Winterreifen/Sommerreifen
Habe mir vor einigen Wochen einen neuen C 200 CDI T-Modell gekauft. Eingetragen im Fahrzeugbrief ist keine Größe, im Fahrzeugschein unter 151, 152 ist nur die Größe 225/45 R17 91W eingetragen. Heist das das ich nur die eingetragene Größe fahren darf? Oder kann ich auch weitere Größen wie z.B. 205/55 R16 91V; 205/55 R16 91H eintragen lassen?
Bitte nur Ehrliche und Wahre aussagen schreiben.
Beste Antwort im Thema
Hallo cklasssepeter,
erst einmal noch herzlichen Glückwunsch Du Deiner schönen C-Klasse. Ich wünsche Dir damit sehr viel Freude, allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Nun zum eigentlichen Thema:
Soweit ich informiert bin, sind im Fahrzeugschein nur noch die Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt, die werksseitig montiert wurden, so jedenfalls bei mir.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (oder auch gelbe COC-Papiere genannt), die Du eigentlich haben müsstest, sind jedoch auf der letzten Seite weitere für Dein Fahrzeug freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.
Darüber hinaus findest Du nachfolgend den Link über die MB-Freigabe-Liste oder siehe auch Anhang „AMG-Räder“:
http://www.mercedes-benz.de/.../C_Klasse_Kombi_Typ_204_110223.pdf
Gruß Simone9009
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64 Antworten
Leute ich hab die Lösung :)
Vielleicht liegt daran, dass man das Papier für Neu-/Erstzulassung benötigt, wenn der Wagen aber schon mal zugelassen war, dann nicht mehr.
Das wäre meine logische Schlussfolgerung daraus.
Ich kann mich jetzt nicht mehr wirklich erinnern, was ich da genau bei Abholung unterschrieben habe.
Fakt ist, ich habe weder eine COC noch einen gelben Umschlag.
Das habe ich heute meiner NL auch mal per Mail mitgeteilt und man will sich Morgen um mein Anliegen kümmern und schauen, wie man mir helfen kann.
Bin mal gespannt. Bisher habe ich mit meinem ersten Mercedes und insbesondere meiner NL nur beste Erfahrungen. Hoffe, dass es so bleibt. Vor allem sehe ich es nicht ein dafür jetzt was zu bezahlen.
Na ja, hoffe mal, dass ich bald schlauer bin.
ernie
Zitat:
Original geschrieben von stilo1985
Leute ich hab die Lösung :)
Vielleicht liegt daran, dass man das Papier für Neu-/Erstzulassung benötigt, wenn der Wagen aber schon mal zugelassen war, dann nicht mehr.
Das wäre meine logische Schlussfolgerung daraus.
nö,meiner war ein Junge Sterne Wagen und hat die Papiere die ich auch zur Zulassung benötigt habe, bzw. mein Zulassungsdienst der das für mich gemacht hat.
Zitat:
Original geschrieben von stilo1985
Leute ich hab die Lösung :)
Vielleicht liegt daran, dass man das Papier für Neu-/Erstzulassung benötigt, wenn der Wagen aber schon mal zugelassen war, dann nicht mehr.
Das wäre meine logische Schlussfolgerung daraus.
Hallo stilo1985,
sorry, aber ich glaube, dass Deine Lösung nicht ganz aufgeht ;), denn ich habe auch schon Neufahrzeuge erstmalig zugelassen und dafür musste ich die COC-Papiere, die ich natürlich dabei hatte, auch nicht vorlegen.
Gruß Simone9009
Hallo ernie,
bei meinem Vorgangerfahrzeug (S203 – Neuwagen) hatte ich auch keine COC-Papiere, was mir allerdings erst nach einigen Monaten aufgefallen ist. Ich habe daraufhin damals meinen Händler angesprochen und er hat mir kostenlos neue besorgt. Irgendwann aber hat der Verkäufer die ursprünglichen Papiere doch noch gefunden, somit hatte ich diese dann in doppelter Ausführung.
Ich hoffe bzw. gehe davon aus, dass Dir Dein Händler auch behilflich sein und kein Geld dafür verlangen wird.
Gruß Simone9009
Dass der Vorbesitzer da jetzt nach über einem Jahr noch was findet, halte ich mal für unwahrscheinlich.
Warte mal die Lösung meiner NL ab.
ernie
Hallo,
eine COC wird nur für die Erstanmeldung eines aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeuges benötigt (ist quasi EU-Fahrzeugbrief). Als ich vor paar Jahren einen MB aus Belgien angemeldet habe, wurde nach der COC auch nicht gefragt, weil die Zulassungstelle in Dortmund mein Fahrzeug in der Datenbank hatte. Wenn eine COC für ein "gängiges" Auto verlangt und bestempelt wird, da schlägt der Amtsschimmel durch. Verweigern! :D Lasset Euch nicht veräppeln.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von wo_dzi
Hallo,
eine COC wird nur für die Erstanmeldung eines aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeuges benötigt (ist quasi EU-Fahrzeugbrief). Als ich vor paar Jahren einen MB aus Belgien angemeldet habe, wurde nach der COC auch nicht gefragt, weil die Zulassungstelle in Dortmund mein Fahrzeug in der Datenbank hatte. Wenn eine COC für ein "gängiges" Auto verlangt und bestempelt wird, da schlägt der Amtsschimmel durch. Verweigern! :D Lasset Euch nicht veräppeln.
Grüße
Du wartet 2-3 Stunden bei der Zulassungsstelle und endlich man kommt dran,und dan sagt man sorry die Papiere sind nicht vollständig da fehlt das COC Papier.Die Person lacht sich eines gegenüber und sagt sorry keine Zulassung möglich,kommen Sie bitte morgen wieder.Man kann es sich leider nicht aussuchen , auch wenn manche denken wenn Sie in der Zulassungsstelle umherschreien das würde helfen.Wie man hier ja sieht verlangen wohl nicht alle Zulassungsstellen das Papier,aber man kann auch lesen das es welchen verlangen wie bei uns auch.Also sollte man sich an die Vorgaben halten,aber zurück zum Thema wenn jemand ein Fahrzeug kauft sollte es das COC Papier einfach dazubekommen.
Auch wäre ja der Aufdruck(Mappe) auch unnötig das man das Papier gut aufbewahren soll aber nicht im Fahrezug, wenn man das Papier nicht brauchen würde.
Also ich hab keine 5min bei der Zulassungsstelle gewartet, ich hatte nämlich einen Termin.
Das war so: Auto samstags gekauft, Papiere gleich mitbekommen, zuhause mit der Versicherung telefoniert wg. Doppelkarte bzw. dieser Versicherungsnummer. Dann online Fahrzeug zugelassen (via Internet mit Zulassungsstelle), online Termin vereinbart für Montag, 7:30 Uhr und die freundliche Dame hat quasi nur noch die Angaben verglichen, nach 10 min hab ich gezahlt, hab Schilder geholt, nach weiteren 5min bekamen die Schilder dann die Plaketten und Auto war nach 15 min zugelassen. Mittwochs hab ich ihn dann in Böblingen abgeholt.
Würde jedem empfehlen, einen Termin zu vereinbaren bzw. zumindest früh morgens zu kommen. Sonst wartet man leider wirklich 2-4 Stunden. Das tue ich mir nicht an.
PS: Ich hab grad online bei unserer Zulassungsstelle nachgelesen, die verlangen bei Neuzulassungen und Anmeldungen eines bereits zugel. Fahrzeugs dieses COC-Dokument. Jetzt komm ich auch ins grübeln, aber ich hatte sowas nicht dabei....
Naja egal, die Fahrzeuge sind ja zugelassen und fahren ja und zur Not bekommt man dieses Papier ja beim Händler.
Zitat:
Original geschrieben von stilo1985
Also ich hab keine 5min bei der Zulassungsstelle gewartet, ich hatte nämlich einen Termin.
Das war so: Auto samstags gekauft, Papiere gleich mitbekommen, zuhause mit der Versicherung telefoniert wg. Doppelkarte bzw. dieser Versicherungsnummer. Dann online Fahrzeug zugelassen (via Internet mit Zulassungsstelle), online Termin vereinbart für Montag, 7:30 Uhr und die freundliche Dame hat quasi nur noch die Angaben verglichen, nach 10 min hab ich gezahlt, hab Schilder geholt, nach weiteren 5min bekamen die Schilder dann die Plaketten und Auto war nach 15 min zugelassen. Mittwochs hab ich ihn dann in Böblingen abgeholt.
Würde jedem empfehlen, einen Termin zu vereinbaren bzw. zumindest früh morgens zu kommen. Sonst wartet man leider wirklich 2-4 Stunden. Das tue ich mir nicht an.
PS: Ich hab grad online bei unserer Zulassungsstelle nachgelesen, die verlangen bei Neuzulassungen und Anmeldungen eines bereits zugel. Fahrzeugs dieses COC-Dokument. Jetzt komm ich auch ins grübeln, aber ich hatte sowas nicht dabei....
Naja egal, die Fahrzeuge sind ja zugelassen und fahren ja und zur Not bekommt man dieses Papier ja beim Händler.
Ist wohl überall so verschieden ,genauso wie man doch immer gerne behauptet man vergibt keine KFZ Kennzeichen mit einstelliger Nummer für einen PKW ,es sein denn der hat ein kleines Schild eingetragen.
Die stellen sich dann sturr und sagt man dann es fahren genug Fahrzeuge umher,ja sicher das war früher mal so aber gibt es schon viele Jahre nicht mehr.Wenn man jemanden dort kennt dann bekommt man das kleinst mögliche Schild das man dann auch mit auf den neuen Wagen nimmt,was ja so auch für den normalen sterblichen nicht geht wenn da keine 3 oder 6 Monate vergangen sind.
So hier nochmal zu nachlesen was für die Zulassung eines Gebrauchtwagen nötig ist ,hier steht ja auch das COC Papier wird benötigt .
Durch die EU-Richtlinie vom 01.10.2005 für die Kfz-Zulassung wurden vereinheitlichte, fälschungssichere Zulassungsdokumente und die Vergabe von Registriernummern festgelegt, die eine bessere Nachverfolgbarkeit gewährleisten.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ersetzen den bisherigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese werden auch bei anfallenden Änderungen wie Ummeldung, Halterwechsel oder Eintragung von technischen Änderungen am Fahrzeug durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt. Generell sind aber die bereits ausgestellten Fahrzeugscheine und -briefe weiterhin gültig, es besteht keine Umtauschpflicht. Einige Zulassungsstellen bestehen auf die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer. Kfz-Steuerschulden dürfen nicht bestehen.
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Um ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (COC Papier)
Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung
Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
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Um ein im Inland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre sein sollte.
Um ein im Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und COC-Papiere / Datenbestätigung / TÜV Gutachten nach §21 StVZO
Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU - pflichtige Fahrzeuge
Um ein im Ausland erworbenes Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief/ohne Zulassungsbescheinigung Teil II für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Einfuhr außerhalb der EU
Einfuhrumsatzsteuererklärung (nur bei Neuwagen) bei EU-Import
Ausländische Fahrzeugpapiere bzw. Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers
Bei Gebrauchtwagen: Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
Schlagwörter: zulassung, gebrauchtwagen
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Hallo Hansi,
vielen Dank für Deine Info. Übernächste Woche werde ich ein Neufahrzeug zulassen und ich bin mal gespannt, ob hier nun auch COC-Papiere verlangt werden, was bisher (wie bereits erwähnt) nie der Fall war.
Gruß Simone9009
Fakt ist, es gehört zum Auto und man scheint es immer mal wieder zu brauchen.
Problem gelöst.
Habe eine eMail von meiner NL bekommen, man bestellt mir ein COC-Papier und lässt mir dieses dann kostenlos zukommen.
Erledigt. :)
Es gibt immer einen guten Grund einen Mercedes zu fahren! Nach all den Jahren im VW-Konzern und kein Jahr ohne irgendwelche mehr oder weniger schwerwiegende Probleme fahre ich seit ziemlich genau einem Jahr meinen ersten eigenen Mercedes. Das Fahrzeug an sich ist für mich schon über jeden Zweifel erhaben. Aber was meine NL mir an Betreuung und Service in diesem absolut problemlosen Jahr geboten hat, ist absolut perfekt!
Musste das mal loswerden. :)
ernie
Zitat:
Original geschrieben von ernieks
Fakt ist, es gehört zum Auto und man scheint es immer mal wieder zu brauchen.
Problem gelöst.
Habe eine eMail von meiner NL bekommen, man bestellt mir ein COC-Papier und lässt mir dieses dann kostenlos zukommen.
Erledigt. :)
Es gibt immer einen guten Grund einen Mercedes zu fahren! Nach all den Jahren im VW-Konzern und kein Jahr ohne irgendwelche mehr oder weniger schwerwiegende Probleme fahre ich seit ziemlich genau einem Jahr meinen ersten eigenen Mercedes. Das Fahrzeug an sich ist für mich schon über jeden Zweifel erhaben. Aber was meine NL mir an Betreuung und Service in diesem absolut problemlosen Jahr geboten hat, ist absolut perfekt!
Musste das mal loswerden. :)
ernie
So muß das sein ,so einen Kundenservice erwartet man einfach von Mercedes.
Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Inland: Zulassungsbescheinigung Teil 2
Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland: EWG-Übereinstimmungserklärung
Zulassung eines Fahrzeuges ohne Zulassungsbescheinigung und ohne EWG-Übereinstimmungserklärung: Gutachten/ Datenbestätigung