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Wie lange Fahrverbot?

Themenstarteram 5. Oktober 2004 um 6:21

Hallo,

ich habe die goldene A....karte. Ich bin mit meiner Freundin nach Eschweiler gefahren dort ist nur eine km/h begrenzung ab 22 Uhr (Lärmschutz). Wir waren von 18-22:30 Uhr bei dem Bekannten und wir mußten nach Hause. (4 Uhr geht der Wecker) Auf dem Hinweg war keine km/h begrenzung, also dachte ich das auf dem Rückweg auch keine begrenzung sei. Flasch gedacht! Scheiss Lärmschutz die Autobahn war sowas von frei :(

Fackt ist ich hatte 217 km/h und es waren 100 km/h erlaubt. Was kommt nun auf mich zu?

P.S.: Da die Polizisten nicht mit sich reden ließen, habe ich promt mal gefragt ob ich das Video haben könne da in den Fahrzeugschein ja eine v/max steht von 207 :-)

MfG

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64 Antworten
am 5. Oktober 2004 um 10:15

Nach 22 Uhr ist es sicher auch nicht gefährlicher als bei Tageslicht, auf einer aus Lärmschutzgründen zweitweise geschwindigkeitsbeschränkten Autobahn 200 km/h zu fahren.

Es bestand lediglich die größere Gefahr, dass ein Anwohner vom Fernsehsessel hochschreckt.

Dennoch ist es natürlich so, dass auch Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen überwacht werden müssen.

Und an den Schildern bist Du ja auch tagsüber schon vorbeigefahren und ich stelle mal folgende Behauptung auf:

Man bemerkt zuerst das rot umrandete Schild "zulässige Höchstgeschwindigkeit" und stellt dann beim Lesen des schwarz/weißen Zusatzschildes "Lärmschutz 22-06 Uhr" fest... Noch ist die Strecke freigegeben!

Buh... was solln das hier? ;) Er wird sich schon genug ärgern, dass er zu schnell gefahren ist und sicher seine Lehre draus ziehen. Hier noch auf Heiligen zu machen find ich was überzogen...

Und egal ob 10 km/h oder 200 km/h zu schnell, schild nicht gesehen ist Schild nicht gesehen. :)

Die Folgen kennst Du ja jetzt... ich kann nur sagen, dass ich seit meinem letzten Blitzer (auch noch mit´m Mopped) diesen Schildern deutlich mehr Beachtung schenke und so war es wohl einfach mal nötig. Wobei ich nur 1/3 Deiner Kosten zu begleichen hatte.

Kopf hoch, nach 3 Monaten ohne freust Du dich sicher wie Bolle auf Dein Auto. :D

Themenstarteram 5. Oktober 2004 um 10:47

naja meine Freundin freut sich: Sie darf BMW fahren!

Re: Reicht es bald?

 

Zitat:

Original geschrieben von Boa22Ne

I

Mir steht nun ein schwerer gang bevor da ich Groß und Außenhandelskaufmann bin und ich nun in das Büro meines Chefs gehen muss und im sagen muss das ich bald keinen Lappen mehr habe.

Ich denke soviel zur strafe, es kann passieren das ich unbezahleten Urlaub bekomme...

MfG

Soviel ich weiß kann man docj selber bestimmen wann man den Lappen abgibt.

Vieleicht setzen sie auch die Geldstrafe etwas höher an so das du zb auf 1Monat Fahrverbot kommst wo du dann Urlaub nehmen kannst.

Soetwas ist ja auch existenzbedrohend in deinem Fall.

MfG Sven

am 5. Oktober 2004 um 12:39

hoffentlich ....

 

cool...So sehr, wie stefanjosie hat mich noch niemand genervt! Mein erster Member auf der Ignorelist... hihi :)

Zitat:

Original geschrieben von bmw328

Man bemerkt zuerst das rot umrandete Schild "zulässige Höchstgeschwindigkeit" und stellt dann beim Lesen des schwarz/weißen Zusatzschildes "Lärmschutz 22-06 Uhr" fest... Noch ist die Strecke freigegeben!

Das kommt bekannt vor :eek:.

Es gibt da z.B. auf der A8 S-M eine (auf deutsch) saublöde Situation des Nächtens.

Ewig weit ist

120km/h von 06:00 - 20:00.

Bei Adelsried (oder Adelshausen?) ist statt dessen

100km/h von 22:00 - 06:00 :eek:.

Da ist es mir auch schon ein paar mal passiert, dass ich nach Mitternacht munter durchgerauscht bin.

Zum Glück nie was passiert ... aber ich denke, da hat schon so mancher sein "Erlebnis" gehabt. Und ich bin fast sicher, dass es auch den 110%igen passieren würde, wenn sie am 20. Schild mit Tempolimit "von-bis" vorbeifahren!

 

Grüßle

Chris - der zur Besonnenheit rät

am 5. Oktober 2004 um 13:14

Echt mal, FlashbackFM ! Aber als Hamburger wohl normal, weil hier haben wir auch gar keine Chance schneller als 20 km/h zu fahren ---> STAU,STAU, STAU ! ;)

am 5. Oktober 2004 um 13:17

Re: hoffentlich ....

 

Zitat:

Original geschrieben von stefanjosie

.... merkt die eher wenn sie mehr als DOPPELT so schnell wie erlaubt fährt .

]

.... wer frei ist von Schuld der werfe den ersten Stein....

 

Ich bin der Meinung JEDER von uns ist schon schneller als erlaubt gefahren. Nur ist halt nicht jeder erwischt worden. Und die Höhe der Überschreitung ist egal, zu schnell ist zu schnell.

Nur jetzt auf Oberlehrer jemanden an den Pranger stellen der seinen Fehler selbst zugibt und nun für sein Handeln die Konsequenzen tragen muß find ich einfach arm .

Gruß

Mike77

am 5. Oktober 2004 um 14:37

wenn er wirklich mit 217 gebltzt wurde obwohl vmax 207 ist, würde ich das mit meinem anwalt besprechen. weil man könnte dagegensetzen, dass das gerät nicht korrekt geeicht wurde. also anwalt konsultieren, hat zumin. bei mir immer funktioniert

Das Stueck auf der A8 ist echt krank. Mal 120 6-20 Uhr, dann 20-6, dann wieder 6-20, dann bei Naesse, das blickt man echt nimmer.

Genauso gestern auf der A99 Nord vor der A9 in der Baustelle. Auf den festen Schildern steht 80, auf den Leuchttafeln 60. Die festen stehen immer in der mitte zwischen den Leuchttafeln. Also ist abwechselnd 80 und 60 alle 1000 Meter oder so.

am 5. Oktober 2004 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L

Genauso gestern auf der A99 Nord vor der A9 in der Baustelle. Auf den festen Schildern steht 80, auf den Leuchttafeln 60. Die festen stehen immer in der mitte zwischen den Leuchttafeln. Also ist abwechselnd 80 und 60 alle 1000 Meter oder so.

Das nennt sich "Verkehrsbeeinflussungsanlage" und diese wird entsprechend des Verkehrsaufkommens computergesteuert geschaltet.

Wenn der Verkehr vor der Baustelle zunimmt, schaltet die eben auf 60.

am 5. Oktober 2004 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von bmw328

Nach 22 Uhr ist es sicher auch nicht gefährlicher als bei Tageslicht, auf einer aus Lärmschutzgründen zweitweise geschwindigkeitsbeschränkten Autobahn 200 km/h zu fahren.

Das halte ich persönlich für eine sehr gefährliche Aussage. Denn meiner Meinung nach ist es sehr wohl viel gefährlicher, Nachts so schnell zu fahren. Bei solchen Geschwindigkeiten ist selbst die Reichweite des Fernlichts nicht ausreichend, um innerhalb der Sichtweite im Notfall zum Stehen zu kommen. Ich stelle mir da mal vor, daß z.B. ein LKW ein Stück Ladung verloren haben könnte oder ähnliches. Das kann man bei Tageslicht sehr viel besser sehen als Nachts.

Ich habe mir früher auch weniger Gedanken über solche Sachen gemacht. Aber nach ein paar Fahrertrainings und so manchen Geschichten von nächtlichen Unfällen und deren Ausgang denke ich mittlerweile anders darüber.

Nachdenkliche Grüße,

Dirk

Hallo zusammen,

die besagte Stelle an der das Video gemacht wurde ist ein LKW Rastplatz. Da ist immer ab 22 Uhr Nachtruhe. Ich kenne die Strecke auch, und finde es schon OK wenn die Jungs am nächsten Tag ausgeschlafen auf die Bahn fahren können. Mit 200 Sachen da vorbei schießen....

Selber schuld! Und diese Strafe ist gerechtfertigt.

Gruß, Thomas

am 6. Oktober 2004 um 7:57

Zitat:

Original geschrieben von dirk-andree

Das halte ich persönlich für eine sehr gefährliche Aussage. Denn meiner Meinung nach ist es sehr wohl viel gefährlicher, Nachts so schnell zu fahren. Bei solchen Geschwindigkeiten ist selbst die Reichweite des Fernlichts nicht ausreichend, um innerhalb der Sichtweite im Notfall zum Stehen zu kommen. Ich stelle mir da mal vor, daß z.B. ein LKW ein Stück Ladung verloren haben könnte oder ähnliches. Das kann man bei Tageslicht sehr viel besser sehen als Nachts.

Ich habe mir früher auch weniger Gedanken über solche Sachen gemacht. Aber nach ein paar Fahrertrainings und so manchen Geschichten von nächtlichen Unfällen und deren Ausgang denke ich mittlerweile anders darüber.

Nachdenkliche Grüße,

Dirk

Es gibt nachst andere Gefahren beim Schnellfahren, das ist richtig. Dennoch ist tagsüber mehr Verkehr und somit sind mehr Fahrer unterwegs, die nicht mit Schnellfahrern rechnen.

P.S. Bin Polizeibeamter auf der Autobahn und sehe die Leute am Tag und in der Nacht "rasen"!;)

Am Gefährlichsten ist es, wenn ein Fahrzeug unfallbeschädigt und unbeleuchtet auf den Fahrstreifen liegenbleibt.

Das kann tödlich sein! Hier reicht auch das fernlicht des Schnellfahrers nicht.

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