Wartezimmer W177

Mercedes A-Klasse W177

Wie es auch in anderen Mercedes-Threads üblich ist, braucht dieser hier natürlich auch ein Wartezimmer.

Hier kann man unter Gleichgesinnten die georderten Konfigurationen und natürlich auch die Liefertermine etc. besprechen.

Zwar dauert es noch eine Weile aber bald geht es ja los.
Ein Hoch auf hoffentlich sehr kurze Wartezeiten. 😉

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

nach den mir vorliegenden Informationen gibt es eine neue Erkenntnisse bei den A220/A250 mit Code 002.

Die Auslieferbestätigungen sollen ab dem 05.09. losgehen (OPF soll parallel laufen, optional kurz darauf folgen)

Bedeutet, dass wenn alles gut läuft, die gesperrten Fahrzeuge ab KW 37/38 ausgeliefert werden können.

Selbstverständlich handelt es sich hierbei um eine unverbindliche Auskunft. Weiterführende Informationen liegen mir (noch) nicht vor.

Lg

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Ja genau so ist es.....bei meinem Händler steht eine A250 4Matic Limousine. Vielleicht lease ich die einfach bis das Facelift kommt und nehme mir dann den MOPF A35 🙂

Also bei mir wird es eine Stornierung werden. Derzeit werden bei meinem Autohaus in Österreich alle betroffenen Kunden informiert was fehlen wird - und es wird die Möglichkeit angeboten das Auto zu stornieren, zu nehmen wie es kommt (vielleicht mit fehlender Ausstattung - so genau weiß man es noch nicht) oder es in den Frühling/Sommer zu verschieben und dann komplett zu bekommen.

Muss auch dazu sagen das ich die vorgehensweise von Mercedes sehr zuvorkommend finde. Habe mich schon auf heftigere Diskussionen vorbereitet - und mir wurde super höflich kostenlose stornierung angeboten...

Zitat:

@Patrick21 schrieb am 17. August 2021 um 16:09:03 Uhr:


Ja genau so ist es.....bei meinem Händler steht eine A250 4Matic Limousine. Vielleicht lease ich die einfach bis das Facelift kommt und nehme mir dann den MOPF A35 🙂

Also bei mir wird es eine Stornierung werden. Derzeit werden bei meinem Autohaus in Österreich alle betroffenen Kunden informiert was fehlen wird - und es wird die Möglichkeit angeboten das Auto zu stornieren, zu nehmen wie es kommt (vielleicht mit fehlender Ausstattung - so genau weiß man es noch nicht) oder es in den Frühling/Sommer zu verschieben und dann komplett zu bekommen.

Muss auch dazu sagen das ich die vorgehensweise von Mercedes sehr zuvorkommend finde. Habe mich schon auf heftigere Diskussionen vorbereitet - und mir wurde super höflich kostenlose stornierung angeboten...

Das scheint im Heimatland von Daimler deutlich schlechter zu laufen 😁

Zitat:

@dirk_aw schrieb am 17. August 2021 um 14:58:50 Uhr:


da steht im Moment nicht viel rum, die Drehscheiben von Jungen Sternen und Co. sind auch leergefegt.

Bei Kunzmann zB stehen aktuell 28 A-Klassen als Junge Sterne zur Auswahl.

Es macht natürlich Sinn sich erst nach sowas umzusehen und erst wenn man was gefunden hat die Neubestellung zu stornieren.

Die jungen Sterne werden bald weg sein, so hoch wie aktuell die Nachfrage ist.

mfg Wiesel

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Zitat:

@DieselWiesel198 schrieb am 17. August 2021 um 21:29:49 Uhr:


Die jungen Sterne werden bald weg sein, so hoch wie aktuell die Nachfrage ist.

mfg Wiesel

Wenn die Preise angenommen werden. Schön, wenn es Autos gibt, aber zusätzliche 15.000 EUR hätte ich für meinen nicht bezahlt.

Die Kaufvertrage in Deutschland für Neufahrzeuge sind irgendwie auch nicht gut. Lieferzeit, Preis und Ausstattung dürfen sich ändern und der Kunde kann fast nichts tun.

Bei meinem Vorführwagen war das anders. Auch wenn der noch nicht produziert wurde, wurden Zustand, Ausstattung, Preis und Lieferzeit vertraglich festgehalten.

Das wurde bei meinem Neuwagen auch festgehalten.

Wann der Lieferant vom Preis nach oben abweichen kann steht im Vertrag.

Das man vom Vertrag zurücktreten kann wenn der Lieferant sagt "die bestellte Ausstattung xy ist nicht lieferbar" ergibt sich aus dem Gesetz.

Wann der Lieferant in Verzug ist steht im Vertrag.

Alles was Du nennst kann beim Vorführer, wenn es keiner ist der schon da steht und sofort übergeben werden kann, auch passieren.

So what ?

@Andimp3 Ein gebrauchter kann nur verkauft werden, wenn dieser schon offiziell verfügbar ist.

Bedeutet also, Preis kann sich nicht ändern, da der Preis fest steht. Übergabedatum steht fest, also kann sich dieser sich nicht ändern. Ausstattung steht fest und darf sich auch nicht ändern. Ändert sich eins von den drei Sachen, so ist der Kaufvertrag ungültig.

Bei Neuwagen ist das nicht so. Unverbindlicher Liefertermin, Ausstattungen können sich ändern (siehe Modeljahreswechsel) und auch Preis darf leicht erhöht werden und der Kunde muss es akzeptieren, da das so im Vertrag steht.

Du hast scheinbar mein "wenn es keiner ist der schon da steht" übersehen - mein gedankengang war bei gemachten Vorführern.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 18. August 2021 um 14:41:10 Uhr:


Das wurde bei meinem Neuwagen auch festgehalten.

Wann der Lieferant vom Preis nach oben abweichen kann steht im Vertrag.

Das man vom Vertrag zurücktreten kann wenn der Lieferant sagt "die bestellte Ausstattung xy ist nicht lieferbar" ergibt sich aus dem Gesetz.

Wann der Lieferant in Verzug ist steht im Vertrag.

Alles was Du nennst kann beim Vorführer, wenn es keiner ist der schon da steht und sofort übergeben werden kann, auch passieren.

So what ?

Heißt das also, dass ich vom Vertrag zurücktreten kann, falls zum Beispiel Augumented Reality nicht verbaut werden kann, ich es aber bestellt habe ? Oder hat Mercedes das im Kaufvertrag ausgeschlossen ?

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 18. August 2021 um 17:29:59 Uhr:


Du hast scheinbar mein "wenn es keiner ist der schon da steht" übersehen - mein gedankengang war bei gemachten Vorführern.

Und der stand auch nicht dort und wurde für mich bestellt. Trotzdem ist der Kaufvertrag ein anderer, als wenn ein neuer bestellt wird. Im Vertrag stehen bereits Alter, Übergabetermin, Laufleistung und Ausstattung drin.

Zitat:

@Halema schrieb am 18. August 2021 um 18:23:00 Uhr:


Und der stand auch nicht dort und wurde für mich bestellt. Trotzdem ist der Kaufvertrag ein anderer, als wenn ein neuer bestellt wird. Im Vertrag stehen bereits Alter, Übergabetermin, Laufleistung und Ausstattung drin.

Und trotzdem ist nicht gewährleistet dass alles drin ist usw. - das was Du da beschreibst steht auch in jedem Vertrag von nem Neuwagenbesteller.

Schon mal die unterschiedlichen Verträge gesehen? Auch ein bestellter Vorführer ist ein gebrauchtes Auto. Der erste Inhaber ist in diesem Fall das Autohaus. Der Rücktritt vom Vertrag ist also einfacher, wenn Preis, Ausstattung, Laufleistung, Zustand und Lieferzeit nicht passen. Es spielt keine Rolle ob das Auto noch produziert werden muss oder bereits vor Ort steht, da bei einem Gebrauchtwagenkauf immer eindeutig die Ausstattung feststeht. Der Neuwagenkäufer hat es weniger einfacher und muss einige Dinge akzeptieren (z.B. Preisanpassung und kleinere Ausstattungsänderungen). Siehe Kaufvertrag.

Der Rücktritt ist nicht einfacher sondern identisch.

@Andimp3 Das ist nicht korrekt.

Neuwagen

- Die meisten Kunden haben unverbindliche Liefertermine, entsprechend ist der Händler erst 6 Wochen später im Lieferverzug. Die Zeit verkürzt sich, wenn das Auto vorrätig ist (10 Tage) oder ein verbindlicher Termin genannt wurde (0 Tage)

- Wenn das Auto erst nach 4 Monaten geliefert wird, darf der Händler den Preis nach Listenpreis erhöhen. Maximal 3%. Erst ab 3% ist ein Rücktritt möglich.

- Produktabweichungen sind zulässig, wenn dies im Interesse des Händlers ist und gegenüber dem Kunden zumutbar ist (sehr schwammige Aussage). Wenn nicht zumutbar, ist ein Rücktritt möglich.

Vorführwagen/Gebrauchtwagen

- Verbindlicher Liefertermin, also Lieferverzug nach 0 Tage

- Erstkunde ist Händler. Preiserhöhung von max 3% muss Händler tragen. Gebrauchtwagenpreis ist verbindlich. Bei einer Erhöhung kann der Kauf storniert werden.

- Produktabweichungen nicht zulässig, da eine verbindliche Produktzusage eines Gebrauchtfahrzeuges vorliegt, auch wenn das Auto noch nicht produziert wurde. Eine Änderung ist sofort ein Grund um vom Kauf zurücktreten zu können.

Zitat:

@Halema schrieb am 18. August 2021 um 19:18:29 Uhr:


Das ist nicht korrekt.

Neuwagen

- Produktabweichungen sind zulässig, wenn dies im Interesse des Händlers ist und gegenüber dem Kunden zumutbar ist (sehr schwammige Aussage)

Was Mercedes derzeit veranstaltet, ist meiner Meinung nach keinem Kunden zumutbar.

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