Wartezimmer G20/21
Hallo zusammen,
ich habe gehofft das ich meine 18"-Winterreifen (Felgen) vom F30 auch irgendwann auf dem anstehenden G20 weiterfahren kann allerdings unterscheiden sie sich offenbar in der Felgenbreite und Einpresstiefe.
- derzeit am F30: BMW Winterkompletträder M Doppelspeiche 405 schwarz mit 8Jx18 ET34
- laut Leebmann24 am G20: BMW Winterkompletträder M Performance Doppelspeiche 796 mit 7,5J x 18 ET25
Brauchen wir alle neue neue Felgen oder heben sich die Änderungen in Felgenbreite und Einpresstiefe zwischen den Modellen gegenseitig auf?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Felgenabmessungen F30 vs. G20' überführt.]
Beste Antwort im Thema
Ich verabschiede mich dann mal aus dem Wartezimmer, durfte unseren M340i am Samstag abholen. Bestellt wurde Ende Juni und ist kein Mild Hybrid. Allen anderen wünsche ich noch eine angenehme und hoffentlich kurze Wartezeit.
VG
8381 Antworten
Zitat:
@Andre1987 schrieb am 15. August 2023 um 12:11:36 Uhr:
Auf der Bestellung steht Wunschtermin 07/2023. Also unter 4 Monate. Auf der AB, die eine Woche später gekommen ist, steht dann nur noch nach Möglichkeit des Werkes. Ist da mein Wunsch bindend, oder die AB? Habe auch oft gelesen, daß es ab Status 112 meistens nicht mehr lange dauert. Ab da ca. 1 Monat wenn das Fahrzeug in Deutschland gefertigt und auch ausgeliefert wird.
Oder wie lange plant BMW die Tagespakete im voraus?
Den Status erfährt man aktuell nur vom Händler / der Dispo oder? Den Hinweis mit "nach Möglichkeit des Werkes" finde ich auf meiner AB allerdings auch.
Ja status geht nur über den Händler
Zitat:
@Don_Blech schrieb am 15. August 2023 um 12:19:26 Uhr:
Sollte das Auto innerhalb von vier Monaten tatsächlich geliefert werden, ist alles klar. Ansonsten ist wichtig, was auf der AB steht.
Steht doch auch alles in den AGB.
In der AGB steht zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin. Vereinbart und gewünscht war 07 2023. Dieses unverbindliche nach Möglichkeit des Werkes hätte ich nicht unterschreiben. Leider lässt die AGB offen wie dieser Liefertermin vereinbart werden musste.
Danke für eure Hilfe. Und fröhliches warten an die anderen.
Wie gesagt: Vereinbart ist am Ende das, was in der AB steht ...
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Ich kann das ja eh nicht ändern. Das Fahrzeug kommt, wann es kommt. Aktuell vertraue ich meinem Verkäufer, wenn es sich verzögert, stellt er mir ein "Ersatzfahrzeug" zur Miete.
Zitat:
@Andre1987 schrieb am 15. August 2023 um 12:32:52 Uhr:
Zitat:
@Don_Blech schrieb am 15. August 2023 um 12:19:26 Uhr:
In der AGB steht zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin. Vereinbart und gewünscht war 07 2023. Dieses unverbindliche nach Möglichkeit des Werkes hätte ich nicht unterschreiben. Leider lässt die AGB offen wie dieser Liefertermin vereinbart werden musste.
Exakt wie bei mir. In der AB stand dann "Lieferung nach Möglichkeiten des Werkes"! Und genau da teile ich nicht die Meinung von meinem Freund
@Don_Blech. Wenn in der AB kein Termin genannt wird, dann ist die Bestellung bindend. So einseitig mit wischiwaschi das zu Gunsten von BMW zu ändern, glaube ich, funktioniert das nicht!
Bin kein Jurist, aber das ließe ich im Zweifel bzw. bei Bedarf prüfen. Sonst wäre dieser Passus in den AGBs ein absoluter Witz.
Ich hoffe auch eher auf das was in der Bestellung steht. Werde berichten wie es aus gegangen ist.
Hoffentlich kommt auch einfach keine Erhöhung oder sie wird nicht an mich weiter gegeben.
Zitat:
@Andre1987 schrieb am 15. August 2023 um 17:05:02 Uhr:
Ich hoffe auch eher auf das was in der Bestellung steht. Werde berichten wie es aus gegangen ist.
Hoffentlich kommt auch einfach keine Erhöhung oder sie wird nicht an mich weiter gegeben.
Das wäre das allerbeste. Ich hoffe, dass es genauso läuft für dich. Mein Freundlicher hat mir seinerzeit zu verstehen gegeben, dass bei ihm "alle" die Anhebung berappen müssen, mit Ausnahme....wie oben bereits geschildert.
Habe ich das jetzt (als Neuling hier) richtig verstanden?
Ich bestelle im April ein Auto, das im November geliefert werden soll und wenn BMW zwischendrin die Preise erhöht, dann habe ich diese Erhöhung zu zahlen?
Ist so etwas überhaupt erlaubt? Es gibt doch eine beidseitig unterzeichnete AB, die den Preis festlegt. Da kann BMW doch den Preis nicht einseitig ändern.
Oder etwa doch? 😕
Du hast mit dem Kaufvertrag ja auch die AGB akzeptiert und da steht dieser Passus drin.
Sicher? Um die AGB zu akzeptieren, müssten sie mir doch zumindest einmal ausgehändigt worden sein.
Ich habe bisher lediglich drei ABs erhalten (zwei Mal Update), und auch in diesen ABs gibt es nirgends einen Verweis auf die AGB.
Ich kann nur etwas anerkennen, das mir aktiv zugänglich gemacht wurde. Und dazu reicht es nicht aus, dass man die AGB sicherlich irgendwo auf der Webseite von BMW findet.
Edit: Ahhh, Korrektur! Mein Fehler.
In der AB steht nichts von den AGB, aber in der schriftlichen Bestellung, die ich unterzeichnet habe, gibt es den Verweis auf die AGB.
Die habe ich mir natürlich nicht durchgelesen. 😰
Und dort steht drin, dass BMW die Preise willkürlich ändern kann und ich komme nicht raus aus so einem Vertrag?
Das sind die AGBs von deinem Händler, nicht die von BMW AG. Und eigentlich gehören die AGB als Anlage zum Kaufvertrag - so war es immer bei mir. Und in diesem Kleingedruckten findet man in der Tat die hier diskutierte Regelung zur evtl. Preiserhöhung.
Schau Mal auf die Bestellung, die du unterschrieben hast.
Da steht 100%ig ein Hinweis auf die geltenden AGB/Vertragsbedingungen.
Edit: hatte deinen Edit übersehen. 😉
Noch eine Frage zu den AGB. In der Bestellung steht u.a.:
Zitat:
Der Käufer bestellt unter Anerkennung der ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Neufahrzeuge mit Stand 01.01.2022 bei der o.g. Firma (Verkäufer) das in dieser Bestellung bezeichnete Neufahrzeug in serienmäßiger Ausführung.
Der Käufer bestätigt, eine Ausfertigung dieser Bestellung sowie ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Neufahrzeuge erhalten zu haben.
Ein Original dieses Dokuments verbleibt beim Verkäufer. Eine Kopie mit den entsprechenden Geschäftsbedingungen erhält der Käufer.
Die angegebenen Preise sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise des Verkäufers. Wegen etwaiger
Preisänderungen wird auf Abschnitt II der beiliegenden Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge besonders hingewiesen.Der Käufer ist gemäß Ziffer I.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für neue Fahrzeuge an die Bestellung bis höchstens 3 Wochen, bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden.
Abgesehen davon, dass ich diese AGB tatsächlich nie erhalten habe, sondern immer nur 8 Seiten AB, was bedeutet der rot markierte Satz?
Warum bin nur 3 Wochen an eine Bestellung gebunden? Oder wie ist das gemeint? Dass ich innerhalb der ersten drei Wochen noch vom Kaufvertrag zurücktreten kann? Dann wäre der Satz da oben doch verkehrt formuliert, oder verstehe ich es nur nicht?
Hat jemand mal einen Link zu den oben genannten AGB? Sind damit spezifische AGB der örtlichen NL gemeint, oder die von der BMW AG?
Edit: An die AGB meiner örtlichen NL ist anscheinend nicht per Web ranzukommen:
"AGB der Autowelt .... : Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen Ihnen auf Wunsch in unseren Filialen als Aushang zur Verfügung."
Na toll.
Edit 2: Ich habe die AGB jetzt auf der Webseite einer anderen BMW NL gefunden. Bis 5 % Preiserhöhung muss man anscheinend schlucken, ohne aus dem Kaufvertrag rauszukommen. Also einige tausend Euro im schlimmsten Fall.
Naja, DANKE! Jetzt weiß ich Bescheid. 😰
"Warum bin nur 3 Wochen an eine Bestellung gebunden? Oder wie ist das gemeint? Dass ich innerhalb der ersten drei Wochen noch vom Kaufvertrag zurücktreten kann? Dann wäre der Satz da oben doch verkehrt formuliert, oder verstehe ich es nur nicht?"
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Falls Du innerhalb der drei Wochen keine AB bekommst, bist Du nicht mehr an die Bestellung gebunden.
Sobald die AB da ist, und auch erst dann, ist der Kaufvertrag abgeschlossen.
Der Gegenstand des Kaufvertrages ist dann in der AB (noch mal) genau aufgeführt.
Da solltest Du also unbedingt prüfen, ob die AB auch mit Deiner Bestellung übereinstimmt!
Falls Dir das mit dem Liefertermin wichtig ist, solltest Du eine in der AB abweichende Formulierung auch bei Deinem Händler monieren, obwohl ich bezweifele, dass das was bringt, aber versuchen kann man das ja erst mal.
Das Ding heißt nicht umsonst 'Auftragsbestätigung'.
Was da nicht bestätigt wird, ist am Ende nicht Bestandteil des Auftrags.