Wirtschaftlicher Totalschaden oder ist noch etwas zu retten?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo an alle.🙁
Ich hatte leider gestern ein Autounfall. Man ist mir mit ca.80-100km/h seitwärts in mein Auto gefahren. Alle Seitenairbags sind dabei aufgegangen.. Weitere Details möchte ich an dieser Stelle sparen und nur eine kurze Erstmeinung von euch holen, bevor in den nächsten Tagen der Gutachter kommt.
Handelt es sich anhand der Bilder eurer Meinung nach um einen wirtschaftlichen Totalschaden oder könnte man mit viel Glück da noch etwas retten?

Bild 1
Bild 2
Bild 3
Beste Antwort im Thema

Das waren doch mit Sicherheit keine 80-100 kmh. Dann wären von deinem Wagen und auch von dir nicht mehr so viel übrig.
Glück gehabt würde ich sagen.
Sieht man was am Unterboden? Wenn da nen Knick zu sehen ist. .. Mülltonne. So sieht es nich so schlimm aus. B Säule, 2 Türen.

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@ChrisPerformance das ist noch "doofer".

Hast du mit der Bank gesprochen?
Theoretisch ist das ihr Wagen. Und die Absicherung - Geld gegen wagen besteht nicht mehr.

Kann gut sein, dass diese nun auf das Geld bestehen. Da dass Fahrzeug nicht mehr den Wert entspricht.

Meist reicht (wie erwähnt) selbst die Summe der Versicherung und die Verschrottung nicht um den Deckel abzubezahlen. Da einfach der aktuelle wert selten den raten entspricht (Wertverlust).

Hier wird also eine ganz andere Thematik wichtiger.
Anwalt und den Kontakt zur bank kann ich nur raten.

Die Option "reparieren" wird wahrscheinlich nur klappen, wenn die Versicherung nicht vom wirtschaftlichen Totalschaden ausgeht (sehr unwahrscheinlich).
Auch dann würde ich mit der Bank reden.

Zitat:

@rv112xy schrieb am 18. Oktober 2017 um 19:31:29 Uhr:


Ich rate dringend zu einem Anwalt.

Das hatte ich sowieso vor.

@Didi95
Nein, mit der Bank habe ich noch nicht gesprochen. Als erstes möchte ich mich mit meinem Anwalt über die aktuelle Lage beraten lassen, sowie den Termin mit dem Gutachter wahrnehmen.

Ist so auch richtig. Der Anwalt sollte aber vom Fach sein, kein allgemeiner oder Scheidungsanwalt 😛

Der wird dir auch genau sagen was du zu tun hast.

Glaube aber, du hast bestimmte Auflagen bei der Finanzierung wie du mit Schäden umgehen musst.
Da theoretisch es noch nicht dein Wagen ist.

Aber ohne Gutachter, ist es ja noch nicht zu 100% ein Totalschaden.

Sobald ich vom Gutachter/Anwalt etwas neues in Erfahrung gebracht habe, werde ich mich wieder melden. Hoffentlich geht am Ende alles gut aus und ich bekomme mein Auto vollständig repariert wieder 🙂

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Wäre natürlich das "schönste".

Ich gehe aber eher davon aus das es eine 0 Nummer wird oder vll +- parr hundert bis tausend wird. Aber das kann dir auch der Gutachter nicht sagen.

Der Gutachter stellt den Schaden am Wagen fest und übermittelt es der Versicherung. Die Versicherung rechnet dann ohne ende... Was da rauskommt steht dann auf einen ganz anderen blatt.
Bei einen Totalschaden muss er auch noch einige Tage in ein restwertportal gestellt werden um den Restwert zu klären.

Sowas zieht Zeit...

Theoretisch stünde dir auch ein Ersatzwagen zu, falls nicht schon in Gebrauch.

Ich hoffe trotzdem dass alles gut wird!
Wäre toll wenn du Mal berichtest.

Aus Erfahrung mein Rat: Über den Anwalt in Richtung Totalschaden (egal ob Tatsächlicher oder Wirtschaftlicher) gehen und versuchen einen Neuen/Gebrauchten ohne Unfallschaden kaufen. Sobald die B-Säule, A-Säule oder Schweller getauscht oder gerichtet werden, bleibt immer ein Ansatz für rost zurück. Nicht Heute oder Morgen, Aber in in paar jahren. Und da ist eine Garantie vorbei. Wenn Du es wirklich noch sehr lange fahren willst, dann solltest Du darüber Nachdenken.

Kein Gap-Versicherung bei der Kasko oder Finanzierung mit dabei?
Wenn ja sollte der Wertunterschied nichts ausmachen.

Mein Beileid, es ist bestimmt nicht schön den Wagen von jetzt auf gleich entrissen zu bekommen.
Ich persönlich tippe auf Schlachtfest (jedoch reichen mir die Bilder nicht aus, um das sicher sagen zu können).

Zitat:

@itasuomessa schrieb am 18. Oktober 2017 um 20:12:10 Uhr:


Kein Gap-Versicherung bei der Kasko oder Finanzierung mit dabei?

Nein ich besitze keine Gap-Versicherung

@Max_XCV

Danke. Bin mal gespannt was der Gutachter sagt..

Zunächst mal mein Beileid zu dem Häufchen Elend...
Steht da oben beim Panoramadach der rechte Steg zur Dachkante ein wenig nach oben auf Höhe B-Säule? Sprich am Spalt Panoramadach/Blech?

Zitat:

@ChrisPerformance schrieb am 18. Oktober 2017 um 21:34:17 Uhr:



Zitat:

@itasuomessa schrieb am 18. Oktober 2017 um 20:12:10 Uhr:


Kein Gap-Versicherung bei der Kasko oder Finanzierung mit dabei?

Nein ich besitze keine Gap-Versicherung

@Max_XCV

Bist Du Dir da sicher? In der Regel ist das eine Bedingung bei der Finanzierung. Allerdings gibt es die maximal zwei Jahre.

Was ist denn eine GAP Versicherung?

Die gibt es als Ergänzung zur Vollkasko, da wird dir bei einem Totalschaden innerhalb der ersten 24 Monate der Neupreis erstattet. Aber auch nur, wenn Du den Unfall selber verschuldet hast. Wenn die Haftpflicht des Unfallgegners zahlen muß wird es komplizierter. Einige Versicherungen haben es als Standard im Versicherungsumfang, aber nicht alle. Dann muss man es zusätzlich abschließen, kostet aber in der Regel nicht viel.

Unbedingt Anwalt nehemen da der hier vom Gegner bezahlt werden sollte. Da man so gestellt werden soll das einem hier keine Kosten bleiben, bis auf Krümmel, ist da bei einem Finanzierten Auto schon noch was Anderes. Ablösung der Finanz ist hier ja angesagt oder übernahme auf den nächsten, da muss man schon viel beachten und wissen. Über die Vollkasko ist ja schon mal ein riesen Vorteil, ich würd einen Anderen nehmen. Auch nach der Rep. ist der Rostschutz in den Hohlräumen nicht mehr Opitmal. Bei einem späteren Verkauf ist der immer eine Unfallwgen.

Kommt auf die Versicherung an, ich kenne das von hier in UK eher so, dass die Differenz zwischen Finanzierung und Wert abgedeckt ist, auch noch nach mehr als 2 Jahren. Kann man bis zu 5 Jahre machen iirc. Neuwagen innerhalb der ersten 2 Jahre ist idR aber auch dabei, denke sogar unabhängig vom Verschulden.

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