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unfall-was jetzt

Themenstarteram 26. Juli 2006 um 13:54

wollte gerade losfahren da bemwerkte ich ein zettel an der frontscheibe, jemand schrieb das er beim rückwärts fahren an den kotflügel vore gekommen ist und wenn reparaturen entstehen soll ich ihn anrufen. Nach genauer untersuchung von mir konnte ich erkennen das der frontspoiler etwas nach innen gedrückt wurde ca. 2cm, das kann mann sehen da zwischen kotflügel und frontspoiler diese verschiebung ist. Auf der anderen seite ist das nämlich nicht so. Kratzer konnte ich nicht erkennen oder sonstige schäden. Nur eben diese unebenheit von ca. 2cm. Beim verkaufen könnte mich das ewentuel stören, käufer könnte auf unfall spekulieren. Was soll ich machen, soll ich das unfall melden oder wird das als kein schaden bewertet. Bitt um euren rat. Ich hab den Unfallverursacher noch nicht angerufen.

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17 Antworten

Wenn Du damit zur Polizei gehst, wird dies für den Unfallverursacher meines Wissens nach als Fahrerflucht gewertet, es sei denn, er hat es selber bei der Polizei gemeldet. Liegt also an Dir...

Bei mir waren das 630 Euro Schaden + 3 Tage Nutzungsausfall. Ich hatte allerdings auch ne sichtbare Schramme (Lackieren), Stosstangenhalter gebrochen, auch noch son anderes Plastikteil.

Ich wuerde trotzdem mit dem Verursacher anfangen. Er soll Dir erstmal beschreiben was er gemacht hat. Schriftlich. Und seine Versicherung informieren.

Wenn naemlich dann erstmal die Schadensumme bekannt ist, dann wird er sagen, es war gar nicht diese Stelle und ueberhaupt da war nix usw.

Gruss

Joe

in solchen fällen grundsätzlich IMMER zur polizei- alles andere gibt nur scherereien- und auch schäden die klein aussehen können seehr teuer werden...und wenn sich der mensch weigert hast du erstm al das nachsehen..

gut- evtl. kannst ja vorher mal bei dem verursacher anrufen aus nettigkeit- ich persönlich bin da aber sehr skeptisch.....

polizei ist die nummer sicher

 

Gruß,

Kai

Fahr zur Werkstatt Deines Vertrauens und lass Dir einen Kostenvoranschlag machen. Informiere auch den Unfallverursacher darüber. Der war ja ehrlich und hat Dir einen Zettel hinter die Scheibe gesteckt.

Wenn Du den Voranschlag hast, kannst Du ihm den Preis ja mitteilen. Wenn er nicht zahlen will (wovon ich wegen des Zettels mal nicht ausgehe), kannst Du ja immer noch dezent darauf hinweisen, dass, wenn Du zur Polizei gehst, das ganze als Unfallflucht gewertet wird.

am 26. Juli 2006 um 14:06

Hier ein Auszug...

,,Auch nach einem Bagatell-schaden reicht es nicht, nach einiger Wartezeit einen Zettel zu hinterlassen und wegzufahren. Damit begeht der Unfallverursacher eine Straftat, nämlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Es muß grundsätzlich - auch bei Bagatellschäden - die Polizei informiert werden. Das Gericht kann aber muß nicht von Strafe absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall, der außerhalb des fließenden Verkehrs geschehen ist sich freiwillig bei der Polizei meldet. Anlaß zu diesem Beitrag gab mir folgende wahre Begebenheit: Ein Verursacher eines Unfalls hatte nach dem Unfall eine ganze Weile gewartet und dann schließlich einen Zettel am beschädigten Auto angebracht. Er hat sich Fabrikat und Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs notiert und den Unfall seiner eigenen Haftpflichtversicherung umgehend gemeldet. Kurz darauf meldete sich der Geschädigte bei der Versicherung. Diese wurde stutzig. In der Schadenmeldung des Versicherungsnehmers war ein anderes Fahrzeug angegeben, als im Schreiben des Anspruchstellers. Offenbar hat da jemand den Zettel vom tatsächlich beschädigten Auto entfernt und für sich verwendet. Die Versicherung bat darum den Vorfall umgehend der Polizei zu melden. Diese mußte nun auch ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht einleiten. Eine Unfallflucht ist zudem eine sogenannte Obliegenheitspflichtverletzung gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Das führt nach den Versicherungsbedingungen der eigenen Haftpflichtversicherung, daß die Versicherung dem eigenen Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei wird."

-->

Die Versicherung wird nämlich in einem solchen Fall von der Verplichtung zur Leistung frei, d. h., dass sie zwar den Schaden bezahlt, sich das Gezahlte aber von ihrem Versicherungsnehmer zurückholen kann.

(Quelle:www.anwaltshotline.org)

ich denke der verursacher des schadens hat diesen weg gewählt, weil es sich im falle einer reparatur für ihn kaum lohnen wird, den schaden der haftpflicht zu melden - wegen ein paar hundert euro schaden hochgestuft zu werden, wäre nämlich ziemlich sinnlos. ich würde daher versuchen herauszufinden, was defekt ist, ihn dann anrufen und das mit ihm klären. vermutlich ist es nur ein halter, maximal ein pralldämpfer, sicherlich nicht mehr als 150 eur wenn du keine risse oder kratzer in der schürze/koti hast.

und zur polizei gehen würde ich nur, wenn er sich querstellt, wovon ich aber nicht ausgehe. denn wenn du das meldest kriegt er ne anzeige wegen fahrerflucht obwohl er ja ehrlich genug war, dir seine daten zu hitnerlassen - fände ich nicht fair

Zitat:

Original geschrieben von KaiMüller

in solchen fällen grundsätzlich IMMER zur polizei- alles andere gibt nur scherereien

Finde ich zum Beispiel überhaupt nicht!

Wenn heutzutage jemand so fair ist, und dir trotz eines nicht auf den 1. Blick zu erkennenden Schadens eine Mitteilung ans Auto macht, solltest Du dich genauso fair zeigen und ihm keine Fahrerflucht bei der Polizei reindrücken. Alles andere ist einfach scheiße. Sorry, my 2ct.

also bei demm zettelhinterlasser anrufen- un ihm sagen dass er sich umgehen "freiwillig" bei der polizei und seiner versicherung melden soll weil du es sonst tust...

wär meine lösung- so gibt man dem verursacher die chance seinen fehler gutzumachen- verhindert die strafrechtliche verfolgung und sorgt für rechtliche sicherheit

gruß,

Kai

am 26. Juli 2006 um 14:23

Mein Schwager hatte dazu auch ein tolles Erlebnis. Er fährt einen Astra 2 Liter-Turbo, jetzt 1 Jahr alt. Auf der Straße ist ihm beim Ausparken der Nachbar an die vordere Stoßstange gefahren. Man sah nicht viel und der Nachbar sagte gleich "Das zahle ich dann so". OK, Kostenvoranschlag bei Werkstatt gemacht, Kostenpunkt knapp über 500 Euro. Plötzlich wollte der Nachbar von nix mehr wissen und die Frau vom Nachbar sagte aus, daß mein Schwager dem Nachbar drangefahren ist und nicht umgekehrt. Lustig nur, daß mein Schwager zu dem Zeitpunkt am Küchentisch saß und Kaffee trank. Da er keinen Rechtsstreit provozieren wollte, ist die Schramme immer noch drin und er würde auf den Reparaturkosten sitzenbleiben. Soviel zum Thema Verständnis und privater Regelung.

Themenstarteram 26. Juli 2006 um 14:37

beim ersten blick sieht mann wirklich nichts aber diese kleine verschiebung von ca.2 cm könnten bei einem verkauf probleme machen. Ich weiss nur nicht ob ich damit gleich zu bmw fahre die wollen bestimmt geld für schauen. Es ist auch nicht abgebrochen oder so. Warscheinlich vom druck des fahrzeugs ist diese verschiebung entstanden. Wenn ich weiss wie groß der schaden ist also kostet werde ich den Unfallverursacher anrufen und ihn fragen ob er das seiner versicherung meldet oder er selbst bezahlt. Vielleicht ist es keine große summe.

am 26. Juli 2006 um 15:22

Zitat:

Original geschrieben von KaiMüller

also bei dem zettelhinterlasser anrufen- un ihm sagen dass er sich umgehend "freiwillig" bei der polizei und seiner versicherung melden soll weil du es sonst tust...

SO und nicht anders!!

Denn ansonsten - ich sag's leider aus Erfahrung! - kann er nach dem Kostenvoranschlag erschrecken und weiß von nichts, der Zettel war nicht von ihm. DANN hast du den Ärger.

Sprichst du von 2cm oder 2mm "Verschiebung"?! Also bei 2cm ist mindestens ein Pralldämpfer zu ersetzen, und BMW macht den Voranschlag selbstverständlich KOSTENLOS.

Gruß, Timo

PS: Deine Versicherung sagt dir, wie es weitergeht - seine auch (aber meist nicht vollständig, was dir zusteht!).

Themenstarteram 26. Juli 2006 um 15:38

der kostenvoranschlag ist warscheinlich kostenlos, nur müssen die von bmw die teile zerlegen um den ganauen schaden zu ermitteln. Das wird doch bestimmt teuer oder ?

am 26. Juli 2006 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von MoKa

und BMW macht den Voranschlag selbstverständlich KOSTENLOS.

dachte ich auch, aber demletzt war ich aus neugier einfach so mal beim händler in rheinbach, der wollte soviel ich mich erinnern kann 50 € für den kostenvoranschlag!

Zitat:

Original geschrieben von PM2004

dachte ich auch, aber demletzt war ich aus neugier einfach so mal beim händler in rheinbach, der wollte soviel ich mich erinnern kann 50 € für den kostenvoranschlag!

kommt wohl immer drauf an, wie man fragt

ein schriftlicher und verbindlicher kostenvoranschlag kostet - aufgrund des damit verbundenen arbeitsaufwands, natürlich geld. aber eine grobe abschätzung der reparaturkosten gibts meistens gratis wenn man höflich fragt.

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