UNGLAUBLICH! Audi Gebrauchtwagenkauf.....:-(
Hallo User,
wollte einfach nur mal Eure werte Meinung hören:
Ich habe momentan einen sowas von dicken Hals das geht gar ne, sicher es gibt schlimmeres, aber lest selbst:
Vor nicht ganz 4 Wochen habe ich mir einen gebrauchten A6 2,5TDI (AFB) bei einem Audihändler in X gekauft. 120tkm auf der Uhr, bei 40tkm wurde der Motor getauscht.
Ich habe extra nach dem Zahnriemen(ZR) nachgefragt, es wurde versichert das dieser auf Grund des Motortauschs nur 80tkm runter hat und es wurde eine neue Inspektion gemacht. Soweit so gut, Tüv neu, DekraSiegel pipapo.
Kurz nach dem Kauf traten die ersten Probleme auf, Batterie im Arsch, ZV-Komfortmodul spinnt, Motor ruckelt, Poltergeräusche......Die Poltergeräusche wurden durch den Tausch des Radsatzes gelöst. Auf die Rückzahlung für die neue Batterie warte ich heute noch. Die Elektronikprobleme, wurde mir versichert, könnte ich auch bei mir zu Hause in einer anderen Audi-Werkstatt in Y (ca. 250km von X entfernt) lösen.Dort habe ich gestern den Wagen hingebracht und bei dem Anruf des ServiceMeisters hatts mich erstmal hingesetzt:
-Steuergerätetausch für ZV (ok, war klar)
-Temp.geber Kühlmittel (ok, war auch klar)
aber jetzt kommts:
- der Zahnriemen besteht nur noch aus Einzelteilen
- beide Motorlager im Arsch
- Motor total verölt, der erzählte was von VDT oder VDD muss gewechselt werden und Einspritzdüsendichtungen kaputt
- ruckeln kommt wahrscheinlich von den Nockenwellen-evtl. Tausch
Sein Tipp, er würde das Auto so nicht weiterbewegen, auch auf Grund des ZR, der total im Eimer ist.
Garantie würde angeblich nur das Steuergerät tragen.
SOOOOOOOOO, morgen bekomme ich nun eine Stellungnahme von Audi in X. Ich habe das Auto keinen Monat bin ca.2000km gefahren, eigentlich hab ich keine Lust und Nerven für viele 1000 Euro hier Reparaturen nach so kurzer Zeit durchführen zu lassen. Kann ich den Händler wegen grober Mängel auf seiner Gewährleistungspflicht berufen? Ich möchte dadurch am bestern vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurück oder aber es wird ALLES repariert ohne weitere Kosten für mich. Ich hab sowas von die Schnauze voll, das gibts gar nicht.............
Brauch ich da nen Anwalt ? oder geht das auch so ?
(Rechtsschutz hab ich zum Glück)
Danke
30 Antworten
danke für die zahlreichen Beiträge. Heute habe ich!(da sich X ja nicht von selbst meldet, unerhört!) im Audiautohaus X angerufen. Ich glaube der Verkäufer hat es noch nicht kapiert. Er will sich mit dem Werkstattmeister zusammensetzen und gibt mir heute nachmittag Bescheid.
Eigentlich war das doch die Antwort die ich wollte oder? jetzt such ich schon mal nen gescheiten Anwalt. Am ende verarschen die mich wieder.
Den Km-stand zu prüfen ist schwierig, ich erreiche die Vorbesitzer nicht, in der Audiwerkstatt Y werde ich heute mal nachfragen, was die in Ihrem Computer haben.
Gruß
Ja, mach alles über den Anwalt. Nicht daß die Herrschaften noch auf die Idee kommen dir die Schuld zu geben.
Du wirst mit diesem Auto nie glücklich werden! Auch wenn sie dir alles reparieren wollen. Vergiss es!
Alles rückabwickeln und ein anderes, "unbelastetes" Auto kaufen. Auf keinem Fall bei diesem Händler!
das geht so aber nicht!
Dem VK muss die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Aus den derzeitigen Problemen wird sich kein Rechtsanspruch hinsichtlich einer Rückgabe ableiten können.
vg
Dumme Sache !
Such Dir einen Verkehrsanwalt in Deiner Nähe. (www.verkehrsanwälte.de)
Lass dich beraten und den Fall für Dich lösen.
Wozu gibts denn die Damen und Herren sonst.
Viel Erfolg,
Löwe
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Zitat:
Original geschrieben von Skydizer
das geht so aber nicht!
Dem VK muss die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Aus den derzeitigen Problemen wird sich kein Rechtsanspruch hinsichtlich einer Rückgabe ableiten können.vg
Trotzdem sollte er sofort klar machen daß er den Wagen zurückgeben möchte und sein Geld wiederhaben möchte. War bei mir auch so. Ich hab da nix nachbessern lassen. Mein Anwalt hat ihm jedoch alle nachweisen müssen, vom Händler aus kam keine Einsicht. Eine kleine Beule kann man ausbessern lassen, einen großen Motorschaden und schrottreife Elekronik jedoch nicht!
Wenn sich RockyFWL gleich auf Nachbesserungen einläßt, hat er schon verloren. Der Händler wird den Schaden widerwillig beseitigen. Dann hat er aber immer noch ein Auto mit zahlreichen Mängel, die er eingangs bereits erwähnt hat. Irgendwann blockt der Händler ab und verweigert jede weitere Reparatur, auch wenn RockyFWL nur sein gutes Recht einfordert.
Glaub ja nicht daß der Händler bereit ist tausende von Euro zu "investieren" damit der Kunde zufrieden ist. Er wird nur das tun wonach er verpflichtet werden kann. Sonst nix! Deshalb: Rückabwicklung und einen anderen Händler aufsuchen.
@consignatia: sorry, Laienmeinung.
Der Händler hat das Recht, das Auto nachzubessern. Der Kunde hat kein Recht, es zurückzugeben. Es sei denn, mehrere Nachbesserungsversuche schlagen fehl.
Ausnahmen wären hier Täuschung oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
In dem Moment, wo man offensiv auf Rückgabe drängt, wird der Händler kein Interesse an irgendeiner Kooperation mehr haben.
Deshalb: Anwalt ist klar. Parallel schauen, ob man etwas zum Tachostand rausbekommt oder ob der Verkäufer Mängel beweisbar arglistig verschwiegen hat.
Wenn die Recherche nichts bringt: Auto in der eigenen Werkstatt checken lassen, dann mit Liste der Mängel zum verkaufenden Händler und nachbessern lassen. Danach wieder überprüfen lassen.
Nur so wird das etwas.
Grüße
Kai
Soeben Anruf von X:
Superscheißfreundlich, musste mein Telefon entschleimen danach:
Sie holen das Auto von Y ab und geben mir für die Zeit der Reparatur kostenlos einen Leihwagen und wollen alles reparieren.
Ich ruf heute abend nochmal den Anwalt an ob das so ok ist.
Hallo,
da tun sie schon mehr, als sie müssen. Ist erstmal in Ordnung so. Rechte verlieren tust Du dadurch nicht.
Rückgabe wirst Du wie geschrieben nur über ein Fehlschlagen der Nachbesserung oder über nachweislich falschen KM-Stand oder so erreichen können.
Aber wenn danach alles iO. ist (ist ja schliesslich ein Audihändler). sollte die Sache ja gut ausgegangen sein.
Grüße
Kai
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
@consignatia: sorry, Laienmeinung.[/B
Stimmt, habe nur als Kunde aus meiner (schlechten) Erfahrung berichtet. Rechtsberatung gibt es beim Anwalt. 😁
@RockyFWL
Du informierst uns hoffentlich wenn alle Mängel beseitigt wurden...
Ich verstehe das alles nicht so ganz!
Natürlich hat der Händler ein Nachbesserungsrecht, das nimmt er ja offenbar wahr.
Im allgemeinen hat man doch zum Kauf bei Audi eine GW-Garantie - das Dekra-Siegel suggeriert hierfür entsprechende Sicherheit.
Die übernimmt das doch alles, da bleibt doch nicht so viel beim Händler hängen - als das der sich so ahnungslos stellen muss. War zumindest bei mir so.
Habe meinen bei Audi in ERH geholt, einen Monat später war ich bei Audi in DD wegen Getriebeproblemen. Kurze Rücksprache mit Audi in ERH und Audi DD hat das Getriebe gewechselt. Für mich 50 Euro Selbstbehalt und alle waren glücklich.
Deßhalb nehme ich auch den Aufpreis von Audi -Angeboten gegenüber Autokäufen von Privat gern in Kauf .
So sollte es doch in vorliegendem Falle auch möglich sein.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
@consignatia: sorry, Laienmeinung.
Der Händler hat das Recht, das Auto nachzubessern. Der Kunde hat kein Recht, es zurückzugeben. Es sei denn, mehrere Nachbesserungsversuche schlagen fehl.
Ausnahmen wären hier Täuschung oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
Nur so wird das etwas.
Grüße
Kai
Hallo Kai!
Genau meine Meinung. Auch wenn das von mir in meinem ersten Beitrag (sorry, das ich mich erst jetzt wieder dazu melde) nicht so deutlich wurde.
Wenn er die Manipulation des Tachostandes nachweisen kann, bzw. der Vorbesitzer dieses bestätigen kann (manchmal reicht schon der Hinweis darauf, da der Händler in aller Regel es allein aus seinen Unterlagen ersehen kann, daß er selbst die Manipulation begangen hat) brauchts evtl. keinen Anwalt mehr, die Sache in beiderseitigem Einvernehmen durch Rückabwicklung zu lösen (stellen einer Anzeige wegen Betrugs andeuten).
Wenn sich die Manipulation nicht nachweisen lässt, muß wohl die Nachbesserung in Kauf genommen werden.
Weiterhin viel Glück wünscht - Dirk.
Ich konnte aus dem Computer von Händler Y nur die Inspektionen bis 2004 zurückverfolgen. Der Kilometerstand war schlüßig. Aber ich kann damit nicht beweisen das vor 2004 nicht dran rumgedreht wurde, zumal der wagen von 04-05 nicht viel gefahren wurde und seit august 05 bei dem händler auf der Wiese stand.
und der letzte besitzer im eintrag wird mir wohl kaum sagen das er mehr runter hatte sonst ist nämlich er dran. also schlechte karten.......
Versteh ich jetzt nicht so ganz!
Und wenn der "Händler" dran schraubte? Ist ja auch nicht unmöglich...
Dann wird Dir der Vorbesitzer ggf. einen höheren Stand nennen als beim Kauf auf der Uhr war.
Dann hättest Du doch was in der Hand.
Wenn der Vorbesitzer dran geschraubt hat, dann ist der Anruf allerdings wirklich sinnlos...
50-50 Chance
Auf jeden Fall einen Beleg mit den Reparaturen geben lassen, damit die Nachbesserungen beweisbar sind.
gruß
maku
möchte mich hierzu nochmal äußern, da es evtl. doch eine Neverending-Story wird.Also nochmal ein Abriß in der Geschichte. Die Androhung "Anwalt" hatte ja schon einiges bewirkt.
Ergebnis war das das Autohaus X die Ergebnisse von Y anzweifelte, unglaublich zwei Audi-AH machen sich gegenseitig schlecht. Getauscht wurde nur der zahnriemen, dafür habe ich einen Beleg. Das ZV-Steuergerät konnte repariert werden, Kabelbruch.
Ventildeckeldichtungen wurden nicht getauscht, angeblich ok.
Ein Blick unter das Auto heute zeigte, motor von unten ölig.
Die Nockenwellen seien angeblich ok! Und die Motorlager auch, auf meine Frage daraufhin ob wirklich: "Sie können doch zur Dekra gehen" Mh ? was will ich bei der Dekra ? Hab den Wagen bei Audi gekauft.
Auf die Zurückerstattung der Batteriekosten (war am 1.Tag defekt) warte ich heute noch, ich werde wohl den Geschäftsführer nochmal anrufen, so ein schweineladen!
- habe das auto jetzt 2,5 monate, bin sonst eigentlich "zufrieden", optik&haptik ist schon geil! aber die technik.......????!!!!!!!!!
Mein Motor rasselt jetzt zunehmend und klackert im kalten Zustand, auch das Turbopfeifen und scharren habe ich.
Was nun ? Auf alle Fälle muss ich dem Händler da in der Gewährleistung auf die Ketten gehen. Bloß was machen? Man stellt das auto hin, sagt am Motor stimmt was nicht und der blinde&taube Meister findet nix.........
SERVICEWÜSTE DEUTSCHLAND sag ich da nur!
mein Fazit: entweder NEU beim Händler oder gebraucht günstig privat. aber nie mehr gebraucht beim händler