Vom VW-Händler über´s Ohr gehauen worden? Wie ist Eure Meinung?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo, zusammen!

Ich hatte vor ca. 2 Wochen einen unverschuldeten Unfall, wobei mein schöner Golf 4, Special, Bj. 02, Totalschaden erlitten hatte.
Ich brauchte nun dringend ein neues Fz. und kaufte schliesslich im ca. 100 km von uns entfernten Halberstadt - bei einem VW-Händler- einen Golf 5, 1,6 Tour, Bluegraphit, mit Alu (Atlanta), 205er Sommerreifen, sowie einigen Extras (Licht u. Sicht, Sitzheizung etc.), Bj. 3/07, 5200 km, 1. Hand (VW-Werk -aus Leasing). Das Fz macht einen sehr guten Eindruck u. kostete mich 15500,-Euro (Der Golf wurde vom VW-Händler bei Mobile.de zuvor mit 15995.-Euro angeboten und mit vorherigem Neupreis von 22.208,-Euro ausgewiesen).
Als ich den Verkäufer fragte, ob der Golf denn Winterreifen dabei habe, wurde das verneint. Gleichwohl meinte er aber, ich könne für 200,-Euro einen Satz fast neue Original-VW-Winterreifen mir Radkappen und Schutzsäcken dazubekommen.
Da ich ja nun Winterreifen bräuchte, willigte ich ein und kaufte die Reifen (gegen Quittung des Autohauses).

Nun habe ich einen Bekannten bei einem VW-Händler in unserer Stadt, der freundlicherweise in seinem Computer -unter der Fahrgestellnummer- ´mal nachschaute, ob mit dem Golf vielleicht irgendetwas Auffälliges war. Es war alles i. O., aber er stellte fest, dass der Golf mit Winter Season-Paket ausgestattet war und dazu gehören die Winterreifen mit Radkappen.

Ich fühle mich jetzt irgendwie über´s Ohr gehauen! Meines Erachtens gehören die W.-Reifen mit zur Ausstattung.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Stehen mir die Winterreifen -ohne Zuzahlung- zu?

Gruss
Jimmi

56 Antworten

Zitat:

Zum Thema Reparaturhistorie: Das ist eine interne Sache, die normalerweise NIE NIE NIE an einen Kunden weiter gegeben werden darf!!!

In der Theorie hast Du da vollkommen Recht 😉

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

Zitat:

Original geschrieben von faceman22



Zitat:

Zum Thema Reparaturhistorie: Das ist eine interne Sache, die normalerweise NIE NIE NIE an einen Kunden weiter gegeben werden darf!!!

In der Theorie hast Du da vollkommen Recht 😉

Und in der Praxis???

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von sandramucki


Zum Thema Reparaturhistorie: Das ist eine interne Sache, die normalerweise NIE NIE NIE an einen Kunden weiter gegeben werden darf!!!

Ein Gebrauchtfahrzeug, bei dem der Verkäufer (egal ob privat oder Händler) die Fahrzeughistorie nicht schlüssig nachweisen kann, kaufe ich grundsätzlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von sandramucki


Zum Thema Reparaturhistorie: Das ist eine interne Sache, die normalerweise NIE NIE NIE an einen Kunden weiter gegeben werden darf!!!
Ein Gebrauchtfahrzeug, bei dem der Verkäufer (egal ob privat oder Händler) die Fahrzeughistorie nicht schlüssig nachweisen kann, kaufe ich grundsätzlich nicht.

Und wie komme ich als Käufer an die Fahrzeughistorie??

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Zitat:

Original geschrieben von rupf


Und wie komme ich als Käufer an die Fahrzeughistorie??

In dem man den Verkäufer darauf anspricht und die Kaufentscheidung davon abhängig macht (ein Privatverkäufer sollte die entsprechenden Rechnungen noch vorweisen können).

Zitat:

Original geschrieben von rupf



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


 
 
Ein Gebrauchtfahrzeug, bei dem der Verkäufer (egal ob privat oder Händler) die Fahrzeughistorie nicht schlüssig nachweisen kann, kaufe ich grundsätzlich nicht.
 
Und wie komme ich als Käufer an die Fahrzeughistorie??

 Nett nachfragen und nicht so viel rüber reden.

DANKE !!

Der Händler hat aus meiner Sicht definitiv nichts falsch gemacht, das Winterpaket incl. Winterräder war nicht in der Fahrzeugausstattung im Angebot aufgeführt.

Der Händler hat das Auto gekauft und weiterverkauft. Was er in der Zeit in der das Fahrzeug in seinem Besitz ist mit dem Fahrzeug macht ist egal. Zubehör nachrüsten oder Zubehör entnehmen.

Sowas ist das Schicksal eines Gebrauchtwagenkäufers.

Wie wäre es denn gewesen wenn Lieschen Müller ihren Golf Trendline beim Händler abgegeben hätte und der Threadsteller hätte durch einen Anruf festgestellt das Lieschen die Winterreifen einfach so in den Kofferraum gelegt hätte damit sie aus ihrem Besitz verschwinden und der Händler hätte sie einbehalten.....

Welch ein Glück mein Goal hat Allwetterreifen und das Spiel war auch dabei.

Zitat:

Original geschrieben von NoNameHR


Welch ein Glück mein Goal hat Allwetterreifen und das Spiel war auch dabei.

Die Reifen habe ich auch, aber das Spiel...., Heul!

Gruß

moin,

es ist echt lustig, das hier argumentiert wird, aber ab werk war doch das und das dabei...

hallo, in deutschland gilt, ANGEBOT und NACHFRAGE -> 2 Übereinstimmende Willenserklärungen und fertig ist der KV...

was bei dem auto dabei ist, steht da halt im angebot und gut ist...und 200euro für winterreifen, dasn gutes schnäppchen!

aber zu der easyentry geschichte, ich wäre zu nem anderen 🙂 gefahren, hätte die airbagnummer checken lassen und wenn die nicht mit dem im system übereingestimmt hätte (was garantiert der fall ist), anzeige erstattet...und wagen zurückgegeben...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


moin,

es ist echt lustig, das hier argumentiert wird, aber ab werk war doch das und das dabei...

hallo, in deutschland gilt, ANGEBOT und NACHFRAGE -> 2 Übereinstimmende Willenserklärungen und fertig ist der KV...

Mein Gebrauchter geht mit Winterreifen weg, das steht im Kaufvertrag.

Wenn ich meinen Neuen später mal verkaufe, werde ich die Winterreifen nur unter entsprechenden Konditionen mitgeben. Wer weiß ob es später noch das Winter Season Paket gibt.

Auf der anderen Seite würde mich der Händler rausschmeißen wenn ich zur Bedingung mache, dass er meine eventuell abgefahrenen Winterreifen in Zahlung nimmt.

Was ich damit sagen will ist, der Händler wird nur das verkaufen was er auch anbieten kann.
Eine nette Nachfrage nach den Winterreifen wirkt manchmal Wunder. Aber nen Anspruch hat man nicht drauf, wenn es im Kaufvertrag nicht vermerkt ist.

Guten Abend an alle!

Die vielen Antworten haben mich sehr gefreut, die Diskussion war interessant, und es waren auch gute Vorschläge dabei....!

Ich werde am Montag noch ´mal den Verkäufer anrufen (hinfahren wäre besser, aber geht nicht, da das Autohaus 100 km von Braunschweig entfernt liegt).

Ein gutes Argument wäre der in mobile.de vom Autohaus angegebene Neupreis (22.208,--Euro) in der Überschrift, da ja bei diesem Preis das Winter-Season-Paket mit enthalten ist...!

Ich hatte über den VW-Konfigurator diesen Preis (inkl. Winter-Season) auch herausbekommen.

Mal schau´n , wie man dort reagiert.....

Gruss

Jimmi

Zitat:

Original geschrieben von Jimmi


Ein gutes Argument wäre der in mobile.de vom Autohaus angegebene Neupreis (22.208,--Euro) in der Überschrift, da ja bei diesem Preis das Winter-Season-Paket mit enthalten ist...!

Ich hatte über den VW-Konfigurator diesen Preis (inkl. Winter-Season) auch herausbekommen.

Neupreis ohne Winter-Season-Paket inkl Überführung

Wenn der Verkäufer schlau ist, wird das die Antwort sein 😉

Diese Antwort muß der Verkäufer aber belegen können, wenn er nicht Gefahr laufen will, sich beim Kunden lächerlich zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Diese Antwort muß der Verkäufer aber belegen können, wenn er nicht Gefahr laufen will, sich beim Kunden lächerlich zu machen.

Der Verkäufer muss da garnichts belegen, schließlich ist der Kaufvertrag maßgebend und nicht die Anzeige bei mobile

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