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VW 2 (AD) Tiguan

Wartung und Inspektion

Zitat:@ambient-noise schrieb am 5. September 2025 um 03:47:59 Uhr: Die interessante Frage wäre jedoch, ob so eine Inspektion als "ordnungsgemäß durchgeführt" gilt, wenn Teile der vom Hersteller vorgegebenen Arbeiten gar nicht erst abgearbeitet wurden? Und wer hat die Befugnis, zu entscheiden, was von den Herstellervorgaben letztlich gemacht wird, und was nicht? Grundsätzlich kann der Hersteller die Bedingungen für die Garantie selbst festlegen. Und der will erstmal, dass alles gemacht wird, was im Wartungsplan steht. Doch in der EU-Rechtsprechung, und in Deutschland, gibt es mittlerweile einen Kausalitätsbezug: Wurde das Motoröl gewechselt, aber der Türfeststeller nicht geschmiert, und es kommt zu einem Motorschaden, so ist das eigentlich erstmal ein Verstoß gegen den Garantievertrag, der den nichtig machen würde. Doch durch den Kausalitätsbezug muss man in der EU nachweisen, dass dieser Türfeststeller nix mit dem Motorschaden zu tun hat, Weil das ziemlicher Blödsinn wäre, bezahlt VW dann trotzdem für den Schaden.Ich dachte bisher, dass ich einen Eintrag für eine durchgeführte Inspektion nur dann bekommen kann, wenn wirklich alles gemacht wurde, was im Wartungsplan steht. Doch dem ist offensichtlich nicht so.Ich könnte also auch alle zwei Jahre zum VW-Partner marschieren, und mir nur diese Türfeststeller schmieren lassen, alles andere weglassen, hätte jedes Mal einen eingetragenen Service, und könnte das Fahrzeug, auch lange nach Garantie-Ende, gebraucht als scheckheftgepflegt weiterverkaufen??? Da kann ich nur sagen: Man sollte gebrauchte Fahrzeuge wirklich erst von einem KFZ-Sachverständigen untersuchen lassen, bevor man die kauft... So einfach ist es dann auch nicht. Ich bekomme ja ins Servicebuch einen Eintrag und da steht ja alles drin was gemacht wurde. Also alles nachvollziehbar. Alles was ich machen muss, ihn in eine VW vertragswerkstatt bringen. Da gehe ich dann davon aus das alles so gemacht wird wie es sein soll. Ich kann das ja nicht immer in Frage stellen und ist bestimmt auch nicht meine Pflicht.