WA Rückkauf

VW Golf 5 (1K1/2/3)

hallo an alle VW WAs,

wisst ihr ob es möglich ist einen 7 Moante alten jetta zurückzugeebn und dafür n neues Modell zu leasen?
Weil es in den Bestimmungen ja heißt 1-10 JAhre und usner Wagen hat noch kein ganzes Jahr rum...

MFG Isaacok

32 Antworten

Soweit ich weiß nicht,deswegen heißt es ja AB 1 JAHR.😉 😁

Zitat:

Original geschrieben von wacken


Soweit ich weiß nicht,deswegen heißt es ja AB 1 JAHR.😉 😁

Definitiv!

Das Auto MUSS mindestens 1 Jahr alt sein.

Gruß

deBORA

Muss es nicht 1 Jahr auf mich zugelassen sein? Also wenn ich mir z.B. einen Golf IV von 1997 kaufe für lau und den dann sofort einlöse? Ich glaube, der muss min. 1 Jahr auf mich zugelassen sein, kann mich aber auch täuschen.

Ansonsten halt im Kundencenter anrufen.

Gruß Matze

Nein,man muß 6 Monate Fahrzeughalter sein.

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Und ob sich das dann lohnt????? :-)

Hin und wieder kommen doch paar Sonderangebote, dass du deinen Wagen sofort abgegeben kannst und beim Leasing eben nen neuen bestellst oder eben nen neuen kaufst. Wir haben jedenfalls zur Zeit ne aktuelle notiz drüber rumliegen... Einfach sofort abgeben und eines der neuen, noch günstigeren Angebote nutzen 😉 Weiß nicht, ob das ganze für alle Werke gilt ?!

Nur aus reienm Intresse,

wisst ihr warum mindestens 1 Jahr?

Schlielich verleirt VW midnestens einen Kudnen,und zwar uns ;-)

Zitat:

Original geschrieben von isaacok


wisst ihr warum mindestens 1 Jahr?

Ich hab doch schon geschrieben:Es sind 6 Monate,nicht ein Jahr!

Soweit ich weiß, gelten die 6 Monate bzw das Jahr deshalb, damit du dir nicht 3 neue kaufst mit WA Rabatt und die quasi weiterverscherbelst. Sondern du sollst das Auto *selber* fahren. Sonst könntest du ja wie gesagt für andre vergünstigt einen kaufen.

nein ich meine warum der wagen EIN JAHR alt sein muss?

Nochmal unser Bsp:

Unser Jetta ist 7 Monate alt und wir können das Angebot NICHT nutzen weil der Wagen nur 7 Monate alt ist .

Wir sind trotzdem natürlich 6 MOnate lang der Besitzer

Zitat:

Original geschrieben von isaacok


nein ich meine warum der wagen EIN JAHR alt sein muss?

Nochmal unser Bsp:

Unser Jetta ist 7 Monate alt und wir können das Angebot NICHT nutzen weil der Wagen nur 7 Monate alt ist .

Wir sind trotzdem natürlich 6 MOnate lang der Besitzer

Da gehts dann darum,daß man als WA einen Neuwagen mindestens 9 Monate fahren muß bevor man ihn verkaufen darf,das war ja schon immer so.Das Rückkaufangebot gilt ja auch für ältere Fahrzeuge und sogar Fremdfabrikate,und da muß man dann halt 6 Monate der Halter sein.

Zitat:

Original geschrieben von wacken


Da gehts dann darum,daß man als WA einen Neuwagen mindestens 9 Monate fahren muß bevor man ihn verkaufen darf,das war ja schon immer so.Das Rückkaufangebot gilt ja auch für ältere Fahrzeuge und sogar Fremdfabrikate,und da muß man dann halt 6 Monate der Halter sein.

Es sei denn der Wagen ist beschädigt, dann ist es auch so möglich...hat Dein Wagen nicht viele Kratzer ? 😉

Ab einer gewissen Schadenshöhe geht das erst. Ansonsten ist es wie bereits geschrieben. Fahrzeugalter 1 - 10 Jahre und 6Mon auf einen Zugelassen, oder auf eine mit mir in häuslicher Gemeinschaft lebende Person. Letzter Schätztermin ist der 28.02.2007 und letzter Auslieferungstermin ist der 31.03.2007

Zitat:

Original geschrieben von individual-wob


Es sei denn der Wagen ist beschädigt, dann ist es auch so möglich...hat Dein Wagen nicht viele Kratzer ? 😉

Meiner ist eh schon fast 3 Jahre alt.🙄

Zitat:

Original geschrieben von MeinNameist


letzter Auslieferungstermin ist der 31.03.2007

Das ist das Problem das ich habe,wenn ich meinen jetzt schätzen lasse,und bis ich dann das Angebot bekomme,krieg ich doch keinen Neuen mehr bis Ende März.

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