AuffahrUnfall
Hallo Leut´z wie ich euch schonmal Berichtet habe hatte ich ein Verkehrsunfall, mein Bmw wurde von ein LKW zerdrückt, Sprich er ist mir Hinten aufgefahren...
Bin damit gerade vor OLG, und nun Wurde die Tachoscheibe ausgewertet, um die Geschwindigkeiten festzustellen.
Der Unfall Passierte folgendermaßen,
Ich befuhr eine 4 Spurige Straße., 2 Straßen in Fahrtrichtung 2 zurück,
Vom Ortseingangsschild bis zur Ortseinfahrt wo ich einbiegen wollte sind es ca 200 Meter.
Ich Fuhr neben dem Lkw und Wechselte noch vor dem Ortseingangsschild von der Linken auf die Rechte Fahrbahn.
Fuhr weiter setzte mein Blinker, verlangsamte meine Geschwindigkeit,( auf ca 10 m/h) fuhr schon Rechts rein , und dan fuhr mir der Lkw Fahrer auf.
Der Lkw Fahrer jedoch behauptet, ich sei erst kurz vor der Einfahrt auf die Rechte Fahrspur gewechselt , so das er den zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte.
Habt Ihr eine Idee,,, SChaut euch mal das Diagramm an...
Im Gutachten Steht noch:
wie der Geschwindigkeitverlauf während den 937 m, die zwischen A und _B liegen, im Einelnen war, ist aus beiliegender Tabelle und dem Diagramm zu entnehmen.
Aus 47 ´km/h ist ein rascher Abfall des Geschwndigkeitsschreibers bis auf 18 km/h festzustellen.
Welche Wegstrecke mit dem Fahrzeug hierbei noch zurückgelegt wurde, konnte wegen den anschließenden unfallbedingten Auslenkungen aus dem Aufschrieb nicht ermittelt werden. Nach der Art der Aufzeichnugen zu urteilen, handelt es sich um das Einsetzen einer Bremsung.
Bei 18 km/h wich der Geschwindigkeitsschreiber vom Normalaufschrieb ab und zeichnete in der Folge anomal auf. Diese Abweichen führen wir auf die außergewöhnliche Erschütterungen zurück, denen das Fahrzeug beim Unfallgeschehen ausgesetzt war.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
bigurbi ich glaube du hast das Diagramm falsch gelesen...
aha. dann erklär mir mal, wie man es richtig liest.
ich verstehe das so: der unfall hat bei meter 937 stattgefunden (bezogen auf die mittlere wegspalte). 200m vorher, also bei ca. 737, wärst du angeblich vor ihm eingeschert. er hat aber zwischen meter 707 und 833 leicht beschleunigt, was eigentlich dagegen spricht dass jemand vor ihm rübergefahren sein soll. vom gas gegangen ist er erst bei meter 870 und bereits 36m später hat er die vollbremsung eingeleitet. das sieht für mich so aus, als wäre er bei meter 870 vom gas weil du vor ihm eingeschert bist und hat dann bei meter 906 gemerkt dass du sofort abbiegen willst und ist auf die bremse gelatscht.
ich sage nur: es sieht für mich so aus! ich sage nicht: es war so. also nicht falsch verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
Nach Ortsschild 50 Zone...
Meint Ihr nicht das er ein wenig zu Schnell in einer Ortschaft mit dem Lkw gefahren ist ?
du hast ihn überholt und beschwerst dich dann dass er schneller war als erlaubt? schlechtes argument 😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
Weil ich ihn im Rückspiegel nicht gesehen hatte ???
Warum soll ich in den Rückspiegel schauen wenn ich abbiegen will ````???,
ääährm, ich hab in der fahrschule gelernt, dass man in den spiegel schauen muss wenn man abiegt...
Zitat:
Original geschrieben von Laura99
Die Diskussion der anwesenden Leihen, mich eingeschlossen ist vollkommen sinnlos.
Wenn die Sache schon vorm Oberlandesgericht ist, heisst das ja, das es selbst für Juristen, die täglich mit solchen Sachen zu tun haben nicht einfach zu entscheiden ist. Unsere Meinung zu diesem Thema trägt da soch höchstens dazu bei, dich zu verunsichern.
Wenn du einen sehr guten Anwalt hast, dann wird er schon das beste für dich herausholen. Er sollte wohl auch dein Ansprechpartner für deine Frage sein.
Ich hatte bisher auch nicht gerade den Eindruck, das hier jemand die Tachoscheibe professionell auswerten kann.
Da ein OlG Urteil immer weitreichende Folgen hat, würde ich mich freuen, wenn du uns über das Ergebniss unterrichten würdest.
Viel Glück beim Prozess.
Ach so, ja du must vor dem Abbiegen in den Spiegel schauen!
Und nicht nur in den Innenspiegel!
Gutes Statement!
Ich kann schon verstehen, dass Du das Thema hier thematisiert, aber was Laura sagst ist einfach richtig, denn hier sitzen nur Laien, die z.T. (wie ich) nicht mal die äußeren Gegebenheiten und auch die Tachowerte richtig einschätzen können. Es gibt genug Leute die dann einfach mal schnell ne Meinung schießen - insofern kann Dich das nur verunsichern.
Wenn Du weißt wie es war, Dir Deiner Sache sicher bist und vielleicht Deine Freundin noch entsprechend als Zeugin aussagen kann (auch wenn das natürlich auf Grund von Beziehung nicht so viel wiegt), dann musst Du das so durchziehen. Viel Glück wünsche ich auf jeden Fall auch!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Xecutor
ääährm, ich hab in der fahrschule gelernt, dass man in den spiegel schauen muss wenn man abiegt...
ja, damit man keine fussgänger oder radfahrer umnietet. aber du bist nicht dafür verantwortlich, wenn der hintermann pennt und dir deshalb drauffährt (wenn du ihn nicht vorher geschnitten hast +g+). so ist das zu verstehen
Ist es ein laufendes Verfahren? Darf man da "Beweise" dann eigentlich veröffentlichen?
Ich denke mal, ausser das wir hier wilden Herumspekulieren, können wir hier nicht weiterhelfen. Letzendlich entscheidet das der Richter. MT ist ja (zum Glück) kein Rechtshilfe-Portal bzw Forum. An anderer Stelle (zB. [URL=www.recht.de - Forum Deutsches Recht]Hier[/URL] kann dir besser geholfen werden 😉
Gruß
Score12
Also Sinnlos finde ich es nicht...
Mann kann sich doch darüber unterhalten, wie ander darüber denken,.
@bigurbi
Der Unfall hat nicht bei meter 937 staatgefunden, erst dann ist er auf die Bremsen richtig gegangen.... der Unfall hat bei 18 km/h staatgefunden..
Sprich er hat von 64 km/h auf 47 km/h abgebremst, bei einem weg von 31 Metern, und dabei von 47 km/h eine Vollbremsung hinterlegt, der Zusammenstoß hat bei 18 km/h staatgefunden...
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
ja, damit man keine fussgänger oder radfahrer umnietet. aber du bist nicht dafür verantwortlich, wenn der hintermann pennt und dir deshalb drauffährt (wenn du ihn nicht vorher geschnitten hast +g+). so ist das zu verstehen
du schaust also nie in den rückspiegel wenndu die spur wechselst, sondern verlässt dich auf deinen hintermann?
Zitat:
Original geschrieben von Xecutor
du schaust also nie in den rückspiegel wenndu die spur wechselst, sondern verlässt dich auf deinen hintermann?
Meine Güte es geht hier um einen SPURWECHSEL und um einen ABBIEGEVORGANG.
Beim SPURWECHSEL: guckt man zwingend in den Rückspiegel und in den Seitenspiegel. Hierbei gab es offenbar kein Problem/Unfall.
Beim Abbiegen REICHT EIGENTLICH SEITENSPIEGEL UND SCHULTERBLICK (Fußgänger), auch wenn ein Blick in den Rückspiegel natürlich nicht schaden kann. Er muss aber nicht sein und in den Seitenspiegel wird er wohl geschaut haben.
Kann doch nicht so schwer sein, das hier auseinander zu halten.
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
@bigurbi
Der Unfall hat nicht bei meter 937 staatgefunden, erst dann ist er auf die Bremsen richtig gegangen.... der Unfall hat bei 18 km/h staatgefunden..
Sprich er hat von 64 km/h auf 47 km/h abgebremst, bei einem weg von 31 Metern, und dabei von 47 km/h eine Vollbremsung hinterlegt, der Zusammenstoß hat bei 18 km/h staatgefunden...
ok. stimmt, das hätte ich deinem ersten posting entnehmen können. sorry.
allerdings macht das imho alles nur noch schlimmer. denn dadurch sieht es so aus, als habe er zwischen meter 906 und 937 abgebremst weil du vor ihm eingeschert bist, und dann direkt anschliessend ne vollbremsung gemacht weil er gemerkt hat dass du abbiegen willst. jedenfalls wird es umgekehrt schwer zu begründen, dass er dich "übersehen" hat bzw dass er gepennt hat, wenn er ja schon 30m vor der eigentlich vollbremsung angefangen hat zu bremsen...
ich muss laura aber auch zustimmen - wir haben hier nicht genug fachwissen um das beurteilen zu können. was ich hier mache, ist auch nur eine mägliche interpretation geben (so wie ich sie mir aus sicht des gegenerischen anwaltes vorstellen wrüde 😁)
@xecutor
es ging ums abbiegen, nicht ums spurwechseln! hast du selber geschrieben!
Ich Sachaue in den Spiegel.. wenn ich Überholle,,,
Aber ich schau nicht in den RÜCKSpiegel wenn ich in eine Einfahrt einfahre... sondern Rechts.. auf Fußgänger etc .
@bigurbi
Das Problem bei der Ganzen Sache ist, das er mich gesehen hat das Ich abbiegen will... er jedoch erstmals die Geschwindigkeit verringerte weil er dachte das ich schnell in die Einfahrt reinfahre., ich jedoch mein Fahrzeug auf Schrittgeschwindigkeit verlangsamen musste um einzubiegen.
Er jedoch gemerkt hat dass der Abstand zu klein wird, und daraufhin eine Vollbremsung machte.
Also, nun mach ich es doch.
Ich hab die Strassenverkehrsordnung rausgeholt.
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
... vor dem einordnen und nochmals vor dem abbiegen ist auf den nachfolgenden verkehr zu achten; vor dem abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine gafährdung nachfolgenden verkehrs nicht ausgeschlossen ist.
Soviel zum Gesetztestext.
Ein LKW , den du gerade überholt hast und der dazu noch etwas zügig unterwegs ist, stellt schon eine Gefahr dar, wenn du vor ihm bremst. Also auf jeden Fall blick in den Spiegel, auch beim Abbiegen.
So ein LKW bremst nicht wie ein PKW.
Ich habe leider nicht mehr im Kopf, ab wann du geblinkt hast. Aber das kann auch ausschlaggebend sein.
Ging mir jetzt aber mehr um den Blick in den Spiegel. Nur um alle Unklarheiten zu beseitigen.
Geblinkt habe ich ca 100 meter bevor ich Eingebogen bin ...
// Der Lkw behauptet jedoch, ich sei mit angepasster Geschwindigkeit in die Grundstückseinfahrt eingefahren//
Zitat:
Original geschrieben von Laura99
Also, nun mach ich es doch.
Ich hab die Strassenverkehrsordnung rausgeholt.
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
... vor dem einordnen und nochmals vor dem abbiegen ist auf den nachfolgenden verkehr zu achten; vor dem abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine gafährdung nachfolgenden verkehrs streiche nicht ausgeschlossen ist.
Soviel zum Gesetztestext.
Ein LKW , den du gerade überholt hast und der dazu noch etwas zügig unterwegs ist, stellt schon eine Gefahr dar, wenn du vor ihm bremst. Also auf jeden Fall blick in den Spiegel, auch beim Abbiegen.
So ein LKW bremst nicht wie ein PKW.
Ich habe leider nicht mehr im Kopf, ab wann du geblinkt hast. Aber das kann auch ausschlaggebend sein.
Ging mir jetzt aber mehr um den Blick in den Spiegel. Nur um alle Unklarheiten zu beseitigen.
Streiche ein "nicht" :-)
Ein LKW bremst nicht wie ein PKW, das stimmt.
Sollte es aber so sein, wie er sagt (also mal angenommen es ist so), dass der LKW-Fahrer nur leicht verzögert hat, weil er gesehen hat, dass er vor ihn gefahren ist, dann aber bei seiner stärkeren Bremsung zum Einbiegen nicht mehr genug bremsen konnte, dann hat der LKW-Fahrer zu wenig Verzögert, sprich zu wenig Abstand gehalten.
So das ist jetzt mal die "Freundliche" Auslegung. Ob es das Gericht auch so sieht, liegt wohl nicht in unserer Hand.