UNGLAUBLICH! Audi Gebrauchtwagenkauf.....:-(

Audi A6 C5/4B

Hallo User,
wollte einfach nur mal Eure werte Meinung hören:
Ich habe momentan einen sowas von dicken Hals das geht gar ne, sicher es gibt schlimmeres, aber lest selbst:

Vor nicht ganz 4 Wochen habe ich mir einen gebrauchten A6 2,5TDI (AFB) bei einem Audihändler in X gekauft. 120tkm auf der Uhr, bei 40tkm wurde der Motor getauscht.
Ich habe extra nach dem Zahnriemen(ZR) nachgefragt, es wurde versichert das dieser auf Grund des Motortauschs nur 80tkm runter hat und es wurde eine neue Inspektion gemacht. Soweit so gut, Tüv neu, DekraSiegel pipapo.
Kurz nach dem Kauf traten die ersten Probleme auf, Batterie im Arsch, ZV-Komfortmodul spinnt, Motor ruckelt, Poltergeräusche......Die Poltergeräusche wurden durch den Tausch des Radsatzes gelöst. Auf die Rückzahlung für die neue Batterie warte ich heute noch. Die Elektronikprobleme, wurde mir versichert, könnte ich auch bei mir zu Hause in einer anderen Audi-Werkstatt in Y (ca. 250km von X entfernt) lösen.Dort habe ich gestern den Wagen hingebracht und bei dem Anruf des ServiceMeisters hatts mich erstmal hingesetzt:
-Steuergerätetausch für ZV (ok, war klar)
-Temp.geber Kühlmittel (ok, war auch klar)
aber jetzt kommts:
- der Zahnriemen besteht nur noch aus Einzelteilen
- beide Motorlager im Arsch
- Motor total verölt, der erzählte was von VDT oder VDD muss gewechselt werden und Einspritzdüsendichtungen kaputt
- ruckeln kommt wahrscheinlich von den Nockenwellen-evtl. Tausch
Sein Tipp, er würde das Auto so nicht weiterbewegen, auch auf Grund des ZR, der total im Eimer ist.
Garantie würde angeblich nur das Steuergerät tragen.

SOOOOOOOOO, morgen bekomme ich nun eine Stellungnahme von Audi in X. Ich habe das Auto keinen Monat bin ca.2000km gefahren, eigentlich hab ich keine Lust und Nerven für viele 1000 Euro hier Reparaturen nach so kurzer Zeit durchführen zu lassen. Kann ich den Händler wegen grober Mängel auf seiner Gewährleistungspflicht berufen? Ich möchte dadurch am bestern vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurück oder aber es wird ALLES repariert ohne weitere Kosten für mich. Ich hab sowas von die Schnauze voll, das gibts gar nicht.............

Brauch ich da nen Anwalt ? oder geht das auch so ?
(Rechtsschutz hab ich zum Glück)

Danke

30 Antworten

Das hört sich danach an, als sei am Tachostand manipuliert worden.

Daher würde ich an Deiner Stelle zunächst einmal den letzten vor Dir eingétragenen Halter ausfindig machen, und mich bei ihm nach dem Tachostand des Verkaufs erkundigen.
Sollte er den Tachostand bestätigen, kann das aber auch heißen, daß er der Übeltäter ist.
Vielleicht kannst Du Dich dann an Deinen jetzigen AUDI-Partner wenden und die komplette Reparautr-Historie einmal anfordern um möglicherweise den Tachoschmu herauszubekommen.

Solttest Du für eine Tachomanipulation genügend Anhaltspunkte haben, kontaktiere Deinen Verkäufer und bitte ihn den Kauf rückgängig zu machen. Sage, daß Du nötigenfalls Anzeige wegen Betrugs einreichst (dafür braucht es nicht unbedingt einen Anwalt).

Auch der Gang zur Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks könnte Dir weitergelfen.

Good Luck! - Dirk.

Nimm dir einen Anwalt sonst wirst du es bereuen! Glaube mir!

mh, Anwalt......erklär mal deine Erfahrung, bitte
ich mein ich hab jetzt auch kein Auto, aber irgendwie hab ich doch Anspruch bez. des Ausfalls/Mietauto etc.

Tachostand manipuliert, ich rufe morgen die vorbesitzer an...aber können die das im Audiautohaus nicht checken?

Braucht gar nicht den Vorbesitzer anrufen. Geh zu dem Audi-Händler in Y, falls der gut ist, und frag ihn, ob er mal in seinen Computer sehen könnte. Bei jedem Besuch bei Audi, wird irgendwas im Computer eingetragen. Das heißt, wenn das Auto mal mit 100tkm eingetragen wurde, und dann vom Händler X mit 180tkm, aber mit 120tkm verkauft wird, dann hat jemand dran rumgespielt.

Wie auch immer, da du den Wagen beim Händler gekauft hast, hast du doch 'ne Gebrauchtwagengarantie. Außerdem kannst du dir einen Anwalt holen, der gleich druck macht, wg. nicht genannter Mängel. Dabei wäre ein schnelles Gutachten gut, z. B. vom Händler Y.

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Hatte einen Gebrauchten nur mit Hilfe meines Anwaltes zurückgeben können. Der Händler hatte alles bestritten. Nur mein Anwalt konnte ihm Beine machen und ihn dazu zwingen der Wagen zurückzunehmen (nach 4500 gefahrenen Kilometer). Lass dir den Schaden von Audi bestätigen! Alles nur schriftlich! Unbedingt!

Sofort einen Anwalt einschalten, damit der Händler gar nicht auf die Idee kommt seiner Pflicht nicht nachzukommen.

Hallo!

In Deinem Fall würde ich mir von der Werkstatt Y alle festgestellten Mängel schriftlich geben lassen und mich dann damit an den Autohändler X wenden (zur Sicherheit am Besten per Einschreiben). Berufe Dich dabei auf die sog. Sachmängelhaftung. Hier muss der Verkäufer in den ersten sechs Monaten ab Kauf nachweisen, dass die Fehler noch nicht waren, als Du das Auto gekauft hast. Was er mit Sicherheit nicht kann.

Wenn der Verkäufer darauf nicht reagieren sollte, würde ich auch einen Anwalt einschalten. Oder es gegenüber dem Verkäufer zumindest andeuten, dass kann schon viel bewirken...

Ciao sagt
Micha

ja, aber angesichts der Schwere würde ich auch einen Anwalt nutzen, schon um keinen Fehler zu machen. Bezüglich der Sachmängelhaftung hat z.B: der verkaufende Händler ein Nachbesserungsrecht. Leider bist Du in der Verantwortung, den Wagen wieder hinzubringen und hast auch keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Wenn Du es in Auftrag gibst, zahlst Du auch selbst.

Grüße

Kai

Meine Empfehlung:

Anwalt einschalten !!!

Dann kommen die garnicht erst auf dumme Gedanken. Vielleicht würde ich es auf ein Gespräch ankommen lassen. Fühlst du dich dabei aber benachteiligt, dann alle weiteren Schritte per Anwalt.

Du sollest im Vorfeld über die Reparaturhistory und vielleicht direktem Kontakt zur der Werkstatt wo er vorher war mögliche Fehler (die jetzt auch vorliegen) rausfinden. Dann wurdest du über schon vorher bekannte Fehler hinweggetäuscht und könntest den KAufvertrag anfechten, was letzten Endes die Rücknahme des Fahrzeugs bedeutet.

Da du das Auto nun aber nicht bewegen kannst und im Zweifel die Klage lange dauern kann sitzt du sicherlich in einer zeitlichen Zwickmühle. Diese werden sie evtl. versuchen auszunutzen um auf Kulanz irgendwas zu erreichen. Da solltest du vorher wissen, wie weit du gehen kannst und willst.

Obwohl ich schon denke, dass die ersten Briefe des Anwalts zum glücklichen Ende führen. ICh würde erstmal voll pokern.

Da steht der Händler aber sowas von in der Gewährleistung, da würd ich gar nicht lange fackeln. Reparaturhistorie auf den Tisch (geht auch über den Anwalt), Schlü+ssel auf den Tisch und das Geld zurück. Oder aber sauber eInstandsetzung des Wägelchens.

Habe meinen A6 2,7 BiTurbo auch vom Händler. Bei dem stand ich 2 Monate jede Woche auf der Matte und der hat alles lückenlos behoben. Der wusste aber auch ganz genau wo der Frosch die Locken hat.

Re: UNGLAUBLICH! Audi Gebrauchtwagenkauf.....:-(

Hallo!

Ich weiß gar nicht warum du überhaupt fragst, ob du ein Anwalt nehmen sollst, wenn du sowieso Rechtschutz hast.
Würde zu dem Händler hin fahren, Schlüssel auf den Tisch, und sagen entwieder ich suche mir ein anderes Fahrzeug oder der Vertrag wird nichtig. Wenn er nicht einverstanden ist, gleich zum Anwalt. Und alle weitere Absprachen über den Anwalt laufen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von RockyFWL


Hallo User,
wollte einfach nur mal Eure werte Meinung hören:
Ich habe momentan einen sowas von dicken Hals das geht gar ne, sicher es gibt schlimmeres, aber lest selbst:

Vor nicht ganz 4 Wochen habe ich mir einen gebrauchten A6 2,5TDI (AFB) bei einem Audihändler in X gekauft. 120tkm auf der Uhr, bei 40tkm wurde der Motor getauscht.
Ich habe extra nach dem Zahnriemen(ZR) nachgefragt, es wurde versichert das dieser auf Grund des Motortauschs nur 80tkm runter hat und es wurde eine neue Inspektion gemacht. Soweit so gut, Tüv neu, DekraSiegel pipapo.
Kurz nach dem Kauf traten die ersten Probleme auf, Batterie im Arsch, ZV-Komfortmodul spinnt, Motor ruckelt, Poltergeräusche......Die Poltergeräusche wurden durch den Tausch des Radsatzes gelöst. Auf die Rückzahlung für die neue Batterie warte ich heute noch. Die Elektronikprobleme, wurde mir versichert, könnte ich auch bei mir zu Hause in einer anderen Audi-Werkstatt in Y (ca. 250km von X entfernt) lösen.Dort habe ich gestern den Wagen hingebracht und bei dem Anruf des ServiceMeisters hatts mich erstmal hingesetzt:
-Steuergerätetausch für ZV (ok, war klar)
-Temp.geber Kühlmittel (ok, war auch klar)
aber jetzt kommts:
- der Zahnriemen besteht nur noch aus Einzelteilen
- beide Motorlager im Arsch
- Motor total verölt, der erzählte was von VDT oder VDD muss gewechselt werden und Einspritzdüsendichtungen kaputt
- ruckeln kommt wahrscheinlich von den Nockenwellen-evtl. Tausch
Sein Tipp, er würde das Auto so nicht weiterbewegen, auch auf Grund des ZR, der total im Eimer ist.
Garantie würde angeblich nur das Steuergerät tragen.

SOOOOOOOOO, morgen bekomme ich nun eine Stellungnahme von Audi in X. Ich habe das Auto keinen Monat bin ca.2000km gefahren, eigentlich hab ich keine Lust und Nerven für viele 1000 Euro hier Reparaturen nach so kurzer Zeit durchführen zu lassen. Kann ich den Händler wegen grober Mängel auf seiner Gewährleistungspflicht berufen? Ich möchte dadurch am bestern vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurück oder aber es wird ALLES repariert ohne weitere Kosten für mich. Ich hab sowas von die Schnauze voll, das gibts gar nicht.............

Brauch ich da nen Anwalt ? oder geht das auch so ?
(Rechtsschutz hab ich zum Glück)

Danke

Auf alle Fälle zum Anwalt gehen!!!
Mein Spezl hat vor ein paar Jahren so einen Supergau mit einem 7er BMW gehabt. 4 Monate gehabt und zig Probleme mit der Karre.
Der Anwalt hats dann geschafft das der Händler die Karre zurückgenommen hat, abzüglich der gefahrenen Kilometer. War ein Minus von knapp 1000 EUR für meinen Bekannten. Doch viel Ärger weniger!

So ganz astrein hört sich das mit dem Motor, Kilometerstand wirklich nicht an. Hol Infos ein, was Du kriegen kannst. Vorherige Halter, vom Autohaus Y etc...

Viel Grlück

Denk dran: ohne Anwalt streitest Du mit dem Vertragspartner über den / die Schäden. MIT Anwalt redet ihr über Rechtspositionen, Konsequenzen (für den Vertragspartner) und Lösungen. Um letzteres geht es dir doch sicherlich. Bei Schäden gilt grundsätzlich die Nachbesserungspflicht! Wenn dein Vertragspartner darauf verzichtet, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen: Schadenersatz (d.h. Instandsetzung und Einforderung des Schadens beim Vertragspartner) oder Wandlung. OHNE Anwalt ist das mit unter alles nicht soo einfach und deine Position lässt sich MIT Anwalt besser durchsetzen. Wenn zudem auch noch Manipulationen an der Laufleistung etc. vorliegen sollten, handelt es sich eh um Betrug und dann bist du sicher beim Anwalt in guten Händen. Nur so ein Tip, denn wegen deinem Schaden hast du dich doch auch in fachmännische Hände begeben!

Viel Erfolg!

Kai

@Kai,

es gibt seit der Schuldrechtsreform die Wandlung NICHT mehr. Sie wurde durch den Rücktritt erstetzt. Natürlich erst nach erfolglosen Nachbesserungen.

vg

ich würde auch vor jeder selbst beauftragten
reperatur den anwalt einschalten.

hier wäre enorm wichtig zu wissen ob der km stand stimmt.
umbedingt prüfen!!!

bekannter hat das selbe problem.
versuch den kauf zu rückabwickeln.
such dir einen anderen mit dem du selbst bei ner
vertrauten werkstatt vorbei fährst und den checken lässt!

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