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Wie weit fahren für neues Auto?

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 18:31

Hallo,

rein interesse halber. Schreibt doch mal, falls ihr euren Golf gebraucht gekauft habt, wie weit ihr dafür fahren musstet!

Ich habe einen interessanten gefunden, allerdings leider 300 Km entfernt...

Beste Antwort im Thema

Die geschilderten Distanzen sind erstaunlich - schön zu

sehen, daß ich nicht der einzige Verrückte bin.

Bei mir waren es zwar nur 200 km, aber trotzdem habe ich

in meiner Bekanntschaft niemanden, der das gemacht hätte.

Wenn dann aber (wie in meinem Fall nach 9 Monate

intensiver Suche) das gefundene Objekt wirklich passt,

dann ist die (motorisierte) Rückfahrt einfach ein Traum !

Grüße Klaus

War vor gut 6 Jahren, und diesen G3 AFN habe ich immer noch,

Ende nicht abzusehen.

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Zitat:

Das einzige Problem bei nem Auto von "weit" weg ist, dass man sich mit dem Gedanken anfreuden MUSS auch ohne das Objekt der Begierde wieder heimzu fahren.

Dh. nicht hin fahren und sich denken: "Naja so toll ist er nicht, aber da ich schon hier bin nehm ich ihn mit"

Das Problem hatte ich nicht. Das Auto war bereits gekauft :D Leasingrückläufer mit Gutachten vom Händler. Das Auto sah nach nem bisschen putzen wie neu aus :)

Bei Händlern braucht man sich meist weniger Sorgen zu machen. Hatte bis jetzt nur bei Privaten Verkäufern den ein oder anderen Heini dabei der "etwas" am Telefon geflunkert hatte :mad:

Kassel-Flensburg.... hat sich jeder km gelohnt )))

Die geschilderten Distanzen sind erstaunlich - schön zu

sehen, daß ich nicht der einzige Verrückte bin.

Bei mir waren es zwar nur 200 km, aber trotzdem habe ich

in meiner Bekanntschaft niemanden, der das gemacht hätte.

Wenn dann aber (wie in meinem Fall nach 9 Monate

intensiver Suche) das gefundene Objekt wirklich passt,

dann ist die (motorisierte) Rückfahrt einfach ein Traum !

Grüße Klaus

War vor gut 6 Jahren, und diesen G3 AFN habe ich immer noch,

Ende nicht abzusehen.

ca. 5km - damals noch mitm Fahrrad :)

ist jetzt gute 5 Jahre und hab den immer noch :)

GENAU was ich haben wollte

am 13. Oktober 2008 um 0:52

ich bin fast 450 km gefahren

wohne in duisburg und ich habe das auto in hamburg gekauft

am 13. Oktober 2008 um 1:01

der händler war gott sei dank um die ecke....

Zitat:

Original geschrieben von country

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Zu beachten ist aber, dass die verkaufende Werkstatt das Recht auf Erstreparatur hat und davon Gebrauch machen könnte. Da es keinen Golf IV mehr mit Werksgarantie gibt trifft das bei jedem gebraucht gekauften Wagen von einem Händler zu.

das mit dem recht kann einen scnurzegal sein.

weil ab 50 km entfernung Muß der händler den wagen auf eigene kosten holen, oder dir die rep in einer dir naheligenden werkstatt bezahlen. je nachdem wie es der verkaufende händler wünscht.

Mit den 50 km liegst Du falsch. Es sei denn dein Fahrzeug hat einen Motorschaden. Aber wenn nur die Sitzheizung nicht mehr funkt. dann hat der Verkäufer das Recht nachzubessern und dieses genau in seiner Werkstatt. Wenn er drauf besteht kann man nichts machen.

tut mir leid, aber du liegst falsch. ab 50 km entfernung ist es dem käufer nicht mehr zumutbar, das auto zu dem händler zu schaffen.

der händler muß selbst sehen, wie er an den wagen kommt. oder er bezahlt dir die kosten in einer anderen werkstatt. der händler hat die wahl.

bgh urteil von vor paar wochen

Das BGH hat die Rechte der Käufer von Autos gestärkt.

Die Grundvoraussetzung war die Frage der Zumutbarkeit.

Laut BGH geht es nicht an, dass ein Käufer aus bspw. Süddeutschland, der sein Auto in Norddeutschland gekauft hat, dazu verpflichtet werden kann, sein defektes Auto wieder zum Händler nach Norddeutschland zu bringen, um die Nachbesserung durchführen zu lassen. Er darf dies laut Entscheid auch bei einer Vertragswerkstatt in Süddeutschland durchführen und der Verkäufer aus Norddeutschland muss dann die Kosten hierfür übernehmen. Natürlich aber auch nur, wenn es tatsächlich ein Mangel war.

 

 

Von dem Gesetz weiss ich, wusste aber nicht dass es schon aktiv ist! Anfang des Jahres wurde noch nach meiner geschriebenen Variante gehandelt.

am 13. Oktober 2008 um 19:03

bin 260 km gefahren...wäre aber auch doppelt so weit gefahren...das Auto war es wirklich wert...

MfG und gute Fahrt

Also für meinen jetzigen IVer bin ich ca.40km gefahren, für den IIIer davor ca.25km, für den IIer da davor ca.1km und den Uno da da davor ca.30km :D.

anfang nov. kommt noch ne fahrt nach wuppertal dazu. für einen t5 tdi 4 motion. km müßte ich gleich mal nachschauen.

edit 535 km lt planer

Themenstarteram 1. Dezember 2008 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von country

tut mir leid, aber du liegst falsch. ab 50 km entfernung ist es dem käufer nicht mehr zumutbar, das auto zu dem händler zu schaffen.

der händler muß selbst sehen, wie er an den wagen kommt. oder er bezahlt dir die kosten in einer anderen werkstatt. der händler hat die wahl.

bgh urteil von vor paar wochen

Das BGH hat die Rechte der Käufer von Autos gestärkt.

Die Grundvoraussetzung war die Frage der Zumutbarkeit.

Laut BGH geht es nicht an, dass ein Käufer aus bspw. Süddeutschland, der sein Auto in Norddeutschland gekauft hat, dazu verpflichtet werden kann, sein defektes Auto wieder zum Händler nach Norddeutschland zu bringen, um die Nachbesserung durchführen zu lassen. Er darf dies laut Entscheid auch bei einer Vertragswerkstatt in Süddeutschland durchführen und der Verkäufer aus Norddeutschland muss dann die Kosten hierfür übernehmen. Natürlich aber auch nur, wenn es tatsächlich ein Mangel war.

Hallo country,

kannst du das ganze mit einer Quelle belegen?

Ich habe nämlich jetzt den Fall.

Bei meinem ansonsten top gebrauchten hab ich jetzt nach den ersten 1000 Km ein paar Mängel festgestellt:

- Rückspiegel blendet nicht automatisch ab. Zumindest bin ich der Meinung, da die Lichter mich blenden und genau so hell sind wie in den Seitenspiegeln

- Elektrische und beheizte Spiegel heizen nicht. Heute das erste Mal Gelegenheit das zu testen, da total beschlagen vom Frühtau. Nach 10 Minuten Heckscheibenheizung an war kein Bisschen Beschlag an den Aussenspiegel verschwunden.

- Linke Rückleuchte leuchtet eklatant dunkler als die Rechte. Hab die Birnchen schon an beiden Seiten ausgewechselt, das wars aber nicht. Der Händler hat vor der Abholung links eine neue Rückleuchte verbaut, da das Plastik einen Riss hatte. Vielleicht neueres oder Zubehörteil mit anderen Eigenschaften? Will ich auch jeden Fall so nicht akzeptieren. Sieht schei**e aus und ist auch für andere Fahrer verunsichernd.

 

Der Händler ist ca. 200 Km von mir weg und ich will ungern eine knappe Tankfüllung selbst bezahlen, damit der die Mängel bei sich beseitigen kann.

Am liebsten soll der mir die neuen Teile schicken und ich schick ihm die defekten zurück, aber darauf wird er sich wohl kaum einlassen.

Ich ruf ihn gleich mal an und berichte hier.

Ich gehen davon aus dein Gebrauchter ist von VW. Dann schlag das Heft mit den Garantiebedinungen auf und such den Punkt wo drin steht unter wechlen Bedinungen Garantie von wem übernommen wird. Da kannst du das ziemlich genau lesen.

also ich bin für meinen Golf IV lediglich 13km einfach gefahren :D

also schönen Feierabend noch...

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