Zeigt her Eure "Dicken"
Na denn mal los đ
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von s6v8freund
đđ.
Sag mal...... kommst du dir nicht selbst langsam etwas blöd vor ?
10853 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von s6v8freund
Fast fertig.đ
Mehr im Blog von mirđź.mfg. S6V8freund
Ha , der war ja vorher garnicht blau oder hast du deinen alten wieder zusammen gelötet ?
Zitat:
Original geschrieben von der-haegar
Zudem kommt aber noch der neue FĂŒhrerschein . Ab 3,5 Tonnen ZGG brauchst du den LKW Schein .
Ich will nicht in eine Wunde rĂŒhren , aber heutzutage muĂ man aufpassen .
Was fĂŒr eine Wunde?
FS-Klasse 3 sollte reichen, richtig?
GruĂ
Sebastian
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Zitat:
Original geschrieben von Larsavant
Mir fÀllt auf, das vor dir ein A4 steht und die Location wie `ne alte Fabrik in Pösneck. ;-)
nee is nich in pöĂneck. auĂerdem is das das 4.bild
zu dem hÀnger thema
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen KraftrĂ€der - mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht SitzplĂ€tzen auĂer dem FĂŒhrersitz (auch mit AnhĂ€nger mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulĂ€ssige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht ĂŒbersteigt).
wenn das zgg des zuges ĂŒber 3,5 t liegt braucht man zusĂ€tzlich Klasse BE
lkw fĂŒhrerschein (klasse C) ist dafĂŒr nicht nötig
Zitat:
Original geschrieben von Christian1710
zu dem hÀnger themaKlasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen KraftrĂ€der - mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht SitzplĂ€tzen auĂer dem FĂŒhrersitz (auch mit AnhĂ€nger mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulĂ€ssige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht ĂŒbersteigt).
wenn das zgg des zuges ĂŒber 3,5 t liegt braucht man zusĂ€tzlich Klasse BElkw fĂŒhrerschein (klasse C) ist dafĂŒr nicht nötig
Kommt selbstverstĂ€ndlich auch noch darauf an WANN der FĂŒhrerschein gemacht wurde....
Die jĂŒngeren Autofahren mĂŒssen eine zusĂ€tzliche PrĂŒfung mit HĂ€nger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t ĂŒberschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizĂŒgiger gestalltet.
Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Die jĂŒngeren Autofahren mĂŒssen eine zusĂ€tzliche PrĂŒfung mit HĂ€nger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t ĂŒberschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizĂŒgiger gestalltet.
Jaja, das waren noch Zeiten đ
Nebenbei auch noch Bemerkt, schleppe mal ein nicht zugelassenes Auto ab und komm an einen Herren in Uniform der sich auskennt.
Erste Frage wird wohl lauten: Ham Sie denn den FĂŒhrerschein dazu ? đ
Zitat:
Original geschrieben von horsemanxyz1
Jaja, das waren noch Zeiten đZitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Die jĂŒngeren Autofahren mĂŒssen eine zusĂ€tzliche PrĂŒfung mit HĂ€nger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t ĂŒberschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizĂŒgiger gestalltet.
Nebenbei auch noch Bemerkt, schleppe mal ein nicht zugelassenes Auto ab und komm an einen Herren in Uniform der sich auskennt.
Erste Frage wird wohl lauten: Ham Sie denn den FĂŒhrerschein dazu ? đ
Aber ist es denn dann ein Gespann ? Das wÀre ja absoluter KÀse. Kann ich mir kaum vorstellen.
Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Aber ist es denn dann ein Gespann ? Das wÀre ja absoluter KÀse. Kann ich mir kaum vorstellen.Zitat:
Original geschrieben von horsemanxyz1
Jaja, das waren noch Zeiten đ
Nebenbei auch noch Bemerkt, schleppe mal ein nicht zugelassenes Auto ab und komm an einen Herren in Uniform der sich auskennt.
Erste Frage wird wohl lauten: Ham Sie denn den FĂŒhrerschein dazu ? đ
Ich weis das es KĂ€se ist, aber der Gesetzgeber sagt zum einen das allles was auf der Strasse rumeiert Zugelassen sein muss.
Weiter muss man eine Sondergenehmigung fĂŒr das Abschleppen ohne Zulassung UND einen 2er ( Neu C ) in der Tasche haben weiiiiil Achsabstand ĂŒber 1m
Zitat:
Original geschrieben von horsemanxyz1
Ich weis das es KĂ€se ist, aber der Gesetzgeber sagt zum einen das allles was auf der Strasse rumeiert Zugelassen sein muss.Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Aber ist es denn dann ein Gespann ? Das wÀre ja absoluter KÀse. Kann ich mir kaum vorstellen.
Weiter muss man eine Sondergenehmigung fĂŒr das Abschleppen ohne Zulassung UND einen 2er ( Neu C ) in der Tasche haben weiiiiil Achsabstand ĂŒber 1m
Kann man das irgentwo nachlesen , haste mal nen Link dazu ?
Kuck mal hier
http://www.saale-orla-kreis.de/sok/content/16/20110816091924.asp
Der Abschnitt "Schleppen" ist der ,der Interessant ist.
Zitat:
Original geschrieben von horsemanxyz1
Kommt selbstverstĂ€ndlich auch noch darauf an WANN der FĂŒhrerschein gemacht wurde....Zitat:
Original geschrieben von Christian1710
zu dem hÀnger themaKlasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen KraftrĂ€der - mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht SitzplĂ€tzen auĂer dem FĂŒhrersitz (auch mit AnhĂ€nger mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulĂ€ssige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht ĂŒbersteigt).
wenn das zgg des zuges ĂŒber 3,5 t liegt braucht man zusĂ€tzlich Klasse BElkw fĂŒhrerschein (klasse C) ist dafĂŒr nicht nötig
bin mal von ab 2000 ausgegangen
Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Die jĂŒngeren Autofahren mĂŒssen eine zusĂ€tzliche PrĂŒfung mit HĂ€nger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t ĂŒberschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizĂŒgiger gestalltet.
mit BE sind die 3,5 t dann egal
da ist je nach fahrzeug dann auch ein hÀnger mit einem bis zu 1,5 fachen zgg des zgg des zugfahrzeugs gezogen werden
(sofern anhĂ€ngelast und stĂŒtzlast passen)
so darf man zb mit einem GL 500 4matic mit einem zgg von 3250 kg auch einem hÀnger mit einem zgg von 3500 kg ziehen um mal das obere extrem zu nennen
hier ein auszug vom tĂŒv
Code:
Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit AnhÀngern mit einer zulÀssigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Bei der Klasse BE sind die fĂŒr die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen (zulĂ€ssige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ? 12 000 kg und zulĂ€ssige Gesamtmasse des AnhĂ€ngers ? Leermasse des Zugfahrzeugs) nicht anzuwenden.
Hinweis: Die Obergrenzen zu den Gesamtmassen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen und einschlÀgigen Bestimmungen der StVZO.
FĂŒhrerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dĂŒrfen alle einachsigen AnhĂ€nger (einschlieĂlich HĂ€nger mit Tandem-Achsen (Achsabstand kleiner 1m)) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
fĂŒr die max masse nach stvzo
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_34.php
alles nur unter der vorraussetzung dass das zugfahrzeug ein PKW ist
Das mit der Abschleppgenehmigung kenne ich auch.
Kumpel durfte ich glaub 35⏠Verwarngeld und 80⏠fĂŒr Beamtenbeleidigung zahlen( er hatte das mit der Genehmigung nicht eingesehen đ ).