23X4 - Update Motorsteuergerät 2.0 TDI vom 26.02.2020

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

das KBA hat mich angeschrieben, dass für meinen Golf ein Update für das Motorsteuergerät verfügbar ist und ich es doch bitte installieren lassen soll.
Die Maßnahme ist freiwillig und kostenlos.

Laut dem Schreiben hat das Update keine Auswirkung auf die Abgasnorm noch auf die Berechtigung zur Verkehrsteilnahme in Verbotszonen sowie den Kraftstoffverbraucht, die CO2-Emissionswerte, Motorleistung, usw.

Das einzige was es machen soll ist die NOx-Werte reduzieren.

Hat von euch jemand an dieser Aktion teilgenommen und das Update installieren lassen? Risiken und Nebenwirkungen?

Neelix

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Softwareupdate Motorsteuergerät' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Gut, bin ich halt ein Klugscheißer, aber ich lass mir nicht so einen Stuß erzählen. Ich hatte einen 6er und glücklicherweise keine Probleme danach, wieviel andere, was im 6er Forum auch mehrere Threads füllte. Nun fahr ich 7er und wenn mein 😉 sagt, es gibt ein freiwiliges Update, lass ich das erst machen, wenn es das KBA anordnet. Und wenn ich dann hin müßte, und die Karre zieht danach nicht mehr (so wie deiner), hätt ich dem die Karre umgehend auf den Hof gestellt mit dem Auftrag, den Leistungsverlust, der vorher nicht da war, kostenlos zu beseitigen. 2. Anruf wäre die VW Kundenhotline. 3.Anruf mein Rechtsanwalt. Klugscheisser Mod off

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Leute, denkt mal bitte an den Threadtitel! Hier gehts doch um das Update und nicht um DSG´s!!! Vielen Dank.

Zitat:

@Kevbra1986 schrieb am 7. Juni 2021 um 21:53:48 Uhr:


Nach dem Update von Gang 4 in 5 schon bei 55kmh.

Hab heute nochmal geschaut. Wir müssten die gleiche Technik haben, 2.0 TDI mit DQ250. Meiner schaltet bei 55 in den Vierten , nicht in den Fünften. Erst bei Konstantfahrt legt er bei ca. 57 Km/h den 5. ein, läuft dabei aber butterweich.

Ich würde den Wagen reklamieren.

War gestern wegen einem kaputten Reifen bei meinem VW-Autohaus, zwei neue bekommen. Und gleich wieder über die Updateaktion hingewiesen worden, und weil HU/AU ansteht, wurde mir gesagt, dass ohne das Update der TÜV durchfällt.
Naja mal gucken, ob meine freie Werkstatt dass denn auch so sieht.

Zitat:

@Lukas2438 schrieb am 21. Juni 2021 um 10:06:12 Uhr:


Und gleich wieder über die Updateaktion hingewiesen worden, und weil HU/AU ansteht, wurde mir gesagt, dass ohne das Update der TÜV durchfällt.
Naja mal gucken, ob meine freie Werkstatt dass denn auch so sieht.

Krass und Krank, dass Kunden mit Lügen zu solchen Updates gezwungen weden sollen
Habe vor 3 Tagen TÜV gemacht und interessierte keinen ob irgend ein Update aufgespielt wurde

Hier übrigens ein Einblick in den Marktüberwachungsbericht des KBA bezüglich des Abgasverhaltens der EA288 - "Das Fahrzeug wird bezüglich seiner Abgasemissionen als unauffällig eingestuft."

https://www.kba.de/.../Volkswagen_Golf_2_0_TDI.pdf?...

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Zitat:

@Lukas2438 schrieb am 21. Juni 2021 um 10:06:12 Uhr:


War gestern wegen einem kaputten Reifen bei meinem VW-Autohaus, zwei neue bekommen. Und gleich wieder über die Updateaktion hingewiesen worden, und weil HU/AU ansteht, wurde mir gesagt, dass ohne das Update der TÜV durchfällt.
Naja mal gucken, ob meine freie Werkstatt dass denn auch so sieht.

Das ganze hatte ich auch:

https://www.motor-talk.de/.../...aktion-23x4-krit-01-t6725354.html?...

Wird halt bei den meisten funktionieren, Kein TÜV, Stilllegung usw.

Zitat:

@Topper-Harley schrieb am 21. Juni 2021 um 11:53:32 Uhr:


Wird halt bei den meisten funktionieren, Kein TÜV, Stilllegung usw.

Inwiefern funktionieren, dass sich die Kunden aus Angst zum Update bewegen lassen?

Moin mein GTD hat das Update auch nicht bekommen und wird es erstmal auch nicht. Im Mai zur Hauptuntersuchung gewesen , einfach Plakette abgeholt und fertig. Dieses wurde bei einer freien Werkstatt durchgeführt, und angesprochen wurde ich auch nicht auf das Update.

Zitat:

@Lukas2438 schrieb am 28. Juni 2021 um 12:33:37 Uhr:



Zitat:

@Topper-Harley schrieb am 21. Juni 2021 um 11:53:32 Uhr:


Wird halt bei den meisten funktionieren, Kein TÜV, Stilllegung usw.

Inwiefern funktionieren, dass sich die Kunden aus Angst zum Update bewegen lassen?

Ja genau so.

Ich habe das Update vor 14 Tagen auf meinen Dienstwagen (GTD FL) aufspielen lassen.

Entgegen meiner Befürchtungen bin ich vom Ergebnis positiv überrascht. Der Wagen zieht in allen Bereichen leicht besser als zuvor und von Kastration ist tatsächlich nichts zu bemerken.

Beim Tempobolzen auf der BAB werden nach BC allerdings rund 0,6L Mehrverbrauch angezeigt.

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und benötige dringend euren Rat.Ich war gestern zur Inspektion und habe, wie auch letztes Jahr das freiwillige 23x4 Software Update (Diesel) abgeleht. (Grund: mein Passat davor (Motor EA189) hatte danach massive Probleme. Daher wollte ich das Update nicht. Dafür habe ich sogar auf dem Auftrag unterschrieben (Kopie habe ich mir geben lassen). Als ich dann mein Auto abgeholt habe kam der Serviceberater auf mich zu und meinte, dass er mir etwas beichten müsste. "DAS UPDATE WURDE AUS VERSEHEN AUFGESPIELT ". Ich war mega sauer und forderte ihn auf, dass das Update rückgängig gemacht werden soll. Er meinte noch was von einem neuen Steuergerät aber da wäre ja dann auch schon die neue Software drauf. Er will am Montag mit seinem Werkstattleiter sprechen und eine Anfrage an den technischen Support stellen.

Nun meine Fragen:
Kann man dieses Update überhaupt rückgängig machen, dass das Auto so wie vorher ist???

Soll ich mir jetzt vielleicht einen Anwalt nehmen? Denn ich habe es ja schriftlich, dass ich es nicht wollte.

Danke schon mal für eure Hilfe.

[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]

Technisch primär: Warum nicht? Ist ja "nur" Software in MSG
Technisch sekundär: Schwierig, da ja auch die Meldung ans Werk, ggfs KBA erfolgte, was dann bei der AU fragen aufwerfen könnte.
Rechtlich: Fachanwalt fragen. Vorher überlegen, was du willst. Hier mit Laien zu Raten wäre nicht zulässige Rechtsberatung.

[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]

Zitat:

@newty schrieb am 17. Juli 2021 um 09:13:37 Uhr:


Technisch primär: Warum nicht? Ist ja "nur" Software in MSG
Technisch sekundär: Schwierig, da ja auch die Meldung ans Werk, ggfs KBA erfolgte, was dann bei der AU fragen aufwerfen könnte.
Rechtlich: Fachanwalt fragen. Vorher überlegen, was du willst. Hier mit Laien zu Raten wäre nicht zulässige Rechtsberatung.

Danke für deine Antwort.
Mir stellt sich halt die Frage ob es überhaupt möglich ist, dass ganze rückgängig zu machen...ohne Nachwirkungen. Ob es an das Werk gemeldet oder auch an das KBA soll mir egal sein. Ist ja nicht meine Schuld und dann muss sich die Werkstatt erklären. Schlussendlich wollte ich dieses freiwillige Update nicht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]

Natürlich kannst Du das Rückgängig machen. Es gibt ja Tuningfirmen, die spielen Dir jedes Update auf. Ist billiger, als zum Anwalt zu gehen. Zumal zum Anwalt gehen außer Kosten nix bringt, da das Update eine gesetzliche Vorgabe ist.
Du musst aber bedenken, dass die bei jedem Werkstattbesuch wieder die neue SW draufspielen. Also Werkstatt wechseln.

[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]

Zitat:

@emv_tester schrieb am 17. Juli 2021 um 10:41:17 Uhr:


Natürlich kannst Du das Rückgängig machen. Es gibt ja Tuningfirmen, die spielen Dir jedes Update auf. Ist billiger, als zum Anwalt zu gehen. Zumal zum Anwalt gehen außer Kosten nix bringt, da das Update eine gesetzliche Vorgabe ist.
Du musst aber bedenken, dass die bei jedem Werkstattbesuch wieder die neue SW draufspielen. Also Werkstatt wechseln.

Danke für deine Antwort.
Bisher ist dieses Update (Motor EA 288) noch keine gesetzliche Vorgabe. Es ist noch freiwillig. Deshalb habe ich es schon zweimal abgelehnt. (Und gestern wurde es trotz schriftlicher Ablehnung auf dem Auftrag trotzdem gemacht)

Ich möchte es auch von keiner Tuningfirma zurücksetzen lassen sondern die Fachwerkstatt soll sich kümmern. Ich möchte nur wissen ob es möglich ist. Nicht, dass mir die Fachwerkstatt irgendwelche Märchen erzählt.
Ich möchte mein Auto in dem Zustand wie es vor der Inspektion war. Darum meine Frage ob es technisch überhaupt möglich ist?!

[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]

Gesetzlich vorgegeben ist das Update nicht.

Eine Rückgängigmachung ist technisch kein Problem. Es muss nur die ältere Softwareversion wieder aufgespeilt werden. Im Prinzip kann sich die sogar jeder bei erWin herunterladen, dort gibt es inzwischen einige Gigabyte an frei verfügbarer Steuergerätesoftware, jedenfalls war das noch bis kurzem so. Wer dann über ein entsprechendes Gerät verfügt und damit umgehen kann, kann die auch aufspielen.

Beim VW-Vertragshändler wird es etwas komplizierter. Die können mit ihrer Ausrüstung nur aufspielen, was ihnen der VW-Server anbietet und der VW-Server wird die alte Version wohl kaum anbieten.

[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]

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