Winterreifen F30
Habe 18" M Felgen mit Runflat und Mischbereifung. Was ist mit Winterreifen? Kann ich die auf die gleiche Felge ziehen? Ich weiss, dass die meisten sagen: Winter- und Sommerreifen komplett getrennt. Das umziehen macht die Reifen nach 4 5 Wechseln kaputt. Aber wie lange hat man die Reifen überhaupt?!.. Dann kann man ja auch wechseln..
Würde mich freuen, wenn jemand antwortet, der da wirklich Ahnung von hat. Expertenmeinungen haben wir ja quasi alle 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HoppeMartin
Runflat ist für Nummer-Sicher Leute oder Frauen 🙂
Runflat ist auch was für Leute, die nicht bei glatten Straßen und Schneegestöber das Auto verlassen und dann drei Tage auf einen Ersatzreifen warten wollen, weil es gerade keine in der passenden Größe gibt. Leider schon zweimal mitgemacht...
191 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von newmie2205
Hallo zusammen, ich hol den Thread mal wieder nach oben, da ich eine "komplizierte" Frage habe.Gestern wollte ich bei ATU folgende Winterräder kaufen:
http://www.atu.de/.../felgen-details.html?...Dazu 225/45 R17 Reifen.
Diese Kombination darf ich laut ABE (siehe Bild) auf meinem 3K (F31) fahren,
ohne eine Eintragung vornehmen zu lassen (A01), heisst nach meinem Verständnis: hinfahren, montieren lassen, wegfahren.ATU meinte dazu, dass ich das auf meinem 3K nicht fahren darf, da die Reifengröße von BMW nicht freigegeben ist! BMW hat folgende Reifen freigegeben (steht so im ATU-System):
225/45 R18 91 Y
225/50 R17 94 V
225/50 R17 94 W
(16" + 19" habe ich hier weggelassen).Lustig wirds, wenn mann genau diese Reifen sucht! Sie gibt es schlichtweg fast nicht.
Wie "wichtig" ist der Lastindex? Im Schein steht 95? Muss ich das beachten?
Für was gibt es eine ABE, wenn dort steht, welche Reifen ich (ohne Eintragung) fahren darf??Ich habe das Gefühl, dass die bei (meiner) ATU keine Ahnung haben, weil ich der Meinung bin, was in der ABE steht: gilt.
Oder liege ich komplett falsch?Bitte um Hilfe. Bin echt verzweifelt. Vielen Dank!
Ich habe auch 225er Reifen aber 16 Zoll und ich habe meine WR beim Reifendienst und nicht ATU und einen ABE habe ich auch, aber bei mir stimmen die Angaben von BMW und Felgenhersteller überein. Fahre zu einem Reifenhändler in deiner Nähe und du hast es dann verbindlicher.
@ newmie
Für die Zulassung von Rad-Reifen-Kombinationen
bei Sonder-Rädern aus dem Zubehörhandel gelten ausschließlich
die im dazugehörigen Gutachten geprüften R-R-Kombinationen,
unter Berücksichtigung der jeweils bei Deinem Fahrzeugtyp aufgeführten Auflagen.
Die "Eintragung" regelt die ABE zum Gutachten.
> In Deinem geschilderten Fall:
Montieren; "losfahren" und Freude haben 🙂
Danke!
Letzte Frage: was heisst das übersetzt?
"A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Bedeutet das, dass ich ohne Eintragung nur Reifen fahren darf, die in den Fahrzeugpapieren drin stehen? Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären, was ziemlich beschissen wäre, weil bei 99% der Zubehörfelgen der Punkt A02 aufgeführt ist.
Nachdem am F30/31 225/50 R17 montiert sind werkseitig, kann man wirklich einfach so 225/45 R17 montieren?
Der Reifen hat ja dann weniger Durchmesser - kann mir noicht vorstellen, dass das ok ist, muss da newmies Reifenhändler recht geben.
Ich weiß, dass die 225/50 R17 und 225/45 R18-Dimensionen der F3x-Serie selten und teurer sind. Wenn man so einfach die Standard-Dimensionen 225/45 R17 und 225/40 R 18 (die auch beim E9x Standard waren) montieren kann - warum macht das BMW dann nicht auch?
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Wäre wirklich für viele hilfreich, wenn ein "wirklicher" Fachmann seine Meinung hier dazu geben könnte, was nicht heisst, dass ihr alle unwissend seid. Unwissend bin ICH ;-)
Zitat:
Original geschrieben von newmie2205
Danke!Letzte Frage: was heisst das übersetzt?
"A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."Bedeutet das, dass ich ohne Eintragung nur Reifen fahren darf, die in den Fahrzeugpapieren drin stehen? Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären, was ziemlich beschissen wäre, weil bei 99% der Zubehörfelgen der Punkt A02 aufgeführt ist.
> Nein,
wie im Gutachten A02 beschrieben, regelt das die ABE
und die hat in Deinem Fall und bei 98,99% aller Zubehörfelgen mit ABE
auf Seite 2 fettgedruckt den Text:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen
ist die Berichtigung.........
nicht erforderlich
http://www.atu.de/extern/fbs-gutachten/72_6/atu623.pdf
@ brindamour
Solange in den Gutachten neben einer Reifengröße
nicht die Auflage G.. aufgeführt ist,
liegen die durch unterschiedliche Abrollumfänge auftretenden "Tacho-Abweichungen"
(Geschwindigkeit) >im Toleranzbereich 😉
Sofern die Reifendimension in der zu Deinem Fahrzeug gehörenden CoC (bekommt man zum Brief dazu) eingetragen sind, darfst Du sie ohne weitere 'Eintragungen' fahren.
Wenn diese Reifendimensionen dort nicht eingetragen sind, dann braucht zu zumindest eine Anbauabnahme vom TÜV.
Im meiner CoC (Certificate of Conformity) ist die 225/45R17-Grösse nicht enthalten und von daher gehe ich mal davon aus, daß sie auch in Deiner CoC nicht enthalten ist und somit keine BE für diese Reifendimension existiert. D.h., dass Du eine kleine TÜV-Abnahme für eine Anbaubestätigung benötigst (~20€).
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
> Nein,Zitat:
Original geschrieben von newmie2205
Danke!Letzte Frage: was heisst das übersetzt?
"A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."Bedeutet das, dass ich ohne Eintragung nur Reifen fahren darf, die in den Fahrzeugpapieren drin stehen? Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären, was ziemlich beschissen wäre, weil bei 99% der Zubehörfelgen der Punkt A02 aufgeführt ist.
wie im Gutachten A02 beschrieben, regelt das die ABE
und die hat in Deinem Fall und bei 98,99% aller Zubehörfelgen mit ABE
auf Seite 2 fettgedruckt den Text:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen
ist die Berichtigung.........
nicht erforderlichhttp://www.atu.de/extern/fbs-gutachten/72_6/atu623.pdf
@ brindamour
Solange in den Gutachten neben einer Reifengröße
nicht die Auflage G.. aufgeführt ist,
liegen die durch unterschiedliche Abrollumfänge auftretenden "Tacho-Abweichungen"
(Geschwindigkeit) >im Toleranzbereich 😉
.
.
Deine Aussage ist FALSCH!
(da bin ich mir recht sicher - aber einfach mal mit der ABE des Rades zum TÜV gehen und dort nachfragen. Dann hat man 99,9%ige Sicherheit)
Die ABE zu den Felgen schliesst nur die für das Fz in der ABE (des Fz!) gelisteten Reifendimensionen ein. Hier geht es aber um 225/45-17 und nicht um die (freigegebene) 225/45-18! (siehe -> A02)
Zitat:
Original geschrieben von UA2
Wenn diese Reifendimensionen dort nicht eingetragen sind, dann braucht zu zumindest eine Anbauabnahme vom TÜV.
Im meiner CoC (Certificate of Conformity) ist die 225/45R17-Grösse nicht enthalten und von daher gehe ich mal davon aus, daß sie auch in Deiner CoC nicht enthalten ist und somit keine BE für diese Reifendimension existiert. D.h., dass Du eine kleine TÜV-Abnahme für eine Anbaubestätigung benötigst (~20€).
Genau das habe ich befürchtet, sind schon echt Schlingel die Verantwortlichen...
Zitat:
Original geschrieben von newmie2205
...Genau das habe ich befürchtet, sind schon echt Schlingel die Verantwortlichen...
Einfach mal nachfragen beim TÜV. Die sagen Dir sofort, was Du brauchst.
Ansonsten ist so eine Anbaubescheinigung heute absolut kein Akt mehr. Eine Sache von 5min und dann hast Du auch später mit den pingeligen Polizisten kein Trara, wenn der schlecht gefrühstückt hat und Dir irgendwas Böses will. Die können je nach Tagesform sogar Original-BMW-Teile (z.B. Performance-Auspuff mit E-Nummer) schon mal für eine Sicherstellung (vollkommen übertrieben - aber es gab einige Fälle bei den 1er-Fahrern in Bayern) ankriteln.
Zitat:
Original geschrieben von UA2
.Zitat:
Original geschrieben von touaresch
> Nein,
wie im Gutachten A02 beschrieben, regelt das die ABE
und die hat in Deinem Fall und bei 98,99% aller Zubehörfelgen mit ABE
auf Seite 2 fettgedruckt den Text:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen
ist die Berichtigung.........
nicht erforderlichhttp://www.atu.de/extern/fbs-gutachten/72_6/atu623.pdf
@ brindamour
Solange in den Gutachten neben einer Reifengröße
nicht die Auflage G.. aufgeführt ist,
liegen die durch unterschiedliche Abrollumfänge auftretenden "Tacho-Abweichungen"
(Geschwindigkeit) >im Toleranzbereich 😉
.Deine Aussage ist FALSCH!
(da bin ich mir recht sicher - aber einfach mal mit der ABE des Rades zum TÜV gehen und dort nachfragen. Dann hat man 99,9%ige Sicherheit)Die ABE zu den Felgen schliesst nur die für das Fz in der ABE (des Fz!) gelisteten Reifendimensionen ein. Hier geht es aber um 225/45-17 und nicht um die (freigegebene) 225/45-18! (siehe -> A02)
Bitte,
lese die verlinkte ABE 47822 und das anhängende Gutachten des Sonderrad´s 8x17
gaaanz laaaangsam
> " für die in dieser ABE......usw.
Deine Erklärung(Deutung), daß mit dem Hinweistext " in dieser ABE"
> die Fahrzeug-ABE (EG-Typgenehmigung) gemeint ist ,ist falsch 😛
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Bitte,Zitat:
Original geschrieben von UA2
.
.Deine Aussage ist FALSCH!
(da bin ich mir recht sicher - aber einfach mal mit der ABE des Rades zum TÜV gehen und dort nachfragen. Dann hat man 99,9%ige Sicherheit)Die ABE zu den Felgen schliesst nur die für das Fz in der ABE (des Fz!) gelisteten Reifendimensionen ein. Hier geht es aber um 225/45-17 und nicht um die (freigegebene) 225/45-18! (siehe -> A02)
lese die verlinkte ABE 47822 und das anhängende Gutachten des Sonderrad´s 8x17
gaaanz laaaangsam
> " für die in dieser ABE......usw.Deine Erklärung(Deutung), daß mit dem Hinweistext " in dieser ABE"
> die Fahrzeug-ABE (EG-Typgenehmigung) gemeint ist ,ist falsch 😛
-> TÜV fragen (Anrufen hilft auch)
Das vorletzte AMS-Heft enthält den neuesten Winterreifentest (17-Zoll). Es wurde übrigens mit einem F30 330d getestet ;-)
Hier die Testsieger (auf der AMS-Webseite konnte ich leider nichts finden):
http://www.toroleo.de/.../auto-motor-sport-winterreifentest-2013
Gegen Ende des Monats kommt dann ein Test der 18-Zöller.
Zitat:
Original geschrieben von HoppeMartin
Also das mit dem Remontieren ist glaube ich auch nicht das richtige.Ich glaube ich mache es so: Hier in Münster gibt es einen Reifenhändler, der die quasi neuen Reifen auch zu dem entsprechdem Kurs kauft, ich lasse dann direkt Winterreifen OHNE Runflat draufmachen und im Frühjahr kommen Sommerreifen auch OHNE Runflat. Runflat ist für Nummer-Sicher Leute oder Frauen 🙂
wenn du auf komfort kutsche stehst, ist kein runflat ein vorteil. Ich hab jetzt nach vielen Jahren non runflat wr probiert und der wagen fühlt sich weicher komfortabler an aber ist schwammiger bei hohen geschwindigkeiten und fühlt sich nicht mehr nach 17" an sondern nach 16".
Also wär der Eqivalente ersatz für meine 17" rft ein 18" non rft satz ;-)
ahja, meine süße hat den gleichen reifentyp / Größe als rft, dort ist alles i,o.
gretz
Ich überlege, meine BMW 400M Felgen vom M-Paket für den Winter zu nutzen und mir im Frühjahr neue Sommerreifen mit Felgen zu kaufen.
Allerdings bin ich von der Idee, im Winter vorne 225er und hinten 255er Reifen zu fahren nicht so ganz begeistert.
Die hintere Felge hat 8,5“ und es würde somit auch ein 225er Reifen darauf passen, aber dann hätte ich vorne und hinten die gleiche Reifenbreite bei unterschiedlicher Felgenbreite (vorne 8“).
Hat hier evtl. jemand die 400M mit 8“ vorne und 8,5“ hinten in Wintereinsatz, wenn ja mit welchen Reifen? Meinungen dazu?