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Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 7. März 2011 um 15:51

Habe mir vor einigen Wochen einen neuen C 200 CDI T-Modell gekauft. Eingetragen im Fahrzeugbrief ist keine Größe, im Fahrzeugschein unter 151, 152 ist nur die Größe 225/45 R17 91W eingetragen. Heist das das ich nur die eingetragene Größe fahren darf? Oder kann ich auch weitere Größen wie z.B. 205/55 R16 91V; 205/55 R16 91H eintragen lassen?

Bitte nur Ehrliche und Wahre aussagen schreiben.

Dsc07856
Dsc07857
Beste Antwort im Thema
am 7. März 2011 um 16:25

Hallo cklasssepeter,

erst einmal noch herzlichen Glückwunsch Du Deiner schönen C-Klasse. Ich wünsche Dir damit sehr viel Freude, allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Nun zum eigentlichen Thema:

Soweit ich informiert bin, sind im Fahrzeugschein nur noch die Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt, die werksseitig montiert wurden, so jedenfalls bei mir.

In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (oder auch gelbe COC-Papiere genannt), die Du eigentlich haben müsstest, sind jedoch auf der letzten Seite weitere für Dein Fahrzeug freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.

Darüber hinaus findest Du nachfolgend den Link über die MB-Freigabe-Liste oder siehe auch Anhang „AMG-Räder“:

http://www.mercedes-benz.de/.../C_Klasse_Kombi_Typ_204_110223.pdf

Gruß Simone9009

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Hi,

echt fesch, dein Wagen! [Gehört nicht zu deinem Thema, aber trotzdem viel Spaß!]

Liebe Grüße Herbert

Schau mal auf der Mercedes homepage, da stehen sämtliche Reifenfreigaben als pdf. Die brauchst du dann auch nicht eintragen lassen wenn sie in der Liste sind, weil diese Freigaben dann so beim KBA hinterlegt sind und nicht mehr wie früher explitit im Fahrzeugschein (jetzt Zulassung Teil II) eingetragen sein müssen.

Andere Kombinationen müßten eingetragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

Habe mir vor einigen Wochen einen neuen C 200 CDI T-Modell gekauft. Eingetragen im Fahrzeugbrief ist keine Größe, im Fahrzeugschein unter 151, 152 ist nur die Größe 225/45 R17 91W eingetragen. Heist das das ich nur die eingetragene Größe fahren darf? Oder kann ich auch weitere Größen wie z.B. 205/55 R16 91V; 205/55 R16 91H eintragen lassen?

Bitte nur Ehrliche und Wahre aussagen schreiben.

Nee jetzt ,die sind doch im Dokument eingetragen das im gelben Umschlag bei den Papieren liegt.

Also bei mir ist es so: Ich hab die letzten vier Jahre berufsbedingt in Belgien gewohnt. Denen ist ziemlich egal was man für Reifen draufhat. Da ich wieder nach Deutschland zurück durfte brauchte ich von meinem 'Freundlichen' ne EU-Konformitätsbescheinigung um ihn in DE zulassen zu können. Dort stehen, wie im Deutschen Schein, die 225er als Standardbereifung drinnen. Unter 'weiteren Angaben' wurden noch andere Reifengrössen angegeben (auch die 205er).

Ich muss grad feststellen dass das in meinen deutschen Papieren gar nicht drin steht :eek:

Aber ich denk mal das man das nachträglich eintragen lassen kann, wenn man will. Die Konformitätsbescheinigung ist ja von MB und dier werden wohl wissen welche Räder geeignet sind ;)

Themenstarteram 7. März 2011 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von HansiKoenig

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

Habe mir vor einigen Wochen einen neuen C 200 CDI T-Modell gekauft. Eingetragen im Fahrzeugbrief ist keine Größe, im Fahrzeugschein unter 151, 152 ist nur die Größe 225/45 R17 91W eingetragen. Heist das das ich nur die eingetragene Größe fahren darf? Oder kann ich auch weitere Größen wie z.B. 205/55 R16 91V; 205/55 R16 91H eintragen lassen?

Bitte nur Ehrliche und Wahre aussagen schreiben.

Nee jetzt ,die sind doch im Dokument eingetragen das im gelben Umschlag bei den Papieren liegt.

Meist du die EG-Übereinstimmungsbescheinigung?

am 7. März 2011 um 16:25

Hallo cklasssepeter,

erst einmal noch herzlichen Glückwunsch Du Deiner schönen C-Klasse. Ich wünsche Dir damit sehr viel Freude, allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Nun zum eigentlichen Thema:

Soweit ich informiert bin, sind im Fahrzeugschein nur noch die Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt, die werksseitig montiert wurden, so jedenfalls bei mir.

In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (oder auch gelbe COC-Papiere genannt), die Du eigentlich haben müsstest, sind jedoch auf der letzten Seite weitere für Dein Fahrzeug freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.

Darüber hinaus findest Du nachfolgend den Link über die MB-Freigabe-Liste oder siehe auch Anhang „AMG-Räder“:

http://www.mercedes-benz.de/.../C_Klasse_Kombi_Typ_204_110223.pdf

Gruß Simone9009

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

Habe mir vor einigen Wochen einen neuen C 200 CDI T-Modell gekauft. Eingetragen im Fahrzeugbrief ist keine Größe, im Fahrzeugschein unter 151, 152 ist nur die Größe 225/45 R17 91W eingetragen. Heist das das ich nur die eingetragene Größe fahren darf? Oder kann ich auch weitere Größen wie z.B. 205/55 R16 91V; 205/55 R16 91H eintragen lassen?

Bitte nur Ehrliche und Wahre aussagen schreiben.

Hast Du keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung ?

Dort ist doch alles eingetragen 16,17 und sogar 18 Zoll ,die müsstest Du haben sonst hättest Du zb. das Fahrzeug garnicht zulassen können.Also immer gut aufheben.

Ist bei mir in einer gelben Mappe die ich mit der Zulasungsbescheinigung(Fahrzeugbrief) erhalten habe.

Themenstarteram 7. März 2011 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von Simone9009

Hallo cklasssepeter,

erst einmal noch herzlichen Glückwunsch Du Deiner schönen C-Klasse. Ich wünsche Dir damit sehr viel Freude, allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Nun zum eigentlichen Thema:

Soweit ich informiert bin, sind im Fahrzeugschein nur noch die Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt, die werksseitig montiert wurden, so jedenfalls bei mir.

In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (oder auch gelbe COC-Papiere genannt), die Du eigentlich haben müsstest, sind jedoch auf der letzten Seite weitere für Dein Fahrzeug freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.

Darüber hinaus findest Du nachfolgend den Link über die MB-Freigabe-Liste oder siehe auch Anhang „AMG-Räder“:

http://www.mercedes-benz.de/.../C_Klasse_Kombi_Typ_204_110223.pdf

Gruß Simone9009

Hallo Simone

Vielen Dank für deine Antwort ja die EG-Übereinstimmungsbescheinigung habe ich. Da stehen auch verschiedene Größen drin. Was mich abe rein wenig stutzig macht ist das im Fahrzeugbrief übernichts geschrieben steht. Und im Fahrzeugschein nur die eine Größe 225/45 R17 91W eingetragen ist. Wenn ich nun 205/55 R16 91V fahren möchte muß ich die denn zuerst eintragen lassen oder reicht da die EG-Übereinstimmungsbescheinigung?

Siehe weiter oben.

Du mußt die, die da freigegeben sind NICHT eintragen lassen.

Die Freigaben sind beim KBA hinterlegt und lassen sich bei einer Kontrolle erfragen.

Du darfst die Zulassungsbescheinigung Teil I und II nicht mit dem früheren Fahrzeugbrief / Schein verwechseln, da war die Eintragung ein Muss.

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

Zitat:

Original geschrieben von Simone9009

Hallo cklasssepeter,

erst einmal noch herzlichen Glückwunsch Du Deiner schönen C-Klasse. Ich wünsche Dir damit sehr viel Freude, allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Nun zum eigentlichen Thema:

Soweit ich informiert bin, sind im Fahrzeugschein nur noch die Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt, die werksseitig montiert wurden, so jedenfalls bei mir.

In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (oder auch gelbe COC-Papiere genannt), die Du eigentlich haben müsstest, sind jedoch auf der letzten Seite weitere für Dein Fahrzeug freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.

Darüber hinaus findest Du nachfolgend den Link über die MB-Freigabe-Liste oder siehe auch Anhang „AMG-Räder“:

http://www.mercedes-benz.de/.../C_Klasse_Kombi_Typ_204_110223.pdf

Gruß Simone9009

Hallo Simone

Vielen Dank für deine Antwort ja die EG-Übereinstimmungsbescheinigung habe ich. Da stehen auch verschiedene Größen drin. Was mich abe rein wenig stutzig macht ist das im Fahrzeugbrief übernichts geschrieben steht. Und im Fahrzeugschein nur die eine Größe 225/45 R17 91W eingetragen ist. Wenn ich nun 205/55 R16 91V fahren möchte muß ich die denn zuerst eintragen lassen oder reicht da die EG-Übereinstimmungsbescheinigung?

Dies ist doch völlig normal ,dazu dient ja seit ein paar Jahren die Übereinstimmungsbescheinigung,wohl schon länger kein Auto gekauft ?

Sollte normal auch der Autoverkäufer mal ansprechen,meiner hatte das damals getan und mir das erklärt was sich geändert hat zum alten Fahrzeugbrief über.

Zitat:

Original geschrieben von HansiKoenig

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

 

Hallo Simone

Vielen Dank für deine Antwort ja die EG-Übereinstimmungsbescheinigung habe ich. Da stehen auch verschiedene Größen drin. Was mich abe rein wenig stutzig macht ist das im Fahrzeugbrief übernichts geschrieben steht. Und im Fahrzeugschein nur die eine Größe 225/45 R17 91W eingetragen ist. Wenn ich nun 205/55 R16 91V fahren möchte muß ich die denn zuerst eintragen lassen oder reicht da die EG-Übereinstimmungsbescheinigung?

Nein dazu hast Du ja die Bescheinigung.

Dies ist doch völlig normal ,dazu dient ja seit ein paar Jahren die Übereinstimmungsbescheinigung,wohl schon länger kein Auto gekauft ?

Sollte normal auch der Autoverkäufer mal ansprechen,meiner hatte das damals getan und mir das erklärt was sich geändert hat zum alten Fahrzeugbrief über.

EG-Übereinstimmungsbescheinigung und Zulassungbescheinigung sind nur zusammen gültig(ohne beide ist keine Zulassung möglich) und ersetzen dadurch den alten Fahrzeugbrief,verstehst Du nun das ganze ?

Ist alles richtig und Du darfst alles fahren was dort eingetragen ist.

Wahrscheinlich liegt bei den finanzierten Fahrzeugen dann beides bei der Bank,grins.

Themenstarteram 7. März 2011 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von HansiKoenig

Zitat:

Original geschrieben von HansiKoenig

 

Nein dazu hast Du ja die Bescheinigung.

Dies ist doch völlig normal ,dazu dient ja seit ein paar Jahren die Übereinstimmungsbescheinigung,wohl schon länger kein Auto gekauft ?

Sollte normal auch der Autoverkäufer mal ansprechen,meiner hatte das damals getan und mir das erklärt was sich geändert hat zum alten Fahrzeugbrief über.

EG-Übereinstimmungsbescheinigung und Zulassungbescheinigung sind nur zusammen gültig(ohne beide ist keine Zulassung möglich) und ersetzen dadurch den alten Fahrzeugbrief,verstehst Du nun das ganze ?

Ist alles richtig und Du darfst alles fahren was dort eingetragen ist.

Wahrscheinlich liegt bei den finanzierten Fahrzeugen dann beides bei der Bank,grins.

Meinen kannste heute abend noch kaufen Brief liegt im Schrank :D

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

Zitat:

Original geschrieben von HansiKoenig

 

EG-Übereinstimmungsbescheinigung und Zulassungbescheinigung sind nur zusammen gültig(ohne beide ist keine Zulassung möglich) und ersetzen dadurch den alten Fahrzeugbrief,verstehst Du nun das ganze ?

Ist alles richtig und Du darfst alles fahren was dort eingetragen ist.

Wahrscheinlich liegt bei den finanzierten Fahrzeugen dann beides bei der Bank,grins.

Meinen kannste heute abend noch kaufen Brief liegt im Schrank :D

Das hätte ich nicht anderes erwartet bei Dir , wir fahren ja nur das was auch bezahlt ist und der Wagen läuft auf Reifen und nicht auf Raten.

am 7. März 2011 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

 

Meinen kannste heute abend noch kaufen Brief liegt im Schrank :D

Hallo cklasssepeter,

naja, dann kann ich ja meine Glückwünsche wieder zurückziehen, wenn Du nun schon wieder Dein Auto zum Verkauf anbietest. ;):D

Gruß Simone9009

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