VW Buggy - Umbau
Hallo,
ich bin neu in der „Buggy-Welt“, aber das Fieber und die Begeisterung haben mich gepackt. Nun überlege ich, wie ich zu so einem „Schmuckstück“ komme.
Da ich leider die diversen Fettnäpfe noch nicht kenne, wäre ich über jede helfende Antwort sehr dankbar.
Meine Überlegung ist die folgende:
Zunächst würde ich einen gebrauchten Buggy kaufen – nicht zu teuer – als Basis. Mit deutschen Papieren, damit die Zulassung am Ende kein Problem ist.
Er sollte eine ungekürzte Bodengruppe haben, damit am Ende auch ein Viersitzer draus wird.
Auf diese würde ich gern ein neueres Chassis setzen – bspw. ein Manxter 2+2 (Manxter 2+2 ).
Darüber hinaus würde ich gern den Käfer-Motor gegen einen Subaru-Motor tauschen – bspw. einen EJ22 oder EJ25.
Dazu habe ich die folgenden Fragen:
1. Sind solche weitreichenden Änderungen (neues Chassis, neuer Motor) des Originals möglich?
2. Kommt auch ein Buggy aus dem europäischen Ausland – bspw. den Niederlanden, Schweden, Italien oder Spanien als „Grundlagen-Fahrzeug“ in Betracht oder sind da die Probleme, deutsche Papiere zu bekommen, zu groß?
3. Was für einen Typ Buggy sollte man „als Basis“ nehmen – also: Wo sind die Bodengruppen zumeist ungekürzt?
4. Was muss an der Bodengruppe verändert werden – bspw. andere Bremsanlage wegen des stärkeren Motors, damit dann am Schluss der TÜV auch mitspielt?
5. Worauf sollte man sonst noch generell achten?
Für Hinweise wäre ich euch dankbar.
Gruß
Alex
Beste Antwort im Thema
Also ehrlich gesagt sehe ich für das, was du da vor hast ziemllich schwarz, aus vielenv gründen.
1 wo willst du den kühler für einen wassergekühlteen unterbringen?
2 der tüv akzeptiert beim buggy keinerlei Erfahrungswerte oder Eintragungen, die jemand schon mal beim Käfer gemacht hat. D.h. jede veränderung wird auf einzelabnahmen hinauslaufen und das wird sauteuer.
3. Wo willst du ein Manxter her hriegen? Die dinger sind Gold wert.
4. Der buggy hat eh kein Gewicht auf der Vorderachse und dann noch den schweren wassergekühlten hinten?
Wenn ich mir das alles so durchlese, tippe ich auf mindestens 40.000@€ bis das Projekt mit tüv auf der Strasse steht...
Also ich würde echt anders an die Sache ran gehen!
Besorg dir eine schöne buggy basis, die Dir gefällt. Und achte beim Kauf auf folgendes:
Bodengruppe gut in schuss
Wichtig, er hat bereits eine deutsche H-Abnahme
Er hat vorne Scheibenbremsen
Er hat einen 13000 44PS Motor oder 1600 50 PS Motor
Dann machst du Ihn technisch fit und bringst ihn durch den tüv.
Wenn das alles gemacht ist kannst du dir über folgendes gedankan machen:
1. Motor ohne optische veränderungen flott machen da sind so 90 PS drin und überlegen, ob du überhaut jemandem bescheid sagst...
2. Motor richtig flott machen und den tüv akt durchziehen
3. Typ4 motor einsetzten und das selbe...
Wenn du den motor dann tunst musst du aber unbedingt drauf achten, dass du einen buggy mit ungekürzter bodenplattform nimmst, denn bei den gekürzten bist du berim tüv praktisch chancenlos!
67 Antworten
...wenn ich das Anraten von Fiesta mal reduzieren darf, heiss das doch folgendes:
Da möchte jemand einen Manxter fahren, der soll sich irgendeinen Buggy kaufen, dann für viel Geld eine Manxter Karosserie in den USA kaufen, das alles Umbauen und dann beim TÜV anklopfen und fragen, ob er für all das eine Zulassung sowie eine H-Abnahme bekommt? Ich bin da sowas von skeptisch!
Hallo janpeterstahl,
mir ist Deine mittlerweile pampige Art etwas unverständlich. Bitte bleib doch einfach sachlich oder halte Dich an Deine eigene Aussage nichts mehr dazu zu schreiben. Im Beitrag habe ich ziemlich genau beschrieben wie man am besten vorgehen kann. Deine Zusammenfassung ist einfach peinlich und dazu noch falsch. Nirgendwo habe ich geschrieben das man den Manxter in den USA beziehen soll. Den Manxter kann man in England bei Flatlands kaufen. Lies bitte bevor Du so einen Unsinn verbreitest.
Wenn das alles nicht Deiner Meinung entspricht kannst Du ja gerne Deinen Vorschlag weiter beschreiben. Bisher war Deine Aussage dazu ja lediglich Buggy mit H Zulassung kaufen und dann zum TÜV fahren und nix sagen. Wenn das alles ist was Du an Fakten dazu zu sagen hast, statt dessen lediglich noch unqualifizierte Bemerkungen machst dann deutet das auf mangelnde Sachkenntnis hin, womit Du Dich nur selbst disqualifizierst.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...wenn ich das Anraten von Fiesta mal reduzieren darf, heiss das doch folgendes:Da möchte jemand einen Manxter fahren, der soll sich irgendeinen Buggy kaufen, dann für viel Geld eine Manxter Karosserie in den USA kaufen, das alles Umbauen und dann beim TÜV anklopfen und fragen, ob er für all das eine Zulassung sowie eine H-Abnahme bekommt? Ich bin da sowas von skeptisch!
"Irgendeinen Buggy" Dazu habe ich sicher ausführlich geschrieben welchen. Lies doch einfach mal bevor Du so einen Unsinn schreibst!
"USA" ? Wo habe ich das empfohlen ? Wieder nicht richtig gelesen!
Deine Skepsis in Ehren, Du verstehst scheinbar die Problematik überhaupt nicht oder fühlst Dir auf den Schlips getreten weil jemand nicht Deiner Meinung ist. Wenn Du sachlich und mit Argumenten über das Thema Manxter diskutieren möchtest gerne, Deine pampigen Andeutungen, fehlerhaften Zusammenfassungen und unsachlichen Tips sind dabei allerdings kontraproduktiv.
Gruß,
Seb
Na, dann werde ich Dir mal sagen, warum ich ein wenig ungehalten reagiere:
Es ärgert mich einfach, dass Du hier einem Neuling, der nett fragt einen Tipp gibst, der so risikobehaftet ist und bei dem eine Zulassung, geschweige den h-zulassung in den Sternen steht.
Da steht echt viel Kohle auf dem Spiel!
Um genau dieses Risiko zu Minimieren habe ich vorgeschlagen als Basis einen Buggy zu mehmen, der bereits H Status hat und bei dem die Krosserieform nicht Dokumentiert ist.(wie bei vielen kitcars).
Der Themenstarter spart sich das Risiko und eine ganze menge Aufwand.
Ausserdem, mal ganz ehrlich: bei deiner Variante müsstest Du den Prüfer ja sowas vom belügen, denn:
Du würdest zum Prüfer mit einem z.B. mit einem Apal hin fahren, ihm sagen müssen "ich habe eine komplette nigelnagelneue andere Karosserie aus England drauf geschraubt, nebst Gitterrohrrahmen druntergeschweißt und dafür hätte ich jetzt gerne TÜV und H" meinst du das geht?
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
Na, dann werde ich Dir mal sagen, warum ich ein wenig ungehalten reagiere:Es ärgert mich einfach, dass Du hier einem Neuling, der nett fragt einen Tipp gibst, der so risikobehaftet ist und bei dem eine Zulassung, geschweige den h-zulassung in den Sternen steht.
...
Vielleicht bist Du ja so freundlich und zeigst mir die Stelle an der ich dem "Neuling" gegenüber unehrlich oder unfreundlich gewesen bin.
Wie kommst Du eigentlich darauf das mein Tip risikobehafteter ist wie Dein Tip? Davon abgesehen sollte er sich letztlich selbst für die Variante entscheiden die er für richtig hält. Mir zu unterstellen ich würde ihm einen Tip geben der bewußt Edelschrott produziert und ihn viel Geld kostet ohne ein zulassungsfähiges Auto zu bekommen grenzt an eine Frechheit.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Da steht echt viel Kohle auf dem Spiel!
...
Ach! Ja dann garantiere ihm doch Deine Variante. Wenn sie nicht funktioniert übernimmst Du seine Kosten, besteht ja keine Gefahr weil Deine Variante ja sicher funktioniert.
Du willst einfach nicht akzeptieren das ein Fahrzeug bei einem Oldtimergutachten u.a. mit Fotos dokumentiert wird. Da kann man halt nichts machen, dann weißt Du es eben besser.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Um genau dieses Risiko zu Minimieren habe ich vorgeschlagen als Basis einen Buggy zu mehmen, der bereits H Status hat und bei dem die Krosserieform nicht Dokumentiert ist.(wie bei vielen kitcars).
...
Ja stimmt ich möchte ihm eine Variante zeigen die ihn viel Geld kostet und dazu ein nicht zulassungsfähiges Auto produziert. Du willst es nicht verstehen, dann lassen wir es eben.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Ausserdem, mal ganz ehrlich: bei deiner Variante müsstest Du den Prüfer ja sowas vom belügen...
...
Eben nicht, lügen würde man wenn man einen Oldtimer nimmt, umbaut auf eine anderes Modell und trotzdem versucht weiter als Oldtimer behandelt haben möchte wie er vorher auch war. Zudem beruht Deine Variante darauf einfach zu schweigen beim Tüv und zu hoffen das er nicht fragt oder Bilder hat. Tolle Aussicht. Wenn er dann fragt oder sogar das Oldtimergutachten mit Bildern auspackt kannst Du ihm ja erklären das er eigentlich gar keine Bilder hat und überhaupt das der manxter der auf Deiner Variante aufgebaut wurde ja auch ein Oldtimer ist.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Du würdest zum Prüfer mit einem z.B. mit einem Apal hin fahren, ihm sagen müssen "ich habe eine komplette nigelnagelneue andere Karosserie aus England drauf geschraubt, nebst Gitterrohrrahmen druntergeschweißt und dafür hätte ich jetzt gerne TÜV und H" meinst du das geht?
...
Erstmal spielt es absolut keine Rolle das die Karosserie neu ist. Übrigens heißt es beim Buggy Aufbau und wird beim Tüv nicht mit einer Fahrzeugkarosserie gleich gesetzt. Das willst Du scheinbar auch nicht verstehen. Ob der Manxter aus England kommt oder letztlich aus Kalifornien oder Australien ist egal, es ist dann auch bei Deiner Variante ein Manxter von Meyers.
Weiter ist der Gitterrohrrahmen überhaupt nicht an den Manxter gebunden. Der ist von Meyers als reine Sicherheitsmaßname vorgesehen und ist freiwillig. Kein GFK Buggy hat original einen sicherheitsgitterrohrrahmen aber es spricht absolut nichts dagegen einen solchen anzufertigen und einzubauen. Der Tüv würde sich sehr darüber freuen, entsprechende Qualität vorausgesetzt. Der Tüv sieht sorgfältig ausgeführte Sicherheitsmaßnahmen immer gerne.
Du willst einfach nicht verstehen das man mit dem H an das Oldtimergutachten gebunden ist und ohne H eben an kein Oldtimergutachten. Dein einziges Gegenargument ist das es keine Fotos beim Oldtimergutachten geben würde. Vielleicht gibt es sogar Fahrzeuge ohne Fotodokumentation, mag sein, die Prüfrichtlinie sieht Fotos jedoch zur Feststellung der Eindeutigkeit vor. Ob du das nun akzeptierst oder nicht ändert an dieser Tatsache nichts.
Du kannst sogar den vorhanden Apal Aufbau so umbauen und laminieren das er aussieht wie ein Manxter. Der Tüv stößt sich daran nicht, wie man ja unter dem Link sehen kann der hier im Thread gepostet wurde. Wichtig ist das eben alles STVZO gerecht ist. Wenn Du aber versuchst ihm einen Oldtimer unterzujubeln der steuervergünstigt ist und letztlich total umgebaut wurde mit einem anderen Aufbau der nicht mehr dem Gutachten entspricht führt das zu Schwierigkeiten die die H Zulassungen kosten dürfte.
Meiner Meinung nach wird Deine Variante den Neuling viel Geld kosten und letztlich kein H fähiges Auto mehr darstellen.
Ich halte einen ExApal oder Albar ohne H, mit einem Manxter auf dem Chassis nach wie vor für Tüv und h tauglich.
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Auch wenn ich zum Thema Buggy nichts beitragen kann, kann ich zumindest beisteuern, dass bei keinem meiner Fahrzeuge, für die ich ein H-Gutachten habe machen lassen, ein Foto gemacht wurde. Definitiv nicht.
Es wurden Fahrzeugdaten aufgenommen und der erhaltenswerte Originalzustand attestiert. Das war´s.
Mag sein, dass es TÜV Prüfer gibt, die auch ein Foto machen, aber sicher nicht bei jedem TÜV und nicht zwingend.
Wenn ich der TE wäre, würde ich, bepackt mit ein paar Fotos und technischen Daten, den TÜV vor Ort aufzusuchen und das Projekt so vorstellen, wie ich es gerne machen würde. Dort würde ich die einzig verbindliche Antwort bekommen, nämlich die Meinung dessen, der es am Ende entscheidet.
Wir können, da es sich beim H und bei Umbauten vielfach um Ermessensentscheidungen handelt, nur raten, was der Prüfer mitmacht und was nicht...
Da muss ich dem Hafi mal recht geben!
Und Fiesta: Du kannst noch so viele Worte benutzen und darauf pochen dass der von Dir beschriebene Weg machbar ist, ich halte das Unterfangen so für chancenlos auf Zulassung.
Ziat:
"Ich halte einen ExApal oder Albar ohne H, mit einem Manxter auf dem Chassis nach wie vor für Tüv und h tauglich."
Wenn der Manxteraufau ein alter währe und Du das Nachweisen könntst - vielleicht aber so wie Du das schreibst acht never!
Weisst Du, Du hast nen schönen Buggymit H abnahme, ich hab auch einen. Zwei seltene Stücke, bei denen es auch viel mit Glück und dem richtigen Prüfer zu tun hatte, dass die Projekte so realisiert werden konnten.
Vielleicht ist das alles auch ein Beleg dafür, wie unterschiedlich in Deutschland der tüf agiert...
So, und jetzt lass uns das Kriegsbeil mal begraben (oder uns zukünftig einfach ignorieren) dat bringt doch hier nix.
P.S. sorry, wenn ich da jetzt noch mal einen drauf setzen muss aber im Anhang finfet Ihr den tüv - Katalog für die H-Abnahme. Unter Punkt 2/ Blech findet man schwarz auf weiß, dass eine andere GFK Karosserie nicht eintragungsfähig ist.
Damit dürften das wohl eindeutig geklährt sein, dass Dein "Weg" nicht möglich ist...
Gruß
Hallo janpeterstahl,
du schreibst ja selbst, dass GFK-Karosserien nich eintragungsfähig sind.
Es handelt sich aber beim Buggy um einen GFK-Aufbau.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Katalog für die H-Abnahme. Unter Punkt 2/ Blech findet man schwarz auf weiß, dass eine andere GFK Karosserie nicht eintragungsfähig ist.
...
Das würde ja bedeuten, dass mein schöner, 40 Jahre alter Karmann GF kein H bekommen könnte.
Das haut also nicht hin. Macht mir aber nichts, weil ich mit 07er fahre. (wobei jetzt die Richtlinie die gleiche ist)
Hab aber das Kennzeichen schon so lange, da brauchte es noch kein Gutachten !
Btw. bei uns in Bayern fahren auch VW-Trikes mit H-Zulassung rum 🙂
Grüße
Bruno
ich denke, dass sich die Richtlinie auf einen Umbau bzw einen Neuaufbau bezieht. insofern nicht auf ein auto, das so gebaut wurde. Aber in der Tat stellt sich die Frage, ob ein "vom Privatmann" aufgebater Buggy überhaupt heutzutage noch H-fähig ist.
ich halte den Text schon für recht eindeutig "GFK Teile sind nur erlaubt, wenn sie in der Form identisch mit dem Original sind..."
also sollte man tunlichst schauen einen Buggy zu finden, der das H schon hat.
wenn man danach umbaut ists zwar nicht legal aber u.u. nicht nachvollziehbar.
Bei meinem z.b. steht in den Papieren nur " Buggy mit Kunststoffkarosserie" ind im H Gutachten ist auch kein Verweis auf die Karosserie zu finden, geschweige denn ein Foto.
insofern währe es bei mir für niemanden nachvollziehbar, wenn eines Tages da ein Anderer Aufbau drauf währe...
es bleibt aber fest zu halten, dass der Vorschlag, der hier gemacht wurde, keine offizielle chance auf H hat.
Hallo janpeterstahl,
da stimme ich dir zu.
Was ich aber gar nicht gut finde: (Da kannst aber Du nichts dafür)
Dass mein Karmann so zu sagen laut Gesetz nicht erhaltenswert ist und somit kein H bekommen kann.
"Danke Deutschland" kann ich da nur sagen !!!!
Grüße
Wieso sollte denn ein originaler Karmann GF kein H bekommen?
Wenn es ein originales Fahrzeug ist, darf das natürlich auch eine GFK Karosserie haben. Sonst würde es auch keine Corvette mit H geben...
Die Regelung zum Thema GFK stehen doch unter der Überschrift "Blech".
Es geht also nur um den Austausch von Blechteilen durch GFK Teile. Das geht eben nur, wenn sie dem Original entsprechend und für ganze Karossen geht es eben gar nicht.
Du kannst also kein Fantasie GFK Häuschen auf eine Käferbodenplatte schrauben oder 20 cm breitere GFK Kotflügel statt der originalen Blechteile nehmen, weil es nicht dem Original entspricht.
Für Deinen schönen Karmann bekommst Du ein H, wenn er original ist.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Und Fiesta: Du kannst noch so viele Worte benutzen und darauf pochen dass
der von Dir beschriebene Weg machbar ist, ich halte das Unterfangen
so für chancenlos auf Zulassung.
...
Wie man ohne Worte schreiben könnte ist mir bisher noch nicht bekannt. Ich
poche ebenso auf meine Meinung wie Du auf Deine, was mich davon abhalten
könnte wäre Argumente aber leider lieferst Du keine. Wiederholungen wie man
soll einfach nix sagen beim TÜV, sind keine Argumente.
Der Unterschied zwischen uns ist möglicherweise das ich nicht persönlich
werde und Sachinformationen liefere.
Es wäre schön wenn Du die Worte auch lesen würdest.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Weisst Du, Du hast nen schönen Buggymit H abnahme, ich hab auch einen.
Zwei seltene Stücke, bei denen es auch viel mit Glück und dem richtigen Prüfer
zu tun hatte, dass die Projekte so realisiert werden konnten.
...
Da muß ich Dir widersprechen (also was Deinen Buggy betrifft natürlich
nicht, den kenne ich ja gar nicht). Mit Glück hatte mein Buggy - Projekt
aber nichts zu tun. Fachwissen, vorab Absprache mit dem Prüfer und
fachgerechte Arbeit sind die Schlüsselwörter. Ich baue nicht auf gut Glück.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Vielleicht ist das alles auch ein Beleg dafür, wie unterschiedlich in
Deutschland der tüf agiert...
...
Es mag sein das die Tüv Prüfer die Richtlinie in D. unterschiedlich auslegen.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
So, und jetzt lass uns das Kriegsbeil mal begraben (oder uns zukünftig
einfach ignorieren) dat bringt doch hier nix.
...
Ich habe Dir ja schon geschrieben das ich nichts gegen eine kontroverse
Diskussion habe solange sie sachlich bleibt.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
P.S. sorry, wenn ich da jetzt noch mal einen drauf setzen muss aber
im Anhang finfet Ihr den tüv - Katalog für die H-Abnahme. Unter
Punkt 2/ Blech findet man schwarz auf weiß, dass eine andere GFK
Karosserie nicht eintragungsfähig ist. Damit dürften das wohl eindeutig
geklährt sein, dass Dein "Weg" nicht möglich ist...
...
Du liegst schon wieder falsch. Den Link den Du gepostet hast ist nicht
der offizielle Anforderungskatalog des TÜV Süd sondern ein Anforderungskatalog
für Oldtimer der vom Tüv mit Deuvet entwickelt wurde, in Anlehnung an den
Anforderungskatalog. Den aktuellen und offiziellen Anforderungskatalog des TÜV
Süd findet man hier:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336049976224756740680/
2anfordkat-oldtimer.pdf
Auch wenn es nicht der originale Anforderungskatalog ist möchte ich zu dem
Punkt 2 auf den Du Dich beziehst etwas schreiben.
Auszug aus dem Link von janpeterstahl : Punkt 2:
----------------------------------------------------------------------------------------
Akzeptiert wird auch bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen ein Tausch mit
zeittypischer Karosse, auch wenn diese in jüngerer Zeit hergestellt wurde
(z.B. Rolls Royce Leichenwagen in Open Tourer). GfK (Glasfaser)-Kotföügel
oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, wenn ihr Erscheinungsbild
nicht vom Original abweicht und diese Teile keine tragende Funktion haben,
bzw. zur Festigkeit des Rahmens beitragen. Komplett-Karossen aus GfK
werden nicht akzeptiert.
----------------------------------------------------------------------------------------
Zunächst einmal handelt es sich um die Rubrik "Blech".
"Akzeptiert wird auch bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen ein
Tausch mit zeittypischer Karosse, auch wenn diese in jüngerer Zeit
hergestellt wurde (z.B. Rolls Royce Leichenwagen in Open Tourer)."
- Der Manxter Aufbau wurde in jüngster zeit hergestellt;-)
- Im übrigen ist bei einem Buggy der Aufbau aus GFK kein tragendes Teil!
- Der Buggy Aufbau ist keine komplette Karosserie sondern ein Aufbau.
- Separater Rahmen liegt auch vor, da der Käfer aus einem Chassis
(das wird auch als Rahmen bezeichnet), der den tragenden Teil
darstellt und einem Aufbau aus Metall besteht.
- Bei einem Buggy handelt es sich nicht um eine komplette GFK- Karosserie.
- GFK Teile werden nur anerkannt wenn sie nicht vom original abweichen.
Das bezieht sich z.B. auf einen Käferkotflügel der eben nicht extrem
abweichen darf wenn der Blechkotflügel durch einen GFK Kotflügel ersetzt
wird. Das selbe könnte die Front oder Heckklappe oder noch andere Anbauteile
ebenfalls betreffen.
- Eine komplette Karosserie z.B. beim Käfer aus GFK wäre also das
obere Teil und das untere Teil(Chassis), beides aus GFK. Das ist natürlich
nicht H konform und würde es aus Festigkeitsgründen niemals sein.
Sieh Dir mal in meinem geposteten Link den Absatz ->
"3.2.1. Aufbau / Karosserie" an. Das Wort zeitgenössisch deutet ja schon
darauf hin das es auch mit Umbauten möglich ist ein H zu bekommen.
Ein Buggy ist zeitgenössisch oder möchtest Du das bestreiten?
Man tauscht beim Buggy eben den Aufbau und nicht die Karosserie, schon
gar nicht die Gesamte. Hier unterliegst Du einer Fehlinterpretation.
Es bleibt ein Buggy!
Soll ich jetzt auch immer als letzten Satz schreiben das der genannte Vorschlag
von Dir keine Chance auf eine H-Zulassung hat oder Edelschrott produziert oder
"chancenlos ist " oder können wir uns das einfach sparen?
@brunokopp:
Sicher kannst Du für Deinen Karmann eine H Zulassung bekommen wenn
er eben 30 Jahre alt ist (beachte das Erstzulassungsdatum das im Brief steht)
und er eben in allen anderen Punkten dem Original entspricht, also Motor,
Getriebe, Bremsen usw. Mit original ist gemeint, das das Fahrzeug so wie es
vor 30 Jahren zugelassen wurde auch heute noch da steht mit diversen
Abweichungen laut Anforderungskatalog.
Zitat:
Original geschrieben von Fiesta_Mexikana
@brunokopp:
Sicher kannst Du für Deinen Karmann eine H Zulassung bekommen wenn
er eben 30 Jahre alt ist (beachte das Erstzulassungsdatum das im Brief steht)
und er eben in allen anderen Punkten dem Original entspricht, also Motor,
Getriebe, Bremsen usw. Mit original ist gemeint, das das Fahrzeug so wie es
vor 30 Jahren zugelassen wurde auch heute noch da steht mit diversen
Abweichungen laut Anforderungskatalog.
Dachte ich mir schon!
Weil was wäre denn dann ein "automobiles Kulturgut", wenn der Karmann GF keines wäre?
Der vor 43 Jahren umgebaut worden. Das Fahrgestell ist sogar schon 50 Jährchen alt. (siehe Signatur)
Ein H ist aber bei mir sowieso kein Thema, weil ich mit 07er unterwegs bin.
Hallo Hafi545,
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Auch wenn ich zum Thema Buggy nichts beitragen kann, kann ich zumindest beisteuern, dass bei keinem meiner Fahrzeuge, für die ich ein H-Gutachten habe machen lassen, ein Foto gemacht wurde. Definitiv nicht.
Es wurden Fahrzeugdaten aufgenommen und der erhaltenswerte Originalzustand attestiert. Das war´s.
...
waren die Fahrzeuge für die Du ein Oldtimergutachten hast machen lassen Kitcars?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
...
Wenn ich der TE wäre, würde ich, bepackt mit ein paar Fotos und technischen Daten, den TÜV vor Ort aufzusuchen und das Projekt so vorstellen, wie ich es gerne machen würde. Dort würde ich die einzig verbindliche Antwort bekommen, nämlich die Meinung dessen, der es am Ende entscheidet.
...
Ist sicher immer gut den Prüfer in ein Projekt mit einzubeziehen. Allerdings gibt es keine Granatie das nicht doch ein anderer Prüfer letztlich das Auto abnimmt.
...
Fiesta, ganz ehrlich, ich versteh Dich nicht. Da belegt man Dir schwarz auf weiß, dass ein Karosserieumbau nich H-fähig ist und Du antwortest in grosser Prosa den selben Lex nochmal:
Die entscheidenden Sätze aus dem Katalog für die H-Abnahme hast Du doch selber zitiert!
1. GfK (Glasfaser)-Kotfügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, wenn ihr Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht. (und eine Manxter Karosse weicht nun mal stark von z.B. einer Apal Karosse ab)
und
2. "Komplett-Karossen aus GfK werden nicht akzeptiert."
und das bezieht sich jawohl auf den Käfer, wir reden ja über Kit Cars! Ein Käfer auf den nachträglich eine Buggykarosserie gebaut wurde, ist nach heutigem Stand nicht mehr H-fähig. (das bezieht sich natürlich nicht auf ein Auto, dass werksseitig eine GFK Karosserie hatte (Corvette oder Karmann GF)
Wahre Grösse könntest Du beweisen, wenn Du einfach mal durchatmest und sagst "jo, da hat er recht"
In gespannter Erwartung, was jetzt wieder für ein Text kommt,
Jan
Und wo Du schon das Dokument vom TÜV Süd anführst, da steht wort für wort das gleiche drin!
Noch eindeutiger wirds Auf der letzten Seite in der "Entscheidungsmatrix für den Prüfer" da steht:
"GFT Karosserie?" = Oldteimergutachten NEIN
das kann man doch gar nich uminterpretieren
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
Fiesta, ganz ehrlich, ich versteh Dich nicht. Da belegt man Dir schwarz auf weiß, dass ein Karosserieumbau nich H-fähig ist und Du antwortest in grosser Prosa den selben Lex nochmal:
Die entscheidenden Sätze aus dem Katalog für die H-Abnahme hast Du doch selber zitiert!1. GfK (Glasfaser)-Kotfügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, wenn ihr Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht. (und eine Manxter Karosse weicht nun mal stark von z.B. einer Apal Karosse ab)
...
"Akzeptiert wird auch bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen ein Tausch mit
zeittypischer Karosse, auch wenn diese in jüngerer Zeit hergestellt wurde
(z.B. Rolls Royce Leichenwagen in Open Tourer). "
Ist das irgendwie unklar für Dich ?
Ich machs mal kurz, extra für Dich janpeter. Du willst den Unterschied zwischen Karosserie und Aufbau nicht verstehen. Ich habs ja ausführlich beschrieben und Dein vorbeilesen ist mir herzlich egal, da Du Dir scheinbar nicht die Mühe machen möchtest und die Begrifflichkeiten zu verstehen, schade, aber egal.
...
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
2. "Komplett-Karossen aus GfK werden nicht akzeptiert."
...
Eben, Komplettkarosse, das ist es was Du nicht verstehst. Für Dich ist offensichtlich ein Buggyaufbau eine Komplettkarosse. Das ist aber nicht so. Liest Du das eigentlich nicht oder ignorierst Du das absichtlich?
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Ein Käfer auf den nachträglich eine Buggykarosserie gebaut wurde, ist nach heutigem Stand nicht mehr H-fähig. (das bezieht sich natürlich nicht auf ein Auto, dass werksseitig eine GFK Karosserie hatte (Corvette oder Karmann GF)
...
Natürlich ist er das, wenn er die 30 Jahre voll hat und alle anderen Dinge dem Anforderungskatalog entsprechen.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Wahre Grösse könntest Du beweisen, wenn Du einfach mal durchatmest und sagst "jo, da hat er recht"In gespannter Erwartung, was jetzt wieder für ein Text kommt,
...
Ich habe mir bisher die Mühe gemacht es etwas ausführlicher und nachvollziehbar zu beschreiben, überfordern wollte ich Dich damit nicht. Ich bin übrigens sehr entspannt und beweisen möchte ich niemand etwas.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Und wo Du schon das Dokument vom TÜV Süd anführst, da steht wort für wort das gleiche drin!
Noch eindeutiger wirds Auf der letzten Seite in der "Entscheidungsmatrix für den Prüfer" da steht:
"GFT Karosserie?" = Oldteimergutachten NEIN
das kann man doch gar nich uminterpretieren
Du offensichtlich schon. Aufbau ist keine Karosserie.
Du hättest recht wenn der TÜV den Buggy Aufbau als Karosserie einstuft, tut er aber nicht und deswegen hast Du unrecht. Es ist eben nur ein Aufbau und als solcher wird er nicht unter Karosserie eingestuft. Übrigens alle Buggys(und andere Fahrzeug mit H Zulassung und GFK Aufbau) bei der nächsten HU die H Zulassung entzogen werden wenn Deine Interpretation als Grundlage dienen würde.
Ich hoffe es war nicht zu lang diesmal.