Vom VW-Händler über´s Ohr gehauen worden? Wie ist Eure Meinung?
Hallo, zusammen!
Ich hatte vor ca. 2 Wochen einen unverschuldeten Unfall, wobei mein schöner Golf 4, Special, Bj. 02, Totalschaden erlitten hatte.
Ich brauchte nun dringend ein neues Fz. und kaufte schliesslich im ca. 100 km von uns entfernten Halberstadt - bei einem VW-Händler- einen Golf 5, 1,6 Tour, Bluegraphit, mit Alu (Atlanta), 205er Sommerreifen, sowie einigen Extras (Licht u. Sicht, Sitzheizung etc.), Bj. 3/07, 5200 km, 1. Hand (VW-Werk -aus Leasing). Das Fz macht einen sehr guten Eindruck u. kostete mich 15500,-Euro (Der Golf wurde vom VW-Händler bei Mobile.de zuvor mit 15995.-Euro angeboten und mit vorherigem Neupreis von 22.208,-Euro ausgewiesen).
Als ich den Verkäufer fragte, ob der Golf denn Winterreifen dabei habe, wurde das verneint. Gleichwohl meinte er aber, ich könne für 200,-Euro einen Satz fast neue Original-VW-Winterreifen mir Radkappen und Schutzsäcken dazubekommen.
Da ich ja nun Winterreifen bräuchte, willigte ich ein und kaufte die Reifen (gegen Quittung des Autohauses).
Nun habe ich einen Bekannten bei einem VW-Händler in unserer Stadt, der freundlicherweise in seinem Computer -unter der Fahrgestellnummer- ´mal nachschaute, ob mit dem Golf vielleicht irgendetwas Auffälliges war. Es war alles i. O., aber er stellte fest, dass der Golf mit Winter Season-Paket ausgestattet war und dazu gehören die Winterreifen mit Radkappen.
Ich fühle mich jetzt irgendwie über´s Ohr gehauen! Meines Erachtens gehören die W.-Reifen mit zur Ausstattung.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Stehen mir die Winterreifen -ohne Zuzahlung- zu?
Gruss
Jimmi
56 Antworten
Der Kaufvertrag sagt doch nichts darüber aus, ob er sich mit seiner Aussage hinsichtlich des Neupreises lächerlich macht oder nicht...🙄
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Kaufvertrag sagt doch nichts darüber aus, ob er sich mit seiner Aussage hinsichtlich des Neupreises lächerlich macht oder nicht...🙄
hast du irgendwo schmerzen ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@Wech
Welche Message möchtest du uns mit dieser Frage jetzt übermitteln?
willst du es nicht verstehen oder kannst du es nicht verstehen ?
Ob er sich lächerlich macht, ist hier nicht die Frage, es geht darum, ob die Winterreifen zum Auto gehören oder nicht. Und selbst wenn er sich lächerlich machen würde, der TE ist dort bestimmt kein fester Kunde mit der Entfernung von 100km.
Das die Daten bei mobile "wertlos" sind, ist dir wahrscheinlich nicht bekannt.
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Zitat:
Original geschrieben von Jimmi
Ein gutes Argument wäre der in mobile.de vom Autohaus angegebene Neupreis (22.208,--Euro) in der Überschrift, da ja bei diesem Preis das Winter-Season-Paket mit enthalten ist...!Ich hatte über den VW-Konfigurator diesen Preis (inkl. Winter-Season) auch herausbekommen.
Mein Beitrag bezog sich auf den o.g. Hinweis mit dem VW-Konfigurator, der den genannten Preis incl. Winter-Season-Paket ausweist. Wenn der Verkäufer diese Aussage uminterpretiert, würde dies bedeuten, daß er die Angaben aus dem VW-Konfigurator in Frage stellt.
Ein Verkäufer, der die Angaben des Herstellers den er selbst vertritt in Frage stellt, nur weil sie ihm nicht ins Konzept passen? Was das beim Kunden für einen Eindruck hinterläßt, kann sich jeder selbst ausmalen.
hiho
wenn das winterpaket mit im angebot gestanden hat hat er auch die winterreifen mitdazu zu geben ...
wenn nichts davon in der ab erwähnt wird ...muss er auch die winterreifen nicht mit dazugeben ...
was irgenwann mal wo auf welcher seite oder konfigurator oder im autohaus mal der neupreis war ist doch völlig unerheblich ...entscheident ist doch ob das angebot mit der ausstattung übereinstimmt ..z.b. sportsitze laut angebot aber nur normale drinne ..dann haste nen grund sich mit dem händler zu einigen ..
aber irgend eine leistung zu verlangen die nicht im angebot mitdrinne gestanden hat aber mal eine bestelloption war (und das auto auch so ausgeliefert worden ist) ist lachhaft .
muss ich wenn ich mein auto verkaufe und ein sportfahrwek nachgerüstet habe die alten dämpfer und federn mit dazugeben ???(weil die ja irgendwann mal mitdazugehört haben )
ich glaube nicht ..es sein den ich erwähne in der ab das die alten dämpfer und federn im kaufpreis mitenthalten sind...
gruss dirk
Im vorliegenden Fall wurde ja der Neupreis incl. des Winterpaketes genannt, womit beim Käufer ein falscher Eindruck hinsichtlich der Differenz zum vorliegenden Gebrauchtwagenpreis erzeugt wurde. Das mag zwar rechtlich nicht zu beanstanden sein; glaubwürdig macht sich der Verkäufer dadurch aber nicht gerade.
Zitat:
Original geschrieben von Jimmi
Stehen mir die Winterreifen -ohne Zuzahlung- zu?
Nein, logischerweise nicht. Es sei denn, sie sind im Kaufvertrag unter Extras eingetragen worden.
Am besten fährt man natürlich logischerweise, wenn man sich alle Punkte, auf die man Wert legt, VOR dem Kauf notiert und dann entsprechend dieser Liste konsequent verhandelt. Dann gibt es auch nachher i.d.R. kein böses Erwachen.
Hallo!
Habe mich selten so köstlich bei einem Thema amüsiert, wie bei diesem!! Einfach Herrlich!
Da ist auf der einen Seite der (zu einem guten Kurs) ein Fahrzeug vom Händler kauft. Zusätzlich bietet der Händler dem Kunden (Zu einem ebenfalls guten Kurs) die Winterreifen an. Der Kunde findet das gut und kauft! Niemand ist genötigt worden, irgendetwas zu kaufen oder was zu unterschreiben.
Jetzt kommt irgendwo jemand daher und sagt: Hör mal zu, da war aber ein Winterpaket dabei (Dieses enthält ja nicht nur die Winterreifen!!)
Schön., nur wo ist dein Problem???? Der Händler ist keineswegs verpflichtet, dir das Fahrzeug im Neuwagenszustand zu verkaufen. Ob die Winterreifen dabei waren oder nicht ist sowas von piepsegal, so lange nicht im Kaufvertrag explizit aufgeführt ist, dass diese Zum Kauf dazu gehören! Ob das Winterpaket aufgeführt ist oder nicht, ist ebenfalls ziemlich latte..... Davon ab, wenn ich deine ersten Posts so verstanden habe, war es im Kaufvertrag nicht angegeben, denn du hast es ja erst durch deinen Bekannten erfahren.....
Thats Life!!
Gruß
Martin
# Martin
Hallo!
Stimmt, im Angebot des Händlers, sowie nachher im Vertrag, war das Winterpaket nicht mit aufgeführt. Bloß, wenn eine VW-Service-Vertragswerkstatt in ihrem Angebot bei autoscout23 einen VW-Golf Tour "Jahreswagen" (Leasing-Rückläufer) mit allen diesem Sondermodell entsprechenden Extras sowie dem genannten ehemaligen Neupreis anbietet, gehe ich eigentlich davon aus, dass ich den Wagen bekomme (komplett), den der Leasing-Kunde beim Kauf vor 5 Monaten bestellt hatte.
Ich bin ja deshalb auch zu einem VW-Vertragshändler gegangen, weil ich dort mehr mehr Seriösität erwarte, als bei einem freien Händler. Ich habe zufällig noch mit einem weiteren Autoverkäufer, der in einem VW-Autohaus arbeitet, Kontakt gehabt, der meinte, solche Praktiken gäbe es bei ihm nicht. Die Winterreifen wären auf jeden Fall dabei gewesen, zumal es ein Jungwagen ist. Bei einem älteren Golf -logischerweise- wären die vielleicht schon abgenutzten W.-reifen uninteressant.
Gut, rein rechtlich magst Du wohl mit Deiner Meinung richtig liegen, und ich werde wahrscheinlich nichts erreichen können. Mal sehen, vielleicht ist der Verkäufer kulant.
Ich werde davon berichten, was dabei ´rausgekommen ist.
Gruss
Jimmi
Wenn das morgige Gespräch nicht befriedigend verläuft, hilft ggf. ein direkter Anruf bei Volkswagen in Wolfsburg (gibt es 0800-Volkswagen noch?). Dann soll VW WOB ein Statement dazu abgeben. Ggf. bekommt der Händler dann was auf'm Deckel oder Du weißt, dass dein nächstes Auto ein Toyota wird...
Gruß
Holger
machts nicht so kompliziert. wie schon hundert mal gesagt, rechtlich ist nichts zu beanstanden, sofern im vertrag nix erwähnt.
ABER: wir leben in einer dienstleistungsgesellschaft wo kulanz im großen stil dazugehört. eine freundliche anmerkung deiner unzufriedenheit bzw. der wunsch mal beim vorgesetzten vorzusprechen wirken oft wunder, denn dein händler, der vw vertritt, kann und will es sich sicher nicht leisten sich mit dir ernsthaft um winterreifen zu streiten.
und wenn er dir auch nichts erstattet, nen nachlass bei der inspektion o.ä. lässt sich der freundliche meist einfallen, als geste sozusagen, denn einen hochgradig verärgerten kunden nach hause zu schicken, den es lohnt sich zu halten zumal er über 15000€ da gelassen hat, kann sich meines erachtens wie gesagt heutzutage kein 🙂 leisten.
anders ist es auch bei mir im bankgeschäft nicht, der kunde ist könig, und wenn etwas im angebot/vertag aus kundensicht nachvollziehbar uneindeutig ist muss ich mir auch was einfallen lassen!
Zitat:
Original geschrieben von Dringi
Wenn das morgige Gespräch nicht befriedigend verläuft, hilft ggf. ein direkter Anruf bei Volkswagen in Wolfsburg (gibt es 0800-Volkswagen noch?). Dann soll VW WOB ein Statement dazu abgeben. Ggf. bekommt der Händler dann was auf'm Deckel oder Du weißt, dass dein nächstes Auto ein Toyota wird...
kann mich kaum noch halten vor lachen 😁
Meinst du wirklich, dass es VW interessiert, zu welchem Preis ein Händler seine Wagen verkauft ? VW ist es relativ egal, ob der Händler über, unter oder zum Listenpreis verkauft. Und wie sich der angegebene "Neupreis" zusammensetzt ist doch noch nicht mal geklärt. Für mich gehören da auch die Überführungskosten (egal ob Abholung in WOB oder beim Händler) dazu. Wenn VW etwas dazu sagen bzw. schreiben sollte, beziehen die sich eh nur auf den Kaufvertrag und da sitzt der 🙂 am längeren Hebel.
Was hat er jetzt davon, wenn der freunliche sagt, ok, bekommst noch einen Satz Winterreifen dazu. Die Winterreifen haben dann nachher aber nur noch 3 mm. Wie will man nachweisen, dass diese WR nicht die richtigen sind ?
Macht euch einfach nicht soviele sinnlose Gedanken.
Ruf dort morgen an, wenns was gibt kannst du froh sein, ansonnsten ist es ok.
@GolfDD
Der TE ist dort kein fester Kunde, da eine Entfernung von 100km zwischen ihm und dem freundlichen liegen, da wird es ihm relativ egal sein, dass der TE denkt, mit einer verbilligten Inspektion würde er ihn wieder ins Boot holen, aber bei 200km wird sich der Weg nicht wirklich lohnen.
Mir kommt es hier so vor als würde man mit "allen" Mitteln dem Maximalprinzip näherkommen wollen und dies wenn nötig mit "Beschwerden" etc....
Was soll denn der Supermegareichehändler dem sospendablenKunden noch kostenlos in den Bodenlosen Rachen werfen 😕
Klar kostet fragen nix aber man sollte es einfach nicht übertreiben und es mal gut sein lassen...