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Auffahrunfall

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo
Am Freitag fuhr mir einer mir einer seiner Aussage mit ca. 30 ins Heck. Er hat noch versucht auszuweichen, traf mich aber hinten rechts am Heck. Jetzt meine Frage wie hoch die Wahrscheinlichkeit dass tragende Teile beschädigt wurden? Stosstange und der untere Ansatz wäre mir egal muss eh neu. Siehe Bild. Polizei war vor ort. So wie es aussieht habe ich einschleudertrauma erlitten, werde einen Anwalt hinzuziehen. Es war ein wegeunfall. Bin krank geschrieben.
Schäden siehe foto

Beste Antwort im Thema

Nun denn
1. Für diese fahrlässige KV besteht die Möglichkeit, ein Kreuz im Anhörungsbogen zu machen, der als Zeugenaussage bei der Polizei ebgegeben wird.
2. Man braucht sich nicht von der anderen Versicherung volllabern lassen, sondern artikuliert seine geltenden Ansprüche
3. Trifft den Nagel auf den Kopf: Du willst das Rundum-Sorglos-Paket und den Hintern nicht aus dem Sessel heben - dafür zahlen alle in der der Solidargemeinschaft den unnützen Beitrag, der dem Rechtsanwalt in die Tasche fließt. Am Ende nimmst Du Dir dann einen Anwalt, weil Deine Versicherung wieder die Prämien erhöht hat ......
Oh Mann

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Suche dir einen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens vor Ort. Der wirkliche Schaden kann erst nach Demontage des Stoßfängers festgestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Audi2.0E


Hallo
Am Freitag fuhr mir einer mir einer seiner Aussage mit ca. 30 ins Heck. Er hat noch versucht auszuweichen, traf mich aber hinten rechts am Heck. Jetzt meine Frage wie hoch die Wahrscheinlichkeit dass tragende Teile beschädigt wurden? Stosstange und der untere Ansatz wäre mir egal muss eh neu. Siehe Bild. Polizei war vor ort. So wie es aussieht habe ich einschleudertrauma erlitten, werde einen Anwalt hinzuziehen. Es war ein wegeunfall. Bin krank geschrieben.
Schäden siehe foto

Sieht aber aus wie hinten links?

Die Prallträger sind meist gebrochen hinter der Stossi

Musst demontieren und hinschauen, wie schon oben gesagt.
Hab mal einen 3er gesehen, der sah hinten nicht so schlimm aus, aber die Türspaltmaße der hinteren Türen waren irgendwie "enger".
Sollt aber wohl hier nicht zutreffen, da nur 1 Seite getroffen. gucks mal von unten drunter

Zitat:

Original geschrieben von Audi2.0E


Jetzt meine Frage wie hoch die Wahrscheinlichkeit dass tragende Teile beschädigt wurden?

91,75%!... Gute Besserung...

;)

Ja es ist hinten links, habe mich verschrieben.

Hallo,
Deine Frage kann Dir niemand anhand Deiner Angaben und Deines Bildes auch nur annähernd richtig beantworten. Übe Dich in Geduld, spreche am Montag mit der gegnerischen Versicherung das weitere Vorgehen ab, insbesondere, welchen Gutachter Du zu Rate ziehen wünschst und lasse den Dingen ihren Lauf. Ein Anwalt kann Dir dabei auch nicht helfen, bei einem klaren Sachverhalt ist er sowieso unnütz wie ein Kropf.
Ansonsten: Gute Besserung
pat

Immer wieder ist auch zu sehen das die meisten Unfall Beteiligten davon ausgehen das es nur mit Anwalt geht. Warte erstmal ab was dir die Versicherung sagt und lass den Wagen von einem Gutachter checken.
Die Versicherung des Verursachers (nicht Gegner ^) wird Dir hier sicherlich helfen (war bei mir so damals..)
Ging alles reibungslos über die Bühne ohne Bürokratisches hin und her.

Der Hocker muß auf jeden Fall zum Sachverständigen, könnte Heckblech verzogen sein, denn der Stoßfänger ist ja auch zerbrochen und so schnell zerbricht der nicht. Anwalt könnte ein guter Tipp sein, denn die Sache mit dem Schleudertrauma ist ein Standardverfahren um der Versicherung das Schmerzensgeld aus der Tasche zu ziehen und ohne Attest dürfte das nicht gehen, aber Ärzte attestieren alles was man möchte :D Würde mir aber schon die Versicherung des Schädigers raussuchen .

Mit heckblech meinst du wahrscheinlich die richtige stossstange und nicht nur die aussenhaut? Wäre auch ok solange keine tragenden Teile beschädigt wurden

Schleudertrauma hat doch heutzutage jeder, auch wenn nur ein Einkaufswagen ins Heck gerollt ist....
Das zahlt die Versicherung schon fast automatisch aus. Allerdings gibts da auch keine große Summe für.
Ein Anwalt ist m.E. hier aber auch unnötig und treibt nur die Kosten hoch. Wenn die Schuldfrage klar ist und die gegnerische Versicherung keine Probleme macht, braucht man keinen Anwalt. Der repariert das Auto nämlich auch nicht.

Der Anwalt ist für mich Pflicht in diesem Fall.
1. Wurde mir unverschuldet eine Körperverletzung zugefügt wofür ich alle ansprüche geltendmachen will. (evtl. Folgeschäden)
2. Zweitens möchte ich mich. Nicht von der Versicherung voll labern lassen. Von wegen wir schickeneinen Gutachter wenn sie einen eigenen holen müssen sie den selber zahlen, mein Anwalt wird denen schon sagen was sie zahlen müssen.
3. Hab ich keine Lust mich um was zu kümmern. Das einzigste ums was ich mich kümmer ist die Werkstatt meiner wahl und und Gutachter meiner Wahl

Nun denn
1. Für diese fahrlässige KV besteht die Möglichkeit, ein Kreuz im Anhörungsbogen zu machen, der als Zeugenaussage bei der Polizei ebgegeben wird.
2. Man braucht sich nicht von der anderen Versicherung volllabern lassen, sondern artikuliert seine geltenden Ansprüche
3. Trifft den Nagel auf den Kopf: Du willst das Rundum-Sorglos-Paket und den Hintern nicht aus dem Sessel heben - dafür zahlen alle in der der Solidargemeinschaft den unnützen Beitrag, der dem Rechtsanwalt in die Tasche fließt. Am Ende nimmst Du Dir dann einen Anwalt, weil Deine Versicherung wieder die Prämien erhöht hat ......
Oh Mann

Patnican hat Recht.
Offenbar nähern wir uns in Deutschland immer mehr den amerikanischen Verhältnissen an, wo man ohne Anwalt nicht mal zu einem Date geht....
Du sollst dich an einem Verkehrsunfall nicht bereichern und alles rausholen, was irgendwie möglich ist. Du sollst nach dem Unfall so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Das ist Aufgabe der generischen Versicherung. Dafür wird sie auch sorgen.
Dass freie Gutachterwahl besteht, ist sowieso jedem klar. Das wird die Versicherung auch kaum in Abrede stellen. Natürlich schicken die auch gern ihre eigenen Gutachter vorbei. Ist ja auch verständlich.
Falls du dich doch noch von uns überzeugen läßt, die Sache ohne Anwalt zu regeln, empfehle ich dir aber, die Schreiben an die gegnerische Versicherung vorher mal durch die Rechtschreibprüfung laufen zu lassen oder von einer Person gegenlesen zu lassen, die der deutschen Rechtschreibung und Grammatik mächtig ist.

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