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US-Rücklicht erlaubt?

Themenstarteram 14. November 2005 um 8:00

Wollte mal nachfragen, wie das in D eigentlich rechtlich aussieht.

Wenn ich ein rechts US-Rücklicht, mit rotem Glas für Rückfahrscheinwerfer, anbauen möchte, ist das in D überhaupt zulässig?

Oder baut man das einfach auf gut Glück an?

Sieht halt schon besser aus, als mit dem Original, alles in Rot.

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57 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Lox-TT

Wenn du das wirklich glaubst ist es ja ok wenn du dann trotzdem mit Teilen in der Gegend rumfährst, die nicht zulässig sind im Straßenverkehr der BRD. Ist ja dein Geld was du da zu den Bußgeldstellen schicken musst. Aber erzähl bitte nicht öffentlich so eine shice. Andere lesen auch mit und glauben dann hinterher den Müll noch den du schreibst!

ich glaube meinen eintragungen und den aussagen von einen ordentlichem tüv (rw-tüv) mehr, als den aussagen eines spießigem ..., der sich im forum wichtig machen will, weil er ein... ist! davon habe ich in meiner gegend genug, und selbst die waren gegen meine engl. rückleuchte machtlos und mußten kleine beigeben!!!

muß ich jetzt zb meine scheinwerferbirnen, die ein zb E-13 prüfzeichen haben, gegen welche mit E-1 (brd) prüfzeichen wechseln?!?! bullshit!!!

mfg aemkei

Hallo...

Bitte sachlich bleiben...

Back to topic bitte!

Danke

Gruß

Totti-Amun

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Hallo...

Bitte sachlich bleiben...

Back to topic bitte!

Danke

Gruß

Totti-Amun

Ja sorry, hast recht.

Nur eines noch an andere MT-Leser: Nicht immer alles glauben was so geschrieben wird. Wenn man sich darauf verlässt ist man hinterher der Dumme. Nur weil einige glauben, eh nicht erwischt zu werden... Also lieber mal suchen und Kommentare zu den Gesetzen lesen. Da wird man dann wirklich schlauer...

Der Spruch -No risk, no fun- kann hinterher ganz schön ins Geld gehen!!

Gruß, Lox

@ lox

muß ich jetzt zb meine scheinwerferbirnen, die ein zb E-13 prüfzeichen haben, gegen welche mit E-1 (brd) prüfzeichen wechseln?!?!

mfg aemkei

Nein, ePrüfzeichen ist ePrüfzeichen.

Die Zahl stellt nicht das Land dar, wo die z.B. Birnen betrieben werden dürfen, sondern das Land wo das ePrüfzeichen erteilt wurde.

Grüße

Th.

genau, das war ja mein reden! deshalb können die rückleuchten aus england ruhig ein anderes prüfzeichen haben und ich darf die teile auch in brd montieren! ich brauche nur einen zusatzrückfahrscheinwerfer! punkt!

@ lox

hast du vielleicht ein problem damit, das ich legalerweise ne englische rückleuchte fahren darf (mit tüv)?

mfg aemkei

Zitat:

Original geschrieben von aemkei78

genau, das war ja mein reden! deshalb können die rückleuchten aus england ruhig ein anderes prüfzeichen haben und ich darf die teile auch in brd montieren! ich brauche nur einen zusatzrückfahrscheinwerfer! punkt!

@ lox

hast du vielleicht ein problem damit, das ich legalerweise ne englische rückleuchte fahren darf (mit tüv)?

mfg aemkei

Jein...

Das heißt nicht unbedingt was. Es gibt da schon noch gewisse andere Richtlinien. Gerade bei SW ist das der Fall...

Gab es nicht gerade bei Volvo so einen Hammer, daß man mit dem Wagen gar nicht nach UK darf? Ich meine, die Xenon-SW lassen sich nicht umstellen auf Linksbetrieb. Habe sowas schwach in Erinnerung, bitte nicht festnageln deswegen...

oh mann nicht legal fertig aus. diese kinderkacke hier. ich kann dir vom tüv auch rundum schwarze scheiben eintragen lassen. ist ttrotzdem net legal, auch wenn er es in schein schreibt. mann mann mann. die erläuterung des kenners von seite 1 stimmt voll und ganz. und obs jem. je merkt oder nicht steht nicht zu debatte. fahre ja selbst mit us leuchten rum, sprich roten blinkern und breitem bremslicht und weißem nsl punkt. bin mir aber im klaren das es nicht legal ist so. aber zu schreiben es wäre ist doch unsinn.

Zitat:

Original geschrieben von aemkei78

@ lox

hast du vielleicht ein problem damit, das ich legalerweise ne englische rückleuchte fahren darf (mit tüv)?

mfg aemkei

Mich interessiert nicht im geringsten was du an deinem Auto montiert hast. Du hast scheinbar kein Ahnung von dem Thema und damit erübrigt sich doch auch jede weitere Disskusion!

Wenn du Rückleuchten mit einer e-Nummer hast spielt es eine Rolle, wo sie geprüft wurden. Denn die englischen Rückleuchten sind in der BRD nicht zulässig. Sonst müsste man ja nicht gesondert einen Rückfahrscheinwerfer installieren! Die geprüfte Nummer ist zwar EU-weit zugelassen, aber darf dennoch nicht in allen Gebieten betrieben werden. Es wird nämlich nicht nur geprüft, ob sie alle erforderlichen Leuchten für GB enthält, sondern auch wie das Splitterverhalten, Hitzebeständigkeit etc. ist.

Noch ein anderes Beispiel:

In Frankreich wurden Glühlampen (Abblendlicht) geprüft. Sie haben dort ein E-Prüfzeichen erhalten. Dennoch darfst du es hier nicht betreiben, da es sich um GELBES LICHT handelt!!!!!!!

Ausschlaggebend ist die StVZO, egal was dein Tüv, dein Kumpel oder dein Milchmann sagt. Wenn der Tüv es gewissenhaft prüft und zu einem richtigen Ergebnis kommt, ist es ja ok. Das kann bei deinen Rückleuchten ohne weiteres aber nicht der Fall sein, denn nicht allen Abkommen über EU-Richtllinien ist die BRD beigetreten. Versteh es doch endlich!

Zitat:

Original geschrieben von Fabian666

fahre ja selbst mit us leuchten rum, sprich roten blinkern und breitem bremslicht und weißem nsl punkt. bin mir aber im klaren das es nicht legal ist so.

Blöd nur:

Allgemeine BE des Fahrzeugs erloschen, damit auch der Versicherungsschutz. Heißt: u.U keinen Cent von der Versicherung. Auch nicht, wenn Du nicht schuld bist.

Wenn Dir nun hinten Jemand reinfährt und sagt aus (oder der Gutachter merkt es), er wäre geblendet gewesen, bleibst Du auch auf Deinem Schaden liegen... ;)

Auch blöd, wenn die "Rennleitung" Dir den Wagen mal eben so in einer normalen Kontrolle stilllegt. Denn das kann sie jederzeit und an Ort und Stelle...

am 16. November 2005 um 8:55

Rote Blinker sind übrigens keinesfalls legal. Die darf man in Deutschland nur bei einem aus den USA reimportierten Fahrzeug, also einem echten US-Modell, in Deutschland fahren. Dafür muß auch eine Eintragung her.

Dummerweise fallen rote Blinkern auch den Herren von der Rennleitung mit einiger Wahrscheinlicheit auf. :D

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von aemkei78

moin,

wenn das rücklicht ein e-prüfzeichen hat und du einen zusätzlichen rückfahrscheinwerfer montierst, ist es erlaubt!

mfg aemkei

Und wer das macht kann sie nicht mehr alle haben weils total beschissen aussieht.

LOL

also am polo hat man das rückfahrglas gar nicht bemerkt, hab aber leider keine pics davon. am tt müßte man mal überlegen, wie man das am besten lösen kann. es kommt ja auch immer auf die fzg farbe an, ob man das arg bemerkt!

aber genau du hast hier noch gefehlt:D

Zitat:

Original geschrieben von aemkei78

also am polo hat man das rückfahrglas gar nicht bemerkt, hab aber leider keine pics davon. am tt müßte man mal überlegen, wie man das am besten lösen kann. es kommt ja auch immer auf die fzg farbe an, ob man das arg bemerkt!

Ich hoffe wenigstens, dass du merkst das weder dir jemand was böses noch ich mich hier aufspielen will.

An den Posts erkennt man doch deutlich, dass alles GEGEN legal spricht, oder? ;)

Also lassen wir es hiermit gut sein und kommen zu dem Fazit, dass es auf das Teil ankommt, welches angebaut werden soll. Entspricht es auch den Vorschriften der StVZO, ist es egal welche E-Nummer (denn E-Nummer ist E-Nummer). Entspricht es denen nicht, wie die UK-Leuchte, fällt min. eine Sonderabnahme an (sofern kein Gutachten dabei).

Gruß, Lox

moin,

mein letzter post zu diesem thema:

es ging hier darum, ob man die englische rückleuchte legal fahren darf in deutschland! ob ich jetzt ne zusatzrückleuchte montieren muß, oder eine eintragung vornehmen lasen muß oder nicht, spielt gar keine rolle! unter gewisssen vorraussetzungen darf ich legal die rückleuchte fahren, sogar ohne eintragung!!! habe mich heute nochmal beim tüv (rw und küs) (keine verwandten oder bekannten etc) erkundigt und man teilte mir mit, das ich es darf und man es mir sogar einträgt!!! keiner (amt polizei etc) kann mir die eintragung streitig machen oder mir die plakete abreißen bußgeld etc weil es gesetzlich keinen grund dafür gibt. ich verstoße gegen keine stvzo ordnung/gesetz!!! ach so, beim rückwärtsfahren darf natürlich nicht mehr die lampe in der rückleuchte angehen, da es sonst rot leuchten würde! es darf nur die zusatzleuchte in weiß angehen!

PUNKT!!!

mfg aemkei

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