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M+S - Reifen = Winterreifen ?

Themenstarteram 23. September 2009 um 7:57

Hallo an alle.

Müssen Winterreifen zwingend mit der " M+S " - Kennzeichnung versehen sein ?

Es gibt bei den verschiedenen Reifenherstellern Winterreifen mit und ohne " M+S " - Kennzeichnung. Gibt es hier Vorgaben von Versicherungen oder dem Gesetzgeber , welche Reifen als Winterreifen anerkannt werden ?

Bin mal gespannt auf eure Antworten.

Nikki

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62 Antworten

Ja gibt es,

der Aufdruck MS muss den gesetzlichen Regeln der MS-Kennzeichnung entsprechen.

Die Flocke ist in D nicht anerkannt, kenn aber keinen Winterreifen der nur Flocke und nicht MS hat.

Gruß

Themenstarteram 23. September 2009 um 8:08

Wenn du bei den verschiedenen Reifenanbietern Winterreifen suchst, dann bekommst du Winterreifen mit und ohne " M+S " - Kennzeichnung angeboten. Du kannst dir auch gerne mal Testberichte von Winterreifen raussuchen, da wirst du das selbe feststellen.

Nikki

Es gibt die Winterreifen "pflicht".

Danach muss ein Winterreifen, welcher erst ein Winterreifen ist, das M+S, MS, M-S, M&S haben.

Sollte Dein Reifen es nicht haben, kann Dich Deine Versicherung zu Regress ranholen.

Gibt auch Allwetterreifen und Sommerreifen mit M+S Kennung.

Themenstarteram 23. September 2009 um 8:17

Ich hatte bei einer Anbieterseite gelesen, das Deutschland die " M+S " - Kennzeichnung ohne spezielle Anforderungen zulässt, europaweit das Schneeflockensymbol aber an ganz bestimmte Vorgaben gebunden ist.

Nun bin ich nach euren Aussagen natürlich etwas irritiert.

Nikki

Also, nach deutschem Recht ist das MS-Zeichen relevant. Eine Auflistung gab es bereits. Der HErsteller kann prinzipiell das auf jeden Reifen draufdrucken, jedoch kann er bei Falschkennzeichnung auch iun Regress genommen werden.

Die Schneeflocke kommt aus Amerika und ist an eine Prüfung gebunden.

In Europa soll bald ne Kennzeichnung ähnlich dem Energielabel kommen.

In wie fern in anderen europäischen Ländern die Flocke zählt weiß ich leider nicht.

das thema hatten wir schon paar mal.

Hier mal paar Vorschriften:

§ 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Richtlinie 92/23/EWG bzw. den ECE-Regelungen 30 und 54

 

Es ist immer noch nicht ordentlich definiert.

Und das auf Sommerreifen M+S steht, liegt daran, das die Amis M+S Pflicht haben.

Eiskristal, wie schon gesagt kommt aus Nordamerika.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Sollte Dein Reifen es nicht haben, kann Dich Deine Versicherung zu Regress ranholen.

Nein kann die Versicherung nicht solange es sich um einen entsprechenden wintertauglichen Reifen handelt. (Winterliche Verhältnisse und ein Unfall wegen Schnee etc. vorausgesetzt), und Regress in der Haftpflicht ist eh nicht in einem solchen Fall möglich, sondern "nur" die Kasko kann die Zahlung verweigern.

Beim Kaskoverlusst ist aber letztendlich das Profil ausschlaggebend.

Wenn Sommerprofil vorhanden ist bei Reifen mit M+S Kennzeichnung kann die Kasko die Zahlung verweigern bei einem Unfall auf Schnee.

Anderseits wenn wintertaugliches Profil vorhanden ist, aber keine M+S Kennzeichnung vorhanden, wird die Versicherung keine Möglichkeit haben die Zahlung in der Kasko nur aufgrund des fehlenden M+S Kennzeichnung zu verweigern.

 

Zum Eiskristall:

Eiskristall ist im Gegensatz zu M+S ein geschütztes Symbol, und bestätigt das dieser Reifen eine 20% bessere Eigenschaft im Schnee hat als ein Sommerreifen.

Die StVO im §2 sagt aus, dass eine geeignete Bereifung vorhanden sein muss.

Ein Sommerreifen mit M+S Kennzeichnung ist im Schnee keine geeignete Bereifung, aber ein Reifen mit Schneeflockensymbol ist dies schon (allein schon am Profil erkennbar).

Ob es nun wintertaugliche Reifen mit Eiskristall gibt welche zusätzlich keine M+S Kennzeichnung haben, kann ich nicht sagen und habe ich noch nicht gesehen bei Reifen welche für den deutschen Raum hergestellt worden sind.

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

jedoch kann er bei Falschkennzeichnung auch iun Regress genommen werden.

Da das M+S Zeichen keiner Norm unterliegt, und dieses Zeichen keine Aussage über Profil und Eigenschaft des Reifens gibt, kann auch kein Hersteller in Regress genommen werden aufgrund der Kennzeichnung mit M+S.

 

Ich wiederspreche meinem Vorredner,

hatte im Freundeskreis genau so einen Fall. Winterreifen war eigentlich keiner hatte aber das gültige M+S-Symbol drauf. Sonsten war der Reifen top.

Unfall durch Reifen verschuldet (kleiner Blechschaden). Verssicherung wollte Regress (Haftpflicht) da falsche Bereifung. Zum Anwalt, der hatte ein Urteil oder sowas zur Hand, dass es nicht die Aufgabe des Fahrers ist, die Qualität des Reifen zu beurteilen. Wo ein gültiges M+S Zeichen drauf ist, darf der Käufer davon ausgehen, dass es ein Winterreifen ist, außer er wurde ausdrücklich als nicht WInterreifen verkauft.

Die Versicherung wurde durch den Anwalt informiert und hat sich, soviel ich weiß, an den Importeur der Reifen gewandt.

Nach deiner Logik, dürfte man nur Testsiegerreifen kaufen, dass ist aber dem Käufer nicht zumutbar.

Zum Kasko-Schutz muss ich dir aber recht geben, so lange das in den AGBs steht. Steht dazu nix drin, gilt die allgemeine Rechtssprechung wie oben.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Wo ein gültiges M+S Zeichen drauf ist

Es gibt kein gültiges M+S Symbol, da dieses Zeichen noch immer nicht genormt ist !!!

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Wo ein gültiges M+S Zeichen drauf ist, darf der Käufer davon ausgehen, dass es ein Winterreifen ist, außer er wurde ausdrücklich als nicht WInterreifen verkauft.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus.

Der Reifen muss als Winterreifen verkauft werden, dies war wohl bei deinem Bekannten der Fall.

Also wenn ich einen Winterreifen bei einem Händler kaufen will, und der sagt mir dies ist ein Winterreifen, dann kann ich als Käufer davon ausgehen, dass der Reifenverkäufer welcher beruflich damit zu tun hat mir auch einen wintertauglichen Reifen verkauft.

Stellt sich bei einem Unfall auf Schnee heraus, dass es Sommerreifen sind mit M+S Kennzeichnung, kann ich zwecks Haftung mich an den VERKÄUFER wenden, aber nicht an den Hersteller des Reifens.

Der Verkäufer wiederum kann sich an den Hersteller wenden, wenn dieser den Reifen explizit als Winterreifen anbietet.

 

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Nach deiner Logik, dürfte man nur Testsiegerreifen kaufen, dass ist aber dem Käufer nicht zumutbar.

Hä wieso nur Testsieger ?!? Dies erklär mir genauer versteh ich jetzt nicht.

Jeder Reifen welcher für den europäischen gedachten Raum hergestellt wird, welcher mit M+S gekennzeichnet ist, ist ein wintertauglicher Reifen und trägt zu 95% zusätzlich das genormte Schneeflockensymbol.

Es geht nur um Billig Bling-Plong Reifen aus dem Osten welche auch auf Sommerreifen ein M+S Symbol haben und um SUV- und Allwetterreifen mit einem solchen Symbol.

Und nochmal zur Verdeutlichung, das M+S Symbol unterliegt keinerlei Norm.

Aber dies hat nichts damit zu tun, wenn ein Reifenhändler mir einen Reifen als Winterreifen verkauft obwohl dies keiner ist, da ist nicht das Symbol für verantwortlich, sondern in diesem Fall der Verkäufer.

Daher Vorsicht bei Privatkauf bei z.B. eBay, wenn dort jemand Reifen mit M+S anbietet und dies sind Sommerreifen, hast du Pech gehabt, da aller Wahrscheinlichkeit nach dieser die Reifen nicht beruflich verkauft.

Nach dem Gesetz kann einem auch nichts passieren, wenn man einen Sommerreifen fährt, welcher gutes Profil hat.

Nein, die Versicherung wollte eine ABtretung des ANspruches an den Importeur. Wenn auf einem MS-draufsteht darfst m.E. davon ausgehen, dass er MS-tauglich ist.

Aber jetzt kein Streit anfangen, ich hatte so einen Fall in der Freundschaft und war nunmal so.

Irgendwo in der StVo steht die Aufschrift die als MS-anerkannt ist. Es gab hier mal einen Threat welche das genau sind, den kann ich leider im moment nicht finden. M/S war glaub eine der nicht akzeptierten Beschriftungen.

Gruß

P.S.: SOrry bin grad total k.o. und genervt, bruder hat ne absage von der ZVS bekommen dass nimmt einen mit

Zitat:

Nach dem Gesetz kann einem auch nichts passieren, wenn man einen Sommerreifen fährt, welcher gutes Profil hat.

Solange nichts passiert, und keine Behinderung auf Schnee stattfindet ja.

Wenn ich aber auf Schnee nicht weiterkomme, wo andere Verkehrsteilnehmer ohne Probleme mit wintertauglichen Reifen fahren können, bin ich dabei ;)

Bei einem Auffahrunfall interessiert dies die Kaskoversicherung natürlich auch noch, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre durch geeignete Bereifung.

Ja den Thread hatten wir mal, da haben wir bis auf das letzte Detail gepostet.

Hier mal was, wegen der Versichrung und Regress.

Sommerreifen im Winter? – Winterreifen aufziehen!

„ Wozu soll ich Winterreifen aufziehen? Die Winter sind ohnehin so mild wie nie und eine richtige Pflicht gibt es nicht, oder?“ So oder so ähnlich denkt vielleicht mancher Autofahrer über die kommende Jahreszeit. Doch welche Konsequenzen hat ein solches Handeln?

Ein Fall aus der Praxis: Der Winterreifenmuffel Günther P. aus Korschenbroich am Niederrhein beruft sich auf das Wetter in der Region - hier schneit es nur noch selten - und fährt seine gut profilierten Sommerreifen auch im Winter. Ende Februar - der Frühling ist schon fast in Reichweite – verursacht er auf regennasser Fahrbahn einen Auffahrunfall mit hohem Sachschaden. Und steckt plötzlich in Teufels Küche.

Angemessene Bereifung

Denn: Es gibt zwar keine unmittelbare Winterreifenpflicht, wohl aber eine Verpflichtung, für angemessene Bereifung zu sorgen. Und die wird im Winter, bei Temperaturen um den Gefrierpunkt, nur von Winterreifen geleistet.

Winterreifen, mit den Buchstaben M&S und zusätzlich einem Schneekristall-Symbol gekennzeichnet, sind mit ihrem Lamellen-Profil weit besser in der Lage, auf losem Untergrund ausreichend Traktion zu garantieren. Ebenso entscheidend ist jedoch ihre weichere Gummimischung, die den Winter-Pneus auch bei niedrigen Temperaturen optimale Straßenhaftung verschafft.

Zurück zum Fallbeispiel. Im ärgsten Fall kann Günther P.’s Kfz-Haftpflichtversicherung Regressansprüche in Höhe von bis zu 5.000 € gegen ihn geltend machen. Wegen falscher Bereifung!

Winterreifen machen Pkw beherrschbarer

Also: Trotz milder Winter und teilweise unklarer Rechtslage sind Winterreifen allemal empfehlenswert, da diese Ihren Pkw bei Temperaturen in Gefrierpunktnähe einfach sicherer und beherrschbarer machen.

Die Frage ist: Sind die Reifen vom letzten Jahr noch fit für die nächste Saison? Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, optimal dagegen sind mindestens 4mm. Testen lässt sich das schnell und unkompliziert mit einer Ein-Euro-Münze, die in das Reifenprofil gesteckt wird. Verschwindet der goldfarbene Rand komplett, sind noch mehr als 4mm vorhanden.

Darüber hinaus gilt es, folgendes zu beachten:

* Winterreifen trotz ausreichender Profiltiefe sind, wenn sie mehr als fünf bis sechs Jahre lagern, nicht mehr zu benutzen - das Gummigemisch in den Reifen ist möglicherweise zu hart geworden.

* In Österreich gilt zwischen dem 1. November und 15. April Winterreifenpflicht. Anders als in Deutschland ist hier nicht nur von angemessener Bereifung die Rede. Nichtwissen oder Vergessen zählt nicht. Die Strafen beginnen bei 35 Euro und können empfindlich in die Höhe gehen.

* Kontrollieren Sie gerade in der kalten Jahreszeit regelmäßig den Luftdruck Ihrer Reifen - oder fragen Sie bei Ihrem Reifenhändler direkt nach einer Gasbefüllung für Ihre Winterreifen.

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