Unfall meines geliebten Cabrio E36 :(
Hallli Hallo,
knapp ein Monat habe ich mein lang gesuchtes Cabrio.
Doch heute meinte eine Frau bei Rot über die Kreuzung fahren zu müssen. Ich konnte es leider nicht mehr verhindern und ich traf ihren Wagen seitlich. Da ich erst bei Grün losgefahren bin, hatte ich max 35-40 drauf (ist ne riesenkreuzung). Ich habe aber vorher noch vollgebremst. Mit wieviel km/h ich draufgeknallt bin weiß ich nicht, war aber nicht feste und der Schaden hält sich in Grenzen.
Doch trotzdem tut es weh, grad wenn man noch so sehr aufpasst 🙂
Anbei ein Foto. Werde morgen einen Termin beim Gutachter machen.
Was denkt ihr wie hoch der Schaden ist?
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Sorry,aber das bekommst du nicht, da ja keine Dienstleistung, respektive Sachleistung/Lieferungen erbracht worden sind...😉Zitat:
Original geschrieben von Wandlerautomatik
Das ist eigentlich nur der Falll, wenn Du als Firma unterwegs bist. Privat bekommst Du die "Mehrwertsteuer" mit ausbezahlt, Du bist ja nicht abzugsfähig.Mwst. (auch Umsatzsteuer genannt) wird ja nur dann fällig, wenn es sich um eine Leistung mit Umsatz handelt, respektive Dienstleistung/Lieferung eines Unternehmens/einer Firma...
Folgedessen wenn du Dir den Schaden auszahlen lässt, fällt ja keine USt. an, da keine Dienstleistung erfolgt ist...😉
Was auch immer das in der Konsequenz bedeuten soll. Fakt ist: Wenn Du Dir den Differenzbetrag aus Zeit- und Restwert auszahlen lässt, wird Dir genau diese Summe ausbezahlt, völlig gleich, was Du dann mit dem Fahrzeug machst. Es ist der Versicherung schnurz, ob Du weiter so rumfährst, den Wagen an den meistbietenden Händler verkloppst oder anderweitig reparieren lässt.
Wenn Du ihn versicherungsreguliert in der Fachwerkstatt reparieren lässt, bezahlt die Versicherung auch Beträge, die bis zu einer bestimmten Grenze den Zeitwert übersteigen.
Von anderen Möglichkeite hab ich gehört, á la, Werkstatt schreibt 'ne Rechnug, repariert aber für weniger und zahlt Dir die Differenz aus. Wie legal das ist, kann sich jeder an einer Hand abzählen, aber wo kein Kläger, da kein Richter...
Was den Wiederbeschaffungsaufwand betrifft: Es kann sein, dass Dir die Versicherung den erst zahlen will, wenn Du Dir tatsächlich ein neues Auto zulegst - die wollen dann eine Kopie vom Kaufvertrag oder vom Brief. Für die Wiederbeschaffung hast Du ca. 6 Monate zeit.
Wie hoch der Nutzungsausfall ist, kann ich nicht genau sagen, glaube aber, dass es vom Fahrzeug abhängt, nicht von dessen Nutzungsintensität (Pauschale).
Wegen genau dieser Unsicherheiten (Anrecht auf Mietwagen, Mehrwertsteuer, Zeit-/Restwert etc) die man als Normalperson gar nicht mehr komplett überblicken kann, gibt es das Gesetz das einem als Unfallgeschädigter ein Anwalt auf Kosten der Versicherung des Verursachers zusteht.
Und solange die Gesetze nicht klar verständlich formuliert werden würde ich dieses Recht auch wahrnehmen. Sonst ist man am Ende nämlich doppelt angeschmiert.
Zitat:
Original geschrieben von Wandlerautomatik
Was auch immer das in der Konsequenz bedeuten soll. Fakt ist: Wenn Du Dir den Differenzbetrag aus Zeit- und Restwert auszahlen lässt, wird Dir genau diese Summe ausbezahlt, völlig gleich, was Du dann mit dem Fahrzeug machst. Es ist der Versicherung schnurz, ob Du weiter so rumfährst, den Wagen an den meistbietenden Händler verkloppst oder anderweitig reparieren lässt.Wenn Du ihn versicherungsreguliert in der Fachwerkstatt reparieren lässt, bezahlt die Versicherung auch Beträge, die bis zu einer bestimmten Grenze den Zeitwert übersteigen.
Von anderen Möglichkeite hab ich gehört, á la, Werkstatt schreibt 'ne Rechnug, repariert aber für weniger und zahlt Dir die Differenz aus. Wie legal das ist, kann sich jeder an einer Hand abzählen, aber wo kein Kläger, da kein Richter...
Was den Wiederbeschaffungsaufwand betrifft: Es kann sein, dass Dir die Versicherung den erst zahlen will, wenn Du Dir tatsächlich ein neues Auto zulegst - die wollen dann eine Kopie vom Kaufvertrag oder vom Brief. Für die Wiederbeschaffung hast Du ca. 6 Monate zeit.
Wie hoch der Nutzungsausfall ist, kann ich nicht genau sagen, glaube aber, dass es vom Fahrzeug abhängt, nicht von dessen Nutzungsintensität (Pauschale).
😕 Ich weiß zwar nicht in welchem Zusammenhang Du das jetzt formulierst (ist ja auch egal) Fakt ist aber eindeutig, dass bei einer Ausbezahlung der Schadenshöhe, die Mwst. vom Gesamtbetrag des Schadens mit abgezogen wird, da eben keine Diensleistung (in dem Falle Reparatur) erbracht worden ist)...
Hmm,
aber selbst wenn ich sage ich mache das alles selber müßte ich doch zumindest Anrecht auf die Mwst. der Ersatzteile haben.
Schließlich kann ja keiner davon ausgehen, das ich selbst das Erz abbaue, verhütte und mir einen Kotflügel (oder was auch immer) daraus gieße. Von den komplexeren Teilen mal ganz abgesehen.
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Wenn Du es selber machst und ne Rechnung für die Teile vorlegen kannst, dann JA.In dem Falle wäre dann ja auch eine Lieferung/Dienstleistung erbracht worden.Allerdings nur auf den tatsächlichen Kaufpreis der Teile und nicht auf Posten, welche z.B das Gutachter oder aber Kostenvoranschläge aufweisen...😉
Frei nach dem Motto, die Teile kosten bei BMW €100,- im Zubehör aber nur €50,- und ich bekomme aber die Mwst. der BMW Teile mit ausbezahlt...😛
Im übrigen können die Versicherungen bei der Begleichung eines Schadens, einen Ortsüblichen Durchschnittspreis bei der Auszahlung heranziehen, welches meist dann per Gutachten (eigener Gutachter) festgelegt wird...
Den Fall hat gerade ein Arbeitekollege von mir gehabt, Motorhaube an seinem Benz nach Diebstahl Beschädigt.Die Inst. sollte laut Mercedes ~ €950,- inkl. Lackierung kosten, das ganze dann mit einem Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht, mit der Bitte den Betrag auszubezahlen.So, er ist dann davon ausgegangen, die Schadenshöhe von €950,- minus der Mwst. = Endbetrag...😎
Die Versicherung aber, hat ein eigenes Gutachten erstellen lassen, worin ein Ortüblicher Durchschnittspreis für die Instand. des Schadens herangezogen wurde.Und dieser lag dann nicht mehr bei €950,- abzüglich Mwst. sondern nur noch bei €700,- abzüglich Mwst...😉
Und das bedeutet, er hat mal eben knapp €200,- weniger von der Versicherung ausbezahlt bekommen, als laut Kostenvoranschlag bei einer Inst. durch Mercedes ermittelt wurde...
Und das ist vollkommen legtim, da er sich lediglich hat die Schadenshöhe auszahlen lassen.Hätte er den Schaden bei Mercedes Inst. lassen, dann hätte die Versicherung auch die volle Höhe des Kostenvoranschlags übernommen, aber nicht in Falle der Auszahlung...😉
Und was sagt uns das, Kostenvoranschläge sind absolut NICHTS Wert, solange man sich den Schaden nur ausbezahlen lässt.In dem Falle würde ich IMMER einen unabhängigen Gutachter zur Rate ziehen...😉