Wirtschaftlicher Totalschaden oder ist noch etwas zu retten?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo an alle.🙁
Ich hatte leider gestern ein Autounfall. Man ist mir mit ca.80-100km/h seitwärts in mein Auto gefahren. Alle Seitenairbags sind dabei aufgegangen.. Weitere Details möchte ich an dieser Stelle sparen und nur eine kurze Erstmeinung von euch holen, bevor in den nächsten Tagen der Gutachter kommt.
Handelt es sich anhand der Bilder eurer Meinung nach um einen wirtschaftlichen Totalschaden oder könnte man mit viel Glück da noch etwas retten?

Bild 1
Bild 2
Bild 3
Beste Antwort im Thema

Das waren doch mit Sicherheit keine 80-100 kmh. Dann wären von deinem Wagen und auch von dir nicht mehr so viel übrig.
Glück gehabt würde ich sagen.
Sieht man was am Unterboden? Wenn da nen Knick zu sehen ist. .. Mülltonne. So sieht es nich so schlimm aus. B Säule, 2 Türen.

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Bei meine Autoversicherung sind die Neupreisentschädigung und die GAP Deckung zwei verschiedene Dinge. Die GAP Deckung ist insbesondere bei Finanzierungen und Leasingfahrzeugen angesagt. Sie deckt in der Tat die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeuges nach dem Unfall und dem bei dem Finanzierung/Leasing angegebenen Restwert ab. Die Neupreisentschädigung löst einen Pauschalbetrag der angegebenen Kaufpreises aus. (Daher dort immer den wahren Fahrzeugwert angeben) Die Neupreisentschädigung ist standardmäßig mit 18 Monaten enthalten, 24 Monate nur in einem zusätzlichen Baustein. Die GAP Deckung ist bei meiner Versicherung immer enthalten.

Sollte es doch ein Haftpflichtschaden werden, die 130% Regel nicht vergessen.

ist schon wieder lustig zu lesen, dass manche gar nicht wissen, für was sie ihr geld hinlegen...

Zum Glück musste ich mich mit einer GAP Deckung noch nicht beschäftigen.

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Die Werkstatt hatte mich heute angerufen und hat mir mitgeteilt das man mein Auto wieder instand setzen könnte, da der Wiederbeschaffungswert über den Schadenswert liegt.
Wiederbeschaffungswert: ca.27 000Euro
Schadenssumme: ca.18 500Euro
Restwert laut Restwertbörse: ca17-18 000Euro

Nachdem der Gutachter bei der Besichtigung meinte das es wahrscheinlich nach einem Totalschaden aussieht, hätte ich nicht mehr mit dem Ergebnis gerechnet. Jedenfalls habe ich der Werkstatt mitgeteilt, dass ich mich am Freitag melde und denen mitteile ob Sie mein Fahrzeug wieder instand setzen können oder ob nicht.
Daraufhin rief ich beim Gutachter an und fragte Ihn nach seiner Persönlichen Meinung, ob es sich wirklich lohnt mein Fahrzeug zu reparieren. Er meinte wenn es sein Fahrzeug wäre, würde er es nicht machen. Da bei so einem Seitenschaden immer ein großes Restrisiko besteht, dass zb die Türen nicht mehr 100% schließen/abdichten, das beim fahren windgeräusche zu hören sind oder dass das Auto hier und da knarzen könnte etc..
Letzten endes liegt die Entscheidung bei mir, ob ich meinen GTD wieder instand setze oder ob es als Totalschaden bei meiner Versicherung gemeldet wird und ich mein Auto über die Restwertbörse verkaufe..

Zitat:

@ChrisPerformance schrieb am 25. Oktober 2017 um 17:31:51 Uhr:


Die Werkstatt hatte mich heute angerufen und hat mir mitgeteilt das man mein Auto wieder instand setzen könnte, da der Wiederbeschaffungswert über den Schadenswert liegt.
Wiederbeschaffungswert: ca.27 000Euro
Schadenssumme: ca.18 500Euro
Restwert laut Restwertbörse: ca17-18 000Euro

Tach,

so wie oben geschildert wird aber nicht gerechnet:

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Auto

Hierbei sind die Reparaturkosten ausschlaggebend. Sind diese höher als die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert eines Kfz, lohnt sich eine Reparatur nicht, sie ist nicht mehr wirtschaftlich.

Wir haben einen 3/4 Jahre alten VW UP nach einem Wildschaden auf diese Weise verloren obwohl jeder gesagt hat das der Wagen problemlos zu reparieren sein. Aber die Versicherung hat sich auf nichts eingelassen und den Daumen gesenkt. Es ging dabei um läppische 500€. So wird es hier auch sein.

LG
Vadder

Letztes Wort hat die Versicherung.

Zitat:

@rv112xy schrieb am 25. Oktober 2017 um 19:00:58 Uhr:


Letztes Wort hat die Versicherung.

Natürlich hat die Versicherung das letzte Wort. Der Gutachter wird aber im Bericht angeben, dass das Auto einen Totalschaden hat. Desweiteren glaub ich kaum, dass die VS für die Reperatur über 18.000Euro zahlen tut, wenn Sie beim Totalschaden "gerade mal" ca 9000-10.000Euro zahlen muss.

Zitat:

@vadder.meier schrieb am 25. Oktober 2017 um 18:49:34 Uhr:



Zitat:

@ChrisPerformance schrieb am 25. Oktober 2017 um 17:31:51 Uhr:


Die Werkstatt hatte mich heute angerufen und hat mir mitgeteilt das man mein Auto wieder instand setzen könnte, da der Wiederbeschaffungswert über den Schadenswert liegt.
Wiederbeschaffungswert: ca.27 000Euro
Schadenssumme: ca.18 500Euro
Restwert laut Restwertbörse: ca17-18 000Euro

Tach,

so wie oben geschildert wird aber nicht gerechnet:

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Auto

Hierbei sind die Reparaturkosten ausschlaggebend. Sind diese höher als die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert eines Kfz, lohnt sich eine Reparatur nicht, sie ist nicht mehr wirtschaftlich.
LG
Vadder

Was ist bei meiner Aussage das der Wiederbeschaffungswert höher liegt als die Reperaturkosten und somit mein Auto problemlos wieder instand gesetzt werden kann falsch? Würden die Reperaturkosten 30% höher als der Wiederbeschaffungswert liegen, dann redet man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Wiederbeschaffung minus Restwert muss höher als Reparaturkosten sein, erst dann wird repariert.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 25. Oktober 2017 um 20:37:36 Uhr:


Wiederbeschaffung minus Restwert muss höher als Reparaturkosten sein, erst dann wird repariert.

In meinen Fall wäre das ca 28.000-ca17.000 = 11.000Euro
Reperaturkosten sind ca 18.500Euro
Also wäre es laut deiner Aussage ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Werkstatt als auch der Gutachter haben mir mitgeteilt das es sich hierbei NICHT um einen Totalschaden handelt. Es sei denn ich möchte mein Auto nicht repariert haben, dann würde der Gutachter der Versicherung melden, das mein Auto einen Totalschaden hat.

Wie kann die Werkstatt das entscheiden. Sagt er dann unreparabel? Weil die Summe ja die selbe bleibt (hoffentlich)

@Didi95 Hab mich etwas falsch ausgedrückt. Der Gutachter hat die Werkstatt angerufen und denen gesagt, dass mein Auto reparabel sei. Die Werkstatt rief daraufhin mich an und wollte von mir wissen ob mein Fahrzeug wieder instand gesetzt werden soll oder nicht. Im Anschluss rief ich den Gutachter an und er sagte mir, dass mein Auto zwar reparabel sei, er es mir aber nicht empfehlen kann. (siehe meinen Kommentar weiter oben)

Zitat:

@ChrisPerformance schrieb am 25. Oktober 2017 um 20:46:44 Uhr:



Zitat:

@Diabolomk schrieb am 25. Oktober 2017 um 20:37:36 Uhr:


Wiederbeschaffung minus Restwert muss höher als Reparaturkosten sein, erst dann wird repariert.

In meinen Fall wäre das ca 28.000-ca17.000 = 11.000Euro
Reperaturkosten sind ca 18.500Euro
Also wäre es laut deiner Aussage ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Werkstatt als auch der Gutachter haben mir mitgeteilt das es sich hierbei NICHT um einen Totalschaden handelt. Es sei denn ich möchte mein Auto nicht repariert haben, dann würde der Gutachter der Versicherung melden, das mein Auto einen Totalschaden hat.

Eben, wirtschaftlicher Totalschaden. Da zahlt die Vers. keine Reparatur.

Ah okay! Dass klingt schon anders.

Jedoch glaube ich da wird nicht die komplette Summe bezahlt.

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