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US-Rücklicht erlaubt?

Themenstarteram 14. November 2005 um 8:00

Wollte mal nachfragen, wie das in D eigentlich rechtlich aussieht.

Wenn ich ein rechts US-Rücklicht, mit rotem Glas für Rückfahrscheinwerfer, anbauen möchte, ist das in D überhaupt zulässig?

Oder baut man das einfach auf gut Glück an?

Sieht halt schon besser aus, als mit dem Original, alles in Rot.

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57 Antworten

ja totti ich weiß das und bin mir des risikos bewußt. genauso mit meinen damaligen schwarz lasierten rl beim tigra. selbes problem. aber gehe das risiko ein. wobei die sw rl wohl eher dummheit waren, denn da sieht man kaum noch was. was bei den jetzigen ja nicht der fall ist. da sieht man es eher zu gut. aber das man vom rl geblendet wird lööööl. das ne witzige vorstellung. (so mal bildlich vorgestellt) das mit den roten blinkern...habe schon grüne birnen gekauft. aber finde es so gut wie es grade ist. da bei uns eh 30% ami fzg. fahren da wir in gießen einen ami stützpunkt haben fällt das auch nicht groß auf.

Zitat:

Original geschrieben von aemkei78

habe mich heute nochmal beim tüv (rw und küs) (keine verwandten oder bekannten etc) erkundigt und man teilte mir mit, das ich es darf und man es mir sogar einträgt!!!

Versteh ich nicht. Wieso dann eintragen, wenn die doch ein (möglicherweise legales) ePrüfzeichen haben? Klär mich mal auf...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Fabian666

da sieht man es eher zu gut. aber das man vom rl geblendet wird lööööl. das ne witzige vorstellung. (so mal bildlich vorgestellt) das mit den roten blinkern...

Schon mal darüber nachgedacht, daß ich als der Unfallverursacher (mit Kenntnis über die Rechtslage) der Dir hinten reingefahren ist einfach behaupten könnte, die hätten mich geblendet? Und schon habe ich nicht die 100% Schuld am Unfall sondern DU. ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Fabian666

da bei uns eh 30% ami fzg. fahren da wir in gießen einen ami stützpunkt haben fällt das auch nicht groß auf.

Mag sein. Wenn mich nicht alles täuscht dürfen die ja auch so rumfahren, Du aber trotzdem nicht... Wir reden hier immer von dem Fall, daß es auffällt...

@totti

Vergessen wir es. Es gibt Leute (ohne das böse zu meinen), die immer überall unbelehrbar sind. So wie die Rückleuchten mit E-Prüfzeichen, die eingetragen werden müssen... ;)

Lassen wir es doch einfach. Hauptsache, Nachahmer wissen, dass sie sich auf bereits gebrochenes Eis begeben!

 

Gruß, Lox

@tottiamun+LoxTT

mal ne andere frage:

wenn ich nem auto hinten rein donnere das am heck ne beleuchtungsorgie abbrennt-mich also blendet...-wie erklär ich dem geneigten Polizisten dann, dass ich dem anderen, obwohl ein überdeutliches signal gegeben, wurde dennoch hinten rein gefahren bin..?! das erschliesst sich mir nicht ganz.

Sie haben also gesehen, dass er bremst ??

..und dennoch volle möhre aufgefahren?...

wie?..geblendet?? also bitte..

die Argumentation ist nicht ganz schlüssig.

Und LoxTT wir sind uns wohl einig, dass ein polizist ein auto wegen allem und jedem stillegen kann-auch wenn alles eingetragen und im ersten moment stimmig erscheint.

Zitat:

Original geschrieben von patrick202

@tottiamun+LoxTT

mal ne andere frage:

wenn ich nem auto hinten rein donnere das am heck ne beleuchtungsorgie abbrennt-mich also blendet...-wie erklär ich dem geneigten Polizisten dann, dass ich dem anderen, obwohl ein überdeutliches signal gegeben, wurde dennoch hinten rein gefahren bin..?! das erschliesst sich mir nicht ganz.

Sie haben also gesehen, dass er bremst ??

..und dennoch volle möhre aufgefahren?...

wie?..geblendet?? also bitte..

die Argumentation ist nicht ganz schlüssig.

Und LoxTT wir sind uns wohl einig, dass ein polizist ein auto wegen allem und jedem stillegen kann-auch wenn alles eingetragen und im ersten moment stimmig erscheint.

Also ich kann jetzt gerade schlecht deuten, ob du dich aufregts, aber ich habe nie etwas von so einem Unfall geschrieben, geschweige denn, wer dort Verursacher des Unfalls ist...

Wie dem auch sei: Der auffahrende ist natürlich Verursacher, gleichwohl dem aufgefahrenen eine Teilschuld seitens der Versicherung eingeräumt werden muss!

Also wir sind uns ja mal gar nicht einig darüber, dass die Polizei wegen allem und jeden still legen können. Du musst schon ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vorliegen haben. Und da suchst du besser mal in anderen Threads, habe dort schon sehr ausführlich erklärt, dass es kein leichtes ist ein Erlöschen zu begründen. Die Gerichte haben mit ihren Lulli-Urteilen die Gesetzeslage deutlich verschärft. Daher haben wir es, zumindest in NRW, sehr schwer.

Zitat:

Original geschrieben von patrick202

die Argumentation ist nicht ganz schlüssig.

Doch, die Argumentation ist in soweit schlüssig, als daß der vordere Wagen keine BE hat für die Beleuchtung, bzw. daß die BE des Fahrzeugs erloschen ist.

Meine Behauptung, ich wurde geblendet reicht in diesem Fall vor jedem Gericht in Deutschland aus. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Lox-TT

@totti

Vergessen wir es. Es gibt Leute (ohne das böse zu meinen), die immer überall unbelehrbar sind. So wie die Rückleuchten mit E-Prüfzeichen, die eingetragen werden müssen... ;)

Lassen wir es doch einfach. Hauptsache, Nachahmer wissen, dass sie sich auf bereits gebrochenes Eis begeben!

 

Gruß, Lox

@ totti

ich meine irgendwo geschrieben zu haben, das eine eintragung nicht nötig gewesen wäre, ich sie aber aus einem bestimmten grund habe machen lassen(, da ich ohnehin noch felgen, fwk und spiegel habe eintragen lassen)!

mfg aemkei

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Doch, die Argumentation ist in soweit schlüssig, als daß der vordere Wagen keine BE hat für die Beleuchtung, bzw. daß die BE des Fahrzeugs erloschen ist.

Meine Behauptung, ich wurde geblendet reicht in diesem Fall vor jedem Gericht in Deutschland aus. ;)

aber mit dem blenden ist schwachsinn. denn es sind ja keine eigenbau leuchten. sonst könnte ich alle ami tts hier verklagen oder wie? denn dann würden die ja alle blenden!!!! überleg mal. kann nicht sein! also dieser grund. das es trotz dessen nicht legal ist und ich mir dessen bewußt bin habe ich ja mehrfach geschrieben. darum geht es ja nicht. aber es ist auch fakt das hier in d alle ami tt`s niemanden blenden. blendende tts würde audi gar nicht erst bauen! denn wenn die blenden würde würden ja ständig us - deutsch unfälle hier an der stundenordnung sein. oder bist du mal von nem ami auto geblendet worden?

@tottiamun..

ist nicht schlüssig aber egal.. wenn du durch ein verstärktes haltesignal nicht zum anhalten sondern zum auffahren animiert wirst halte ich das für merkwürdig. und jeder polizist bestimmt auch.. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Fabian666

aber mit dem blenden ist schwachsinn. denn es sind ja keine eigenbau leuchten. sonst könnte ich alle ami tts hier verklagen oder wie? denn dann würden die ja alle blenden!!!! überleg mal. kann nicht sein! also dieser grund. das es trotz dessen nicht legal ist und ich mir dessen bewußt bin habe ich ja mehrfach geschrieben. darum geht es ja nicht. aber es ist auch fakt das hier in d alle ami tt`s niemanden blenden. blendende tts würde audi gar nicht erst bauen! denn wenn die blenden würde würden ja ständig us - deutsch unfälle hier an der stundenordnung sein. oder bist du mal von nem ami auto geblendet worden?

Hallo Fabian,

das ist ja die Krux...

Obs unterm Strich geblendet hat oder nicht ist völlig wurscht, denn die Amis dürfen hier so fahren. Aber Du nicht mit den Amileuchten an Deinem Auto...

Wir reden ja nicht von den Amileuchten am Ami-Auto, sondern von den Ami Leuchten an Deinem Auto... Und das ist ein Unterschied... ;)

Obs blendet oder nicht, man darf es trotzdem nicht... So isses mit dem deutschen (europäischen) Recht. Ob wir es einsehen wollen oder für unsinnig befinden...

@ Patrick: Wieso? Das hat mich so geblendet und erschreckt, daß ich völlig apathisch war. Und vor Schreck das Lenkrad verrissen habe...

Fakt ist, daß die BE des Fahrzeugs erloschen ist in dem Fall. Also ein gefundenes Fressen für die gegnerische Versicherung mit deren Gutachter.

Grüße

Th.

Wow 14 Jahre her das Thema, aber für mich brandaktuell!;)

Habe mir auch eine UK Heckleuchte besorgt und würde nun die beiden Rückfahrscheinwerfer mittels Kabel verbinden (oder so^^).

Das dürfte kein Problem sein denke ich?

Meine Frage ist aber eine Andere:

Die Nebelschlussleuchte fällt ja durch die linke UK Leuchte weg!

Die ist aber in unseren Breiten Vorschrift und ohne die bekomme ich kein Pickerl laut Werkstatt…

Was tun? Wie habt ihr dieses Problem damals gelöst? Ich kann ja nicht ohne Nebelschlussleuchte rumfahren.

Freue mich auf eure Antworten!

LG

Die gleiche Frage hast du auch im 8N Forum gestellt.

Aber nun zum eigentlichen Thema. Es hat hier im Forum vor 7 Jahren bezüglich Rückleuchten schon eine ähnliche Diskussion gegeben und jemand hatte eine Lösung, die m.E. nicht schlecht aussieht

 

https://www.motor-talk.de/.../uk-rl-mit-8j-nsl-i204395445.html

Danke dir für die Idee mit der Nebelschlussleuchte in der Diffusorblende. Musste wirklich genau hinsehen um zu erkennen wo sie sich befindet!

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