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Sun Nov 15 16:23:51 CET 2009    |    Multimeter28119    |    Kommentare (7)    |   Stichworte: Mercedes, Opel

Der Klassiker hier im Forum: Wer baut das "bessere" Auto ;)

 

Kurz ein paar Hintergrundinfos: Es geht um die steuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen, Stichwort: geldwerter Vorteil. Grundsätzlich gilt bei einem Firmenwagen von Selbstständigen der "Anscheinsbeweis für private Mitnutzung". Das FA unterstellt pauschal die private Nutzung, der Fahrer muss dies widerlegen.

 

Ein Anwalt, der für seine Kanzlei einen Mercedes S 320 gekauft hat, versuchte dies. Er fahre privat einen Opel Omega und damit ein gleichwertiges Fahrzeug. Daher sei die Nutzung des Mercedes zu privaten Zwecken nicht erforderlich.

 

Das Niedersächsische Finanzgericht wies diese Argumentation zurück. Der Omega sei dem Mercedes "in Status und Gebrauchswert nicht gleichwertig". Punkt - richterlich festgestellt. Klappe zu, Affe tot und gute Nacht Deutschland.

 

BTW: Der BFH hat das Urteil inzwischen wieder aufgehoben.

 

MfG

roughneck


Sun Nov 15 16:29:42 CET 2009    |    emil2267

naja,den omega gabs zwar auch mit reichlichen austattungsdetails & sogar mit fetten chevy small block :cool:

 

 

allerdings sind die jüngsten schon minimum 5oder 6 jahre alt,wie soll sowas gleichwertig zu nem aktuellen auto sein,da is ja selbst wirtschaftlich gesehen nen C200 "besser" als der tollste omega :confused:

Sun Nov 15 17:08:15 CET 2009    |    Fensterheber133659

Das Problem bekommt man spätetestens dann, wenn man sich mal nach einem anderen Job umschaut.

Da wird dann gern der Basis Dreier BMW als Dienstwagen zur privaten Nutzung angeboten und man stößt auf Unverständnis bei der Ablehnung.

Selbst wenn man den Wagen wirklich ausschließlich für Firmenzwecke nutzt und privat den A5 weiterfährt, bekommt man ein echtes "Beweisproblem".

Der Fiskus ist eigentlich immer der Meinung, die 1,5 Prozent Regel anwenden zu können.

Wie macht man also einem Steuerbeamten klar, das man keinen Basis-Dreier mit einem voll ausgestatteten A5 tauscht??

 

Gruß vom Jens

Sun Nov 15 17:09:45 CET 2009    |    Patriots

Die beiden sind wirklich nicht gleichwertig.

Wenn das eine nagelneue S-Klasse war, kann man das nie und nimmer gleich stellen.

Sun Nov 15 17:52:36 CET 2009    |    Antriebswelle135730

Die Frage sollte ja auch nicht sein, ob die Fzg. gleichwertig sind, wenn es um die private Nutzung geht. Ich würde z.B. die S-Klasse nicht in jedem Fall des Alltags bevorzugen. Und was, wenn der Mann Klempner wäre? Sollte er dann nach Finanzamt 'nen Caddy auch privat nutzen?

Mon Nov 16 11:02:58 CET 2009    |    XC70D5

Bei dem Caddy kommt es darauf an, ob es sich um einen Kastenwagen oder Kombi handelt und ob es sich um ein für den Beruf ausgestattetes Fahrzeug handelt, das möglichst auch noch reichlich mit Werbung beklebt ist. Ist das nicht der Fall, dann wird auch die Privatnutzung angenommen.

 

 

Gruß

 

Martin

Mon Nov 16 18:07:17 CET 2009    |    Antriebswelle135730

Zitat:

Ist das nicht der Fall, dann wird auch die Privatnutzung angenommen.

Totaler Unfug und Diskriminierung von Anwälten: Wie sollen die sich die S-Klasse mit Werbung zupflastern und für den Beruf spezifisch ausstatten?

Mon Nov 16 19:50:22 CET 2009    |    Multimeter28119

Tja, dass FA darf das. Grundsätzlich wird ja jedem Selbstständigen erst mal unterstellt, dass er den Firmenwagen auch privat nutzt. Der kann dann zusehen, wie er diese Vermutung widerlegt.

 

Das aber ein Richter unterstellt, das jemand einen Mercedes-Firmenwagen auch privat nutzt, nur weil dieser ein angeblich höheres Image und einen höheren Status genießt als ein Omega, ist meiner Meinung nach schon ein dickes Ding. Soll ja auch Menschen geben, für die das Auto einfach nur ein Fortbewegungsmittel ist und die privat ein angeblich besseres Image pfeifen. Und der teure Firmenwagen wird nur zu Repräsentationszwecken für Kunden/Mandanten angeschafft.

 

Im Übrigen hat der BFH bei der Aufhebung des Urteils zu Recht kritisiert das für die Beurteilung nicht nur (subjektive Kriterien) wie Status und Image eine Rolle spielen dürfen. Es müssen vielmehr Alter, Laufleistung und Ausstattung herangezogen werden um zu entscheiden ob privat ein gleichwertiges Fahrzeug vorhanden ist.

 

MfG

roughneck

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