Unfall durch Altreifen

BMW 3er E46

Hallo liebe Gemeinde, ich hab ein spannendes Thema, habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft ohne Winterreifen drauf. Die Reifen wollte der Händler mir von der Vorbesitzerin besorgen gegen 150Euro da diese neuwertig und noch gut sind. Da habe ich mich drauf verlassen, zusätzlich sollte der Wagen dann noch kurz durch den TÜV gehen. Nun hab ich den Wagen abgeholt und er stand zwei Tage vor der Tür. Als ich dann zur Arbeit müsste Montags und ich im Regen zur Arbeit fuhr ist mir der Wagen ausgebrochen hinten und in die Leitplanke gerutscht. Ich mir die Reifen mal genauer angeschaut und gesehen das diese älter als 18Jahre sind !!!!!! Das ist für mich absolut Fahrlässig vom Händler der Sie aufgezogen hat plus dem Tüvprüfer der nichts im Tüvbericht vermerkt hat deswegen. Für mich hätte der Wagen nie TÜV kriegen dürfen mit so alten Reifen, was denkt ihr??? Und ich zahle auch noch 150Euro extra für die angeblich neuwertigen guten Reifen. Niemals hätte ich Geld für so alte Reifen bezahlt oder währe damit gefahren wenn ich drauf hingewiesen worden wäre.

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Zitat:

@SangreMala schrieb am 16. Dezember 2018 um 01:14:11 Uhr:


Ich hatte paar bei -4 Grad und gab bisher einige Threads wo Leute mit 80+ in der Kurve die Leitplanke geküsst haben, mit nem E90 aufwärts wäre sowas unmöglich 😁

Selten so nen Schwachsinn gelesen.

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Wenn ein heckgetriebenes Fzg. ausbricht, liegt es am Fahrer.
Normalerweise verhindert DSC so eine Situation.
Was ist mit DSC?
Hat Dein Wagen das und war es eingeschaltet?

Dsc hat doch glaube ich jeder E46. Aber ein Garant dass das Auto wegen DSC niemals Nie ausbricht gibt's nicht.

Meiner hat asc

Das ist natürlich klar.
Ich habe meinen X6 auch schon zum Ausbrechen bei nassem Wetter mit Winterreifen gebracht.
Habe mich schon an die Begrenzung knallen und das auto als Schrott gesehen.
Aber das DSC hat mich eingefangen
Wenn DSC richtig abgestimmt ist, rettet es das Leben.
Was natürlich nicht heißt, dass man nicht mit aller Gewalt und viel Dummheit auch mit DSC ein Auto schrotten kann.
Vor allem, wenn Idioten das System ausschalten.
Aber es ist bei gut abgestimmten DSC ein Ausbrechen fast unmöglich.
Ich vermute aber, dass der TE kein DSC hat.

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Ich muss euch zustimmen, das Dsc ist schon eine sehr gute Sache und hat mir bei Straßenglätte auch schon den Hintern gerettet.
Wenn die Reifen aber soo alt und holzig sind, dass sie kaum noch irgendwelche Kräfte übertragen können, bringt in solchen Situationen auch das Dsc nix.

Der Wagen ist Baujahr 2000 und hat kein DSC. Mir würde gesagt das es neuwertige gute Winterreifen sind die der Händler mir besorgt und draufzulegen lässt. Sind 18Jahre neuwertige gute Reifen ???. Als ich das Fahrzeug abgeholt habe waren die schon drauf und ich vertraute DRM Händler sowie dem Tüvbericht wo nichts drin stand auch nicht wegen fehlender Umweltplakette. Die stand auch nicht als Mangel drin.

Und ich bin ja nicht der erste dem so was passiert. https://www.autobild.de/artikel/unfall-wegen-alter-reifen-44399.html

Korrekt, nicht alle E46 haben das DSC, viele „nur“ das ASC.
Da kamen halt einige Faktoren zusammen: Nässe, Kälte, alte Reifen, Geschwindigkeit etc.
Ganz klar, der Halter ist u.a. für die Bereifung verantwortlich!! TÜV schaut sich nur offensichtliche Beschädigungen bzw. die Mindestprofiltiefe an.
Sind das überhaupt Winterreifen?
Ich würde es unter Erfahrung abhaken und gut!! Hobel fährt, kann man ggf. Instandsetzen

Fehlende Umweltplakette und Reifenalter allein sind ja auch erstmal nicht erwähnenswert/bemängelbar durch TÜV.
Plakette ist ja keine Pflicht. Pflicht nur für die, die in so ein Zone fahren wollen/müssen.
Nur falsches Kennzeichen (vom Vorgänger) auf Umweltplakette wird beanstandet ;-)

Hab mir auch 2016 "neuwertige" (also Profil unbenutzt, Reifen Bj. 1993) draufgemacht, hat der TÜV auch nix beanstandet
https://www.motor-talk.de/.../reifenalter-t3286261.html?...
Und auch bei meinen fast aufgebrauchten Vorgängerreifen (auch von 1993) konnte der Prüfer außer einem mündlichen "die sind aber bestimmt schon recht hart !" einfach nix bemängeln.
https://www.motor-talk.de/.../dot-383-22-jahre-jung-i208032643.html
(waren beim Kauf 2005 mit dabei, mit denen war ich 11 Jahre unterwegs)
Aber wie schon geschrieben, ich weiß genau, mit was ich da unterwegs bin und fahr' entsprechend langsam/vorsichtig bei Nässe (Vorsicht kann bei Nässe aber auch mit jüngeren Reifen nie schaden, besonders wenn man ein neues Auto hat und noch nicht weiß, wo die Grenzen sind ;-) trocken isses so gut wie kein Problem).

War eben eine Verkettung unglücklicher Umstände bei dir :
-- Nässe
-- Reifenalter
-- Geschwindigkeit für die beiden Faktoren zu hoch
-- Verkäufer hat nix gesagt
-- du hast nicht nachgeguggt
= dumm gelaufen

Ausbeulen, Krönchen richten, und weiter geht's ;-)
(und bei Nässe eben wie'n Opa, spart obendrein Sprit)

Lille, auch wenn er es nicht gemacht hat ist es deine Aufgabe das vor Fahrtantritt zu prüfen und das nicht nur einmal sondern jedes mal.

Klar macht das kein Schwein.

Rechtlich ganz einfach: Du und kein anderer ist Schuld. Die Reifen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.
Auf hohes alter kann der Prüfer hinweisen,muss er aber nicht.

Und du hast 4Räder gekauft,ohne diese vorher zu sehen?

Das mit der Umweltplakette ist auch kein gravierender Mangel
,war der Wagen zum Zeitpunkt der HU angemeldet? Wenn nicht, brauch er auch keine Plakette.

Desweiteren habe ich einige Kunden höheren Alters im Kubdenkreis,deren Reifen sind z.t bis zu 20 Jahre alt,haben genug Profil und sind optisch i.o.
Diese fahren zwar wenig,jedoch das ganze Jahr. Von denen fliegt komischerweise keiner in einer ganz normalen Situation ab.

Na ja, ich fahre nicht nur alte Reifen auf dem Cabrio sondern auch noch Achilles (Empfehlung vom Kumpel🙁) und das nur im Sommer. Aber sobald es nass wird muss ich bei Querbeschleunigung höllisch aufpassen.
Längsbeschleunigung geht noch.

Das schöne bei so alten Steinen äääähhh Reifen ist das sie sich nicht mehr abfahren. Ist für die Ewigkeit🙂

Hi!

Ich plädiere ja auch meist für eine relativ hohe Eigenverantwortung...
In diesem Fall kann ich den TE aber gut verstehen. Der wesentliche Punkt ist hier mMn, dass der Händler ihm sagte, es handele sich um "Neuwertige, gute Reifen". Ich gehe mal davon aus, dass der TE das nicht erfindet, sondern es wirklich geäußert wurde. Wenn der TE dafür einen Zeugen haben sollte, stehen mAn seine Chancen in einem Rechtsstreit einigermaßen gut.
Autoreifen dürfen bis zu einem Alter von 3 Jahren als "Fabrikneu", bis zu 5 Jahren als "Neu" bezeichnet werden. Auch, wenn es hier um gebrauchte Reifen geht, kann man sich wohl - sozusagen als Referenz - auch in solch einem Fall, auf diese Rechtslage beziehen. Ich glaube kaum, dass ein Richter bei 18 Jahre alten Reifen die Bezeichnung "Neuwertig" durch einen Händler absegnen würde...
Fraglich ist natürlich trotzdem, ob man dem TE ggfs. nur den Wertersatz der Reifen zugesteht oder auch einen Schadenersatz des Folgeschadens. Dafür müsste wahrscheinlich ein Gutachter bestätigen, dass der Unfall mit "Neuen" Reifen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht passiert wäre. Ob man so einen Gutachter findet?

Gruß
Chris

PS: Eigenschaften in Anführungszeichen absichtlich - zur Verdeutlichung - groß geschrieben

PS 2: Habe mir gerade mal den verlinkten Artikel bei AutoBild durchgelesen. Das bekräftigt meine Ansicht der guten Chancen. Auch, wenn der BG "ausdrücklich offen (ließ), ob ein Kraftfahrzeughändler grundsätzlich verpflichtet ist, beim Verkauf eines Gebrauchtwagens das Alter der Reifen zu überprüfen" wurde ja der Klage stattgegeben, weil das Alter "arglistig" verschwiegen wurde. Im Fall des TE wurde das Alter ja nicht nur verschwiegen, sondern die Reifen als "Neuwertig" bezeichnet. Und diese Aussage könnte der Händler ja nur seriös tätigen, wenn er sich die Reifen (relativ) genau angesehen hätte. Dazu gehört mMn (für einen Händler) eben auch das Alter...

Wird eine interessante Geschichte der Auslegung.
Wenn ich 2000 Reifen kaufe,diese bis heute weglege ,sind sie dann nicht "neuwertig"?

Ich denke der Händler bezog sich hier auf die Profilstärke.

Und dann ist es nur noch die "Vermutung" ( mehr ist es nicht) ,dass die Reifen und nichts anderes den Unfall verursachten.

Der TE hat da Anspruch auf neuwertige Winterreifen, oder Geld zurück.
Der Unfall und dessen Ursache stehen auf einem ganz anderen Blatt.

1. Rede mit dem Verkäufer und zwar sachlich.

2. Je nach Ausgang von 1. Sprich mit einem Anwalt, wie gut die Chancen sind.

Ich sehe die Chancen da nicht allzu gut.
In dem Link von AutoBild ist der Reifen geplatzt, ein Unfall war durch den Fahrer nicht zu vermeiden.
Im Fall des TE ist der Unfall aufgrund der Fehleinschätzung der Leistungsfähigkeit seines Fahrzeugs incl. der Reifen zustande gekommen.

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