Verkaufter BMW / Nicht zugelassener Eisenmann Auspuff, aber eingetragen / Polizei

BMW 3er E36

Ich habe heute von einem Rechtsanwalt ein Schreiben erhalten, dass ich 690 Euro Schadenersatz zahlen sollte. Diese Summe ist für einen neuen Auspuff + Montage.

Ich hatte 2003 meinen BMW an einen Händler verkauft, der diesen wiederum weiterverkauft hatte. Dieser Käufer hat nun ein Schreiben von der Polizei bekommen, dass es sich um einen Exportauspuff handelt, der in Deutschland nicht zugelassen ist. Er wurde aber damals vom Tüv im KFZ-Schein eingetragen.

Nun fordert mich der Rechtsanwalt auf, dass ich diese 690 Euro für einen neuen Auspuff bezahlen soll. Leider weiss ich nicht mehr genau, wo der Auspuff gekauft worden ist, da dies schon ca. 4 Jahre her ist. Wenn es sich um einen Exportauspuff handelt, der eingetragen ist, ist es dann mein Problem.

Was soll ich nun tun?

51 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Jochen.e30


wieso verwunderlich?
So lassen sich vielleicht Anwaltskosten und Zinsen und Gebühren etc. auch noch draufschlagen.
Gruß Jochen

Aber irgendwann verjährt sowas doch?

Ham' die aktuellen Besitzer überhaupt noch die rechtl. Grundlage wegen sowas zu motzen? (Zwecks Garantie o. Gewährleistung).

Gruß

Simon

Zitat:

Original geschrieben von Simsi1986


Aber irgendwann verjährt sowas doch?
Ham' die aktuellen Besitzer überhaupt noch die rechtl. Grundlage wegen sowas zu motzen? (Zwecks Garantie o. Gewährleistung).

Gruß

Simon

Denke auch,das sowas irgendwann verjährt!

Nur wann?

Selbst wenn du dein Auto wie es so schön lautet: "...unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung... gekauft wie gesehen..." verkauft hast
(Das ist schon mal das Wichtigste)

...→ hat der Käufer nur max 12 Monate Zeit einen evtl. Versteckten Mangel (der von der o.g. Gewähleistungsausschließung nicht betroffen wäre) dem Verkäufer aufzuzeigen, bzw daraus einen Gewährleistungsanspruch zu stellen (Rückgabe, Tausch, Minderung...)

Zitat:

Original geschrieben von Hellus


Selbst wenn du dein Auto wie es so schön lautet: "...unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung... gekauft wie gesehen..." verkauft hast
(Das ist schon mal das Wichtigste)

...→ hat der Käufer nur max 12 Monate Zeit einen evtl. Versteckten Mangel (der von der o.g. Gewähleistungsausschließung nicht betroffen wäre) dem Verkäufer aufzuzeigen, bzw daraus einen Gewährleistungsanspruch zu stellen (Rückgabe, Tausch, Minderung...)

Und von den 12Monaten,ist der Verkäufer auch nur 6Monate in der Beweispflich,danach der Käufer😁

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Allein aus der Rechtslage ist schon ersichtlich, dass es sich nur um reine Abzocke handelt.
Wer da reagiert, ist selbst schuld.
Da kommt garantiert nichts mehr hinterher 😛
Gruß Jochen

Zitat:

Original geschrieben von Jochen.e30


Allein aus der Rechtslage ist schon ersichtlich, dass es sich nur um reine Abzocke handelt.
Wer da reagiert, ist selbst schuld.
Da kommt garantiert nichts mehr hinterher 😛
Gruß Jochen

Selbst wenn halte ich das für sehr herausgelehnt und dreist. Ansprüche kann man hier sowieso nicht stellen da es sich hierbei un keinen Mangel handelt da der ESD eingetragen ist bzw. war.

Bitte aber noch ne Info geben, was bei der Sache rausgekommen is 😉

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln


Von solchen Arschlochadvokaten gibt es genug, tummeln sich gern im Internet wenn es um Serienabmahnungen geht😉

Besonders stark bei ebay unterwegs habe letztens eine Sendung im TV darüber gesehen, da sin dviele solchen ****öchern auf den Leim gegangen. Wurde ebenfalls ein Interview gezeitg mit so einem Advokat, der war kalt wie Eis ist dem Wurst hauptsache Kohle, Reue wasist das 😠

Ziemlich ärgerlich sowas, in unserem schönen Land ist es nichtmal abwegig das man mit sowas durch kommt🙄

Ich würde dir raten erstmal den Anwalt anzurufen und ihm klar machen das mit dem Wagen zum Zeitpunkt des Verkaufs alles in Ordnung war und du keinen Cent rausrückst, wenn er das nicht abkzeptiert geh zum Anwalt und lass dich beraten ---> 25€
Wenn die dich dann weiterhin stressen nimm dir nen Anwalt, das wird dich 200-500€ kosten sofern es nicht zu einer Hauptverhandlung kommt, das wird es aber garantiert nicht😁 Und wenn doch gewinnst du und die Gegenpartei muss alle Kosten übernehmen😉 Wenn du allerdings nen Rechtschutz hast, geh gleich zum Anwalt...

Kannte damals nen Anwalt der sich mit diesen Abmahnungen "nebenbei" nett was dazuverdient hat.

Er war zu faul das Internet selber nach fehlerhaften Seiten zu durchsuchen. Sein Angebot war: Für jede genannte Internetseite deren Betreiber er erfolgreich abmahnte, gibts 50% vom Gewinn.

Gibt ja Leute die den ganzen Tag nix zu tun haben und das Internet nach sowas durchforsten...

Und solche "Anwälte" gibt es heute noch genügend.

Im Brief des Anwalts steht, dass ich wusste, dass es sich um eine unzulässige Exportversion des Auspuffs handelt und dies ist eine arglistige Täuschung gegenüber dem Autohaus, dem ich den BMW verkauft hatte. Das Autohaus hat seie Ansprüche gegenüber dem neuen Käufer abgetreten.

Deswegen sei ich aufgrund der begangenen, unerlaubten Handlung (Verschweigen der nicht zulässigen Auspuffanlage und der nicht mehr vorhandenen Betriebserlaubnis) zum Schadenersatz verpflichtet.

Ist das kein Rufmord? 🙂

Achso ja wustest Du das? Na das sollen die erstmal beweisen...

So fängt es schon mal an. Lass dcih mal von einem Anwalt beraten, falls Du Rechtsschutz hast soll der mal direkt paar nette Zeilen schreiben.

die regelmässige verjährungsfrist bei arglistiger täuschung ist imho 3 jahre, aber da hier niemand arglistig getäuscht hat (denke ich doch mal) ist das nicht relevant. zudem ist sowieso einzig und allein der händler für den zustand des von ihm weiterveräusserten fzges verantwortlich, also selbst wenn du damals einen nicht eingetragenen ESD am auto dran gehabt hättest glaube ich nicht, dass du haftbar gemacht werden könntest. da du ihn aber eingetragen hattest bist du 3x unschuldig und brauchst dir echt keine sorgen zu machen

wenn du zeit und lust hast geh zu nem anwalt und lass den n kurzen brief aufsetzen damit die sache aus der welt ist.. oder schreib den brief selber.. ein paar blicke in die entsprechenden paragraphen des BGB sollten weiterhelfen

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi


die regelmässige verjährungsfrist bei arglistiger täuschung ist imho 3 jahre, aber da hier niemand arglistig getäuscht hat (denke ich doch mal) ist das nicht relevant. zudem ist sowieso einzig und allein der händler für den zustand des von ihm weiterveräusserten fzges verantwortlich, also selbst wenn du damals einen nicht eingetragenen ESD am auto dran gehabt hättest glaube ich nicht, dass du haftbar gemacht werden könntest. da du ihn aber eingetragen hattest bist du 3x unschuldig und brauchst dir echt keine sorgen zu machen

wenn du zeit und lust hast geh zu nem anwalt und lass den n kurzen brief aufsetzen damit die sache aus der welt ist.. oder schreib den brief selber.. ein paar blicke in die entsprechenden paragraphen des BGB sollten weiterhelfen

Man könnte ja nur an Ihn rann,wenn er nen Unfallschaden verschwiegen hätt.

Re: Verkaufter BMW / Nicht zugelassener Eisenmann Auspuff, aber eingetragen / Polizei

Zitat:

Original geschrieben von A.Kordis


. Dieser Käufer hat nun ein Schreiben von der Polizei bekommen, dass es sich um einen Exportauspuff handelt, der in Deutschland nicht zugelassen ist. Er wurde aber damals vom Tüv im KFZ-Schein eingetragen.

kam das schreiben aufgrund einer verkehrskontrolle oder weshalb?

mfg

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