machen.
Im Schlimmsten Fall bezahle ich halt ein Verwarnungsgeld, aber wegen Fernlichts innerorts wird es niemals ein Verwarnungsgeld geben.
Zitat:
@antarantar schrieb am 28. November 2019 um 23:11:35 Uhr:
Zitat:
@upjet schrieb am 28. November 2019 um 20:48:04 Uhr:
Innerorts ist Fernlicht nicht erlaubt, außerdem braucht man es nicht. Ich bin noch niemals mit Fernlicht in der Stadt gefahren, schon mal als Lichthupe benutzt, das ja.Wo steht das???
Ja es gibt Ausnahmen, im Regelfall fährt man aber ohne Fernlicht.
siehe Zitat aus Abendblatt.de
Auf der anderen Seite gibt es auch innerorts Strecken, die gar nicht, nicht durchgehend oder nur sehr schlecht beleuchtet sind. Hier dürften Autofahrer das Fernlicht zuschalten - "aber nur, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden", so Leser.
Ein generelles Fernlicht-Verbot in Ortschaften gibt es also nicht. Auch Autos, die vor einem fahren, dürfen nicht geblendet werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften kann man jedoch das Überholen durch kurzes Betätigen der Lichthupe ankündigen.
Wer dagegen auf durchgehend ausreichend beleuchteten Straßen mit Fernlicht unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Kommt es deshalb zu einer Gefährdung anderer oder zu einem Unfall, werden 15 beziehungsweise 35 Euro fällig.
Zitat:
@upjet schrieb am 29. November 2019 um 13:10:03 Uhr:
Zitat:
@antarantar schrieb am 28. November 2019 um 23:11:35 Uhr:
Wo steht das???
Ja es gibt Ausnahmen, im Regelfall fährt man aber ohne Fernlicht.
siehe Zitat aus Abendblatt.de
Auf der anderen Seite gibt es auch innerorts Strecken, die gar nicht, nicht durchgehend oder nur sehr schlecht beleuchtet sind. Hier dürften Autofahrer das Fernlicht zuschalten - "aber nur, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden", so Leser.
Ein generelles Fernlicht-Verbot in Ortschaften gibt es also nicht. Auch Autos, die vor einem fahren, dürfen nicht geblendet werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften kann man jedoch das Überholen durch kurzes Betätigen der Lichthupe ankündigen.
Wer dagegen auf durchgehend ausreichend beleuchteten Straßen mit Fernlicht unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Kommt es deshalb zu einer Gefährdung anderer oder zu einem Unfall, werden 15 beziehungsweise 35 Euro fällig.
Dann lieber durchgehend Fernlicht an und im Falle einer sehr sehr unwahrscheinlichen Kontrolle 10 Euro bezahlen.
Manche Meinungen kann ich nicht nachvollziehen, da fährst du in der Stadt mit Fernlicht und blendest die Fußgänger auf der rechten Straßenseite extrem. Aber bei dir ist die Entscheidung völlig klar. Wenn die Welt nur solche Typen wie dich, ohne soziales Verhalten hätte, dann gute Nacht.
Zitat:
@upjet schrieb am 29. November 2019 um 16:23:01 Uhr:
Manche Meinungen kann ich nicht nachvollziehen, da fährst du in der Stadt mit Fernlicht und blendest die Fußgänger auf der rechten Straßenseite extrem. Aber bei dir ist die Entscheidung völlig klar. Wenn die Welt nur solche Typen wie dich, ohne soziales Verhalten hätte, dann gute Nacht.
Da habe ich mich falsch ausgedrückt, ich fahre in der Stadt und im Prinzip überall mit Fernlichtautomatik Multibeam. Das Lichtsymbol im KI leuchtet grün. Ich habe es selten gesehen, dass das Lichtsymbol innerorts blau leuchtet.
Ich lasse die Automatik ihren Job machen und wenn die Automatik (nicht ich !!!) mal jemanden blenden sollte und dann noch zufällig ein Polizist das sieht, bezahle ich halt 10 Euro. Das wollte ich damit sagen.
Blende den Polizisten doch erst gar nicht und andere auch nicht. Das wäre ein feiner Zug von dir.