Zeigt her Eure "Dicken"

Audi A6 C4/4A

Na denn mal los  😁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von s6v8freund


😁😁.

Sag mal...... kommst du dir nicht selbst langsam etwas blöd vor ?

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Fast fertig.😁
Mehr im Blog von mir😼.

mfg. S6V8freund

Img-4518

Zitat:

Original geschrieben von s6v8freund


Fast fertig.😁
Mehr im Blog von mir😼.

mfg. S6V8freund

Ha , der war ja vorher garnicht blau oder hast du deinen alten wieder zusammen gelötet ?

Na mit löten kommst bei dem nicht weit😁.

mfg.

Zitat:

Original geschrieben von der-haegar


Zudem kommt aber noch der neue FĂŒhrerschein . Ab 3,5 Tonnen ZGG brauchst du den LKW Schein .
Ich will nicht in eine Wunde rĂŒhren , aber heutzutage muß man aufpassen .

Was fĂŒr eine Wunde?

FS-Klasse 3 sollte reichen, richtig?

Gruß

Sebastian

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Zitat:

Original geschrieben von Larsavant


Mir fÀllt auf, das vor dir ein A4 steht und die Location wie `ne alte Fabrik in Pösneck. ;-)

nee is nich in pĂ¶ĂŸneck. außerdem is das das 4.bild

zu dem hÀnger thema

Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen KraftrĂ€der - mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht SitzplĂ€tzen außer dem FĂŒhrersitz (auch mit AnhĂ€nger mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulĂ€ssige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht ĂŒbersteigt).
wenn das zgg des zuges ĂŒber 3,5 t liegt braucht man zusĂ€tzlich Klasse BE

lkw fĂŒhrerschein (klasse C) ist dafĂŒr nicht nötig

Zitat:

Original geschrieben von Christian1710


zu dem hÀnger thema

Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen KraftrĂ€der - mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht SitzplĂ€tzen außer dem FĂŒhrersitz (auch mit AnhĂ€nger mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulĂ€ssige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht ĂŒbersteigt).
wenn das zgg des zuges ĂŒber 3,5 t liegt braucht man zusĂ€tzlich Klasse BE

lkw fĂŒhrerschein (klasse C) ist dafĂŒr nicht nötig

Kommt selbstverstĂ€ndlich auch noch darauf an WANN der FĂŒhrerschein gemacht wurde....

Die jĂŒngeren Autofahren mĂŒssen eine zusĂ€tzliche PrĂŒfung mit HĂ€nger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t ĂŒberschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizĂŒgiger gestalltet.

Zitat:

Original geschrieben von flesh-gear


Die jĂŒngeren Autofahren mĂŒssen eine zusĂ€tzliche PrĂŒfung mit HĂ€nger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t ĂŒberschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizĂŒgiger gestalltet.

Jaja, das waren noch Zeiten 😁

Nebenbei auch noch Bemerkt, schleppe mal ein nicht zugelassenes Auto ab und komm an einen Herren in Uniform der sich auskennt.

Erste Frage wird wohl lauten: Ham Sie denn den FĂŒhrerschein dazu ? 😉

Zitat:

Original geschrieben von horsemanxyz1



Zitat:

Original geschrieben von flesh-gear


Die jĂŒngeren Autofahren mĂŒssen eine zusĂ€tzliche PrĂŒfung mit HĂ€nger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t ĂŒberschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizĂŒgiger gestalltet.
Jaja, das waren noch Zeiten 😁
Nebenbei auch noch Bemerkt, schleppe mal ein nicht zugelassenes Auto ab und komm an einen Herren in Uniform der sich auskennt.
Erste Frage wird wohl lauten: Ham Sie denn den FĂŒhrerschein dazu ? 😉

Aber ist es denn dann ein Gespann ? Das wÀre ja absoluter KÀse. Kann ich mir kaum vorstellen.

Zitat:

Original geschrieben von flesh-gear



Zitat:

Original geschrieben von horsemanxyz1


Jaja, das waren noch Zeiten 😁
Nebenbei auch noch Bemerkt, schleppe mal ein nicht zugelassenes Auto ab und komm an einen Herren in Uniform der sich auskennt.
Erste Frage wird wohl lauten: Ham Sie denn den FĂŒhrerschein dazu ? 😉

Aber ist es denn dann ein Gespann ? Das wÀre ja absoluter KÀse. Kann ich mir kaum vorstellen.

Ich weis das es KĂ€se ist, aber der Gesetzgeber sagt zum einen das allles was auf der Strasse rumeiert Zugelassen sein muss.

Weiter muss man eine Sondergenehmigung fĂŒr das Abschleppen ohne Zulassung UND einen 2er ( Neu C ) in der Tasche haben weiiiiil Achsabstand ĂŒber 1m

Zitat:

Original geschrieben von horsemanxyz1



Zitat:

Original geschrieben von flesh-gear


Aber ist es denn dann ein Gespann ? Das wÀre ja absoluter KÀse. Kann ich mir kaum vorstellen.

Ich weis das es KĂ€se ist, aber der Gesetzgeber sagt zum einen das allles was auf der Strasse rumeiert Zugelassen sein muss.
Weiter muss man eine Sondergenehmigung fĂŒr das Abschleppen ohne Zulassung UND einen 2er ( Neu C ) in der Tasche haben weiiiiil Achsabstand ĂŒber 1m

Kann man das irgentwo nachlesen , haste mal nen Link dazu ?

Kuck mal hier

http://www.saale-orla-kreis.de/sok/content/16/20110816091924.asp

Der Abschnitt "Schleppen" ist der ,der Interessant ist.

Zitat:

Original geschrieben von horsemanxyz1



Zitat:

Original geschrieben von Christian1710


zu dem hÀnger thema

Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen KraftrĂ€der - mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht SitzplĂ€tzen außer dem FĂŒhrersitz (auch mit AnhĂ€nger mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulĂ€ssige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht ĂŒbersteigt).
wenn das zgg des zuges ĂŒber 3,5 t liegt braucht man zusĂ€tzlich Klasse BE

lkw fĂŒhrerschein (klasse C) ist dafĂŒr nicht nötig

Kommt selbstverstĂ€ndlich auch noch darauf an WANN der FĂŒhrerschein gemacht wurde....

bin mal von ab 2000 ausgegangen

Zitat:

Original geschrieben von flesh-gear


Die jĂŒngeren Autofahren mĂŒssen eine zusĂ€tzliche PrĂŒfung mit HĂ€nger machen. Zudem darf das Zugewischt nicht 3,5 t ĂŒberschreiten. Da wird es z.B. schon eng wenn man einen T5 Bis hat und ein Wohnwagen hinten drann.
Hab mein Schein nun auch schon 18 Jahre und da war das alles etwas freizĂŒgiger gestalltet.

mit BE sind die 3,5 t dann egal

da ist je nach fahrzeug dann auch ein hÀnger mit einem bis zu 1,5 fachen zgg des zgg des zugfahrzeugs gezogen werden

(sofern anhĂ€ngelast und stĂŒtzlast passen)

so darf man zb mit einem GL 500 4matic mit einem zgg von 3250 kg auch einem hÀnger mit einem zgg von 3500 kg ziehen um mal das obere extrem zu nennen
hier ein auszug vom tĂŒv

Code:
Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit AnhĂ€ngern mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Bei der Klasse BE sind die fĂŒr die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen (zulĂ€ssige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ? 12 000 kg und zulĂ€ssige Gesamtmasse des AnhĂ€ngers ? Leermasse des Zugfahrzeugs) nicht anzuwenden.
Hinweis: Die Obergrenzen zu den Gesamtmassen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen und einschlĂ€gigen Bestimmungen der StVZO.
FĂŒhrerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dĂŒrfen alle einachsigen AnhĂ€nger (einschließlich HĂ€nger mit Tandem-Achsen (Achsabstand kleiner 1m)) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

fĂŒr die max masse nach stvzo
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_34.php

alles nur unter der vorraussetzung dass das zugfahrzeug ein PKW ist

Das mit der Abschleppgenehmigung kenne ich auch.
Kumpel durfte ich glaub 35€ Verwarngeld und 80€ fĂŒr Beamtenbeleidigung zahlen( er hatte das mit der Genehmigung nicht eingesehen 🙂 ).

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