AuffahrUnfall
Hallo Leut´z wie ich euch schonmal Berichtet habe hatte ich ein Verkehrsunfall, mein Bmw wurde von ein LKW zerdrückt, Sprich er ist mir Hinten aufgefahren...
Bin damit gerade vor OLG, und nun Wurde die Tachoscheibe ausgewertet, um die Geschwindigkeiten festzustellen.
Der Unfall Passierte folgendermaßen,
Ich befuhr eine 4 Spurige Straße., 2 Straßen in Fahrtrichtung 2 zurück,
Vom Ortseingangsschild bis zur Ortseinfahrt wo ich einbiegen wollte sind es ca 200 Meter.
Ich Fuhr neben dem Lkw und Wechselte noch vor dem Ortseingangsschild von der Linken auf die Rechte Fahrbahn.
Fuhr weiter setzte mein Blinker, verlangsamte meine Geschwindigkeit,( auf ca 10 m/h) fuhr schon Rechts rein , und dan fuhr mir der Lkw Fahrer auf.
Der Lkw Fahrer jedoch behauptet, ich sei erst kurz vor der Einfahrt auf die Rechte Fahrspur gewechselt , so das er den zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte.
Habt Ihr eine Idee,,, SChaut euch mal das Diagramm an...
Im Gutachten Steht noch:
wie der Geschwindigkeitverlauf während den 937 m, die zwischen A und _B liegen, im Einelnen war, ist aus beiliegender Tabelle und dem Diagramm zu entnehmen.
Aus 47 ´km/h ist ein rascher Abfall des Geschwndigkeitsschreibers bis auf 18 km/h festzustellen.
Welche Wegstrecke mit dem Fahrzeug hierbei noch zurückgelegt wurde, konnte wegen den anschließenden unfallbedingten Auslenkungen aus dem Aufschrieb nicht ermittelt werden. Nach der Art der Aufzeichnugen zu urteilen, handelt es sich um das Einsetzen einer Bremsung.
Bei 18 km/h wich der Geschwindigkeitsschreiber vom Normalaufschrieb ab und zeichnete in der Folge anomal auf. Diese Abweichen führen wir auf die außergewöhnliche Erschütterungen zurück, denen das Fahrzeug beim Unfallgeschehen ausgesetzt war.
51 Antworten
und nun? 😕
Das War mein Auto danach...
Nun was sagt ihr zu den Geschwindigkeitsverlauf,
ist nicht darauß zu entnehmen, das ich Recht habe ?!?!?
also für mich ergibt sich daraus keine eindeutige schuld. schuld kannst du haben, oder auch der lkw fahrer. du weil du evtl. nicht genügend sicherheitsabstand gelassen hast, ihn im rückspiegel nicht gesehen hast, oder er weil er einfach zu schnell war, oder zu spät auf die bremse gegangen ist. für mich hört sich das nach teilschuld an
Was ist denn Punkt A und was ist Punkt B?
Zwischen diesen beiden Punkten hat ja jedenfalls nur eine leichte Bremsung am Schluss festgestellt.
Wirft er Dir also vor Du seist direkt vor ihm eingeschert?
P.S.: Ist ein 323ti, so wie es aussieht. Solltest Du das arme schöne Teil Schlachten müssen (was ich Dir nicht wünsche), dann hätt ich Interesse am Klimakondensatorlüfter und dem Motorschutz unten (Plastikabdeckung an unterseite des Motors befestigt, siehe Signatur)
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Weil ich ihn im Rückspiegel nicht gesehen hatte ???
Warum soll ich in den Rückspiegel schauen wenn ich abbiegen will ````???,
Ja aber sprechen die Aufzeichnungen des Diagramm nicht eher für meine Version,
Ich mein man sieht das er zögerlich von 64 Km/h auf 47 sein Fahrzeug verlangsamte (innerhalb von 31 metern), und dan eine Vollbremsung machte, wobei der zusammenstoß bei 18 km/h lag.
Sprich wäre es so Wie er es behauptete, wäre ich so kurz vor der Einfahrt rechts eingebogen, und sofort Strark abgebremst hätte, hätte er doch sofort die Geschwindigkeit Stark verringert, und der Aufprall wäre bei mir im Ganzen Heckbereich oder nicht ???
Ausserdem sagte er als ich ihn überhollte , war ein Abstand von 2-3 Pkw zu Ihm..
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
Sprich wäre es so Wie er es behauptete, wäre ich so kurz vor der Einfahrt rechts eingebogen, und sofort Strark abgebremst hätte, hätte er doch sofort die Geschwindigkeit Stark verringert, und der Aufprall wäre bei mir im Ganzen Heckbereich oder nicht ???
DAS würde ich auch so sehen, aber deshalb Frage ich ja was Punkt a und b überhaupt sind. dafür müsste Punkt B ja etwa an der Einfahrt liegen, wo Du abbiegen wolltest.
Das mit dem Heckbereich ist aber nicht eindeutig. Denn wenn Du wie er behauptest, ganz knapp schräg rüber in die Straße gezogen wärst, hätte er auch nur hauptsächlich die rechte Seite getroffen.
@ firewire
Ja er meint ich sei kurz vor der Einfahrt rechts eingeschert, und sofort abgebogen..
//meine Freundin wurde dabei auch Verletzt... platzwunde 7cm) am Kopf..
sieht nicht so toll aus finde ich. denn 200m vor dem unfall, wo du ja angeblich schon die spur gewechselt hast, hat der LKW fahrer nochmal leicht beschleunigt. wenn du da wirklich vor ihm rübergefahren wärst, hätte er vermutlich eher verzögert - das tut er jedoch erst ca. 30-60m vor dem unfall, woraus man deuten könnte dass du erst da eingeschert bist - das wäre dann nicht so gut für dich...
und die position des schadens am fzg sagt auch nicht viel aus, denn das kam ja vermutlich daher dass du schon ein stück weit um die kurve rum warst.. also egal wann du die spur gewechselt hast, der aufprall wird immer rechts im heckbereich sein wenn du schon angefangen hast ums eck zu fahren
Sagen wir`s mal so, dass Resultat zeigt ja, dass Du vor ihm eingeschärt bist und ihn ausgebremst hast.
Sowas kannst Du mit einem anderen PKW machen, LKW`s haben dazu zu lange Bremswege.
Wart ab, wie der Richter das sieht, ich denk mal nicht, dass Du guten Karten hast.
bigurbi ich glaube du hast das Diagramm falsch gelesen...
Nun das Lkw Fahrzeug war vorne Rechts beschädigt..
Ja aber warum ausgebremst..
wenn ich 200 meter vorher von links nach Rechts wechsel... ist es doch kein ausbremsen..
oder überhollt ihr 1 Km vorher wenn ihr abbiegen wollt ???
Ausserdem ist vor Ortsschild 60 Zone.. war halt schneller als das Fahrzeug.
Nach Ortsschild 50 Zone...
Meint Ihr nicht das er ein wenig zu Schnell in einer Ortschaft mit dem Lkw gefahren ist ?
Die Diskussion der anwesenden Leihen, mich eingeschlossen ist vollkommen sinnlos.
Wenn die Sache schon vorm Oberlandesgericht ist, heisst das ja, das es selbst für Juristen, die täglich mit solchen Sachen zu tun haben nicht einfach zu entscheiden ist. Unsere Meinung zu diesem Thema trägt da soch höchstens dazu bei, dich zu verunsichern.
Wenn du einen sehr guten Anwalt hast, dann wird er schon das beste für dich herausholen. Er sollte wohl auch dein Ansprechpartner für deine Frage sein.
Ich hatte bisher auch nicht gerade den Eindruck, das hier jemand die Tachoscheibe professionell auswerten kann.
Da ein OlG Urteil immer weitreichende Folgen hat, würde ich mich freuen, wenn du uns über das Ergebniss unterrichten würdest.
Viel Glück beim Prozess.
Ach so, ja du must vor dem Abbiegen in den Spiegel schauen!
Und nicht nur in den Innenspiegel!