Hallo anbei wurde bei meiner Tante im Fahrzeug eingebrochen und mehrere Teile entwendet,
der Schaden Betragt laut Dekra 10.000 inkl Mwst ohne Navi etc.
Die Versicherung hat wie Folgt abgerechnet,
Wiederbeschaffungswert 30.000 / obwohl fuer das Fahrzeug vor 1 Monat 35.000 bezahlt worden ist.
Wiederbeschaffung : 30.000 inkl Mwst
Restwert 17.500
Versicherung hat jetzt nun nach Totalschaden abgerechnet,
Wiederbeschaffung ohne Mwst abzuglich Restwert.
Das sind knapp 7800,-euro
Nun die Frage an euch, darf die Versicherung einfach nach Totalschaden abrechnen obwohl die Reparaturkosten bei ca 14.000 euro gewesen waren mit navi, und der Wiederbeschaffungswert bei 30.000 euro.
danke