Zeigt her Eure "Dicken"
Na denn mal los :D
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von s6v8freund
:D:D.
Sag mal...... kommst du dir nicht selbst langsam etwas blöd vor ?
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10853 Antworten
Fast fertig.:D
Mehr im Blog von mir:o.
mfg. S6V8freund
Zitat:
Original geschrieben von s6v8freund
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mfg. S6V8freund
Ha , der war ja vorher garnicht blau oder hast du deinen alten wieder zusammen gelötet ?
Na mit löten kommst bei dem nicht weit:D.
mfg.
Zitat:
Original geschrieben von der-haegar
Zudem kommt aber noch der neue Führerschein . Ab 3,5 Tonnen ZGG brauchst du den LKW Schein .
Ich will nicht in eine Wunde rühren , aber heutzutage muß man aufpassen .
Was für eine Wunde?
FS-Klasse 3 sollte reichen, richtig?
Gruß
Sebastian
Zitat:
Original geschrieben von Larsavant
Mir fällt auf, das vor dir ein A4 steht und die Location wie `ne alte Fabrik in Pösneck. ;-)
nee is nich in pößneck. außerdem is das das 4.bild
zu dem hänger thema
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
wenn das zgg des zuges über 3,5 t liegt braucht man zusätzlich Klasse BE
lkw führerschein (klasse C) ist dafür nicht nötig
Zitat:
Original geschrieben von Christian1710
zu dem hänger thema
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
wenn das zgg des zuges über 3,5 t liegt braucht man zusätzlich Klasse BE
lkw führerschein (klasse C) ist dafür nicht nötig
Kommt selbstverständlich auch noch darauf an WANN der Führerschein gemacht wurde....
Die jüngeren Autofahren müssen eine zusätzliche Prüfung mit Hänger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t überschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizügiger gestalltet.
Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Die jüngeren Autofahren müssen eine zusätzliche Prüfung mit Hänger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t überschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizügiger gestalltet.
Jaja, das waren noch Zeiten :D
Nebenbei auch noch Bemerkt, schleppe mal ein nicht zugelassenes Auto ab und komm an einen Herren in Uniform der sich auskennt.
Erste Frage wird wohl lauten: Ham Sie denn den Führerschein dazu ? ;)
Zitat:
Original geschrieben von horsemanxyz1
Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Die jüngeren Autofahren müssen eine zusätzliche Prüfung mit Hänger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t überschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizügiger gestalltet.
Jaja, das waren noch Zeiten :D
Nebenbei auch noch Bemerkt, schleppe mal ein nicht zugelassenes Auto ab und komm an einen Herren in Uniform der sich auskennt.
Erste Frage wird wohl lauten: Ham Sie denn den Führerschein dazu ? ;)
Aber ist es denn dann ein Gespann ? Das wäre ja absoluter Käse. Kann ich mir kaum vorstellen.
Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Zitat:
Original geschrieben von horsemanxyz1
Jaja, das waren noch Zeiten :D
Nebenbei auch noch Bemerkt, schleppe mal ein nicht zugelassenes Auto ab und komm an einen Herren in Uniform der sich auskennt.
Erste Frage wird wohl lauten: Ham Sie denn den Führerschein dazu ? ;)
Aber ist es denn dann ein Gespann ? Das wäre ja absoluter Käse. Kann ich mir kaum vorstellen.
Ich weis das es Käse ist, aber der Gesetzgeber sagt zum einen das allles was auf der Strasse rumeiert Zugelassen sein muss.
Weiter muss man eine Sondergenehmigung für das Abschleppen ohne Zulassung UND einen 2er ( Neu C ) in der Tasche haben weiiiiil Achsabstand über 1m
Zitat:
Original geschrieben von horsemanxyz1
Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Aber ist es denn dann ein Gespann ? Das wäre ja absoluter Käse. Kann ich mir kaum vorstellen.
Ich weis das es Käse ist, aber der Gesetzgeber sagt zum einen das allles was auf der Strasse rumeiert Zugelassen sein muss.
Weiter muss man eine Sondergenehmigung für das Abschleppen ohne Zulassung UND einen 2er ( Neu C ) in der Tasche haben weiiiiil Achsabstand über 1m
Kann man das irgentwo nachlesen , haste mal nen Link dazu ?
Kuck mal hier
http://www.saale-orla-kreis.de/sok/content/16/20110816091924.asp
Der Abschnitt "Schleppen" ist der ,der Interessant ist.
Zitat:
Original geschrieben von horsemanxyz1
Zitat:
Original geschrieben von Christian1710
zu dem hänger thema
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
wenn das zgg des zuges über 3,5 t liegt braucht man zusätzlich Klasse BE
lkw führerschein (klasse C) ist dafür nicht nötig
Kommt selbstverständlich auch noch darauf an WANN der Führerschein gemacht wurde....
bin mal von ab 2000 ausgegangen
Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Die jüngeren Autofahren müssen eine zusätzliche Prüfung mit Hänger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t überschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizügiger gestalltet.
mit BE sind die 3,5 t dann egal
da ist je nach fahrzeug dann auch ein hänger mit einem bis zu 1,5 fachen zgg des zgg des zugfahrzeugs gezogen werden
(sofern anhängelast und stützlast passen)
so darf man zb mit einem GL 500 4matic mit einem zgg von 3250 kg auch einem hänger mit einem zgg von 3500 kg ziehen um mal das obere extrem zu nennen
hier ein auszug vom tüv
Code:
Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen (zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ? 12 000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers ? Leermasse des Zugfahrzeugs) nicht anzuwenden.
Hinweis: Die Obergrenzen zu den Gesamtmassen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen und einschlägigen Bestimmungen der StVZO.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen (Achsabstand kleiner 1m)) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
für die max masse nach stvzo
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_34.php
alles nur unter der vorraussetzung dass das zugfahrzeug ein PKW ist
Das mit der Abschleppgenehmigung kenne ich auch.
Kumpel durfte ich glaub 35€ Verwarngeld und 80€ für Beamtenbeleidigung zahlen( er hatte das mit der Genehmigung nicht eingesehen :) ).
