Unfall durch Altreifen

BMW 3er E46

Hallo liebe Gemeinde, ich hab ein spannendes Thema, habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft ohne Winterreifen drauf. Die Reifen wollte der Händler mir von der Vorbesitzerin besorgen gegen 150Euro da diese neuwertig und noch gut sind. Da habe ich mich drauf verlassen, zusätzlich sollte der Wagen dann noch kurz durch den TÜV gehen. Nun hab ich den Wagen abgeholt und er stand zwei Tage vor der Tür. Als ich dann zur Arbeit müsste Montags und ich im Regen zur Arbeit fuhr ist mir der Wagen ausgebrochen hinten und in die Leitplanke gerutscht. Ich mir die Reifen mal genauer angeschaut und gesehen das diese älter als 18Jahre sind !!!!!! Das ist für mich absolut Fahrlässig vom Händler der Sie aufgezogen hat plus dem Tüvprüfer der nichts im Tüvbericht vermerkt hat deswegen. Für mich hätte der Wagen nie TÜV kriegen dürfen mit so alten Reifen, was denkt ihr??? Und ich zahle auch noch 150Euro extra für die angeblich neuwertigen guten Reifen. Niemals hätte ich Geld für so alte Reifen bezahlt oder währe damit gefahren wenn ich drauf hingewiesen worden wäre.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SangreMala schrieb am 16. Dezember 2018 um 01:14:11 Uhr:


Ich hatte paar bei -4 Grad und gab bisher einige Threads wo Leute mit 80+ in der Kurve die Leitplanke geküsst haben, mit nem E90 aufwärts wäre sowas unmöglich 😁

Selten so nen Schwachsinn gelesen.

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Hast du einen Kaufvertrag in dem steht das die Reifen neuwertig sind? Dann Kannst du evtl. Die Reifen geltend machen. Sonst nix. Alles andere ist Wunschdenken. Die verhandlungskosten werden jedoch die Kosten der Reifen schnell auffressen... fertig. Dumm gelaufen. Als Lebenserfahrung abhaken uns gut is...

So meine Herren, ich war beim Anwalt und er sieht es ganz klar so das ich getäuscht würde mit neuwertigen guten Reifen die mir versprochen wurden, Drei Zeugen meinerseits haben beim Verkaufsgespräch dabei gesessen und der Schaden ist voll von dem Händler zu tragen sagt mein Anwalt. Und ich war bei einem Sachverständigen mit dem Fahrzeug und den Reifen drauf zur Tüvabnahme !!!!!!!!! Und siehe daaaa, der Wagen bekommt mit diesen Reifen keinen TÜV..die Reifen sind dem Prüfer zu alt und viel zu schlechten Zustand um damit im.Straßenverkehr teilzunehmen..Ich habe es mir schon gedacht das ich einfach mal zu einer anderen Tüvprüfstelle fahre und dann mal schaue was passiert .natürlich hab ich mir ein Sachverständigenbüro ausgesucht und mir das auch nochmal schriftlich geben lassen das diese Reifen nicht mehr fahrbar sind. ??, nun hole ich mir einen Kostenvoranschlag und mache ein 50/50 Angebot plus Geld zurück was ich extra bezahlt habe für neuwertige Winterreifen. Bericht folgt.

War das Auto überhaupt mit diesen Reifen beim TÜV ? Oder noch mit den Sommerreifen ?
(oft wird auf dem TÜV-Bericht nämlich vermerkt : "Fahrzeug ist mit M+S-Bereifung ausgerüstet", wenn Winterreifen drauf sind)

Zu alt (rein in Jahren) können sie dem Prüfer nicht sein (da gibt's ja auch gar keine Vorschrift drüber, das wär dann nur eine persönliche Meinung des Prüfers), höchstens zu schlecht im Zustand (aufgrund von was auch immer : Verschleiß, Beschädigung, Alterungsrisse oder sowas).

Jetzt kommt es drauf an.

Welcher Reifen war drauf und in welchem Zustand waren sie tatsächlich.

Klar finde ich ein TÜVEr der keinen Stempel für sowas vergibt aber ob das dann auch rechtens ist ist fraglich.

Wenn meiner mich ärgert sage ich das er kein Recht dazu hat und die Reifen mind. 1,6mm haben und nicht porös sind. Da kann mir kein Tüver den Stempel deswegen verweigern und das weiß er auch.

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Ich bin gespannt.

Mein neuer Lieblingstread .
Sehr unterhaltsam .
Weiter so .

Zitat:

@Lille70 schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:28:55 Uhr:


Der Wagen ist Baujahr 2000 und hat kein DSC. Mir würde gesagt das es neuwertige gute Winterreifen sind die der Händler mir besorgt und draufzulegen lässt. Sind 18Jahre neuwertige gute Reifen ???. Als ich das Fahrzeug abgeholt habe waren die schon drauf und ich vertraute DRM Händler sowie dem Tüvbericht wo nichts drin stand auch nicht wegen fehlender Umweltplakette. Die stand auch nicht als Mangel drin.

Fehlende Umweltplakette ist kein Mangel. Sie ist nicht Pflicht!!! Eine falsche Umweltplakette ist ein Mangel!

Zitat:

@Lille70 schrieb am 13. Dezember 2018 um 18:43:29 Uhr:


So meine Herren, ich war beim Anwalt und er sieht es ganz klar so das ich getäuscht würde mit neuwertigen guten Reifen die mir versprochen wurden, Drei Zeugen meinerseits haben beim Verkaufsgespräch dabei gesessen und der Schaden ist voll von dem Händler zu tragen sagt mein Anwalt. Und ich war bei einem Sachverständigen mit dem Fahrzeug und den Reifen drauf zur Tüvabnahme !!!!!!!!! Und siehe daaaa, der Wagen bekommt mit diesen Reifen keinen TÜV..die Reifen sind dem Prüfer zu alt und viel zu schlechten Zustand um damit im.Straßenverkehr teilzunehmen..Ich habe es mir schon gedacht das ich einfach mal zu einer anderen Tüvprüfstelle fahre und dann mal schaue was passiert .natürlich hab ich mir ein Sachverständigenbüro ausgesucht und mir das auch nochmal schriftlich geben lassen das diese Reifen nicht mehr fahrbar sind. ??, nun hole ich mir einen Kostenvoranschlag und mache ein 50/50 Angebot plus Geld zurück was ich extra bezahlt habe für neuwertige Winterreifen. Bericht folgt.

Du hast einen tollen Anwalt! Vorallem weil er Geld verdienen wird, du verlierst und alles gut ist. Was der Anwalt sagt, ist nicht ausschlaggebend. Was der Richter sagt und wem er am Ende glaubt, ist ausschlaggebend!!

Am Ende wird der Richter dir sagen, warum haben sie den nicht die Reifen vor der Fahrt kontrolliert? 😉

Solche Menschen die gar keine Eigenverantwortung übernehmen wollen, finde ich ehrlich sehr unsympathisch. Das sind diese, die ihre Kinder mit 6 in der Schule abgeben und sich wundern, wenn sie mit 18 assoziale kleine Penner sind. Am Ende ist dann der Lehrer Schuld. Man selbst: No Way!

Ich bin normal nicht so, aber hier hoffe ich das der Händler Cojonnes hat und vor Gericht geht. Der TE verliert und alle Kosten zusätzlich tragen darf!!

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 13. Dezember 2018 um 18:55:03 Uhr:


War das Auto überhaupt mit diesen Reifen beim TÜV ? Oder noch mit den Sommerreifen ?
(oft wird auf dem TÜV-Bericht nämlich vermerkt : "Fahrzeug ist mit M+S-Bereifung ausgerüstet", wenn Winterreifen drauf sind)

Zu alt (rein in Jahren) können sie dem Prüfer nicht sein (da gibt's ja auch gar keine Vorschrift drüber, das wär dann nur eine persönliche Meinung des Prüfers), höchstens zu schlecht im Zustand (aufgrund von was auch immer : Verschleiß, Beschädigung, Alterungsrisse oder sowas).

Ich dachte, älter als zehn Jahre sind Reifen (ausgenommen auf Anhängern) nicht zulässig?

Die dürfen gern aus der Vorkriegszeit stammen. Solang sie nicht porös sind und das Profil über 1.6mm hat, MUSS ein Prüfer die durchwinken.

Die Einzige Altersbeschränkung die es bei Reifen gibt (die mir bekannt ist), ist bei der 100er Zulassung von Anhängern, da dürfen die Reifen tatsächlich nicht älter als 6 Jahre sein.
Finde ich komplett sinnbefreit, da man ja auch mit 20 Jahre alten Reifen 300Km/h auf einem PKW fahren darf...
Aber immerhin darf man die Reifen auf dem Hänger mit max. 80 weiter fahren

Oder wenn die Anhängerreifen nach 6 Jahren für'n 100er-Anhänger nimmer zulässig sind (oder nur noch für 80 km/h) und das Zugfahrzeug zufällig die gleiche Reifengröße hat :
Einfach auf's Zugfahrzeug montieren !
...und dann solo 180, 190, 210 damit fahren 😁 (bissl paradox, aber is so)

(und dem Anhänger neue spendieren)

@ nickelodeon :
falsch gedacht.
Ich als langjähriger Altreifenfahrer kenn mich da aus, kannst ja mal meinen Link zum Bild (Seite 2) anklicken und dann auf die Beiträge dazu.

Ich fonde es auch scheiße das immer die anderen schuld sein müssen. Klar war das ne miese Nummer des Verkäufers. Aber ich finde auch. Selbst schuld. Es wird auch so ausgehen. Anwalt reicher und der TE um einiges ärmer...

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 14. Dezember 2018 um 12:34:28 Uhr:


Oder wenn die Anhängerreifen nach 6 Jahren für'n 100er-Anhänger nimmer zulässig sind (oder nur noch für 80 km/h) und das Zugfahrzeug zufällig die gleiche Reifengröße hat :
Einfach auf's Zugfahrzeug montieren !
...und dann solo 180, 190, 210 damit fahren 😁 (bissl paradox, aber is so)

(und dem Anhänger neue spendieren)

@ nickelodeon :
falsch gedacht.
Ich als langjähriger Altreifenfahrer kenn mich da aus, kannst ja mal meinen Link zum Bild (Seite 2) anklicken und dann auf die Beiträge dazu.

Ok. Lerne ja gerne dazu. Auch wenn ich so etwas nicht auf dem Auto haben möchte. Ich fahre einen Anhänger (80 km/h), der 30 Jahre alte Reifen montiert hat. Da meinte der TÜV Prüfer, solange nicht brüchig oder abgefahren, immer noch erlaubt. Alter spielt da keine Rolle.

Ob´s die Reifen waren 😕
Vielleicht auch nur etwas zu viel Gas gegeben 😁

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