Wann senkt VW endlich die Preise ?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Also Opel hat heute bekanntgegeben, dass sie die Preise ab sofort SENKEN werden.

http://www.focus.de/.../...krise-opel-senkt-die-preise_aid_359786.html

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Absatz anzukurbeln. Der Autoindustrie steht das Wasser ja bis zum Hals.

VW ist wohl im Moment noch nicht so weit. Wann werden die Herren in Wolfsburg diesen Schritt endlich vollziehen?

Statt die Produktion zu kürzen (und damit Arbeitsplätze zu vernichten) sollten sie lieber die Preise senken.

Renrew

Beste Antwort im Thema

es mag ja ganz gut klingen, dass Opel die Preise senkt, aber letztendlich zeigt es doch wie schlecht es scheinbar (leider) um die Marke Opel steht. Ausserdem kommt es dann vermutlich zu einer Abwärtsspirale, die niemand mehr aufhalten kann. Man überlege bloß was das auch auf den Gebrauchtwagenmarkt für Auswirkungen haben wird. Die hohen Rabatte schaden ja schon seit Jahren der Wertbeständigkeit der Fahrzeuge, wenn das auch noch dazu kommt.....Ausserdem kann das imho nur eine psyhologische Wirkung haben. Wenn der Grund für die Kaufzurückhaltung wirklich der Preis ist, dann spielt es für eine 4-Köpfige Familie mit durchschnittlichem Einkommen doch keine Rolle, ob der Zafira nun 21.000€ oder 19.990€ kostet. Da ist entweder das eine noch das andere unerreichbar oder eben nicht.

Der Gründe für die Kaufzurückhaltung sind einerseits die Ungewissheit, viele wissen nicht was die Zukunft im Allgemeinen bringt und legen das Geld lieber zurück und andererseits warten viele auf immer noch stärkere Nachlässe.

Nur wenn das so weiter geht, rutscht die Autoindustrie bald in einen Deflation, die Preise sinken und die Nachfrage auch, weil jeder denkt es kommt noch billiger und demendsprechend wartet. Dann haben wir am Ende beides, sinkende Preise und Entlassungen.

Ausserdem ist VW vom Preisleistungsverhältnis sehr gut, genauso wie Opel eigentlich auch, nur haben die derzeit ein großes Imageproblem, weil sie derzeit dank der Situation bei GM eine schlechte Presse haben. Ich bin der Meinung, dass die Medien Opel in letzter Zeit fast demontieren, allenvoran der selbsternannte Experte Prof. Dudenhöfer....

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@Sneets:
Wirklich kein Grund??? Dir wäre also egal ob dein neuer Gebrauchter die letzten Jahre auf deutschen oder auf kaputtenen osteuropäischen Strassen bewegt wurde??? das mag ich so nicht glauben...

Zur Frage der "Korinthenkackerei":
Das läuft wohl tatsächlich darauf hinaus und damit an der Realität meilenweit vorbei!
Ich bleibe bei dem was allgemeiner Usus ist: "Das (wiederzuverkaufende) Auto wird wie besehen übernommen". (Vorgedrucktes Verkaufsformular). Punkt, aus, Ende der Durchsage.
Wenn einer danach fragt ob Reimport oder nicht, kriegt er eine korrekte Anwort. Wenn er darob versucht zu handeln und die Frage "warum" nicht logisch beantworten kann , darf er gehen.
Die Frage, warum ich nach Meinung des Gerichts (?-welches interessiert sowieso keinen) den Reimport (-Preis) nicht verschweigen darf, sehr wohl aber meinen (gleichzusetzenden) Rabatt auf Liste, kann wohl auch nur ein professioneller Korinthenkacker beantworten. 🙄 Dürfte aber niemand interessieren.
Es kam mir nur darauf an, den Unterschied zwischen der Realität und Juristen-Quark aufzuzeigen.
MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von Jekyll00


@Sneets:
Wirklich kein Grund??? Dir wäre also egal ob dein neuer Gebrauchter die letzten Jahre auf deutschen oder auf kaputtenen osteuropäischen Strassen bewegt wurde??? das mag ich so nicht glauben...

Mir ging's eigentlich um direkte Reimporte (im Ausland gekaufte Neuwagen, die sofort nach D überführt werden), nicht um osteuropäische Altwagen, die nachträglich importiert wurden (was man auch ohne den Hinweis auf einen Reimport durch einen Blick in den Fahrzeugbrief erkennen würde...ausser er ging "verloren" oder dergleichen, aber dann wäre ich sowieso vorsichtig).

Abgesehen davon: Sofern der Wagen ok ist (was sich bei Zweifeln vor dem kauf durch einen Check bei ADAC/Dekra ja rausfinden läßt), hätte ich kein Problem damit, dass er auf schlechten Straßen gefahren ist. Entweder ein Fahrzeug ist technisch und mechanisch OK, oder nicht - die zukünftige Zuverlässigkeit anhand der Straßenschäden im Herkunftsland festzumachen, gleicht mehr dem Blick in eine Kristallkugel 😉

@Walter4:
damit wir uns nicht falsche verstehen: es geht um die Tatsache ob Reimport oder nicht. Und nicht um den Preis! Was Du bezahlt hast ist egal und diese Angabe kann auch keiner von Dir verlangen.

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Tja Leute, so weit gehen die Meinungen auseinander. Der eine oder andere hier möchte ganz genau wissen, ob sein Golf in Mosel oder sonstwo gebaut wurde bevor dieser über DK, Pl etc. zu ihm kommt, möchte aber hinterher nicht angeben, dass es ein reimport ist 😎

Zitat:

Original geschrieben von Jekyll00


..., möchte aber hinterher nicht angeben, dass es ein Reimport ist 😎

--------------------------------------------

Nein, Jekyll, das hast Du in den falschen Hals gekriegt!
Darum geht es überhaupt nicht, u. a. weil es zum einen kein Mangel ist und zum anderen eh' keinen Käufer interessiert, -nach meiner Erfahrung zumindest.
Es ging mir nur darum auf die putzige und erheiternde Juristen-Position bei dem Thema hinzuweisen.
Damit man auch mal was zum Schmunzeln hat...🙂
MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von Jekyll00


Aber einen Einfluss auf die Willensbildung des Käufers.

Da könnte ja jeder sagen: "Was, der neue Golf hat bei der Klimaautomatik kein vernünftiges Display? Hätte ich das zum Bestellzeitpunkt gewusst, hätte ich ihn nicht bestellt. Das kann man doch erwarten, hat doch jedes andere Auto mit Klimaautomatik auch."

Nein, so einfach ist das nicht. Ich bin der Meinung, wenn das Reimport-Modell identisch mit einem deutschen Modell ist (und man das vielleicht sogar schriftlich hat), dann muss man nix angeben. Ist ja auch nix anders dran.

Willkommen im 21. Jahrhundert!
Manche nehmen´s halt ganz genau. Wollen sogar wissen wie die Kuh mit Vornamen hieß, inklusive Vornamen der Eltern, deren Stück Popo sie auf´n Teller haben 😛

Aber mal ganz im Ernst: Hintergrund der Geschichte mit der Kennzeichnung bzw. Informationspflicht ist auch Entlastung der Gerichte.

Na dann zu guter letzt (meinetwegen auch zuguterletzt) eine echte Frage:
Läßt sich feststellen, in wieviel Fällen es wegen der Reimport-Frage wirklich zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist? Ich vermute mal außer bei dem vielzitierten (Jahrzehnte alten) Musterfall nie wieder.
Das bewiese ja die Irrelevanz des Themas, auf dem (wohl eher von Händlern zur Abwehr von Reimport-Interessen) immer wieder herumgekaut wird. Der Unterhaltungswert ist inzwischen wohl auch verpufft...
Wir sollten uns wirklich wieder echten Themen zuwenden und nicht diesem Firlefanz. 😉
MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von campr



Zitat:

Original geschrieben von Jekyll00


Aber einen Einfluss auf die Willensbildung des Käufers.
Da könnte ja jeder sagen: "Was, der neue Golf hat bei der Klimaautomatik kein vernünftiges Display? Hätte ich das zum Bestellzeitpunkt gewusst, hätte ich ihn nicht bestellt. Das kann man doch erwarten, hat doch jedes andere Auto mit Klimaautomatik auch."

Nein, so einfach ist das nicht. Ich bin der Meinung, wenn das Reimport-Modell identisch mit einem deutschen Modell ist (und man das vielleicht sogar schriftlich hat), dann muss man nix angeben. Ist ja auch nix anders dran.

Dafür gibts sowohl gedruckte als auch online Prospekte, in Farbe und buuunt. Und die Angaben die dort stehen sind bindend! Wer sich allerdings jetzt schon ´nen VIIer bestellt und wenn´s soweit ist sagt: "der sieht ja scheiße aus!", der hat Pech gehabt.

Nur mal nebenbei: definier mal "vernünftig" 😎. Ich weiss, scheiss Juristenkleinkackerei, brauchen für jeden Mist ´ne Definition.

@Walter4:
eine genaue Zahl zu eruieren wäre zu mühsam. Allerdings kommt das öffters vor als man denkt. Dazu muss man aber fairerweise sagen, dass die Käufer oft den Kürzeren ziehen. Und warum? Weil die auf deutsch gesagt zu dämlich sind und grob fahrlässig handeln. Wenn im Brief/Schein steht "Reimport", kann ich hinterher nicht behaupten, mir hätt´s keiner gesagt. Lesen und vor allem Denken hilft meistens. Mag sein, dass Verkäufer gerissen sind, aber nicht dumm und die wissen meistens auch was sie dürfen und was nicht.
Wer auch m.A. auch nicht unwesentlich Schuld daran haben sind die Medien. Diese verbreiten viel Müll, angefangen von Umtauschrecht, den es generell im Einzelhandel nicht gibt, bis Fahrzeugrabatte von 30% und mehr.

Das ist ja nen wahnsinns Thema mit dem Reimport! Also ich würde, wie schon gesagt, niemals mehr einen Reimport kaufen und das verlange ich auch von jedem das dieses Thema beim Verkauf mitgeteilt wird. Aber habt ihr euch schon mal darüber Gedanken gemacht über welche Summe wir hier so sprechen? Ich meine, bei dem jetzigen Neukauf ist es sicherlich nen großes Theman für viele die Prozente bei Reimporten abzugreifen, aber beim Wiederverkauf ist doch die Spanne gar nicht mehr vorhanden! Sollte jemand seinen reimport verkaufen und bekommt 500 Euro weniger als jemand der ein "deutsches" Auto verkaufen möchte, dann ist das doch Okay, oder kommt es bei den Anschaffungs- und Unterhaltskosten nach 3 Jahren auf diese 500 Euro an??? Das Hauptthema ist immer noch: Wann senkt VW endlich die Preise, und das wird in den nächsten Jahren ganz sicher nicht passieren.
Also, kauft ein Auto je nach Geschmack (Reimport oder Deutsch); aber wichtig ist: Kauft ein neues Auto, dann muss auch keiner vor der Finanzkrise Angst haben :-)

...also wegen "der gebrauchte Reimport ist weniger Wert als der gebrauchte Deutsche":

Ich finde das ganz schön rassistisch angehaucht 😉

Aber mal im Ernst - wenn ich die Juristen richtig verstehe, dann muss ich dem Käufer (obwohls eigentlich in den Papieren steht) sagen, dass es ein Reimport war, weil der war bei der Anschaffung billiger (von der Qualität gibts ja keine Unterschiede) und somit hat auch der Gebrauchtwagenkäufer ein Recht auf einen günstigen Preis.

Ergo: Wenn der Sohnemann seinen Golf VI von seinen Eltern geschenkt bekommt und er diesen nach ein paar Jahren weiterverkaufen will, dann muss er den Golf an den Gebrauchtwageninteressenten auch wieder verschenken, weil er hat ja nix für ihn bezahlt.

Verstehe - soviel zu Logik einiger Juristen, die von der Materie Auto absolut nichts verstehen (sind wahrscheinlich selber Hollandradfahrer) und der reellen Welt schon enthoben sind...

Zitat:

Original geschrieben von HerrSlumi


...also wegen "der gebrauchte Reimport ist weniger Wert als der gebrauchte Deutsche":

Aber mal im Ernst - wenn ich die Juristen richtig verstehe, dann muss ich dem Käufer (obwohls eigentlich in den Papieren steht) sagen, dass es ein Reimport war, weil der war bei der Anschaffung billiger (von der Qualität gibts ja keine Unterschiede) und somit hat auch der Gebrauchtwagenkäufer ein Recht auf einen günstigen Preis.

Eben nicht! Das hat nichts mit dem Preis zu tun. Den regelt nach wie vor der Markt. Der Käufer hat nur das Recht zu erfahren, ob Reimport oder nicht. Der hat kein Recht auf einen günstigeren Preis. Angenommen er zahlt mehr als für einen dt. Gebrauchten, ist das rechtens. Wenn es in den Papieren steht, reicht es wenn der Käufer die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Und jeder der Lesen kann...

Den Wert regelt wie bereits gesagt der Markt. Je nach dem wie gefragt das Auto ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, zahlen z.B. manche einen recht hohen Preis für den Tiguan als Reimport (bin mir nicht sicher ob´s der Tiguan war), dafür kriegen die das Auto in 3-4 statt 12-15 Mon. (hab das irgendwo gelesen, ging um irgend´n Auto mit abartig lange wartezeit).

Eben schon 😉

Soweit ich das Urteil noch in Erinnerung habe, hat das Gericht u.a. festgestellt, dass der Reimport generell 10 Prozent weniger wert ist - woher also diese Wertminderung ggü. dt. Fzgen? Kann ja nur wegen dem niedrigeren Listenpreis sein, oder?

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