Astra J OPC BJ '13 gekauft. Angepriesene Austattung fehlt.

Opel Astra J

Servus Leute,

habe am 13.05 meinen Astra J OPC bei einem Händler gekauft. Meinen H OPC hab ich in Zahlung gegeben.

In der Anzeige auf Mobile.de stand, dass das Auto über das Sitz-Paket 2 verfügt inkl. Sitzheizung, Lenkradheizung, elektr. Verstellbare Sitze, etc.

Habe bei der Probefahrt aber nicht wirklich darauf geachtet und eher auf Geräusche, Fahrwerk, etc. geachtet.

Nach der Abholung bei genauerer Inspektion ist mir dann Aufgefallen das eben diese Austattung fehlt.
Habe das Autohaus dann im Anschluss damit Konfrontiert und mir wurde mit einer PDF und folgenden Text geantwortet:

"Hallo Herr *******,

hier erhalten Sie erstmal die Ausstattungsliste von dem Fahrzeug.

Diese erhalten wir über die Fahrgestellnummer.

Das System gibt dann die vom Hersteller eingegeben Informationen über die gesamte Ausstattung des KFZ’s."

Die PDF anbei Zeigt eine Austattungsliste mit dem Sitz-Paket 2. Ich lade euch diese hier hoch.

Ich sehe auf der PDF aber nicht das es mein Fahrzeug sein soll.

Bin dann selbst aktiv geworden und habe mir die Ausstattung laut meiner Fahrgestellnummer zukommen lassen und siehe da, nichts von wegen Sitzheizung etc.

Hab dem Händler dies dann zukommen lassen am Freitag. Heute kam die Antwort das es an den Chef weitergegeben wurde und sie das prüfen und sich melden.

Nun steht natürlich in meinem Kaufvertrag nichts von irgendwelcher Ausstattung sondern nur eben die Fahrzeugbezeichnung.

Hab ich irgendwas zu erwarten?
Nun klar, die Mobile.de Anzeige ist gelöscht und da steht natürlich das Fehler unter Vorbehalt sind.
Aber mir wurde ja jetzt im Nachhinein mitgeteilt das sie die Ausstattung scheinbar anhand der Fahrgestellnummer ermittelt haben also habe ich ja jetzt doch etwas in der Hand, oder?

Mir geht es nicht um die Sitzheizung etc. Die benötige ich gar nicht. Mir geht es darum das so etwas mit SICHERHEIT in den Kaufpreis mit einfließt und ich mich natürlich jetzt betrogen fühle.

Jemand schon mal sowas gehabt?

Das Auto ist sonst wirklich in bester Ordnung. Ist ein Tuning-Projekt vom RSP-Opel Autohaus am Sachsenring und ein absolutes Unikat.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bigmike1968 schrieb am 30. Mai 2019 um 12:43:47 Uhr:


Jetzt mal nicht übertreiben. Dir vorderen Scheiben bekommt man schon für 700€.
Gibt so viele die 100€ im Monat im Restaurant ausgeben. Da kommt auch viel zusammen🙂
Von übermäßigen Klamottenverbrauch will ich gar nicht erst anfangen.

Zitat:

@bigmike1968 schrieb am 30. Mai 2019 um 12:43:47 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 29. Mai 2019 um 18:52:32 Uhr:


Brembo-Bremsanlage? Sperrdifferential? Dann schonmal regelmässig was zurück legen 😉

Wenn man sich Gedanken um den Unterhalt machen muss dann sollte man definitiv die Finger vom opc lassen. Meine Meinung.

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Zitat:

@Powercruiser schrieb am 22. Mai 2019 um 11:13:05 Uhr:


Das liegt jetzt an dir was du machen möchtest.
Entweder die Energie sparen und sich damit abfinden und als Lebenserfahrung abstempeln. 😉
Oder eine Strategie überlegen wie du den Laden aufmischt. Vom ersten freundlichen Email beim Verkäufer bis zum letzten eskalierten Gespräch beim Geschäftsführer. Oder gleich direkt als explodierende Sau im Glaspalast einlaufen und sich mit entsprechender Lautstärke am Geschäftsführer mit Geschoßsätzen abreagieren das die Bude wackelt. 😁
Und mal schauen was so jetzt anschließend passiert.
Eins muß dir klar sein, das sind Geschäftsleute und die sind hart im nehmen und da muß man rotzfrech auftreten und Spektakel veranstalten um was zu bewegen falls sie dir nicht entgegen kommen. Ich würde da immer in die Kerbe Seriosität und Geschäftsgebaren und offensichtliche Verarschung rein hämmern. 😁

Beste Grüße
Powercruiser

Bin selbst im Verkauf tätig. Zwar Baustoff-Fachmarkt aber ich kenne das.
Ich hab gestern mal E-Mail hin geschrieben in der ich Passiv-Provokant darauf hinweise das man mich wohl
für dumm verkaufen will und ich gefälligst eine Stellungnahme seitens des Autohauses verlange.
Wenn sie eine Kauf-Rückabwicklung verhindern wollen bitte ich um dementsprechende Entschädigung.

Hab vor ca. 5 Minuten die Antwort des Autohauses bekommen.

"Guten Morgen Herr ******,

entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung.

Ich habe das ganze schon an meinen Kollegen weitergeleitet.

Ich bitte sie daher um etwas Geduld.

Wir melden uns dann bei Ihnen sobald ich eine Rückmeldung erhalten habe."

A) Screenshot der Internetseite gemacht wo zu sehen ist das "Sitzpacket 2" enthalten ist ... oder B) im Kaufvertrag dokumentiert?

Bei B ist es einfach. Bei A wird Dir auch ein Rechtsanwalt sagen das es ein gewisses Streitrisiko gibt. Grundlegend haben wohl auch schon Richter geurteilt das trotz Vermerk "ohne Gewähr" wohl essentielle Dinge verbindlich sind. Ansonsten könnten Verkäufer alles schreiben was sie wollten.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 22. Mai 2019 um 12:52:49 Uhr:


A) Screenshot der Internetseite gemacht wo zu sehen ist das "Sitzpacket 2" enthalten ist ... oder B) im Kaufvertrag dokumentiert?

Bei B ist es einfach. Bei A wird Dir auch ein Rechtsanwalt sagen das es ein gewisses Streitrisiko gibt. Grundlegend haben wohl auch schon Richter geurteilt das trotz Vermerk "ohne Gewähr" wohl essentielle Dinge verbindlich sind. Ansonsten könnten Verkäufer alles schreiben was sie wollten.

A) Nein, habe keinen Screenshot. Aber für mich spielt keine Rolle was auf der Internetseite stand. Den Link hatte ich als Favorit gespeichert und sogar der sagt: "Opel Astra J 2.0 Turbo GTC OPC Navi XEN+ TEMP SHZ PDC". Mir hat man nach dem Kauf ein Dokument zukommen lassen, indem das Paket steht. Man hat mir per E-Mail versichert, dass dies die Ausstattung meines Fahrzeuges laut Fahrgestellnummer ist. Das wiegt meiner Meinung nach auch wesentlich mehr als die Mobile.de Anzeige mit einem "Tippfehler unter Vorbehalt" etc.
B) Im Kaufvertrag steht lediglich das Auto und die Grunddaten

Zitat:

@Starbux93 schrieb am 22. Mai 2019 um 13:29:29 Uhr:



A) Nein, habe keinen Screenshot. Aber für mich spielt keine Rolle was auf der Internetseite stand. Den Link hatte ich als Favorit gespeichert und sogar der sagt: "Opel Astra J 2.0 Turbo GTC OPC Navi XEN+ TEMP SHZ PDC". Mir hat man nach dem Kauf ein Dokument zukommen lassen, indem das Paket steht. Man hat mir per E-Mail versichert, dass dies die Ausstattung meines Fahrzeuges laut Fahrgestellnummer ist. Das wiegt meiner Meinung nach auch wesentlich mehr als die Mobile.de Anzeige mit einem "Tippfehler unter Vorbehalt" etc.
B) Im Kaufvertrag steht lediglich das Auto und die Grunddaten

Die Infos zu Punkt A) waren mir so jetzt in der tat nicht bewusst. Das ändert etwas an der Sachlage. Grundsätzlich muss ein Käufer auch für gemachte Angaben geradestehen. Je nach Wortlaut und genauer Bedeutung kann man das (von mir dick hervorgehobene) Fettgedruckte durchaus als zugesicherte Eigenschaft werten. Die Frage ist halt, wie das im Zweifelsfall interpretiert wird. Gehe ich zu einem FOH und er sagt mir "laut Fahrgestellnummer" kann ich davon ausgehen, dass er umfassenden Zugriff auf OpelsBestell-Systeme hat und er wirklich 1:1 die alte Bestellung abrufen kann. Dies ist beim Fähnchenali etwas anders. Nichtsdestotrotz vleibt noch die Problematik der Eigenverantwortung. Man hätte solche Dinge easy checken könne und müssen. Man darf sich nicht blind drauf verlassen. Anders sähe es aus, wenn er zB gesagt hätte "Kupplung wurde erneuert". Dann kann man sich drauf verlassen, weil man es als durchschnittlicher Käufer nicht ohne weiteres prüfen kann.

Ein Selbstläufer würde das rechtlich keineswegs werden. Ich würde alles tun um eine faire einvernehmliche Lösung zu finden. Mal abwarten, was der Händler so anbietet.

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Zitat:

@guruhu schrieb am 22. Mai 2019 um 16:37:38 Uhr:



Zitat:

@Starbux93 schrieb am 22. Mai 2019 um 13:29:29 Uhr:



A) Nein, habe keinen Screenshot. Aber für mich spielt keine Rolle was auf der Internetseite stand. Den Link hatte ich als Favorit gespeichert und sogar der sagt: "Opel Astra J 2.0 Turbo GTC OPC Navi XEN+ TEMP SHZ PDC". Mir hat man nach dem Kauf ein Dokument zukommen lassen, indem das Paket steht. Man hat mir per E-Mail versichert, dass dies die Ausstattung meines Fahrzeuges laut Fahrgestellnummer ist. Das wiegt meiner Meinung nach auch wesentlich mehr als die Mobile.de Anzeige mit einem "Tippfehler unter Vorbehalt" etc.
B) Im Kaufvertrag steht lediglich das Auto und die Grunddaten

Die Infos zu Punkt A) waren mir so jetzt in der tat nicht bewusst. Das ändert etwas an der Sachlage. Grundsätzlich muss ein Käufer auch für gemachte Angaben geradestehen. Je nach Wortlaut und genauer Bedeutung kann man das (von mir dick hervorgehobene) Fettgedruckte durchaus als zugesicherte Eigenschaft werten. Die Frage ist halt, wie das im Zweifelsfall interpretiert wird. Gehe ich zu einem FOH und er sagt mir "laut Fahrgestellnummer" kann ich davon ausgehen, dass er umfassenden Zugriff auf OpelsBestell-Systeme hat und er wirklich 1:1 die alte Bestellung abrufen kann. Dies ist beim Fähnchenali etwas anders. Nichtsdestotrotz vleibt noch die Problematik der Eigenverantwortung. Man hätte solche Dinge easy checken könne und müssen. Man darf sich nicht blind drauf verlassen. Anders sähe es aus, wenn er zB gesagt hätte "Kupplung wurde erneuert". Dann kann man sich drauf verlassen, weil man es als durchschnittlicher Käufer nicht ohne weiteres prüfen kann.

Ein Selbstläufer würde das rechtlich keineswegs werden. Ich würde alles tun um eine faire einvernehmliche Lösung zu finden. Mal abwarten, was der Händler so anbietet.

Ich will auch definitiv keinen Rechtstreit aber bin einfach wegen anderen Dingen die diesen Händler betreffen schon sehr wütend.
1. Habe ich neue Sommer Kompletträder mit bestellt da das KFZ nur Winterreifen hatte.
Auf dem Auto waren Spur platten montiert. Diese haben sie dann nicht mehr drauf montiert vor der Abholung. Dachte mir "ok, vielleicht passen die Gusstaschen nicht" aber nada, passen perfekt und sind ja schon eingetragen.
Nach dem Montieren der Räder und dem demontieren der Spurplatten wurde die Spur aber nicht eingestellt. Kann man eigentlich von einem Autohaus erwarten.

2. Beim Zulassen gab es Schwierigkeiten weil das Auto noch einen Mangel eingetragen hatte. Dies kann aber nicht vom Vorbesitzer sein, da der Mangel eine Woche vor meiner Probefahrt aufgenommen wurde. Da stand das Auto schon dort.
Musste dann Bescheinigungen und Prüfberichte holen um das Auto zuzulassen.

Alles in allem war das Autohaus bis jetzt eher schlecht als recht. Sonst wäre mir das jetzt echt alles egal gewesen aber der Gerechte Umgang mit Kunden ist irgendwie nicht mehr das was es sein sollte.

" 1. Habe ich neue Sommer Kompletträder mit bestellt da das KFZ nur Winterreifen hatte.
Auf dem Auto waren Spur platten montiert. Diese haben sie dann nicht mehr drauf montiert vor der Abholung. Dachte mir "ok, vielleicht passen die Gusstaschen nicht" aber nada, passen perfekt und sind ja schon eingetragen.
Nach dem Montieren der Räder und dem demontieren der Spurplatten wurde die Spur aber nicht eingestellt. Kann man eigentlich von einem Autohaus erwarten. "

Wieso soll die Spur nach dem demontieren der Spurplatten neu eingestellt werden? Es ändert sich ja nichts am Fahrwerk!

Schildere dein Problem einem Rechtsanwalt. Wenn du einen Rechtsschutz hast, ist die erste Beratung meist kostenlos und der wird dir sagen, ob und wie du gegen das Autohaus vorgehen kannst in deinem Fall. 😉

Zitat:

@Stefsigi schrieb am 22. Mai 2019 um 17:39:08 Uhr:


" 1. Habe ich neue Sommer Kompletträder mit bestellt da das KFZ nur Winterreifen hatte.
Auf dem Auto waren Spur platten montiert. Diese haben sie dann nicht mehr drauf montiert vor der Abholung. Dachte mir "ok, vielleicht passen die Gusstaschen nicht" aber nada, passen perfekt und sind ja schon eingetragen.
Nach dem Montieren der Räder und dem demontieren der Spurplatten wurde die Spur aber nicht eingestellt. Kann man eigentlich von einem Autohaus erwarten. "

Wieso soll die Spur nach dem demontieren der Spurplatten neu eingestellt werden? Es ändert sich ja nichts am Fahrwerk!

Schildere dein Problem einem Rechtsanwalt. Wenn du einen Rechtsschutz hast, ist die erste Beratung meist kostenlos und der wird dir sagen, ob und wie du gegen das Autohaus vorgehen kannst in deinem Fall. 😉

Mein Bruder arbeitet beim Reifendienst und hat mir erklärt das nach jedem Spurplatten an und abschrauben bei ihnen noch die Spur vermessen wird. Weis jetzt natürlich nicht ob das stimmt.
Spur war aber definitiv leicht nach rechts verzogen.

VK-Rechtschutz hab ich jetzt erst mit der KFZ-Versicherung abgeschlossen. Weis nicht ob ich diese schon in Anspruch nehmen kann

Wenn der Händler sagt der hat ne Sitzheizung, dann würde ich mir die von dem vorführen lassen, auch die Lenkrad Heizung würde ich mir zeigen lassen.

Aber Rechtlich da dran gehen wird extrem schwierig und evtl auch teuer.

" Mein Bruder arbeitet beim Reifendienst und hat mir erklärt das nach jedem Spurplatten an und abschrauben bei ihnen noch die Spur vermessen wird. "

Gut, dass kann sein, weiß ich jetzt nicht, ob das die Regel ist. Aber wenn die Spur eh verstellt war, dann logisch, dass vermessen werden sollte. Vielleicht kannst die Vermessung noch raus schlagen vom Händler.

Frag einfach bei der Versicherung nach, dann weißt du, ob der Rechtsschutz schon greift. Und wie der Vorredner schon sagt, es kann teuer werden, falls du rechtliche Schritte einleiten solltest.

ich bin der Meinung, dass du in einer günstigen Rechtsposition bist; schließlich
kannst du nachweisen, dass zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Wenn die Aussagen, dass du jede Eigenschaft auch noch (tlw. mit erforderlichem Fachwissen
und enormem Zeitaufwand) selbst überprüfen musst, so zutreffen, kann sich jeder zum
Autokauf direkt ´nen Gutachter mitnehmen, der dann vom Motor- und Getriebetyp bis zum
verarbeiteten Leder, geschweige alle Infotainment- und Assistenzsysteme, auf ausgedehnten
Probefahrten und Inaugenscheinnahme und Abgleich sämtlicher KFZ-Papiere, überprüfen müßte.
Das machen faktisch weder Käufer noch Verkäufer.
Also lass dir nicht einreden, du hättest hier leichtfertig gehandelt.

Jürgen

Zitat:

@selfkaenter schrieb am 23. Mai 2019 um 17:47:47 Uhr:


ich bin der Meinung, dass du in einer günstigen Rechtsposition bist; schließlich
kannst du nachweisen, dass zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Wenn die Aussagen, dass du jede Eigenschaft auch noch (tlw. mit erforderlichem Fachwissen
und enormem Zeitaufwand) selbst überprüfen musst, so zutreffen, kann sich jeder zum
Autokauf direkt ´nen Gutachter mitnehmen, der dann vom Motor- und Getriebetyp bis zum
verarbeiteten Leder, geschweige alle Infotainment- und Assistenzsysteme, auf ausgedehnten
Probefahrten und Inaugenscheinnahme und Abgleich sämtlicher KFZ-Papiere, überprüfen müßte.
Das machen faktisch weder Käufer noch Verkäufer.
Also lass dir nicht einreden, du hättest hier leichtfertig gehandelt.

Jürgen

Hab den Wagen ja sonst kontrolliert. Aber Dinge, die zwar da sein sollen, mich aber nicht interessieren, werden von mir bei der Probefahrt auch nicht beachtet.
Natürlich hätte ich alles kontrollieren sollen aber die Probefahrt ging 20 Minuten und mir war wichtiger das Fahrverhalten zu prüfen.

Autohaus hat sich leider noch nicht gemeldet. mal abwarten.

Wenn du jetzt noch kurz darlegen magst, welches Fachwissen genau erforderlich ist um ein Knöpfchen in der Mittelkonsole zu drücken, hilft dem TE das bestimmt auch weiter. Der Zeitaufwand ist keiner. Ein Autokauf ist eben eine Sache von Stunden, ggf Tagen. Nicht Minuten. Das Argument ist nicht sehr wirksam.

Vor Gericht wird der durchschnittliche Autokäufer herangezogen. Es wird geschaut, was ihm zuzumuten ist. Insofern sind deine weiteren Ausführungen immerhin teils richtig. Eine Lederverarbeitung kann nicht bis auf die letzte naht geprüft werden, Assistenssysteme nicht innerhalb ihrer kompletten Systemgrenzen. Ein "mal anfassen" und "mal Drücken" wird selbst Oma Erna zugemutet.

Dass es in (deiner) Realität keiner macht, mag sein. Ich prüfe bei einem Autokauf, wenn es jetzt nicht gerade die 2000€-Baustellehure ist) jedenfalls jede Funktion, die man eben so mit einfachen mitteln testen kann.

Naja, und bis ins letzte Detail checked man ja alle features so schnell nicht ab.

Zitat:

@Starbux93 schrieb am 23. Mai 2019 um 17:55:38 Uhr:



Hab den Wagen ja sonst kontrolliert. Aber Dinge, die zwar da sein sollen, mich aber nicht interessieren, werden von mir bei der Probefahrt auch nicht beachtet.
Natürlich hätte ich alles kontrollieren sollen aber die Probefahrt ging 20 Minuten und mir war wichtiger das Fahrverhalten zu prüfen.

Autohaus hat sich leider noch nicht gemeldet. mal abwarten.

Papier ist geduldig und eine E-Mail ist schneller gelöscht, als alles andere. Geh den Leuten auf den Sack. Mach "Palaver" (also nicth ausfällig werdend, sondern sich den Leuten ins Gedächtnis rufend)... Nur meine Lebenserfahrung ...

... wenn's bei paar Scheine cashback sind wird man die fehlende SH vielleicht verschmerzen.

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