Wann senkt VW endlich die Preise ?
Also Opel hat heute bekanntgegeben, dass sie die Preise ab sofort SENKEN werden.
http://www.focus.de/.../...krise-opel-senkt-die-preise_aid_359786.html
Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Absatz anzukurbeln. Der Autoindustrie steht das Wasser ja bis zum Hals.
VW ist wohl im Moment noch nicht so weit. Wann werden die Herren in Wolfsburg diesen Schritt endlich vollziehen?
Statt die Produktion zu kürzen (und damit Arbeitsplätze zu vernichten) sollten sie lieber die Preise senken.
Renrew
Beste Antwort im Thema
es mag ja ganz gut klingen, dass Opel die Preise senkt, aber letztendlich zeigt es doch wie schlecht es scheinbar (leider) um die Marke Opel steht. Ausserdem kommt es dann vermutlich zu einer Abwärtsspirale, die niemand mehr aufhalten kann. Man überlege bloß was das auch auf den Gebrauchtwagenmarkt für Auswirkungen haben wird. Die hohen Rabatte schaden ja schon seit Jahren der Wertbeständigkeit der Fahrzeuge, wenn das auch noch dazu kommt.....Ausserdem kann das imho nur eine psyhologische Wirkung haben. Wenn der Grund für die Kaufzurückhaltung wirklich der Preis ist, dann spielt es für eine 4-Köpfige Familie mit durchschnittlichem Einkommen doch keine Rolle, ob der Zafira nun 21.000€ oder 19.990€ kostet. Da ist entweder das eine noch das andere unerreichbar oder eben nicht.
Der Gründe für die Kaufzurückhaltung sind einerseits die Ungewissheit, viele wissen nicht was die Zukunft im Allgemeinen bringt und legen das Geld lieber zurück und andererseits warten viele auf immer noch stärkere Nachlässe.
Nur wenn das so weiter geht, rutscht die Autoindustrie bald in einen Deflation, die Preise sinken und die Nachfrage auch, weil jeder denkt es kommt noch billiger und demendsprechend wartet. Dann haben wir am Ende beides, sinkende Preise und Entlassungen.
Ausserdem ist VW vom Preisleistungsverhältnis sehr gut, genauso wie Opel eigentlich auch, nur haben die derzeit ein großes Imageproblem, weil sie derzeit dank der Situation bei GM eine schlechte Presse haben. Ich bin der Meinung, dass die Medien Opel in letzter Zeit fast demontieren, allenvoran der selbsternannte Experte Prof. Dudenhöfer....
137 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von schnoeselhannes
Ein Dauersondermodell dass es bereits seit dem Einser (!), also schon immer gibt klingt jetzt nicht unbedingt nach einer völlig neuartigen Notmaßnahme als vielmehr nach "Business as usual" 😁Zitat:
Original geschrieben von Grubich7342
jetzt kommt schon das erste Dauersondermodell Golf VI Rabbit heraus.(1.Verkaufsförderung)Anyway, ich will Dich nicht in Deiner Schwarzmalerei stören, die mir schon ein paar Mal aufgefallen ist 😮
Kam noch nie gleich nach dem erscheinen raus,man will aber jetzt den Verkauf ankurbeln.
Hat doch nichts mit Schwarzmalerei zu tun,die vollen Verkaufslager sind Fakt.
Die Preisanhebung trotz Produktionskosteneinsparung streiten nicht mal die VW-Händler ab,den 7er im November 2011 trotz der Aussage von De Silva schon...
Hoffe mit der Aufklärung der Bezeichnung "Rabbit" geholfen zu haben.
Schöne Grüße!
Golf 1 Rabbit von 1979 bis 1983
Golf 2 Rabbit von 1986 bis 1992
Golf 3 Rabbit von 1994 bis 1997
Golf 4 Rabbit von 1999 bis 2003
Golf 5 Rabbit von 2006 bis 2008
Golf 6 Rabbit von 2009 bis ...
Ah OK, ihr redet wirklich von einem AUT-Sondermodell Rabbit...sorry, ich war geistig noch eine Seite vorher, wo es um die Einführung in Nordamerika ging 😉
es kann und wird nicht passieren das ein konzern wie volkswagen die preise senkt.
das ist auch richtig so!!!
das hat ja auch nichts mit einem bestimmten modell zu tun.
egal ob golf, touran, touareg.....
erstens geht es vw noch zu gut und was viel wichtiger ist, jeder der jetzt schon seit auto hat würde sich doch verarscht vorkommen.
der wertverlust der fahrzeuge ist ja schon groß genug, wer würde denn dann noch diesen preisnachlaß tragen wollen?
Hallo,
also ich die Meldung von Opel gehört haben, da dachte ich schon:
"Geht es denen so schlecht, das sie Das nötig haben?"
Die müssen den Preis senken um die Autos los zu werden? Wenn de Leute vorher das Auto uninteressant fanden, dann werden 500€ weniger das Auto nicht interessanter machen. Wenn ich ehrlich bin, so würde ich mir nach einer Preissenkung mehrmals überlegen ob ich ein solches Auto erwerben möchte.
Wer weis wie es wirklich um die steht, vielleicht war es nur ein letztes Hilfloser/Hilfreicher Versuch den Konzern zu retten?
Währe mir einfach zu unsicher ....
MFg Marcell
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Zitat:
Original geschrieben von Grubich7342
[Golf 1 Rabbit von 1979 bis 1983
Golf 2 Rabbit von 1986 bis 1992
Golf 3 Rabbit von 1994 bis 1997
Golf 4 Rabbit von 1999 bis 2003
Golf 5 Rabbit von 2006 bis 2008
Golf 6 Rabbit von 2009 bis ...
Wenn der Golf 6 tatsächlich kürzer läuft als die Vorgänger muss man den "Rabbit" logischerweise auch früher bringen, um den Österreichern ihr gewohntes Sondermodell überhaupt anbieten zu können. Erst im 3. oder 4. Modelljahr wie beim Golf 2 oder 3 könnte eindeutig zu spät sein.
Nur mal so ein Gedanke am Rande zum Thema:
Habt Ihr schon mal überlegt, was für eine unsinnige Vorstellung die alte und immer wiederholte Forderung bedeutet, bei einem Wiederverkauf müsse die Herkunft "Reimport" angegeben werde, wg. "Wertminderung"? Auch die Berufung auf ein Jahre zurückliegendes (weltfremdes) Gerichtsurteil hierzu vermag den Hirnriss dieser Vorstellung nicht zu heilen.
Wenn die Begründung dafür der Minderpreis beim Einkauf sein sollte (-was eigentlich sonst?), dann müßte ja logischerweise jeder seinen erzielten Rabatt beim Kauf genau so angeben. Lächerlich. 🙄
MfG Walter
Zitat:
Original geschrieben von Walter4
Nur mal so ein Gedanke am Rande zum Thema:
Habt Ihr schon mal überlegt, was für eine unsinnige Vorstellung die alte und immer wiederholte Forderung bedeutet, bei einem Wiederverkauf müsse die Herkunft "Reimport" angegeben werde, wg. "Wertminderung"? Auch die Berufung auf ein Jahre zurückliegendes (weltfremdes) Gerichtsurteil hierzu vermag den Hirnriss dieser Vorstellung nicht zu heilen.
Wenn die Begründung dafür der Minderpreis beim Einkauf sein sollte (-was eigentlich sonst?), dann müßte ja logischerweise jeder seinen erzielten Rabatt beim Kauf genau so angeben. Lächerlich. 🙄
MfG Walter
Walter, du hast es auf den Punkt gebracht!!!
DANKE!
Zitat:
Original geschrieben von schnoeselhannes
Wenn der Golf 6 tatsächlich kürzer läuft als die Vorgänger muss man den "Rabbit" logischerweise auch früher bringen, um den Österreichern ihr gewohntes Sondermodell überhaupt anbieten zu können. Erst im 3. oder 4. Modelljahr wie beim Golf 2 oder 3 könnte eindeutig zu spät sein.Zitat:
Original geschrieben von Grubich7342
[Golf 1 Rabbit von 1979 bis 1983
Golf 2 Rabbit von 1986 bis 1992
Golf 3 Rabbit von 1994 bis 1997
Golf 4 Rabbit von 1999 bis 2003
Golf 5 Rabbit von 2006 bis 2008
Golf 6 Rabbit von 2009 bis ...
man darf hierbei doch nicht vergessen: der golg VI IST doch nur ein fl!!!!
daher wird auch die sondermodell- und rabatt-politik eine ganz andere sein.
@Walter4, @GT-I2006:
Das ist so nicht richtig. Werde versuchen das allgemeinverständlich zu erklären.
"Reimport" ist keine Sacheigenschaft, dass heißt also, man kann auch nicht von einem Sachmangel sprechen. Juristisch gesehen sind beide Fahrzeuge gleich viel Wert. Das kann aber im Auge des Betrachters/Käufers anders aussehen.
Der Käufer möchte alles über eine Sache wissen. All diese Informationen beeinflussen seine Entscheidung. Nun fehlt etwas. Jetzt stellt sich die Frage: hätte sich der Käufer genau so entschieden, wenn er auch diese Tatsache gewusst hätte? Wenn ja, dann ist es egal. Was aber wenn nein? Vieleicht möchte jemand auf gar keinen Fall ein Reimport kaufen, warum auch immer. Rechtlich gesehen, stünde dem Käufer, wenn er das rauskriegt, ein Rücktrittsrecht zu. Er kann also auf jeden Fall das Auto zurückgeben und seine Kohle zurück verlangen. Dazu kommt eventuell noch Schadensersatz etc.
Der Gesetzgeber möchte einfach nur so etwas möglichst verhindern. Ein Prozess ist nicht ohne. Und wenn man das vorbeugen kann, warum nicht?
Das hat primär keinen Einfluss auf den Preis. Verkäufer kann für Reimport genau so viel verlangen wie für Nichtreimport. Das bleibt dem Käufer überlassen, welches Auto wieviel ihm Wert ist.
Ich bin auch oft der Auffassung, besser hinterher entschuldigen als vorher um Erlaubnis fragen, allerdings nicht, wenn ich dadurch ´nen Zivilprozess riskiere.
Hoffentlich konnte ich damit bei Euch ein bisschen Klarheit schaffen.
Deine Aussagen wage ich zu bezweifeln.
Deine Kentniss stammt wohl noch aus der Zeit als die Re-Importe weniger/andere Sicherheitsaustattung (kein ABS,ESP, Rostschutz etc..)hatten.
Re-import ist doch kein Mangel/Defizit im eigentlichen Sinne !!!
Hast du einen AKTUELLEN Link zur entsprechenden gesetzlichen Vorschrift?
Zitat:
Original geschrieben von uphillking
Deine Aussagen wage ich zu bezweifeln.
Deine Kentniss stammt wohl noch aus der Zeit als die Re-Importe weniger/andere Sicherheitsaustattung (kein ABS,ESP, Rostschutz etc..)hatten.
Re-import ist doch kein Mangel/Defizit im eigentlichen Sinne !!!
Hast du einen AKTUELLEN Link zur entsprechenden gesetzlichen Vorschrift?
Im Gegenteil, das ist nach neuem Schuldrecht (naja, so neu auch nicht mehr, seit 2002). Wirf doch mal nen blick in § 434 bgb. Kann Dich aber auch gerne mit irgendwelchen Entscheidungen bombardieren, brauche aber bissl Zeit dafür.
"§ 434 Sachmangel
(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
3Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) 1Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. 2Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert."
Hier steht:
"Eigenschaften der Sache"
EIGENSCHAFTEN !
Die reine Herkunft ist keine Eigenschaft.
Technisch (Eigenschaft) zu 100% identisch.
Zitat:
Original geschrieben von uphillking
"§ 434 Sachmangel
(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.3Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) 1Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. 2Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert."Hier steht:
"Eigenschaften der Sache"
EIGENSCHAFTEN !
Die reine Herkunft ist keine Eigenschaft.
wird das nun ein Korintenkackerthread ???
@uphillking:
Sorry, hatte deinen 1. Beitrag nur überflogen. Klar, ist keine Sacheigenschaft und deswegen auch kein Mangel. Deswegen auch keinen direkten Einfluss auf dem Preis. Aber einen Einfluss auf die Willensbildung des Käufers. Werde Dir demnächst paar Urteile, eventuell per PN, zuschicken wenn Dich das interessiert.
Ja, die Sache mit der "Kennzeichnungspflicht" bei Reimporten stimmt meines Wissens immernoch. Wobei ich auch finde, dass der Sinn dahinter mittlerweile doch arg angezweifelt werden kann. Die Autos kommen schon längst vom selben Band, reale Unterschiede in der Verarbeitungsqualität gibt nicht mehr. Und welche Ausstattung ein Wagen hat, sieht man als Kaufinteressent ohnehin, da braucht man nicht zu wissen, wo das Fahrzeug herkommt.
Kurz: Mir fällt kein objektiver Grund ein, warum für einen gebrauchten Reimport weniger gezahlt werden sollte als für ein identisches in Deutschland gekauftes Auto. Mir persönlich wäre es beim Autokauf herzlich egal, ob der Wagen vor der Abholung nach Dänemark verschifft wurde oder nicht.. 😉 Aber vielleicht übersehe ich auch einfach ein Detail bei der Denkweise solcher Reimport-"Verweigerer"...vermutlich läufts auf die übliche "du hast importiert, also war es ein Schnäppchen, und das will ich jetzt auch machen!"-Denke hinaus.