VW Buggy - Umbau
Hallo,
ich bin neu in der „Buggy-Welt“, aber das Fieber und die Begeisterung haben mich gepackt. Nun überlege ich, wie ich zu so einem „Schmuckstück“ komme.
Da ich leider die diversen Fettnäpfe noch nicht kenne, wäre ich über jede helfende Antwort sehr dankbar.
Meine Überlegung ist die folgende:
Zunächst würde ich einen gebrauchten Buggy kaufen – nicht zu teuer – als Basis. Mit deutschen Papieren, damit die Zulassung am Ende kein Problem ist.
Er sollte eine ungekürzte Bodengruppe haben, damit am Ende auch ein Viersitzer draus wird.
Auf diese würde ich gern ein neueres Chassis setzen – bspw. ein Manxter 2+2 (Manxter 2+2 ).
Darüber hinaus würde ich gern den Käfer-Motor gegen einen Subaru-Motor tauschen – bspw. einen EJ22 oder EJ25.
Dazu habe ich die folgenden Fragen:
1. Sind solche weitreichenden Änderungen (neues Chassis, neuer Motor) des Originals möglich?
2. Kommt auch ein Buggy aus dem europäischen Ausland – bspw. den Niederlanden, Schweden, Italien oder Spanien als „Grundlagen-Fahrzeug“ in Betracht oder sind da die Probleme, deutsche Papiere zu bekommen, zu groß?
3. Was für einen Typ Buggy sollte man „als Basis“ nehmen – also: Wo sind die Bodengruppen zumeist ungekürzt?
4. Was muss an der Bodengruppe verändert werden – bspw. andere Bremsanlage wegen des stärkeren Motors, damit dann am Schluss der TÜV auch mitspielt?
5. Worauf sollte man sonst noch generell achten?
Für Hinweise wäre ich euch dankbar.
Gruß
Alex
Beste Antwort im Thema
Also ehrlich gesagt sehe ich für das, was du da vor hast ziemllich schwarz, aus vielenv gründen.
1 wo willst du den kühler für einen wassergekühlteen unterbringen?
2 der tüv akzeptiert beim buggy keinerlei Erfahrungswerte oder Eintragungen, die jemand schon mal beim Käfer gemacht hat. D.h. jede veränderung wird auf einzelabnahmen hinauslaufen und das wird sauteuer.
3. Wo willst du ein Manxter her hriegen? Die dinger sind Gold wert.
4. Der buggy hat eh kein Gewicht auf der Vorderachse und dann noch den schweren wassergekühlten hinten?
Wenn ich mir das alles so durchlese, tippe ich auf mindestens 40.000@€ bis das Projekt mit tüv auf der Strasse steht...
Also ich würde echt anders an die Sache ran gehen!
Besorg dir eine schöne buggy basis, die Dir gefällt. Und achte beim Kauf auf folgendes:
Bodengruppe gut in schuss
Wichtig, er hat bereits eine deutsche H-Abnahme
Er hat vorne Scheibenbremsen
Er hat einen 13000 44PS Motor oder 1600 50 PS Motor
Dann machst du Ihn technisch fit und bringst ihn durch den tüv.
Wenn das alles gemacht ist kannst du dir über folgendes gedankan machen:
1. Motor ohne optische veränderungen flott machen da sind so 90 PS drin und überlegen, ob du überhaut jemandem bescheid sagst...
2. Motor richtig flott machen und den tüv akt durchziehen
3. Typ4 motor einsetzten und das selbe...
Wenn du den motor dann tunst musst du aber unbedingt drauf achten, dass du einen buggy mit ungekürzter bodenplattform nimmst, denn bei den gekürzten bist du berim tüv praktisch chancenlos!
67 Antworten
ha, wir kommen der Sache näher;
sollte sich deine Argumentation darauf beschränken, dass der "Aufbau" eines Buggys per Definition (von Dir selbst) keine Karosserie ist? oder wie verstehe ich das jetzt?
Natürlich ist sie das, eben eine nicht selbsttragende Karosserie aber eine Karosserie!
lies mal: http://de.wikipedia.org/.../Karosserie?...
das ist doch Haarspalterei! ein Kit Car Buggy ist nach heutiger Regelung nicht mehr H-fähig so stehts da nunmal drin.
genausowenig die ganzen speedster Replikas und Lambo Replikas u.s.w und genau um die Geht es bei der Regelung. Nachträgliche GFK Aufbauten (Karosserien :-) ) sind heutzutage nicht H tauglich
natürlich wird keinem der H Status aberkannt aber heute würde er halt keinen mehr bekommen.
Stützt sich das jetzt alles darauf, dass wenn Dir die Regelung nicht gefällt, Du einfach ein Buggyaufbau zur Nichtkarosserie erklährst?
@janpaterstahl:
Dann bekomm ich also kein H auf meinen Karmann.
1. Weil der Hersteller nicht Karmann, sondern eine KFZ-Firma ist, die den Umbau 1970 durchgeführt hat.
2. Weil das Fahrgestell um 20 cm gekürzt wurde ?!?
Klär mich bitte auf.
Außerdem schau mal bitte hier. Der Deserter hat auch eine gekürzte Bodengruppe und der Aufbau ist auch aus GFK. Und dann schau dir mal das Nummernschil an.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
ha, wir kommen der Sache näher;
...
Da habe ich nicht viel Hoffnung.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
sollte sich deine Argumentation darauf beschränken, dass der "Aufbau" eines Buggys
per Definition (von Dir selbst) keine Karosserie ist? oder wie verstehe ich das jetzt?
...
Eine eigne Definition dürfte beim Tüv nicht viel Wert habe. Es ist im übrigen nicht
meine eigene Definition. Aufbau ist tatsächlich ein "Fachwort". Beim Tüv kennt man
es, zum Glück, bei VW übrigens auch und weis sogar was darunter zu verstehen ist.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Natürlich ist sie das, eben eine nicht selbsttragende Karosserie aber eine Karosserie!
...
Beim Tüv verwendet man den Fachbegriff "Aufbau", womit man auch gleichzeitig
ausdrückt das keine tragende Eigenschaft vorhanden ist und das Fahrzeug aus einem
tragenden Rahmen/Chassis und einem Aufbau besteht. Neeeein jetzt nicht gleich
wieder Karosserie sagen.
Ich geb Dir mal ein Beispiel:
******************************************************************
Wenn Du ins Obstgeschäft gehst und einen Apfel möchtest sagst
Du: Ich will Obst.
Verkäufer: (schaut Dich etwas fragend an und sagt) das ist alles Obst hier welches
möchten sie denn?
Du:Ich will Obst, das ist doch alles Obst.
Verkäufer: Ja das ist Obst aber es gibt ja verschiedenes Obst
Du: ja genau, ich möchte aber nur ein Obst.
Verkäufer: ***???*** 😮 Möchten sie vielleicht Kernobst oder doch lieber Steinobst?
Du: (während Du bereits aus den Ohren dampfst;-) Wie sie das selbst definieren ist
mir egal, ich will ein Obst.
Verkäufer: (der den Dampf aus deinen Ohren kommen sieht) ähhhmmmm, also
jaaaa guuuut, süsses oder Saures Obst?
Du: (Dir gelingt es unter beinahe voller Auslastung Deines Zentralrechners in der
Chefetage eine Eigenschaft zu nennen) "Rund".
Verkäufer: ahaaaa, also rundes Obst, da gibt es Kirschen, Pfirsiche, Mirabellen,
Äpfel, .....
Du: (In Deiner Chefetage, Dein Zentralrechner ist kurz vor der Überhitzung, Du
sagst): das ist doch alles Obst
Verkäufer: jaaahhaaa das ist alles Obst, aber welches davon möchten sie denn?
Du: wir kommen der Sache näher ;-)))
******************************************************************
Bei einem Wohnmobil mit einem Leiterrahmen beispielsweise ist das "Wohnhaus" ein Aufbau. Ob das nun ein vollintegriertes Wohnmobil ist oder ein Alkhovenmobil, auch hier ist der Fachbegriff "Aufbau". Der Wohnaufbau hat keine tragende Eigenschaft. Noch einfacher wäre der Vergleich mit einem Wohnwagenanhänger oder bezeichnest Du den auch als Karosserie?
Zurück zum Buggy. Wie nennt man das was oben auf das Chassis gebaut wird? Naaaaaa?
Naja Du wirst es sicher wieder falsch sagen, deswegen helfe ich es Dir nochmal, "Aufbau".
Aus diesem Grund ist es auch nicht als Karosserie oder GFK Karosserie einzugruppieren, macht der Tüv auch nicht. Schade das Du meinen Beitrag dazu nicht gelesen oder verstanden hast, da habe ich es ausführlich beschrieben. War Dir sicher wieder zu lang oder zu Prosa.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
das ist doch Haarspalterei! ein Kit Car Buggy ist nach heutiger Regelung nicht mehr H-fähig so stehts da nunmal drin.
...
Ich hatte es schon erwartet, aber auch wenn Du Dich auf den Boden wirfst und mit den Fäusten, schreiend und mit hochrotem Kopf, auf den Boden schlägst, Du liegst falsch.
Keine Haarspalterei, lediglich die Fachbegriffe müssen klar sein, dann kann man auch den Anforderungskatalog für Oldtimer verstehen.
Das ist auch kein Trick für den Tüv oder sonst eine illegale Art um an eine H Zulassung zu kommen. KFZ-Mechaniker/Mechatroniker lernen die Unterschiede der Definition in der Berufsschule.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Stützt sich das jetzt alles darauf, dass wenn Dir die Regelung nicht gefällt, Du einfach ein Buggyaufbau zur Nichtkarosserie erklährst?
...
Ich hoffe Du hast das oben jetzt gelesen und noch schöner wäre es, wenn Du es auch verstanden hättest.
ich weiss nicht, ob Du H auf deinem Karmann bekommst, das entscheidet der Prüfer.
Entscheidend wird wohl sein, wann der Wagen vom Käfer zum Buggy wurde und der Zeitgenössische Umbau.
Wenn ich allerdings den Prüfkatalog vom TÜV Süd durchlese, kann er eigentlich nach heutigem Stand kein H bekommen, es sei denn, er ist als Buggy so neu damals produziert worden.
Das alles bezieht sich natürlich nur darauf, ob ein auto heute ein H-Gutachten bekommt.
Vor einigen Jahren war das noch einfacher. Mein Buggy hat ja auch H!!
Und Auch mein TÜV Prüfer hat mir heute morgen bestätigt, das inzwischen bein TÜV Süd generell keine KitCars, deren Basis vorher bereits einmal zugelassen war, ein H bekommt.
Nur wenn das Kitcar eine Einzelabnahme mit Neuzlassung damals hatte, und die nachgewiesen wird, kann (wenn das Auto älter als 30 Jahre usw.) eine H Abnahme gemacht werden.
So der Prüfer.
Zitat:
Original geschrieben von brunokoop
@janpaterstahl:Dann bekomm ich also kein H auf meinen Karmann.
1. Weil der Hersteller nicht Karmann, sondern eine KFZ-Firma ist, die den Umbau 1970 durchgeführt hat.
2. Weil das Fahrgestell um 20 cm gekürzt wurde ?!?Klär mich bitte auf.
Außerdem schau mal bitte hier. Der Deserter hat auch eine gekürzte Bodengruppe und der Aufbau ist auch aus GFK. Und dann schau dir mal das Nummernschil an.
Grüße
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Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
ich weiss nicht, ob Du H auf deinem Karmann bekommst, das entscheidet der Prüfer.
Entscheidend wird wohl sein, wann der Wagen vom Käfer zum Buggy wurde und der Zeitgenössische Umbau.
...
Wie "mit E 100 im Tank" schon geschrieben hat ist der Buggy schön längst 30 Jahre und älter. Zeitgenössisch ist der Buggy sowieso, wenn er den restlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs genügt bekommt er sicher eine H Zulassung. Das Oldtimergutachten kostet ca. 90 Euro, also eigentlich n' Versuch wert. Dann riskiert man auch nicht die 07er Nummer wenn man beim Besuch im Kino oder am Supermarkt mit dem Buggy kontrolliert wird. Wenn der Buggy auch noch optisch in guten Zustand ist gibt es sicher keine größeren Problem dafür eine H Zulassung zu bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Wenn ich allerdings den Prüfkatalog vom TÜV Süd durchlese, kann er eigentlich nach heutigem Stand kein H bekommen, es sei denn, er ist als Buggy so neu damals produziert worden.
...
Es ist egal ob er von Karmann oder in Eigenregie gebaut wurde.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
...
Und Auch mein TÜV Prüfer hat mir heute morgen bestätigt, das inzwischen bein TÜV Süd generell keine KitCars, deren Basis vorher bereits einmal zugelassen war, ein H bekommt.Nur wenn das Kitcar eine Einzelabnahme mit Neuzlassung damals hatte, und die nachgewiesen wird, kann (wenn das Auto älter als 30 Jahre usw.) eine H Abnahme gemacht werden.
So der Prüfer.
...
Interessant ist der zweite Satz: "Nur wenn das Kitcar ..."
Jeder Buggy brauchte eine Einzelabnahme vor der Erstzulassung als Buggy, auch die von Karmann gebauten.
Mit Neuzulassung ist in diesem Fall wohl nur gemeint das nicht mehr das Zulassungsdatum des Chassis sondern das des Umbaus zum Buggy zur Oldtimertauglichkeit herangezogen wird. Das wurde in der Vergangenheit von den Prüfern ja unterschiedlich gehandhabt, mal wurde das Erstzulassungsdatum vom Chassis in den neuen Brief eingetragen, mal das Datum des Umbaus zum Buggy. So hat man eine eindeutige Regelung geschaffen. Wenn die 30 Jahre aber rum sind kann man eine H Zulassung beantragen.
Da man für den Manxter (um auf das Ursprungsthema zurück zukommen) aber ja einen vorhandenen Buggy nimmt hat er die Einzelabnahme bereits hinter sich. Wenn er also auch noch die 30 Jahre Regelung erfüllt und dem Anforderungskatalog (Motor original, Bremsen, Fahrwerk, usw.) entspricht wird das schon klappen mit der H Zulassung;-)
Wenn ich mir den Deserter so betrachte, er hat schon irgendwie Ähnlichkeit mit einem Manxter.
Die Aussage vom Prüfer war eigentlich glasklar!
Nach aktuellem Stand
Generell Kein H für kitcar buggy!
H nur möglich wenn der Buggy seine Erstzulassung als Buggy hatte.
Also entweder z.b. von Karmann o.ä.als Buggy erstproduziert wurde oder als kitkar eine neue Erstzulassung hatte.
Das heisst dann aber auch dass weder der angesprochene karmann; noch der Manxterumbau chancen auf H hat.
Ich kanns nicht anders interpretieren...
Dann gibts jetzt schon drei gründe, warum es für den manxter kein H gibt
Weil neue gfk karosse
Weil die form von der ursprünglichen abweicht
Weil H für kitcars generell nicht mehr gemacht wird
Irgendwie ist das ganze ja auch mit dem Menschenverstand zu beantworten.
Es geht bei dem H doch darum, ein hoistorisch wertvolles Fahrzeug im originalzustand auf der strasse zu halten und zu begünstigen.
So ein manxter neuaufbau ist aber weder historisch (er sieht nur so aus)
Noch ist das der Originalzustand des Fahrzeuges...
Deine unqualifizierten Interpretationen sind mir zu albern.
na endlich! d.h. du hörst jetzt auf selbst die TÜV Richtlinien um zu interpretieren.
ich glaub es recht jetzt auch, ich glaub jetzt jann jeder die richtlinie vom TÜV Süd hier runterladen und selbst schauen, was geht und was nicht.
Zitat:
Original geschrieben von janpeterstahl
na endlich! d.h. du hörst jetzt auf selbst die TÜV Richtlinien um zu interpretieren.
...
Nein, ich höre auf Sie Dir zu erklären, Du verstehst sie eben nicht. Der interessierte Leser und der TS kann sich ja nun selbst ein Bild machen und entscheiden welchen Weg er gehen möchte bei solch einem Projekt.
Ich überlasse Dir jetzt gerne das letzte Wort, Du wirst sicher Wert darauf legen noch einmal Deine "Interpretationen" zum besten zu geben.
Vielen Dank Fiesta,
Ich überlass dann aber doch lieber dem TüV das letzte Wort. Im Anforderungskatalog steht ja haarklein drin, was geht und was eben nicht. Also im Anhang zum Nachlesen für den interessierten Buggyfahrer und ander Oldtimerliebhaber.
Im Anhang nochmal der Katalog.
Hy brunokoop,
ich hab auch noch einen Karmann GF. Immer gut gepflegt hab allerdings vor 5 oder 6 Jahren einen neuen Motor einbauen müssen sonst alles original Zustand.
Seit Frühjahr 2012 gehört mein Wohnort jetzt zur Umweltzone und mir blieb nix anderes übrig als das gute Stück im Sommer 2012 bei der Prüfstelle vorzuführen wegen einem Oldtimergutachten.
Den Anforderungskatalog sind die mit mir zusammen durchgegangen und haben dann immer auf dem Gutachten OK eingetragen. War echt kein Problem hab jetzt H Kennzeichen.
Das keine GFK Karosserie mehr eine Oldtimerzulassung bekommen stimmt, da hatte ich dann auch sorgen beim durchlesen. Die haben mir aber erklärt das es dabei um Autos geht die eben aussehen wie ein Oldtimer aber eigentlich keiner sind. Porsche Speedster kriegste als Replika mit GFK Karosserie nicht mehr als Oldtimer zugelassen weil es eine Replika ist und nicht der richtige Porsche Speedster. Da ist es dann auch egal wenn er 30 Jahre alt ist. Das gleiche gilt für Bugatti Replika auf Käferbasis, keine Oldtimerzulassung mehr möglich.
Die meinten Buggy no Problem ist ja kein Replika von irgendwas. Der GF ist ein Original Buggy und kein Nachbau von irgendwas.
Die wollen so die Flut an Oldtimerreplika zurückschrauben die eine H-Zulassung haben. Übrigens haben die von meinem Fotos gemacht zum Glück hatte ich alles sauber gemacht.
Viel Glück mit Deinem GF,
Walter
Hallo Walter,
Danke, dass du mithilfst Licht ins Dunkel zu bringen! Ich hab da noch einen kleinen Zusatz, den ich recht wichtig finde.
Eine weitere Frage ist, als was das Auto ursprünglich zugelasen war.
Dem TÜV dürfte es egal sein, ob jemand auf eine Käfer Basis eine Porsche GFK Karosserie, eine Bugatti- oder eine Buggy Gfk Karosserie gebaut hat es gibt vermutlich in allen fällen kein H.
Wenn allerdings, wie bei Dir, der Wagen ursprünglich ein Karmann GF war und so seine Erstzulassung hatte, dann kannst du H haben.
Blöderweise ist der Buggy von brunokoop ursprünglich ein Käfer gewesen und wird dann wohl auch so behandelt wie eine andere GFK Replika. Vielleicht hat man aber auch Glück und der TÜV folgt der Argumentation, dass es ja den Karmann auch genau so ab Werk gegeben hat?
Was allerdings nicht so möglich ist, ist ein H zu bekommen bei einem Buggy, der ausschließich als Bausatz verkauft wurde, wie z.b. der Manxter, da ists wie bei ner Porsche Replika... Leider! Das ist auch das, was mein TÜV Prüfer so gesagt hat.
Hallo Jan,
gebaut hat den GF mein Vater nachdem er mit seinem Käfer einem Langholztransporter draufgerauscht war. Ich erinnere mich das der Käfer lange bei uns im Hof stand bevor er den Bausatz bei Karmann gekauft hatte und anfing den Käfer zu zerlegen. Er steht auch als Hersteller im Fahrzeugbrief das hat der TÜV Prüfer auch so in das Oldtimergutachten übernommen.
Bei uns wird man immer an die Hauptprüfstelle zur Oldtimerbegutachtung geschickt weil da wohl die Profis für Oldtimer sind. Bei mir waren es sogar zwei Prüfer. Der eine hat die ganze Technik unter die Lupe genommen und der andere hat das Oldtimergutachten gemacht. Das war sogar der Leiter der Prüfstation wie mir der andere nachher sagte.
Nach meinem erzwungenem H Vorstoß wegen der Umweltzone letzten Sommer haben zwei Kumpels von mir auch ihre Buggy bei der gleichen Prüfstation für das Oldtimergutachten vorgeführt. Ein Albar ES wovon der Fahrer auch der Erbauer ist und ein Ledl. Beide haben jetzt ein H Kennzeichen.
Wie gesagt die Prüfer sagten ja das Buggy wenn sie 30 Jahre alt sind kein Problem bei der H Kennzeichnung bekommen weil es keine Replikas mit GFK Karosseri sind wie ein Speedsternachbau oder Bugatti nachbau auf Käferplattform. Die Buggy sind ja keine Nachbauten sondern eine eigne Fahrzeugklasse, es gibt da ja kein Original wie bei einem Porsche Speedster. Ich wüßte jetzt keinen Grund warum ich das was die uns da erklärt haben bezweifeln sollte. Ist ja nicht gerade eine kleine Prüfstelle.
Ich schätze das ausgerechnet die es doch wissen werden.
Allzeit gute Fahrt,
Walter
Hallo Jan Peter,
also wenn es einen Buggy "Karmann GF" gibt, der original von Karmann gebaut wurde, dann wird den hier keiner mehr haben, da dieser Buggy fast ausschließlich als Bausatz verkauft wurde. Es wurden zwar einige von Karmann gebaut, aber verkauft haben die nicht wirklich viele, weil die viel zu teuer waren.
(Teurer als ein Käfer Cabrio).
Auf jeden Fall ist der GF ein "Kitcar" weil da (fast) immer ein Käfer sterben musste.
Ich denke auch (genau wie Wasoso) das ein H für einen Buggy (auch gekürztes Fahrgestell) nicht das Problem ist. Viel mehr die GFK-Nachbauten wie 365 ....
Da frag ich mich jetzt, selbst wenn es ein neuer Buggy-Aufbau ist, den man erst jetzt auf ein Käfer-Fahrgestell schraubt. Was hintert den TÜV daran den Umbau nicht abzusegnen?
Viel Geld ist auf jeden Fall nicht kaputt gemacht, weil eine Zulassung ist ja nicht von H abhängig.
Man kann ja den Buggy auch normal oder Saison zulassen.
Und einen G-Kat kann man auch nachrüsten. Dann darf man sogar in die Umweltzone (die sowieso Verarsche ist)
@ Wasoso:
H steht bei mir nicht im Raum, weil ich rote 07er habe.
Grüße
Hallo brunokoop,
wenn das Käferchassis schon als Buggy im Brief eingetragen ist, kann man meiner Meinung nach auch einen anderen Buggy Aufbau drauf setzen, aber da sind wir ja hier unterschiedlicher Meinung. Klar könnte man in diesem Fall auch auf eine H Zulassung verzichten, eventuell reicht ja auch die 07, aber wenn der TÜV das H abnehmen würde, warum nicht. Eine normale Zulassung sollte, wie Du schon geschrieben hast nach wie vor möglich sein.
Ich bin auch der Meinung das es keinen Unterschied macht ob der Buggy vom Hersteller gebaut wurde oder vom Privatmann. Es muss eben so gebaut worden sein wie es im Mustergutachten steht. Das wird dann bei der Erstabnahme als Vorlage verwendet und verbleibt auch später beim TÜV.
Bei einem neuen Umbau zum Buggy, wenn das Chassis noch kein Buggy war, dann wird es ziemlich schwer. Der TÜV will dann ein Hersteller Mustergutachten und das gibt es meines wissens für z.B. den Manxter mit Käferchassis nicht, jedenfalls keins was den Wünschen des deutschen TÜV's entspricht. Aus dem Grund habe ich den Umbau zum Manxter mit einem Ex Buggy vor. Ich sehe da auch nicht soviel Geld vernichtet, im Zweifel könnte man ohne H Zulassung fahren, oder mit der 07 oder als Saison oder Standardzulassung.
@Wasoso
Danke für die Info. Dann gibt es also nach wie vor die Möglichkeit eine H Zulassung für einen Buggy zu bekommen wenn er die 30 Jahre voll hat.
Seb