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Fri Oct 15 22:43:17 CEST 2010    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (196)    |   Stichworte: Alle Marken, Kennzeichnung, Nützliches, Reifenwechsel, Schnee, Tipps, Winterreifen, Winterreifenpflicht

Mitte Oktober, das Auto ist mittlerweile morgens auch schon mal mit Reif bedeckt, und es ist zunehmend dunkel oder dämmerig, wenn man zur Arbeit fährt oder auf dem Rückweg ist. Bis der erste Schnee fällt, ist es nicht mehr weit – und damit ist die Zeit für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen für viele gekommen oder steht demnächst bevor. Wir informieren Euch daher noch mal kompakt und umfassend zum Thema Winterreifen.

[bild=1]Kennzeichnung – Woran erkennt man Winterreifen?

Winterreifen erkennt man zunächst einmal an der M+S-Kennzeichnung (auch M/S oder MS). Das steht für „Matsch und Schnee“ (engl. „mud and snow“) und kennzeichnet einen Reifen, der für den Einsatz auf winterlicher Fahrbahn geeignet ist. Es gibt allerdings keine gesetzlichen Vorschriften, welche Eigenschaften ein Reifen aufweisen muss, um dieses Kennzeichen tragen zu können. Die M+S-Kennzeichnung kann daher nur ein erster Anhaltspunkt sein.

Zusätzlich sollten Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein. Dieses Symbol stammt aus den USA und kennzeichnet Reifen, die bessere Wintereigenschaften aufweisen als ein genormter Standard-Vergleichsreifen. Das Schneeflockensymbol steht mittlerweile auch in Europa als eine Art Gütesiegel für Winterreifen. Ein mit einem Schneeflockensymbol ausgezeichneter Reifen befindet sich in der Regel im oberen Drittel der Leistungsfähigkeit von Winterreifen.

Was macht Winterreifen zu Winterreifen?

Winterreifen unterscheiden sich hauptsächlich durch drei Eigenschaften von Sommerreifen:

Erstens haben sie ein Lamellenprofil. Feine Profileinschnitte führen zu einem Verzahnungseffekt mit der Fahrbahnoberfläche. Winterreifen haben bis zu 2000 solcher Lamellen, was schon auf den ersten Blick wenig Verwechslungsgefahr mit Sommerreifen zulässt. Die Profilform unterscheidet sich von Hersteller zu Hersteller.

Zweitens haben Winterreifen auf der Lauffläche eine spezielle Gummimischung. Diese soll verhindern, dass sich das Gummi bei niedrigen Temperaturen verhärtet. Der Unterschied ist für Laien optisch nicht erkennbar, aber fühlbar: Winterreifen sind deutlich weicher als Sommerreifen. Dadurch erzeugen sie allerdings auch einen höheren Rollwiderstand und verschleißen schneller, weshalb sie nur in „ihrer“ Saison gefahren werden sollten.

Diese Unterschiede sorgen dafür, dass Winterreifen im Vergleich zu Sommerreifen auf Schnee und Matsch, aber auch auf nasser Fahrbahn, erheblich besser beschleunigen und sich der Bremsweg deutlich verringert – um bis zu 65 %. Aquaplaning wird ebenfalls deutlich reduziert oder ganz verhindert.

Drittens, Winterreifen haben ein tieferes Profil. Gesetzlich vorgeschrieben ist für alle Reifen eine Mindest-Profiltiefe von 1,6 mm. Bei Winterreifen wird immer wieder davor gewarnt, sie bis zu diesem Wert herunterzufahren. Aus Sicherheitsgründen sollten Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm aufweisen. Dies ist im Alpenland Österreich beispielsweise ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Wer dort hinfahren möchte, benötigt also mindestens 4 mm Restprofil. Gemessen wird am Hauptprofil, das sind die beiden mittleren Rillen der Lauffläche.

Unterhalb dieser Profiltiefe verlieren Winterreifen in vielen Fällen genau die Eigenschaften, die sie zu Winterreifen machen: Die Lamellen sind abgefahren und greifen nicht mehr. Die weiche Fahrschicht ist abgefahren und härteres Gummi, das eigentlich nur stabilisieren soll, erhält Fahrbahnkontakt.

[bild=2]Wann sollte man wechseln?

Eine Vorschrift, wann man auf Winterreifen wechseln muss, gibt es derzeit noch nicht: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." lautet die Formulierung in der aktuellen StVO. Eine Neufassung der Verordnung, die die Einführung einer Winterreifenpflicht beinhaltet, hat die Bundesregierung im Oktober 2010 kurzfristig angekündigt, Einzelheiten wurden allerdings noch nicht bekanntgegeben. Es empfiehlt sich, mit einer Winterreifenpflicht noch in diesem Winter zu rechnen.

Unabhängig davon wird immer wieder empfohlen, den Wechsel auf Winterreifen je nach Region und Witterung zwischen Mitte Oktober und Mitte November vorzunehmen und damit nicht bis zum ersten Schneefall zu warten. Die Reifen sollten bis nach Ostern aufgezogen bleiben, weil es auch dann immer noch zu Frosteinbrüchen kommen kann.

Luftdruck prüfen

Es empfiehlt sich, nach dem Reifenwechsel unbedingt den Luftdruck zu prüfen. Das tut man in der Regel an der Tankstelle, wenn dort gewechselt wurde erledigt es die Werkstatt gleich mit. Der richtige Luftdruck ist je nach Fahrzeugtyp und Belastung unterschiedlich. Welcher Wert der richtige ist, steht im Betriebshandbuch, auf dem Tankdeckel oder dem Türholm. Bei Motorrädern findet man die Angabe meist an der hinteren Schwinge. Der Luftdruck muss immer an kalten Reifen gemessen und eigenstellt werden, da sich in warmen Reifen die Luft ausdehnt und das Ergebnis verfälscht. Zu niedriger oder zu hoher Luftdruck verursacht Reifenschäden, eine schlechte Fahrstabilität und einen höheren Kraftstoffverbrauch.

Auswuchten notwendig?

Ein Auswuchten der Reifen ist bei Eurem Satz aus dem Vorjahr eigentlich nicht notwendig. Wenn sich das Fahrzeug auffällig verhält, also beispielsweise bei hoher Geschwindigkeit zu „ruckeln“ beginnt, solltet Ihr die Reifen nochmals überprüfen lassen.

Selber Wechseln oder Werkstatt?

Beides ist grundsätzlich möglich, und beides hat seine Vor- und Nachteile. Wer seine Reifen selbst wechseln möchte, tut dies am besten mit einem Drehmomentschlüssel und zieht die Radschrauben über Kreuz an. Bei laufrichtungsgebunden Reifen unbedingt darauf achten, dass sie wieder in der korrekten Laufrichtung montiert werden. Hier müsst Ihr auf entsprechende Kennzeichnungen (Pfeile oder das Wort „Outside“) achten.

Wenn man den Wechsel bei einer Werkstatt vornimmt, ist es häufig so, dass diese neben der Überprüfung auch die Lagerung der Reifen übernimmt. Zudem erinnert die Werkstatt freundlicherweise an den Termin des Wechsels. Leider kommt es auch immer wieder mal zum Terminstau, da normalerweise viele Autofahrer zur gleichen Zeit ihre Reifen saisonal wechseln möchten. Ein Preisvergleich lohnt sich auf jeden Fall, die Preise der einzelnen Werkstätten unterscheiden sich oft erheblich. Ein Reifenwechsel muss auch nicht von einer Vertragswerkstatt vorgenommen werden.

Tun es die alten Winterreifen noch?

Wer jedes Jahr seine Winterreifen aufzieht, fragt sich, wann denn endgültig neue Reifen fällig werden. Neben dem Profil, das eine Tiefe von mindestens 4 mm aufweisen sollte, ist auch das Alter ein wichtiges Kriterium. Mit der Zeit verändert das Gummi seine chemische Zusammensetzung und härtet aus oder wird sogar porös. Allgemein wird empfohlen, Reifen nicht länger als 10 Jahre zu verwenden. Der ADAC empfiehlt, einen Winterreifen-Tausch nach 5 Jahren. Davon abweichende Empfehlungen der Reifenhersteller sollten unbedingt beachtet werden.

Das Reifenalter lässt sich mit Hilfe der aufgeprägten DOT-Nummer bestimmen. Seit dem Jahr 2000 haben Reifen eine vierstellige DOT-Nummer. Die ersten beiden Ziffern geben die Kalenderwoche an, die letzten beiden das Jahr.

Beispiel: DOT CUNB A1 B6 0108

Die 01 steht für die erste Kalenderwoche, die 08 für das Jahr. Die Nummer gibt also an, dass der Reifen in der ersten Kalenderwoche 2008 hergestellt wurde. Neben dem Alter solltet Ihr auch den tatsächlichen Zustand überprüfen. Schäden (Risse oder Beulen) weisen auf einen möglicherweise vorzeitig nötigen Wechsel hin.

Tipps zum Neukauf

Solltet Ihr Euch für neue Winterreifen entscheiden, empfiehlt sich zunächst das Zurate ziehen aktueller Reifentests wie dem Winterreifentest des ADAC. Wie groß der Unterschied zwischen einem guten und einem nicht so guten Winterreifen sein kann (nämlich im Zweifel Leben oder Tod), das erfuhren einige MOTOR-TALKer ja gerade erst auf der Conti SnowChallenge . Oft sind billige Reifen geradezu gefährlich, aber trotzdem muss es nicht immer das teuerste vom Teuren sein. Auch sollte man in jedem Fall die Preise vergleichen, denn sowohl für die Reifen als auch für den Service unterscheiden sich diese von Händler zu Händler sehr stark.

Beim Kauf neuer Reifen solltet Ihr beachten, dass im Angebot „Reifen fertig montiert“ inbegriffen ist. Das beinhaltet das Auswuchten, die Montage, Ventile, die Altreifenentsorgung und die Mehrwertsteuer. In jedem Fall überprüfen, was am Ende fällig wird – viele Händler weisen ihre Preise ohne Mehrwertsteuer aus! Auch der Reifentyp / Marke sollte klar aus dem Angebot hervorgehen.

Achtung: Bei sachgerechter Lagerung dürfen Reifen bis zu fünf Jahre nach der Herstellung noch als neu angeboten werden. Wenn Euch ein besonders günstiger Reifensatz angeboten wird, könnte es sein, dass die Reifen diese Höchstlagerdauer bald erreicht haben oder sie schon überschritten wurde. Das lässt sich, wie oben beschrieben, anhand der DOT-Nummer überprüfen. Auch bei nicht verdächtig billigen Reifen kann ein Blick aufs Alter nicht schaden.

Einlagern der Sommerreifen

Nach dem Abmontieren solltet Ihr Eure Sommerreifen zunächst auf Schäden überprüfen. Überprüft die Lauffläche des Reifens auf eingefahrene Gegenstände. Haben diese das Obermaterial durchdrungen? Dann sollte man den Reifen einem Fachmann zeigen und ggf. den Reifen austauschen. Wichtig ist auch eine Kontrolle der Reifen-Seitenwände auf Dellen oder Risse.

Alles ok? Dann solltet Ihr Eure Sommerreifen gründlich reinigen. Wasser, Seife, Bürste oder auch, falls vorhanden, ein Hochdruckreiniger (Flachstrahldüse!) sind dazu geeignet. Vorsicht: Reiniger, die Fette oder Lösungsmittel enthalten, greifen das Gummi an und sollten keinesfalls an die Reifen gelassen werden. Nachdem alles sauber ist, solltet Ihr Position am Fahrzeug und die Laufrichtung mit Kreide auf den Reifen schreiben. Das erleichtert die Wiedermontage nach dem Winter. Es empfiehlt sich, vor der Einlagerung den Luftdruck noch einmal um 0,5 bar zu erhöhen.

Dann sollten die Reifen möglichst kühl, trocken und dunkel lagern, also zum Beispiel auf eine Palette gestapelt, ggf. unter einer Plane in der Garage oder im Keller. Wenn die Reifen draußen gelagert werden müssen, sollten sie auf jeden Fall unter eine lichtdichte Plane. Bei unmontierten Reifen solltet Ihr darauf achten, dass sie senkrecht an der Wand lehnen und regelmäßig gedreht werden, damit sie sich nicht verformen.

Zusammenfassung

• Reifen nicht bis auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abfahren!
• Empfohlene Mindestprofiltiefe (Sommerreifen 2,5 mm; Breitreifen 3 mm; Winterreifen 4 mm)
• Reifen regelmäßig auf Stiche, Schnitte, Risse und Beulen untersuchen!
• Reifen auf sein „Alter“ mit Hilfe der DOT-Nummer prüfen. Reifen die älter als 6 Jahre sind, sollten gewechselt werden.
• Die Luftdruckmessung und -füllung immer an kalten Reifen.
• Luftdruck an die jeweilige Beladung anpassen. Informationen hierüber stehen in der Bedienungsanleitung, am Türholm oder Tankdeckel.
• Preisvergleich lohnt immer: egal ob bei der Wahl der Werkstatt oder beim Kauf von neuen Reifen.
• Das Angebot für neue Reifen sollte enthalten: Reifen, Auswuchten, Montage, Ventile, Altreifenentsorgung und die Mehrwertsteuer.
• Auch Preisschnäppchen sollten geprüft werden.
• Reifen vor dem Einlagern immer säubern.
• Reifen sollten kühl und trocken lagern.
• Alte Reifen müssen fachgerecht entsorgt werden.

Noch Fragen oder Anregungen? Her damit!

...oder auch mal im Reifen und Felgen Forum auf Motortalk reinschauen.


Wed Apr 01 23:08:00 CEST 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (89)    |   Stichworte: Alle Marken, Nützliches, Reifenwechsel, Sommerreifen, Tipps

Endlich ist es soweit, die ersten konkreten Anzeichen für einen Frühling sind da. Spätestens jetzt flattern einem die Angebote der Autohändler zum Thema Sommerreifen ins Haus.

Also Grund genug, hier einmal ein Thema dazu aufzumachen. Was es so zu beachten gibt und wie man am besten wechselt, dass haben wir hier mal zusammengestellt. Wenn etwas fehlen sollte oder Du noch weitere Tipps für andere Mitglieder hast, dann immer her damit.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Per Gesetz gibt es hierzu keine Vorgabe. Eine alte Regel besagt, dass Winterreifen nur von O bis O, also von Oktober bis Ostern, gefahren werden sollten. Aber auch nach Ostern hat es oftmals in der Vergangenheit Schnee und Eis gegeben. Andererseits tut es den Winterreifen nicht gut, wenn sie bei warmem Wetter über längere Zeit gefahren werden. Grund hierfür ist, dass sie schneller verschleißen und längere Bremswege haben, als Sommerreifen.

Es gibt also nicht wirklich den richtigen festen Zeitpunkt. Deshalb mit den jeweiligen Reifen immer entsprechend den Wetterbedingungen fahren bzw. das Auto stehen lassen.

Profil prüfen
Als erstes sollte man vor dem Wechsel einen Blick auf das Profil werfen. Aus Sicherheitsgründen wird eine Profiltiefe von mindestens 2,5 Millimetern, bei Breitreifen sogar mindestens 3 Millimeter empfohlen. Dadurch reduziert sich das Risiko von Aquaplaning. Gesetzlich zulässig ist aber ein Profil von minimal 1.6 Millimeter. Spätestens dann sollte man auf jeden Fall wechseln. Gemessen wird am Hauptprofil, das sind die beiden mittleren Rillen der Lauffläche.

Zudem sollte man prüfen, ob Schäden (Risse oder Beulen) zu sehen sind. Auch ein Blick auf das Alter des Reifens ist sinnvoll, denn irgendwann wird jeder Reifen mal porös, spätestens nach 6 Jahren sollte er dann ausgewechselt werden. Mit der Zeit verliert halt jeder Reifen an Elastizität, und damit an Haftung, völlig unabhängig von der Profiltiefe. Das Produktionsdatum eines Reifens "verrät" übrigens die in die Seitenwand des Reifens eingeprägte vierstellige DOT-Nummer. Steht hier hinter "DOT" und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen zum Beispiel eine "2209", dann bedeutet dies, dass der Reifen in der 22. Kalenderwoche des Jahres 2009 gefertigt wurde.

Luftdruck messen
Ein weiterer Schritt beim Reifen-Check sollte das Luftdruck messen sein. Der richtige Luftdruck ist je nach Fahrzeugtyp und Belastung unterschiedlich. Welcher Wert für Deine Reifen der richtige ist, kannst Du im Betriebshandbuch, auf dem Tankdeckel oder Türholm finden. Bei Motorrädern findet man diesen meist an der hinteren Schwinge.

Wichtig ist, den Luftdruck immer an kalten Reifen einzustellen. Bei warmen Reifen dehnt sich die Luft aus und verfälscht damit das Ergebnis.

Zu niedriger oder zu hoher Luftdruck verursacht Reifenschäden, eine schlechte Fahrstabilität und einen höheren Kraftstoffverbrauch.

Auswuchten notwendig?
Das Auswuchten der Reifen ist bei gebrauchten Reifen eigentlich nicht notwendig. Dennoch sollte man das Fahrverhalten prüfen und wenn das Fahrzeug bei hoher Geschwindigkeit zu „ruckeln“ beginnt, den Fachmann aufsuchen. Wenn Du die Sommerreifen von einer Werkstatt aufziehen lässt, dann prüfe doch einfach, ob das Auswuchten nicht bereits im Preis inbegriffen ist. Meist bieten die Werkstätten dies in einem Komplett-Paket mit an.

Selber Wechseln oder Werkstatt?
Beides ist möglich und beides hat seine Vor- und Nachteile. Wer seine Reifen selbst wechselt, kann dies am besten mit einem Drehmomentschlüssel und über Kreuz. Die alten Vorderreifen solltest Du jetzt hinten montieren und die bisher hinten gefahren Reifen auf die Vorderachse anbringen. Achtung aber bei laufrichtungsgebunden Reifen. Hier musst Du auf die Kennzeichnungen (Pfeile oder das Wort „Outside“) achten.

Wenn man den Wechsel bei einer Werkstatt vornimmt, ist es häufig so, dass diese neben der Überprüfung auch die Lagerung der Reifen übernimmt. Zudem erinnert die Werkstatt freundlicherweise an den Termin des Wechsels. Leider kommt es aber auch hier immer wieder zum Terminstau, da man wahrscheinlich nicht der Einzige ist, der neue Reifen aufziehen möchte. Die Wartezeiten während des Wechsels werden dafür häufig mit Kaffee und Brötchen belohnt.

Wichtig: beim Gang in die Werkstatt lohnt auf jeden Fall ein Vergleich der Preise. Der Reifenwechsel muss nicht von der Vertragswerkstatt vorgenommen werden und kann daher oft große Preisunterschiede ausmachen. Vorher nachfragen kann also Geld sparen.

Neue Sommerreifen
Auch beim Kauf von neuen Sommerreifen gilt das gleiche, wie bei den Werkstätten: Preisvergleich! Diese können stark variieren, sowohl beim eigentlichen Preis der Reifen, wie auch beim Service.

Beim Kauf der neuen Reifen solltest Du darauf achten, dass im Angebot „Reifen fertig montiert“ inbegriffen ist. Darin enthalten sein sollte: Auswuchten, Montage, Ventile, Altreifenentsorgung und die Mehrwertsteuer. Ansonsten sind die Preise eines Händlers oft netto, was als Zahl schön aussieht, sich dann aber bei der Anbringung der Reifen als teuer entpuppen kann. Beim Angebot sollte neben dem Preis auch die Marke des Reifens aufgeführt sein, damit Du später bei der Montage Dich auf das Angebot berufen kannst.

Wird Dir ein Schnäppchen angeboten, dann solltest Du dieses auf jeden Fall prüfen. Zum einen kannst Du das wieder über die DOT-Nummer machen, die Dir zeigt, wann der Reifen produziert wurde und ob es sich dabei um einen Ladenhüter handelt. Zudem gibt es Testberichte und Fachhändler, über die Du Dir nochmal Gewissheit holen kannst.

Was passiert mit den Winterreifen?
Bevor Du die Winterreifen wegpackst, solltest Du diese auf Beschädigungen untersuchen und gründlich reinigen. Bewehrt haben sich klares Wasser mit Seife oder Spülmittel. Reinigungsmittel die Öle oder Lösungsmittel enthalten sind dagegen schädlich für den Gummi. Ebenfalls nicht zu empfehlen sind Rundstrahldüsen von Hochdruckreinigungsgeräte. Womit Du es wiederum probieren kannst ist eine Flachstrahldüse oder einem Dreckfräser, bei dem Du aber einen Abstand von mindestens 20 Zentimetern einhalten solltest.

Nachdem alles sauber ist, einfach noch mit Kreide auf den Reifen drauf schreiben, an welcher Position am Fahrzeug dieser angebracht war.
Der Beste Platz zum einlagern ist ein dunkler kühler Ort. Reifen mit Felgen können an die Wand gehangen oder gestapelt werden. Bei unmontierten Reifen solltest Du zum Schutz vor einer Verformung darauf achten, dass Du diese senkrecht an die Wand lehnst und regelmäßig drehst.

Zusammenfassung

  • Reifen nicht bis auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abfahren!
  • Empfohlene Mindestprofiltiefe (Sommerreifen 2,5 mm; Breitreifen 3 mm; Winterreifen 4 mm)
  • Reifen regelmäßig auf Stiche, Schnitte, Risse und Beulen untersuchen!
  • Reifen auf sein „Alter“ mit Hilfe der DOT-Nummer prüfen. Reifen die älter als 6 Jahre sind, sollten gewechselt werden.
  • Die Luftdruckmessung und -füllung immer an kalten Reifen.
  • Luftdruck an die jeweilige Beladung anpassen. Informationen hierüber stehen in der Bedienungsanleitung, am Türholm oder Tankdeckel.
  • Preisvergleich lohnt immer: egal ob bei der Wahl der Werkstatt oder beim Kauf von neuen Reifen.
  • Das Angebot für neue Reifen sollte enthalten: Reifen, Auswuchten, Montage, Ventile, Altreifenentsorgung und die Mehrwertsteuer.
  • Auch Preisschnäppchen sollten geprüft werden.
  • Reifen vor dem Einlagern immer säubern.
  • Reifen sollten kühl und trocken lagern.
  • Alte Reifen müssen fachgerecht entsorgt werden.

Du hast noch weitere Fragen oder Tipps? Dann immer her damit.


Sun Mar 29 23:13:01 CEST 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (17)    |   Stichworte: Abwrackprämie, BAFA, Demontage, Hilfe, Nützliches, Termine, Umweltprämie, Verschrottungsprämie

Ab Montag, den 30. März 8.00 Uhr, darf die Umweltprämie nur noch über das neue Online-Reservierungssystem unter www.ump.bafa.de beantragt werden.

Grund für dieses neue System ist die Berücksichtigung der Autokäufer, die einen Neuwagen mit Lieferfrist bestellen. Nach dem bisherigen System hätten sie die Abwrackprämie erst am Tag der Zulassung des Neuwagens beantragen können.

Neben der online auszufüllenden Antragsmaske, muss eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der rechtsverbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im pdf-Format (max. 2 MB) angehängt und online versendet werden. Andere Dateiformate sind nicht zulässig.

Laut der Website der BAFA werden die Eingänge der Anträge zeitgenau registriert und mit einer aufsteigender ID-Nummer vergeben, sowie einer Eingangsbestätigung, wobei diese kein Garant für den Erhalt der Umweltprämie ist.

Per Post (frühestens ab dem 16.04.2009) wird ein Reservierungsbescheid inklusive einer Auflistung jener Dokumente dem Antragsteller zugeschickt, die bei der BAFA eingereicht werden müssen. Erst mit dem Bescheid ist die Prämie sicher. Danach hat der Antragsteller sechs Monate Zeit, alle weiteren Unterlagen beim BAFA einzureichen. Erst wenn alle diese Papierdokumente beim BAFA eingegangen sind, wird über den Antrag entschieden.

Der Antragsteller erhält zudem ein Verwendungsnachweisformular für das Altauto, das dann von einem anerkannten Autoverwerter ausgefüllt werden muss. Eine Liste von Demontagebetrieben und Schredderanlagen, die von der BAFA anerkannt sind, findest Du auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge).

Die zum 1. März eingeführte Anforderung, dass der Fahrzeugbrief des alten PKW im Original eingereicht werden muss, bleibt weiterhin bestehen.

Für Antragsteller ohne Internet-Anschluss bleibt zum Schluss nur noch der Tipp, dass er dies am besten direkt mit bzw. beim Autohändler ausfüllt und abschickt. Bleibt noch abzuwarten, ob die Server des BAFA diesem neuen Ansturm am Montag auch standhalten.


Thu Mar 26 09:42:47 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (19)    |   Stichworte: ADAC, Nützliches

Brilliance BS4 auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren

Nach einem aktuellen ADAC-Crashtest kann man den Brilliance BS4 in puncto Sicherheit nicht brillant nennen. Die Hauptkritik der Tester: Die Fahrgastzelle beim Frontalaufprall mit Tempo 64 km/h droht beim Crash zu kollabieren. Der Mittelklassewagen aus China entspricht etwa dem technischen Stand gegen Ende der 90er Jahre. Nach der neuen EuroNCAP-Norm, die seit Februar 2009 gültig ist, erhält der neue BS4 null Sterne. Der Grund: Das neue Ratingverfah-ren legt strengere Maßstäbe an. Neben der Insassensicherheit, Schutz von Kindern und Fußgängersicherheit, werden jetzt auch Assistenzsysteme in die Wertung aufgenommen und zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. ESP wird daher zur Notwendigkeit. Da dieses oder sonstige aktive Sicher-heitssysteme, die eine Warnfunktion haben, fehlen, bekommt der BS4 im neu-en Testverfahren null Sterne. Im alten Verfahren hätte das Auto drei Sterne bekommen. Gegenüber seinem größeren Bruder, dem BS6, den der ADAC 2007 testete, hat sich der neue Brilliance verbessert. Der BS6 bekam im alten Verfahren schließlich nur einen Stern. Dennoch: Auch im neuesten Crashtest macht der Brilliance seinem Namen wenig Ehre. [mehr]

Das Bodenblech im Fahrerfußraum reißt beim Frontalcrash auf. Die Armatur-tafel dringt in den Innenraum ein. Scharfkantige Blechteile, die sich unterhalb der Armatur befinden, sind nicht abgedeckt oder gepolstert. Somit stellen sie ein hohes Risiko für Knie und Oberschenkel des Fahrers dar. Kupplungs- und Bremspedal werden zu Spießen. Auch das Lenkrad des Chinesen ist eine Gefahr, durch den nicht optimal positionierten Airbag gefährdet es nicht nur den Brustbereich, auch der Fahrerkopf durchschlägt das vermeintlich schüt-zende Polster und trifft auf das Steuerrad. Beim Seitencrash sieht es besser aus: Die stabile Türsäule verhindert ein Eindringen der Stoßbarriere. Der große Seitenairbag schützt Rippen und Kopf recht gut. Der Bauchbereich ist al-lerdings ungeschützt. Dies birgt ein erhöhtes Verletzungsrisiko.

Der ADAC fordert, dass die Fahrgastzelle weiter stabilisiert werden muss. Schwächen zeigen sich hier im Bereich des Schwellers, der A-Säule und des Bodenblechs. Der Knieaufprallbereich muss entschärft werden, der Pedalap-parat darf nicht zur Gefahr werden. Hinweise zur Kindersicherung müssen vorhanden sein, ebenso funktionelle Gurte auf den Rücksitzen. Besonders wichtig ist die Einführung von ESP, um die Gefahr eines Unfalls zu minimie-ren. Der chinesische Hersteller ist mit seinen Qualitätsanforderungen noch nicht ganz auf Augenhöhe mit europäischen Produzenten.

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Wed Feb 18 22:57:22 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (61)    |   Stichworte: Abwrackprämie, BAFA, Demontage, Nützliches, Schredder, Umweltprämie, Verschrottungsprämie

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Achtung: Ab dem 30. März 8.00 Uhr kann ein Antrag auf die Umweltprämie nur noch über das Online-Registrierungssystem gestellt werden. Mehr Infos und die entsprechenden Änderungen bezüglich der Abwrackprämie findest Du hier.

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Du interessierst Dich für die Abwrackprämie? Im Forum gibt es schon viele Fragen und Antworten zum Thema. Um es Euch noch leichter zu machen, haben wir die Fragen und Antworten gesammelt und hier zusammengetragen. Du findest hier auch alle wichtigen Informationen und Links, die für die Antragstellung zur Abwrackprämie nützlich sind.

Die Richtlinien zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen, wie es im Amtsdeutsch heißt, wurde am 27.01.2009 vom Bundeskabinett beschlossen. Damit kann die Umweltprämie, so wie die Abwrackprämie von der Regierung auch genannt wird, in der Höhe von 2.500 Euro nun ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Wie das geht und was Du dabei beachten musst, haben wir für Dich hier zusammengesellt:
[mehr]
Welche Bedingungen sind an die Abwrackprämie geknüpft?

Altes Fahrzeug

  • Bei dem Fahrzeug muss es sich ein Personenkraftwagen handeln
  • Vom Zeitpunkt der Verschrottung zurückgerechnet, muss das Fahrzeug durchgehend für mindestens ein Jahr auf Deinen Namen in Deutschland zugelassen sein
  • Du bist Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen und kannst dies mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nachweisen
  • Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss mindestens 9 Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein
  • Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgt sein (es gilt das Datum aus dem Verwertungsnachweis)
  • Du musst nachweisen können, dass Dein altes Auto einer Schredderanlage zugeführt wird

Neues Fahrzeug

  • Bei dem Fahrzeug muss es sich ebenfalls um ein Personenkraftwagen handeln
  • Der Erwerb und die Zulassung des neuen Autos muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen
  • Du kannst ebenfalls einwandfrei anhand des Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefs nachweisen, dass Du der Halter des neuen Fahrzeugs bist
  • Der neue Wagen muss mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen
  • Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen, welche – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf Dich – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen waren.

Allgemein

  • Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen

Was ist mit Altwagen, die ein Saisonkennzeichen hatten?

Ob das alte Auto ein Saisonkennzeichen hatte, ist nicht relevant. Hauptsache Du warst dauerhaft Halter des Fahrzeugs und das für den Mindestzeitraum von einem Jahr.

Darf ich den Antrag zur Abwrackprämie auch dann einreichen, wenn ich mir ein EU-Re-Import-Neuwagen kaufe?

Re-Importe sind von der Förderung nicht ausgeschlossen, solange sie in Deutschland neu zugelassen werden. Es gelten aber auch für die Re-Importe die Bedingungen für den Kauf eines Neuwagens, wie im Punkt „Welche Bedingungen sind an die Abwrackprämie geknüpft?“ beschrieben.

Muss die Verschrottung des alten Fahrzeugs und der Kauf eines Neuwagens direkt ineinander übergehen?

Nein, Du kannst einen Neuwagen kaufen und den alten Wagen noch eine Weile weiterfahren oder umgekehrt, den alten Wagen schon verschrotten und erst Monate später den Neuwagen kaufen. Wichtig ist nur, dass Du bei der Einreichung des Antrags zur Abwrackprämie alle relevanten Nachweise zusammen vorlegen kannst und die Bedingungen zur Antragstellung erfüllt sind. Das heißt, spätestens zu diesem Zeitpunkt muss für den Altwagen ein Verschrottungsnachweis vorliegen haben bzw. das neue Auto muss auf Dich zugelassen sein. Das Nachreichen von Dokumente ist bei der Antragsstellung nicht zulässig. Bedenke auch, dass der Geldtopf für die Abwrackprämie begrenzt ist.

Wo finde ich anerkannte Demontagebetriebe und Schredderanlagen für den Verschrottungsnachweis?

Eine Liste von Demontagebetrieben und Schredderanlagen, die von der BAFA anerkannt sind, findest Du auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge).

Der Betriebe stellen Dir den Verwertungsnachweis aus und bestätigen Dir auf dem Antragsformular der BAFA mit seiner Unterschrift und Stempel, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.

Reicht ein Nachweis von meinem Schrott-Händler in der Nähe?

Es ist wichtig, dass Du einen Nachweis von einem anerkannten (zertifizierten) Demontagebetrieb einreichst. Der Gesetzgeber schreibt dies als Voraussetzung für die Genehmigung des Antrags vor. Eine Liste von Demontagebetrieben und Schredderanlagen, die von der BAFA anerkannt sind, findest Du auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge). Prüft also vorher, ob der Schrott-Händler in Deiner Nähe auf dieser Liste steht.

Woher bekomme ich das Antragsformular?

Um die Umweltprämie zu beantragen, darfst Du nur den offiziellen Antragsvordruck verwenden. Diesen Antragsvordruck kannst Du Dir direkt auf der Internetseite des BAFA oder hier herunterladen.

Wo muss ich die Antragsunterlagen einreichen?

Den Antrag musst Du als Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen an folgende Adresse geschickt werden:

Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Umweltprämie -
Frankfurter Straße 29 - 35
65754 Eschborn

Die Anschrift steht auch noch einmal auf dem Antragsvordruck, welchen Du Dir auf der Internetseite des BAFA oder hier herunterladen kannst.

Die Antragstellung mit Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.

Kann auch mein Händler den Antrag einreichen?

Wenn Du willst, kann auch Dein Händler beim Kauf des neuen Autos den Antrag einreichen, jedoch muss er in jedem Fall durch Dich (den Antragsberechtigten) unterschrieben sein. Die Bescheinigung erhältst Du dann aber nicht durch Deinen Händler, sondern direkt von der BAFA.

Was kann mein Händler im Fall der Umweltprämie alles für mich übernehmen?

Wenn Du Zeit und Behördengänge sparen möchtest, kann auch der Händler, bei dem Du das neue Auto kaufst, folgendes für Dich übernehmen:

  • Einreichung aller relevanten Unterlagen beim BAFA
  • Verschrottung des Gebrauchtwagen

In jedem Fall müssen aber die Anträge durch Dich (den Antragsberechtigen) unterschrieben sein.

Was muss ich alles bei der BAFA einreichen?

Bitte beachte, dass nur vollständige Anträge bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden. Du solltest also darauf achten, dass Du Deine eingereichten Unterlagen vollständig, korrekt ausgefüllt und mit den vorgesehen Unterschriften versehen sind. Ist Dein Antrag nicht vollständig, verlierst Du kostbare Zeit, da Du die Unterlagen wieder zurückgeschickt bekommst, um diese zu vervollständigen.

Folgende Nachweise müssen also gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden:

  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

Ab wann wird die Prämie ausgezahlt?

Voraussichtlich wird die Prämie nicht vor März 2009 ausgezahlt, da dies erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) beziehungsweise nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts erfolgt.

Von wem wird die Prämie gezahlt?

Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt/Main. Nach Überprüfung Deiner eingereichten Unterlagen überweist diese Behörde dann auch die Umweltprämie von 2.500 Euro.

Kann die Prämie auch an eine dritte Person ausgezahlt werden?

Die Auszahlung der Umweltprämie kann auch z.B. direkt an Deinen Händler erfolgen. Im Antrag musst Du dies dann entsprechend vermerken und geltend machen.

Wie lange wird die Prämie vom Staat gezahlt?

Die Prämie wird im Zeitraum vom 14.01.2009 bis 31.12.2009 gewährt und auch nur so lange, wie Geld im Topf ist. Insgesamt sind 1,5 Milliarden Euro für die Umweltprämie vorgesehen. Die Prämie reicht so abzüglich der Verwaltungskosten für ca. 600.000 Anträge. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.

Wo kann ich einsehen, wieviel Anträge zur Abwrackprämie beim BAFA eingegangen sind?

Über die Anzahl der im BAFA eingegangenen Anträge auf Gewährung der Umweltprämie kannst Du Dich direkt auf der Internetseite vom BAFA informieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat dafür eine extra Seite eingerichtet.

Wo kann ich mich informieren, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 421
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 030 346 465 470
www.bafa.de

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Thu Feb 05 15:18:16 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (213)    |   Stichworte: Bußgeld, Bußgeldkatalog, Geldstrafe, Katalog, Nützliches

Die letzte Bußgelderhöhung ist gerade mal ein Jahr her und da kommt schon der neue Katalog auf den Tisch. Frisch überarbeitet wird es für Raser, Drängler und Betrunkene am Steuer so richtig teuer. So sind die Geldstrafen diesmal oft doppelt so hoch, wie noch im vergangenen Jahr.

Das Bundeskabinett hatte bereits am 21. Mai 2008 den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkataloges mit deutlich höheren Bußgeldern verabschiedet, welches jetzt zum 01.02.2009 in Kraft getreten ist. Begründung für die hohen Geldstrafen sind die trotz jährlich sinkender Unfallzahlen noch immer rund 5.000 Verkehrstote in Deutschland. Deutlich zu viel!

Den offiziellen Bußgeldkatalog findest Du zum nachlesen auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Die wichtigsten Bußgeld-Änderungen im Überblick:

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Verkehrsverstoß

Bußgeld (EUR) bis 31.01.2009

Bußgeld (EUR) ab 01.02.2009

unangepasste Geschwindigkeit

50

100

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

40

80

Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.)

40 - 150

70 - 200

zu geringer Abstand

40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)

75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)

Tempolimit missachtet (innerorts) *)

50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

Tempolimit missachtet (außerorts) *)

40 - 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer

60

80

Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen

50

80

Fehlverhalten an Bahnübergängen

50 - 450

80 - 700

gefährliches Überholmanöver

40 - 125

Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)

Vorfahrt missachtet

50

100

Drogen und Alkohol am Steuer

250 (erster Verstoß) 500 (zweiter Verstoß) 750 (dritter Verstoß)

500 (erster Verstoß) 1000 (zweiter Verstoß) 1500 (dritter Verstoß)

Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten

125

250

Rote Ampel missachtet

50 - 200

90 - 360

Durchführung illegaler Kfz-Rennen

200 (Veranstalter) 150 (Teilnehmer)

500 (Veranstalter) 400 (Teilnehmer)

Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz

50 - 150

80 - 270

Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) bzw. 20 Prozent (Pkw)

50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw) 75 - 225 (Fahrzeughalter Lkw) 50 - 125 (Pkw)

80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw) 140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw) 95 - 235 (Pkw)

Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten

40 (Fahrer) 200 (Halter)

75 (Fahrer) 380 (Halter)