[Allgemeine Kaufberatung] Alle 4B Modelle und Motoren

Audi A6 C5/4B

Hallo

das ist mein erster Fred hier im A6 Forum.

Fahre derzeit noch nen 2,4 er A4 mit LPG.

Brauche mal eure Hilfe, spricht etwas gegen das Angebot? Brauche was größeres.

-------K L I C K---------

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufberatung A6 3.0 Benziner' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@schneckacheka schrieb am 19. Dezember 2015 um 13:20:41 Uhr:


Ich weiß, dass es (zumindest die meisten) hier im Forum mit Ihren Ratschlägen sicher gut gemeint haben! Ich will mit diesem Beitrag aufzeigen, wie es dennoch bei Dritten zu Verärgerung kommen kann und was manche, evtl. unbedacht veröffentlichte Posts auslösen können.

Es wäre schon ein sehr guter Ansatz, die Passage mit den unbedachten Posts in Dein eigenes Verhalten aufzunehmen. Wie war das noch gleich mit Respekt? Du stellst eine Frage, andere User machen sich die Mühe... opfern ihre Zeit und Engagement, um Deine Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Ihre Einschätzungen waren auch realistisch, wie der von Dir erzielte Preis ja beweist. Die Jungs aber hier so von der Seite anzugehen, nur weil ein Käufer mit fraglichem sozialen Hintergrund Dir einen vom Pferd erzählt...ein sehr respektloses Auftreten!

Welchen Grund sollte ein seriöser Käufer respektive Verkäufer denn haben, dem *Geneppten* auch noch unter die Nase zu reiben, dass er geneppt wurde? Gesetzt den Fall, der Typ hat wirklich noch einen völlig *unrealistischen-Preis-Zahler* am Haken - hättest Du ihn selber gefunden? Nächste Frage...welcher MT-User hat Dich mit vorgehaltener Waffe gezwungen, Deinen Wagen zu veräußern?


Gruß
Marie

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Ich habe noch eine Frage.

Ich sehe ein Auto von ein Händler bei Mobile.de mit sagen wir mal 20 Ausstattungen die drin sein sollen und Reparaturen die angeblich gemacht wurden. Ich fahre hin und kaufe das Auto. Nachher stellt sich bei Gebrauchtwagen-Check heraus, dass manche Reparaturen die er angegeben hat nicht stattgefunden haben weil die Neu eingebaute Teile (z.B Querlenker) nicht nach Neu aussehen und von den 20 Ausstattungen sind nur 15 drin. Muss also der Händler dann diese 5 fehlende Ausstattungen und Reparaturen die er angeblich gemacht hat ersetzen oder nachbessern? Kurz gefragt: Sind solche Angaben bei Mobile.de oder andere Internet Plattformen verbindlich? 🙂

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Guck mal fast ganz unten ins Inserat. Da steht die Antwort auf deine Frage. ,,Irrtum ... vorbehalten"

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Na na na na so einfach ist das nicht!

Er kann nicht sooooo einfach sooooo viele Sachen hinschreiben und am ende mit so ein Satz "Irrtum.... vorbehalten" davon kommen! 🙂

Ich habe bissel recherchiert und paar Fälle gefunden.

https://autokaufrecht.info/.../

https://autokaufrecht.info/.../

😉

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Der silberne passt aber vom Inserat her und den Fotos. Das einzige was man nicht sieht ist das Sportfahrwerk und ob er beheizte Spiegel hat. Die Vorrichtung haben die eigentlich alle, nur wenn dann mal ein glas getauscht wurde und nur ein normales eingesetzt wurde...
Hab mir grad mal deinen Link angeguckt. Find sowas immer schwierig da diese Fälle nie gleich entschieden werden. Zudem ging es da um einen bmw-vertragsverhändler und nicht um einen normalen gebrauchtwagenhändler der viele verschiedene Modelle anbietet. Das spricht ihn natürlich auch nicht frei die richtigen Angaben zu machen würde aber evtl. Anders gewertet werden wenn es nur um einen Punkt in der Liste geht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

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Mir geht es nicht um Ausstattung sondern eher die Reparaturen die er eingegeben hat. Wenn er was nicht repariert hat dann darf er nicht einfach so hinschreiben, auch wenn er kein Vertragshändler ist. Im juristischen sinne ist ein Händler ein Händler, da gibt es keine Sonderregelungen ob Vertragshändler oder normale Händler. Wenn da nur eine Sache drin gestanden wäre dann wäre ja kein Thema aber da stehen so viele Sachen drin und wenn es nicht stimmt, dann kann er sich so oder so nicht rausreden! Auch wenn er alles nicht in Kaufvertrag reinschreibt. Trotzdem ist das bindend was er bei Mobile.de eingegeben hat! Es geht nicht um den silbernen sondern um den anderen. Ich spiele gerade mit den Gedanken ihn zu kaufen. Mit Gewährleistung natürlich. Kurzkennzeichen drauf und in den nächsten Tagen zu ADAC Gebrauchtwagen-Check vorführen. Ich kriege ja dann einen detaillierten Bericht und habe alles schwarz auf weiß! Und wenn es rauskommt, dass er gelogen hat dann kann er sich warm anziehen. So habe ich mir das gedacht. 🙂

Ich meine das Auto steht sehr gut da und der Motor läuft außer minimale Drehzahlschwankung im Leerlauf super. Und es muss auch nicht sein, dass er gelogen hat. Vielleicht hat er die Reparaturen wirklich gemacht. Dann wäre das Auto für mich ein Top Angebot. 😉

Was mich nur stutzig macht ist, Fehler im FIS (zu wenig Öl). So kriegt das Auto kein TÜV oder? Und wenn der Fehler dann trotzdem bleibt und das Auto HU bestanden hat, dann sowieso Betrug hoch 10. Dann kriegt er und der die Plakette gegeben hat riesige Probleme. 😁

Übrigens, habe Rechtsschutz. 😉

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Ok. Ich hatte das auf die Ausstattung bezogen.
Der A6 hat auf alle Fälle den Sensor das er dir anzeigt wenn zuwenig Öl drin ist. Evtl. Haben die nen falschen eingebaut.
Risiko hast du beim Gebrauchtwagenkauf immer. Nur wenn ich beim Verkäufer in der Person selbst schon Bauchschmerzen hab dann würde ich das Auto stehen lassen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Ich habe ihn angeschrieben:

Moin, ich habe mir überlegt und möchte das Audi A6 kaufen aber auf Gewährleistung kann ich definitiv nicht verzichten. Fassen wir mal zusammen. Das Auto ist 233tkm gelaufen. AT Motor, AT Getriebe, Zahnriemen Neu, Lichtmaschine Neu, Anlasser Neu, Diverse Schläuche und Leitungen Neu, Antriebswelle vorne links Neu, Klimakompressor gebraucht, Bremsbeläge VA + HA Neu, Stoßdämpfer Bilstein HA Neu, Staubschutz und Domlager Neu, Querlenker VA oben Neu, Auspuffschellen / Verbinder Neu. Alles schön und gut aber nicht belegbar. Ich sage nicht, dass du lügst aber die Sachen die gemacht wurden kannst du eben nicht belegen. Scheckheftgepflegt ist das Auto leider auch nicht. Da war nur eine Eintragung drin. Und bei Gebrauchtfahrzeugen sind Papiere, Rechnungen, Scheckhefte etc. A und O. Wenn du die Sachen die gemacht sind auf Kaufvertrag reinschreibst dann bin ich einverstanden und bezahle 3500€. So dann war ja irgendein Fehler auf der Anzeige, dass zu wenig Öl drin sei. Das Auto kriegt so definitiv kein TÜV. Ich habe recherchiert und das Auto hat definitiv ein Ölstandssensor verbaut und ist da eingesteckt wo Ölwanne ist. Vielleicht ist der Sensor hin. Das möchte ich auch repariert haben bitte. TÜV auch Neu wie wir besprochen haben und wenn es geht möchte ich dabei sein beim TÜV machen. Wenn du mit allem einverstanden bist dann bin ich mit 3500€ dabei. Gruß...

Er hat meine Nachricht gelesen und nicht geantwortet. Ich kaufe nur unter diese Bedingungen. Wenn er nicht eingeht dann hat er definitiv was zu verbergen. 😁

Ich denke er sucht jemanden der das Auto für 3000€ mit ohne Gewährleistung kauft. Er dachte vielleicht weil er 500€ runtergeht verzichte ich auf Gewährleistung. Jetzt 500€ sparen und später 5000€ verlieren? Cooles Geschäft. 😁

Ach er wird aber definitiv irgendeinen gutgläubigen finden und das Auto ohne Gewährleistung verkaufen, aber naja soll ja nicht meine sorge sein. Ich bin ja schließlich auch zig mal über den Tisch gezogen worden und daraus gelernt. 🙄

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

So habe auch Antwort von mein Anwalt bekommen:

Antwort Nr. 1 (Ausstattungen):

Angaben, die ein Kfz-Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrags – etwa in einem (Internet-)Inserat – macht, werden grundsätzlich als sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung Inhalt des Kaufvertrags. Das gilt nur dann nicht, wenn der Verkäufer die Angaben noch vor Abschluss des Kaufvertrags klar und unmissverständlich berichtigt.

Heißt es also etwa in einem „mobile.de“-Inserat, ein zum Kauf angebotenes Fahrzeug verfüge über eine Rückfahrkamera, dann ist der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet, dem Käufer ein mit einer Rückfahrkamera ausgestattetes Fahrzeug zu liefern. Das gilt nur dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer noch vor Abschluss des Kaufvertrags klar und unmissverständlich darauf hinweist, dass ihm ein Fehler unterlaufen sei und das angebotene Fahrzeug tatsächlich keine Rückfahrkamera habe. Unterlässt der Verkäufer einen entsprechenden Hinweis und liefert er dem Käufer ein Fahrzeug ohne Rückfahrkamera, dann ist dieses Fahrzeug im rechtlichen Sinne mangelhaft (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sodass dem Käufer Rechte wegen eines Mangels (vgl. § 437 BGB) zustehen.

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Antwort Nr. 2 (hier hatte ich gefragt wegen Reparaturen die er in sein Inserat eingegeben hat):

Mit Blick darauf sei klargestellt, dass sich meine Ausführungen nicht (nur) auf die Ausstattung, sondern auf die Beschaffenheit des Fahrzeugs beziehen. Deshalb macht es keinen Unterschied, ob der Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrags erklärt hat, dass das Fahrzeug eine bestimmte Ausstattung habe, oder ob er etwa erklärt hat, das Fahrzeug sei unfallfrei oder habe bei einer Laufleistung von 230.000 km ein Austauschgetriebe erhalten. Allein entscheidend ist, dass eine entsprechende Angabe grundsätzlich Inhalt des Kaufvertrags wird und der Verkäufer deshalb ein Fahrzeug liefern muss, dass die entsprechende Beschaffenheit (z. B. „unfallfrei“ oder „mit Austauschgetriebe“) aufweist.

Tut er dies nicht, liegt im Regelfall ein Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, sodass Sie als Käufer die in § 437 BGB genannten Rechte haben. Insoweit ist zu beachten, dass ein Käufer vom Verkäufer wegen eines Mangels regelmäßig zunächst Nacherfüllung verlangen muss. Das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen hat der Käufer grundsätzlich erst, nachdem er dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.

Der Verkäufer hat indes kein Recht, sich wegen eines Mangels vom Kaufvertrag zu lösen. Er kann dem Käufer – wie offenbar hier geschehen – lediglich eine Rückabwicklung des Kaufvertrags anbieten, ohne dass der Käufer verpflichtet ist, dieses Angebot anzunehmen.

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Das hilft hier vielleicht auch einen oder anderen. 😉

Habe vorher auch nicht gewusst, dass "Irrtum.... vorbehalten." nicht ausreichend ist. Wieder was gelernt. 😁

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Das Display ist nachgerüstet: http://colormfa.ru/

Die Fehlermeldung kann kommen, das entweder der Umbau nicht ordentlich erledigt wurde, oder der Haubenkontakt nicht in Ordnung ist. Das Kombiinstrument verwedet die Info ob Öl nachgefüllt wurde. Haube war auf oder nicht. Wenn nicht kommt die Meldung : Ölstand zu niedrig wieder.
So klug ist das Kombiinstrument vom 4B nicht, das es den Stand anzeigen kann

Und der alte A6 egal welcher, kann nur über K-Linie ausgelesen werden.
Der 4B hat keinen Diagnose-Can

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Zitat:

@Blauers6c5 schrieb am 10. November 2019 um 12:56:09 Uhr:


Das Display ist nachgerüstet: http://colormfa.ru/

Die Fehlermeldung kann kommen, das entweder der Umbau nicht ordentlich erledigt wurde, oder der Haubenkontakt nicht in Ordnung ist. Das Kombiinstrument verwedet die Info ob Öl nachgefüllt wurde. Haube war auf

Und der alte A6 egal welcher, kann nur über K-Linie ausgelesen werden.
Der 4B hat keinen Diagnose-Can

Auch wenn das Display nachgerüstet ist, kann der TÜV den Fehler bemängeln oder nicht?

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Nein, wird er nicht

Wenn der Sensor defekt wäre, hättest die Meldung: Ölsensor

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Ist vllt n 5 Euro Sensor aus dem online Auktionshaus😁
Hatte mir auch mal nen günstigen geholt,Fehlermeldung war weg...aber öltemperaturanzeige auch 🙂

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Zitat:

@moebi2580 schrieb am 10. November 2019 um 13:22:08 Uhr:


Ist vllt n 5 Euro Sensor aus dem online Auktionshaus😁
Hatte mir auch mal nen günstigen geholt,Fehlermeldung war weg...aber öltemperaturanzeige auch 🙂

Mir geht es nicht wegen 5-10-20-50-100€ 😁

Ich will bloß wenn ich das Auto kaufe den Fehler auf mein FIS nicht andauernd sehen. 😁

Hat jemand von euch so ein ColorMFA nachgerüstet??? Ich habe gelesen, man kann die Firmware von ColorMFA updaten. Und wie macht man das? Ich habe nirgendwo auf der Tacho oder woanders ein USB-Interface zum updaten gesehen. Oder muss man dafür den Tacho komplett rausnehmen? Das wäre natürlich beschissen. 😁

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Zitat:

@Blauers6c5 schrieb am 10. November 2019 um 13:04:38 Uhr:


Nein, wird er nicht

Wenn der Sensor defekt wäre, hättest die Meldung: Ölsensor

Jep hast glaube ich recht. Ich habe das Auto ausgelesen der hat Null Fehler angezeigt. So ein Fehler würde hinterlegt im Motorsteuergerät denke ich.

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

Ich wollte damit sagen das die den Sensor vllt gewechselt haben und nen ganz billigen genommen haben der einfach nur die Fehlermeldung verschwinden lässt 🙂 war nur auf das Problem mit der ölanzeige bezogen

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]

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