Wandlung wegen Lackfehler ?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
haben unseren GTI vor kurzem in Wolfsburg abgeholt. War alles in allem ein schöner Tag, bis wir zur Abholung kamen. Da stand er nun unser neues Gefährt. Ich ließ mich einweisen und meine Frau schaute während dessen ob der Wagen von außen irgendwelche Fehler aufwies. Dies war leider auch der Fall. Leider fuhr die gute Frau, die uns einwies zu früh mit dem Wagen aus der Endkontrolle.
Um es kurz zu sagen die komplette linke C-Säule war noch voller Politur. Daraufhin fuhr die Frau wieder rein. Man konnte durch die Fensterscheibe beobachten wie sich 5-6 Mann um den Wagen tummelten und wild gestekulierten. Eine halbe Stunde später fuhr die Frau mit unserem frischen Golf GTI wieder zu uns. Sie drückte uns einen Zettel in die Hand mit dem wir zu unserem Freundlichen fahren sollten. Wenn man sich die C-Säule bei Sonnenlicht oder Halogenlicht näher anschaut sieht man auch, dass dort der Lack eine hellere Pigmentierung hat. Nagut, 3 Tage später sind wir dann zu unserem Freundlichen gefahren. Dort stand der Wagen dann ca. eine Woche. Als wir ihn wieder bekommen haben sagte man uns er wäre in einer Lackierei gewesen und wurde dort ordentlich poliert. Leider ohne Erfolg. Man sieht diese hellere pigmentierung zwar nicht sofort, aber wenn man genauer hinschaut sieht man es schon . Außerdem ist der Wagen an der C-Säule nun auch noch total verkratzt, als hätten die einen Azubi dran gelassen. Na gut man bot uns jetzt an, nachdem wohl auch jemand von VW da war, den Wagen teilzulackieren oder uns einen Check auszustellen( ca. 500-700 €). Heute rief ich dann bei der ADAC Rechtschutz an. Dort wurde mir gesagt, da es sich um einen Neuwagen handelt solle ich ihn sofort wandeln. Ich habe mir nun überlegt, vorher einen unabhängigen Gutachter drüber schauen zu lassen, der mir gegebenenfalls ein Gutachten dazu erstellt.

Wie seht ihr die ganze Sache ? Denkt ihr ich habe Erfolg ? Also lackieren kommt für mich nicht in Frage, da der Wagen, wie mir gesagt wurde, zerlegt werden muss. Außerdem würde er nicht komplett lackiert werden sondern eben nur das Stück und da ist die Frage ob man das nicht nachher sieht.

MFG
Showa

31 Antworten

Vorab: Das hier ist kein Jura-Forum, sondern ausschließlich für technische Fragen zuständig.

Zu Deinem Lackfehler: Hier solltest Du deinem Freundlichen die Möglichkeit geben, die C-Säule bei zu lackieren. Der Fehler scheint sich mir von hier aus nicht so gravierend darzustellen, dass er eine Rückabwicklung des KV rechtfertigen würde.

Gruß
Blacky

Es tut mir leid. Ich habe mir hier keinen gebrauchten Golf 3 mit 120000 km gekauft, wo ich sowas durchaus hinnehmen würde. Es handelt sich hier um ein Auto für knapp 33 t €. Und wie gesagt . Ich denke nicht das es besser wird wenn die da nur einen Teil lackieren . Zwar wäre die Pigmentierung dann in Ordnung, aber ich kann mir nicht vorstellen das man das nicht sieht, dass da mitten im Auto was reinlackiert wurde.

Showa

Hi,
wie bereits erwähnt wurde: juristische Beratung o.ä. darf und wird es in diesem Forum nicht geben.

Als ich mir die Überschrift durchgelesen hab, dachte ich nur: "Spinnen sie jetzt alle?!"
Aber nach dem Text zu urteilen kann ich dich schon verstehen.

Mein Tipp: wenns dich wirklich sehr stört -> jetzt wandeln!
wenn nicht, lackieren lassen und scheck einstecken.
DAS kannst aber nur du entscheiden! von uns kann auch keiner das Ausmaß des Lackfehlers beurteilen (wie auch!)

Stefan

Wenn das jemand nachlackiert, der Ahnung hat, dann sieht man danach auch nichts mehr.

Vllt wird auch die komplette Seite gelackt

Ähnliche Themen

Zitat:

lackieren lassen und scheck einstecken.

Und gibt es leider nicht . Entweder nur lackieren oder nur den Scheck.

MfG
Showa

Warum hast du nicht gleich den Lackfehler im Werk beheben lassen??? Das wäre das Beste gewesen, was du in deiner Situation hättest tun könntest...!

Hallo!

Ich würde wandeln, insofern es bei diesem "Schaden" möglich ist. Wenn ein neuer Wagen nachlackiert wird, ist meines Erachtens der Neuwagencharakter nicht mehr gegeben. Zugegeben, ich bin da sehr peniebel, aber ein neues Auto mit nachlackierten Teilen käme für mich nicht in Frage. Außerdem sieht man bei jedem Auto, wenn man einen Blick dafür hat, dass etwas nachlackiert wurde. So gut kann kein Lackierer lackieren, dass es dem werksmäßigen Lack/der werksmäßigen Lackstruktur entspricht. Auch wenn es nicht auf den ersten Blick auffällt, auf den zweiten mit Sicherheit.

Für mich wäre es auch ein Grund, diesen und auch andere nachlackierte Wägen als Gebrauchten nicht zu kaufen, da ich mir nur Autos im Originalzustand kaufe. Viele in meinem Bekanntenkreis denken ebenso. Daher auch aufgrund des Wiederverkaufs würde ich diesen Wagen wandeln!

Gruß teacher

Ich würde den scheck nehmen und gut ist, aber nicht die 500 sondern die 700 euro 😉.

Klar ist es ein neuwagen der auch einen wert hat, bloß so genau und penibel kannst du den wagen nie selber pflegen das keine kratzer drankommen, nach nem halben jahr im normalen straßenalltag wirst du eh nichts mehr davon sehen, da das ganze auto dann kratzer (kratzerchen) haben wird.

Ich habe mir auch vorgenommen an meinen golf mehr auf den lack zu achten, damit er so lange wie möglich richtig schön aussieht, das geht aber nicht, da müsste ich mein auto jedes wochenende polieren und waschen, nur dazu fehlt leider immer die zeit.

Bei mir sind jetzt innerhelb von einem jahr an stellen katzer wo man eigendlich nie welche hinbekommen könnte nur durchs fahren oder waschen.

Gruss
Maik

seit wann hat man sich denn hier so empfindlich wenn es um juristischen rat geht... naja dann halte ich die klappe... meld dich bei mir per PN! ich antworte dir dann so schnell wie möglich!

der ganze thread geht doch in richtung juristische frage... dann kann der ja gleich geschlossen werden, wenn hier juristischer rat nicht erwünsch ist...

ach noch ne frage an den threadersteller: hast du bei ADAC mit nem anwalt gesprochen? *G* wenn ich schon das wort "wandlung" höre richten sich bei mir die nackenhaare auf... ich meine wenn man im volksmund von wandlung redet, kann ich es noch verstehen... aber ein anwalt sollte nach knapp 4 1/2 jahren schuldrechtsmodernisierung wissen, dass es die wandlung nicht mehr gibt...

ich würd die 700 Euro nehmen und gut ist. Keiner schaut ein Auto so genau an. Mein Auto hatte wo es 2 Monate alt war einen kleinen Streifschaden, wurde lackiert. Man sieht gar nichts mehr und glaub mir ich schau sehr genau hin. Es ist wirklich so wenn du ein Auto 6 Monate auf der Strasse fährst hast du auch deutliche Nutzungsspuren druch den normalen Betrieb. Alternativ würd ich zu einem Lackierbetrieb deines Vertrauens fahren und ihm das Auto zeigen mit der Stelle und dann hörst du dir von einem Fachmann an was die Reperatur kosten würde und kannst dann abwägen die 700 Euro nehmen oder Reperatur. Ich würd mir immer 2 Meinugen anhören eine von VW und eine von einem Lack-Fachmann. Ich glaube nicht dass VW wegen sowas dein Auto zurücknimmt laut Gesetz besteht ein Recht zur Nachbesserung und das musst du denen gewähren, egal ob Neuwagen oder nicht.

Zitat:

Ich glaube nicht dass VW wegen sowas dein Auto zurücknimmt laut Gesetz besteht ein Recht zur Nachbesserung und das musst du denen gewähren, egal ob Neuwagen oder nicht.

ja und ein anspruch auf nachlieferung... der käufer hat nach seiner wahl ein nacherfüllungsanspruch in form der nachbesserung oder der nachlieferung (also der lieferung einer neuen mangelfreien sache)

der verkäufer kann die vom käufer gewählte art der nacherfüllung nur verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen kosten verbunden ist... dabei müssen aber auch interessen des käufers mit in die abwägung fließen...
danz ganze hat ja nichts mit ner rückabwicklung zu tun, sondern nur was mit dem nacherfüllungsanspruch... der kaufvertrag bleibt weiterhin erhalten...
der verkäufer wird wohl einbringen dass die nacherfüllung in form der nachlieferung unverhältnismäßig ist... dann kannst du dich also mit ihm streiten... ob das dann in deinem interesse liegt, ist ne andere sache... recht haben und recht in kurzer zeit bekommen, sind 2 verschiedene paar schuhe...
es ist immer ratsam sich mit dem vertragspartner zu einigen... daher mein tipp (unabhängig davon ob dir die nachlieferung zusteht), lass dich auf die nachbesserung ein und gut ist... alternativ kannst du auch das geld einstecken (was ja juristisch gesehen ne minderung ist auf die sich der verkäufer nicht einlassen muss) und dann zu nem guten lacker gehen...

so jetzt habe ich ja doch juristischen ratgegeben... bitte nicht steinigen 😁

Ich kann @bugatti nur zustimmen.

eine Wandelung ist hier (noch) nicht möglich. Da sieht man mal, was die REchtsberatung vom ADAC werte ist, nämlich gar nichts.
Erst nach der dritten erfolgslosen Nachbesserung (wie entscheidet ausschließlich VW) kannst du eine Wandelung beantragen. 1x nachgebessert wurde ja bereits beim Händler. Oder aber VW lehnt eine Behebung ab, dann kannst du sofort wandeln.

Zitat:

Original geschrieben von Showa


Ich denke nicht das es besser wird wenn die da nur einen Teil lackieren . Zwar wäre die Pigmentierung dann in Ordnung, aber ich kann mir nicht vorstellen das man das nicht sieht, dass da mitten im Auto was reinlackiert wurde.

Showa

Meine Frau hatte sich erlaubt ihr Fahrrad gegen den Kotflügel

unseres 2 Monate aten GTI zu schieben, das Ergebnis war ein

10 cm langer Kratzer. Ich habe den Kotflügel lackieren lassen

und man sieht nichts mehr davon (Fa. Bundesmann in Düsseldorf).

In der Vergangenheit habe ich an einem mehr als 10 Jahre
alten Golf 2 F&I die Haube und an einem Audi mit Perleffekt-
lack die komplette rechte Seite lackieren lassen. War immer
astrein! Und ich bin ziemlich pingelig.

Beim 4 Monate alten Mazda 2 meines Kollegen war es leider
alles anders. Sein Kotflügel ist einem Pöller zum Opfer gefallen.
Der Mazdahändler hat den neuen Kotflügel beim Karosserie-
bauer lackieren lassen, dort abgeholt und ans Auto geschraubt.
Ergebnis: Reklamation, die Farbe ist heller und die Befestigungs-
schrauben sind blank, so dass sie wohl bald Rost ansetzen
werden und jeder Laie sehen kann das der Kotflügel nicht
mehr original ist.

Aufgrund meiner Erfahrungen empfehle ich dir dich wieder zu
beruhigen und einen kompetenten Karosseriefachbetrieb mit
der Lackierung zu beauftragen. Ob dein Freundlicher selbst
professionellen Karosseriebau betreibt oder diese Arbeiten
wo anders machen lässt weiss ich nicht.

Lass dir beim Lackierer doch ein Paar fertige Autos zeigen,
dann siehst du direkt ob er was drauf hat oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von mkoo


Ich kann @bugatti nur zustimmen.

eine Wandelung ist hier (noch) nicht möglich. Da sieht man mal, was die REchtsberatung vom ADAC werte ist, nämlich gar nichts.
Erst nach der dritten erfolgslosen Nachbesserung (wie entscheidet ausschließlich VW) kannst du eine Wandelung beantragen. 1x nachgebessert wurde ja bereits beim Händler. Oder aber VW lehnt eine Behebung ab, dann kannst du sofort wandeln.

das ist so auch nicht richtig!

also 1. wie ich oben schon geschrieben habe! die wandlung gibts nicht mehr, sondern nur noch den rücktritt vom vertrag

2. nach der dritten erfolglosen nachbesserung? ja das steht vielleicht in den agb deines händlers! auch das gilt vielleicht für die herstellergarantie... nicht aber bei gewährleistung...
die nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn 2 mal erfolglos nachgebessert oder 1x erfolglos eine ersatzsache geliefert wurde
die händler erzählen viel und verweisen auf ihre agb, die sie falsch sind... keine ahnung wer solche agb schreibt... ob irgend ein geschäftsführer oder wer sonst... ein seriöser jurist jedenfalls nicht, denn jeder anwalt sollte wissen, dass man gewährleistungsrechte grds. nicht durch agb einschränken kann... die händler spekulieren aber wohl eher damit, dass das ein juristischer laie glaubt... leider zu 80% mit erfolg... ich kann manchmal nur den kopf schütteln, wie sich einige verbraucher von einem händler (sei es in der autobranche oder einfach mal in einem kaufhaus) abwimmeln lassen...

also wie oben bereits gesagt: der käufer kann die art der nacherfüllung grds. selbst wählen, solange sie verhältnismäßig ist... um aber keinen jahrelangen prozess zu führen, sollte man sich wohl eher mit der nachbesserung begnügen...

und glaub mir: du wirst am ende nichts merken... also fang damit an freude an deinem tollen auto zu haben und nicht erstmal einen rechtsstreit gg deinen händler zu führen... das nimmt einem die laune... ich würde das direkt bei deinem händler machen lassen, wenn dir am ende nicht etwas lohnenswertes übrig bleibt von den 700 euro und du das auto privat hast lackieren lassen...
du musst bedenken: das ist juristisch ne minderung... und sobald du das geld hast, kannst du keinerlei gewährleistungsrechtliche ansprüche geltend machen wegen der sache, wenn das ergebnis nach nichts ausschaut... dann ist dein lackierer der ansprechpartner...
also für 100 oder 200 euro "gewinn" würde ich keinen dritten da ranlassen

Zitat:

Oder aber VW lehnt eine Behebung ab, dann kannst du sofort wandeln

du meinst der händler! gewährleistungsansprüche macht man ja ggü dem händler geltend... auch hier: abgesehen davon, dass du rücktritt meinst: ja, wenn der händler die nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, kannst du sofort ohne fristsetzung zurücktreten oder mindern, es sei denn der mangel ist unwesentlich...

Deine Antwort
Ähnliche Themen