AuffahrUnfall

BMW 3er E36

Hallo Leut´z wie ich euch schonmal Berichtet habe hatte ich ein Verkehrsunfall, mein Bmw wurde von ein LKW zerdrückt, Sprich er ist mir Hinten aufgefahren...

Bin damit gerade vor OLG, und nun Wurde die Tachoscheibe ausgewertet, um die Geschwindigkeiten festzustellen.

Der Unfall Passierte folgendermaßen,

Ich befuhr eine 4 Spurige Straße., 2 Straßen in Fahrtrichtung 2 zurück,

Vom Ortseingangsschild bis zur Ortseinfahrt wo ich einbiegen wollte sind es ca 200 Meter.

Ich Fuhr neben dem Lkw und Wechselte noch vor dem Ortseingangsschild von der Linken auf die Rechte Fahrbahn.

Fuhr weiter setzte mein Blinker, verlangsamte meine Geschwindigkeit,( auf ca 10 m/h) fuhr schon Rechts rein , und dan fuhr mir der Lkw Fahrer auf.

Der Lkw Fahrer jedoch behauptet, ich sei erst kurz vor der Einfahrt auf die Rechte Fahrspur gewechselt , so das er den zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte.

Habt Ihr eine Idee,,, SChaut euch mal das Diagramm an...

Im Gutachten Steht noch:

wie der Geschwindigkeitverlauf während den 937 m, die zwischen A und _B liegen, im Einelnen war, ist aus beiliegender Tabelle und dem Diagramm zu entnehmen.

Aus 47 ´km/h ist ein rascher Abfall des Geschwndigkeitsschreibers bis auf 18 km/h festzustellen.
Welche Wegstrecke mit dem Fahrzeug hierbei noch zurückgelegt wurde, konnte wegen den anschließenden unfallbedingten Auslenkungen aus dem Aufschrieb nicht ermittelt werden. Nach der Art der Aufzeichnugen zu urteilen, handelt es sich um das Einsetzen einer Bremsung.

Bei 18 km/h wich der Geschwindigkeitsschreiber vom Normalaufschrieb ab und zeichnete in der Folge anomal auf. Diese Abweichen führen wir auf die außergewöhnliche Erschütterungen zurück, denen das Fahrzeug beim Unfallgeschehen ausgesetzt war.

51 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von FireWire82


Streiche ein "nicht" :-)
Ein LKW bremst nicht wie ein PKW, das stimmt.
Sollte es aber so sein, wie er sagt (also mal angenommen es ist so), dass der LKW-Fahrer nur leicht verzögert hat, weil er gesehen hat, dass er vor ihn gefahren ist, dann aber bei seiner stärkeren Bremsung zum Einbiegen nicht mehr genug bremsen konnte, dann hat der LKW-Fahrer zu wenig Verzögert, sprich zu wenig Abstand gehalten.
So das ist jetzt mal die "Freundliche" Auslegung. Ob es das Gericht auch so sieht, liegt wohl nicht in unserer Hand.

Das Resultat kann schon davon abhängen, wie der Richter geschlafen hat, oder ob er LKW fahrer mag oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von FireWire82


Meine Güte es geht hier um einen SPURWECHSEL und um einen ABBIEGEVORGANG.

Beim SPURWECHSEL: guckt man zwingend in den Rückspiegel und in den Seitenspiegel. Hierbei gab es offenbar kein Problem/Unfall.

Beim Abbiegen REICHT EIGENTLICH SEITENSPIEGEL UND SCHULTERBLICK (Fußgänger), auch wenn ein Blick in den Rückspiegel natürlich nicht schaden kann. Er muss aber nicht sein und in den Seitenspiegel wird er wohl geschaut haben.

Kann doch nicht so schwer sein, das hier auseinander zu halten.

schon klar, aber rückspiegel oder seitenspiegel ist wohl das selbe. in beidem sieht man den verkehr hinter sich..

Nachfolgenden Verkehr beobachten bedeutet im Normalfall mit dem Innenspiegel.

*Kaffeeaufsetz* 🙄

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Ja Aber man achtet eigentlich dadrauf was vor einem ISt..

und nicht hinter einem fährt !!!

Oder denkt ihr beim jeden Abbiegen ob das Fahrzeug hinter euch auch wirklich abbremst, ???

Zitat:

Original geschrieben von Score12


*Kaffeeaufsetz* 🙄

😁 😁

@Xecutor
RÜCKspiegel und SEITENspiegel ist in gewissen hinsicht das selbe, aber es ist ja wohl jedem klar dass mit rückspiegel der INNENrückspiegel gemeint ist und mit seitenspiegel der äussere. über sowas müssen wir doch hier jetz net diskutieren, oder? 😉

@xpowl
genau das ist der punkt. selbst wenn man merkt, dass das fzg hinter einem nicht bremst, was soll man denn dann machen? 1.gang reinhauen und wieder vollgas geben? ich glaube kaum dass davon was in der StVO steht. insofern ist die beobachtung des nachfolgendes verkehrs vor dem abbiegen zwar möglicherweise sinnvoll, kann aber im ernstfall einen auffahrunfall imho nicht verhindern.

Das Strassenverkehrsrecht ist so umfangreich, das es kaum jemand auf der Strasse gibt, der alle Verkehrsregeln kennt. Die Meisten kennen nur sehr wenige Regeln richtig. Dafür gibt es eine Menge gefährliches Halbwissen. Dazu kommt noch, das Verkehrsregeln auch mal geändert werden.

In vielen Situationen im Strassenverkehr stehst du mit einem Fuss im Knast ohne es zu wissen. Das ist kein Problem, da es im Normalfall gut geht. Probleme hat dann nur der, der den Fehler macht, unter Umständen unbewusst. Muss er aber trotzdem mit den Konsequenzen leben.

Das problem ist, das sie in der Fahrschule gar keine Zeit haben euch das alles in den Schädel zu hämmern. Also werden überhaupt nur die wichtigsten Themen behandelt. Ansonsten müsste jeder 3 Monate am Stück den ganzen Tag in die Fahrschule.

Schreibe mal kur auf was der Lkw Fahrer sagte... kann ein wenig Dauer.. muss bissien mehr Tippen...

ein kleinen moment

Zitat:

Original geschrieben von Laura99


Das problem ist, das sie in der Fahrschule gar keine Zeit haben euch das alles in den Schädel zu hämmern. Also werden überhaupt nur die wichtigsten Themen behandelt. Ansonsten müsste jeder 3 Monate am Stück den ganzen Tag in die Fahrschule.

Fährst Du nicht oder hast Du die StvO gegessen? 😁

Wir streiten uns gerade über Theorie und Praxis.

In der Theorie musst du in den Innenspiegel schauen.

In der Praxis tut es niemand.

Pech hat der, bei dem es knallt. Je nachdem, wie gut der gegnerische Anwalt ist.

Gefahren wird nach der Praxis, bestraft nach der Theorie.

Gute Nacht

Ich habe nicht umsonst die Strassenverkehrsordnung zu Hause. Habe Beruflich damit zu tun.

Sind übrigens über 2000 Seiten. Zu Betsellen unter www.beck.de für 25 Euro.

Ich fahre auch, jeden Tag. Genauso schlecht wie alle anderen. Bin mir aber ab und an der konsequenzen etwas mehr bewusst.

Meine Geschwindigkeit war nicht überhöht. Die Tachoscheibe habe ich auch dem Polizeibeamten solgiehc zur Einsicht gegeben. Ich bin dann auf dem BMW aufgefahren. Ich habe noch gebremst. Das nützte jedoch nichts, die Fahrbahn war nass udn ich hatte 25 Tonnen ladung. Ich fuhr ca 55 km/h . Der Bmw , der neben mir fuhr, fur zunächst mit gleicher Geschwindigkeit . Der BMW fuhr noch auf der linken Fahrspur, als ich in den Ort ...... hineingefahren bin. Er begann erst mit dem Überhollmanöver und dem nachfolgenden Einscheren auf ca Höhe der Jet-Tankstelle. *Überholt hat der BMw auf Höhe des Anfangs der JEt Tankstelle. Das Grundstück, in dem der BMw dann eingefahren ist, befinden sich ca parallel zur Jet-Tankstelle . Der BMw befand sich dann also ca 3- 4 Pkw Längen vor mir, als er einscherte und auch sogleich abbog. Der Bmw bremste sein Fahrzeu noch ab un bog sogleich nach rechts ab. Den Blinker hatte er auch nach rechts gesetzt. In der Strecke von 3-4 Pkw längen konnte ich mein Lkw nicht anhalten.

Als der BMw suich vor mich Setzte , also auf die rechte Fahrbahn rüberfuhr, war ein Abstand von 3- 4 Pkw Längen zu meinem LKw vorhanden. Dann bremste der Bmw ab und setzte den Blinker und bog in die Grundstückszufahrt ein. Der BMw bog mit angepasster Geschwindigkeit auf die Grundstückszufahrt ein. ER ist nicht in einem Rutsch auf die Grundstückzufahrt eingebogen, sondern hielt wie auf Bl3. eingezeichnet an, befand sich also hälftig auf der Rechten Fahbahn,.

Zitat:

Original geschrieben von Laura99


In der Theorie musst du in den Innenspiegel schauen.

wenn du dich mit der StVO so gut auskennst (soll kein angriff sein, bin immer froh wenn es noch leute gibt die die regeln kennen +g+) - hast du eine antwort auf meine frage ein stück weiter oben? also die frage, was man laut StVO wohl tun soll, wenn man beim blick in den rückspiegel vor dem abbiegen feststellt, dass der hinter einem fahrende nicht bremsen kann oder will? denn wenn es für dieses problem keine lösung gibt, dann macht der blick in den spiegel doch eigentlich gar keinen sinn...

doch: gas geben oder zumindest nicht weiter abbremsen. *G*

röwe

eine Kleine Skizze

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