Nur zur Info da viele Threads eröffnen aber keine Lösung posten, wer also mal ein gleiches Problem hat kann sich die Zeit sparen mit der Audi Kundenbetreuung, denn die lesen nur ab was dort steht, Maßnahme RR69 bedeutet für die es muß das gemacht werden was dort steht auch wenn der Airbag gar nicht mehr vorhanden ist, mit denen ein normales Gespräch zu führen sinnlos.
Dann war ich jetzt wieder bei AUDI und da war dann auch der Werkstattmeister da der schon meine Unterlagen auf seinem Schreibtisch gesichtet hatte, er drösselte die Sache dann fachlich auf und sagte mir da es hier um die Takata Geschichte geht und der Airbag nicht mehr verbaut ist können wir die Maßnahme einfach schliessen, er hat auch meine Daten vom Lenkrad und Airbag für mich geprüft von TRW und sagte mir die Teile besitzen eine ABE für das Fahrzeug und können wie der TÜV schon sagte gefahren werden, für die Maßnahme RR69 wäre dies aber egal gewesen. Vielen Dank nochmals an alle für die Hilfe.