Unfall meines geliebten Cabrio E36 :(
Hallli Hallo,
knapp ein Monat habe ich mein lang gesuchtes Cabrio.
Doch heute meinte eine Frau bei Rot über die Kreuzung fahren zu müssen. Ich konnte es leider nicht mehr verhindern und ich traf ihren Wagen seitlich. Da ich erst bei Grün losgefahren bin, hatte ich max 35-40 drauf (ist ne riesenkreuzung). Ich habe aber vorher noch vollgebremst. Mit wieviel km/h ich draufgeknallt bin weiß ich nicht, war aber nicht feste und der Schaden hält sich in Grenzen.
Doch trotzdem tut es weh, grad wenn man noch so sehr aufpasst 🙂
Anbei ein Foto. Werde morgen einen Termin beim Gutachter machen.
Was denkt ihr wie hoch der Schaden ist?
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Wieso hat der Gutachter denn deinen Wagen in eine Restwertbörse eingesetzt, was hat denn ein Gutachter damit etwas zutun...???
Weil er dazu verpflichtet ist.
Steht die Schadenshöhe in einem bestimmten Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert=Wert des Fzgs ohne Unfall (meines Wissens ab 60%, bin mir aber jetzt nicht ganz sicher),
MUSS der Gutachter das Fzg. in eine von den Versicherern anerkannte (!) Restwertbörse stecken, um den genauen, regional marktüblichen Restwert des verunfallten Fahrzeugs festzustellen.
Zitat:
Original geschrieben von Der Eiermann
Steht die Schadenshöhe in einem bestimmten Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert=Wert des Fzgs ohne Unfall (meines Wissens ab 60%, bin mir aber jetzt nicht ganz sicher),MUSS der Gutachter das Fzg. in eine von den Versicherern anerkannte (!) Restwertbörse stecken, um den genauen, regional marktüblichen Restwert des verunfallten Fahrzeugs festzustellen.
In der Restwertbörse wird also quasi ebaymäßig über den meistbietenden Händler ermittelt, was der verunfallte noch wert ist. Durch wen und wie wird eigentlich der Wiederbeschaffungswert (also ohne Unfallschaden) festgestellt? Sollte man an den meistbietenden Händler verkaufen, bekommt man von der Versicherung ja die Differenz von Rest- und Zeitwert.
Die können ja nicht einfach die Differenz bilden wenn ich darauf bestehe dass ich mein Wagen behalten will und unbedingt reparieren möchte...
Naja mal sehen was rauskommt, ich werde euch auf den laufenden halten.
Der Gutachter wird den Restwert bestimmen, jetzt mal außen vorgelassen wie er das macht.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden z.B.
Wiederbeschaffungswert = 4000 Euro
Festgestellter Restwert = 1000 Euro
Auszahlung d. Versicherung an Dich = 3.000 Euro
Findet nun die Versicherung einen Aufkäufer, der Dir 1500 Euro gibt (und den findet sie!), dann müssen sie Dir nur noch 2500 auszahlen.
Bist Du aber nun schnell genung und verkaufst den Wagen (pro Forma) z.B. an einen Freund für die festgestellten 1000 Euro Restwert (und dazu hast Du das Recht), dann zahlt Dir die Versicherung wiederrum die 3000 Euro. Das Du das Auto für die 1000 Euro von Deinem Freund zurückkaufst, das steht auf einem anderen Blatt😁
So war es zumindest noch vor einigen Jahren, da habe ich das mal bei einem 530i so gemacht, da stand schon direkt beim Freundlichen ein Aufkäufer und hat mit dem Geldbündel gewunken, habe dem aber gesagt, dass er schon verkauft ist. War er natürlich noch nicht. Den haben wir dann billig wieder aufgebaut, ca. für ein Drittel von dem was ich von der Versicherung bekommen habe.
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Zitat:
Original geschrieben von blabla88
Die können ja nicht einfach die Differenz bilden wenn ich darauf bestehe dass ich mein Wagen behalten will und unbedingt reparieren möchte...
Naja mal sehen was rauskommt, ich werde euch auf den laufenden halten.
Das machen die ja auch nicht, Deine Reparatur bekommst Du bezahlt, wenn Du das möchtest (selbst wenn sie bis zu einem gewissen Maß über dem Zeitwert liegt, ~120% IMHO).
Übrigens solltest Du darauf achten, dass der Gutachter sowohl die Zeit für eine Wiederbeschaffung als auch die Dauer einer eventuellen Reparatur ins Gutachten schreibt. Diese Zeit ist gegenüber der Versicherung bares Geld wert. Bei Deinem E36 sollten das ca. 25 bis 30 € pro Tag sein.
Hoffe das mit der Anlage hat sich hiermit nicht erledigt ???
Ist schon schade, das mit dem Auto..............
@martinkarch
Ne, der Wagen wird auf jeden Fall repariert. Habe ihn mit viel Liebe vor 1,5 Monaten gekauft, so einfach gebe ich ihn nicht wieder her 🙂
Und ja schade ist es schon, aber zum Glück hält sich der Schaden in Grenzen und ist reparierbar. Und die Anlage kommt auf jeden Fall rein 🙂
@Wandlerautomatik und norbi:
das heißt die Berechnung mit dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert erfolgt nur, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Ist ja bei mir nicht der Fall, warum wird der Restwert dann trotzdem ermittelt?
P.S. alles was du dir nicht reparieren sondern auszahlen lässt.............weil du mit einer Delle leben kannst oder warum auch immer...........wird nur netto ausbezahlt !
Also Schaden 4000 + MwSt heisst : ohne Rechnung der Werkstatt an die Versicherung bekommst du 4000 €, falls du gar nicht reparieren lassen würdest !
War zumindestens bei meinem Rennrad-Unfall so, als mir ein verd..... Rollerfahrer reingedonnert ist !
Zitat:
Original geschrieben von blabla88
das heißt die Berechnung mit dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert erfolgt nur, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Falls mit "Berechnung" die Restwertbörse gemeint ist:
Nein! Lies' meinen Text nochmal durch.
Zitat:
Original geschrieben von martinkarch
alles was du dir nicht reparieren sondern auszahlen lässt.............weil du mit einer Delle leben kannst oder warum auch immer...........wird nur netto ausbezahlt !
Also Schaden 4000 + MwSt heisst : ohne Rechnung der Werkstatt an die Versicherung bekommst du 4000 €, falls du gar nicht reparieren lassen würdest !
Das ist eigentlich nur der Falll, wenn Du als Firma unterwegs bist. Privat bekommst Du die "Mehrwertsteuer" mit ausbezahlt, Du bist ja nicht abzugsfähig.
Was der "martinkarch " sagt ist schon richtig auch als Privat Person müssen die (versichrerung) Dir die Mwst nicht bezahlen wenn Du keine Rechnung vorweist das der schaden x in der Werkstadt repariert wurde. Keine rechnung keine steuern!
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Was der "martinkarch " sagt ist schon richtig auch als Privat Person müssen die (versichrerung) Dir die Mwst nicht bezahlen wenn Du keine Rechnung vorweist das der schaden x in der Werkstadt repariert wurde. Keine rechnung keine steuern!
genau so ist es!
Zitat:
Original geschrieben von Der Eiermann
Weil er dazu verpflichtet ist.Steht die Schadenshöhe in einem bestimmten Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert=Wert des Fzgs ohne Unfall (meines Wissens ab 60%, bin mir aber jetzt nicht ganz sicher),
MUSS der Gutachter das Fzg. in eine von den Versicherern anerkannte (!) Restwertbörse stecken, um den genauen, regional marktüblichen Restwert des verunfallten Fahrzeugs festzustellen.
Aha, dass ist mir aber NEU...
Die Versicherung ist doch eigendlich diejenige die den Schaden zu regulieren hat und nicht der Gutachter, sprich dieser kann/muss der Versicherung die Schadenshöhe melden und diese kümmert sich dann darum wie verfahren wird...
Zitat:
Original geschrieben von Wandlerautomatik
Das ist eigentlich nur der Falll, wenn Du als Firma unterwegs bist. Privat bekommst Du die "Mehrwertsteuer" mit ausbezahlt, Du bist ja nicht abzugsfähig.
Sorry,aber das bekommst du nicht, da ja keine Dienstleistung, respektive Sachleistung/Lieferungen erbracht worden sind...😉
Mwst. (auch Umsatzsteuer genannt) wird ja nur dann fällig, wenn es sich um eine Leistung mit Umsatz handelt, respektive Dienstleistung/Lieferung eines Unternehmens/einer Firma...
Folgedessen wenn du Dir den Schaden auszahlen lässt, fällt ja keine USt. an, da keine Dienstleistung erfolgt ist...😉
Noch eine Frage zum Nutzungsausfall:
Der Wagen ist über meinem Vater versichert als Zweitwagen, da ich sonst aufgrund meines Alters einen unbezahlbaren Betrag zahlen müsste. Der Wagen wird aber ca. 20000km im Jahr gefahren, Nachweis von ca. 2000km innerhalb einem Monat ist möglich, da der Wagen 1,5 Monat auf uns zugelassen ist und seit dem Kaufvertrag ca. 2500km zurückgelegt hat.
Von daher ist es eigentlich kein richtiger "zweitwagen" der nur zum einkaufen fahren oder ähnlich benutzt wird.
Wie sieht also Nutzungsausfallentschädigung beim Zweitwagen aus (da ist ja auch mein Name mit angegeben)?
Gibts hier eine spezielle Regelung oder bleibt das gleich?