Tagfahrlicht Standlichtringe

BMW 3er E90

Hallo Zusammen,
ich habe Bi-Xenon mit den Standlichtringen. Somit auch das Tagfahrlicht, welches ich auch eingeschaltet habe. Ist sehr bequem, da es sich autom. aus- und einschaltet. Ist aber sicherlich nicht sehr gesund für die Xenon Brenner. Nun habe ich in irgend einer Auto Zeitung gelesen, dass man das Tagfahrlicht auch nur über diese Standlichtringe schalten kann. Weiß jemand darüber Bescheid, ob evtl. der Freundliche mir helfen kann.

Gruß
Wolfram

48 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von masvha


Das einprogrammieren hättest du dir aber sparen können. Denn genau das leiche hast du, wenn du den Lichtschalter einfach auf "Abblendlicht" stehen lässt. 😉

Also ich weiß ja nicht, wies beim E90 ist, aber bei mir bleibt dann das Standlicht an, wenn ich den Schalter auf Abblendlicht lasse und den Schlüssel abziehe (ohne Tagfahrlichtschaltung). Die Programmierung bewirkt, das bei abgezogenem Schlüssel und Schalter auf Abblendlicht das komplette Licht ausgeht (inkl. Standlicht), also so, als hätte ich den Lichtschalter auf "aus" gedreht.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Also ich weiß ja nicht, wies beim E90 ist, aber bei mir bleibt dann das Standlicht an, wenn ich den Schalter auf Abblendlicht lasse und den Schlüssel abziehe (ohne Tagfahrlichtschaltung). Die Programmierung bewirkt, das bei abgezogenem Schlüssel und Schalter auf Abblendlicht das komplette Licht ausgeht (inkl. Standlicht), also so, als hätte ich den Lichtschalter auf "aus" gedreht.

Das Standlicht bleibt solange an, bis Du die Fahrertür öffnest, erst dann geht auch das aus.

Göran

Zitat:

Original geschrieben von boofoode


Ich könnte mir gut vorstellen, dass es das Tagfahrlich ab dem nächsten Modelljahr auch in Limousine und Touring gibt. Hier mal ein Bild beim 3er Coupe.

Gruß

wo hasten das bild her?

gibts dsa noch mehr?

Zitat:

Original geschrieben von NeoTheOne


wo hasten das bild her?
gibts dsa noch mehr?

Schau mal hier:

http://www.e90post.com/forums/showp...ostcount=1

Göran

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Zitat:

Original geschrieben von 01goeran


Das Standlicht bleibt solange an, bis Du die Fahrertür öffnest, erst dann geht auch das aus.

Genau. Und deshalb ist "Tagfahrlicht" einstellen oder sich sogar noch programmieren lassen beim E90 relativ sinnfrei.

Zitat:

Original geschrieben von Jürgen325


In den USA kann man sich ja schon seit längerem das Tagfahrlicht auf die Halogen-Scheinwerfer programmieren lassen.
Dazu noch die Standlichtringe geschaltet....

Das glaub ich nicht, dass das bei uns möglich sein wird. Wie wir wissen dienen die H7 Scheinwerfer (bei der Xenonversion) bei ausgeschaltetem Licht und bei Abblendlich als Lichthupe.

Diese Lichthupenfunktion würde es dann nicht mehr geben.

Somit fällt diese Möglichkeit wohl leider weg.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von PSchmidde


Das glaub ich nicht, dass das bei uns möglich sein wird. Wie wir wissen dienen die H7 Scheinwerfer (bei der Xenonversion) bei ausgeschaltetem Licht und bei Abblendlich als Lichthupe.

Diese Lichthupenfunktion würde es dann nicht mehr geben.

Somit fällt diese Möglichkeit wohl leider weg.

Gruß

vielleicht ja doch, denn wenn tagfahrlicht nur gedimmt ist brauchen sie bei lichthupe nur voll zu leuchten.

Göran

Zitat:

Original geschrieben von 01goeran


vielleicht ja doch, denn wenn tagfahrlicht nur gedimmt ist brauchen sie bei lichthupe nur voll zu leuchten.

Göran

Hmm meinst du echt, dass das gehen würde?

Ich frage mich gerade, wie man es hinbekommen soll, dass an ein und dem selben Scheinwerfer zwei untersch. Spannungen anliegen.

Gruß
Chris

Zitat:

Original geschrieben von Suppamaehn


Hmm meinst du echt, dass das gehen würde?
Ich frage mich gerade, wie man es hinbekommen soll, dass an ein und dem selben Scheinwerfer zwei untersch. Spannungen anliegen.

Gruß
Chris

Ich tippe schon, dass man das machen kann.

Voraussetzung wäre natürlich ein zusätzliches Bauteil, was die Spannung verändert.

Göran

Zitat:

Original geschrieben von 01goeran


Ich tippe schon, dass man das machen kann.
Voraussetzung wäre natürlich ein zusätzliches Bauteil, was die Spannung verändert.

Ganz klar, machbar ist alles. Ein zweites Relais welches einfach eine geringere Spannung auf die Lampen schaltet. Zusätzlich müsste man wohl auch noch die defekte Lampen Erkennung überarbeiten. Bischen an der Software progammieren und fertig.

Aber mal ganz erlich. Ich glaube nicht, das BMW hier einen Handlungsbedarf erkennt. Für denen ist das Tagfahrlich mit dem Xenonlicht wohl schon die Lösung. Die geben sicher nicht freiwillig zu, dass dann die Brenner nach ca. 2 Jahren schon nicht mehr richtig funktionieren.

Somit wird da wohl eher nichts zum Nachrüsten kommen.

Gruß

Ich weiß nicht, ob ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe. Ich habe das Tagfahrlicht eingebaut und auch in Gebrauch. Aber es funktioniert nur in Verbindung mit dem Xenon-Abblendlicht. Somit habe ich die Befürchtung, das die Xenon-Brenner früher defekt gehen. Es würde ja doch reichen, wenn die Standlichrtringe nur auf die Tagfahrlichtschaltung reagieren und nicht die Xenon-Brenner. Denn bei der Schaltung Tagfahrlicht, geht autom. das Stand- und Xenon-Licht beim Start an und beim Ausschalten, bzw. die Standlichter beim öffnen der Fahrertur aus.
Das wurde ja schon recht intelligent von BMW gelöst, aber immer mit Xenon. Somit nochmals, kann und darf man das Tagfahrlicht nur mit den Standlichtringen betrieben (ohne Xenon) werden.

Gruß
Wolfram

@WHampe:
Ich denke man hat dich schon richtig verstanden (ich zumindest), nur hat man hier in diesem Thread bisher nur von der US-Version und von der des E92 gesprochen, wo als Tagfahrlicht neben den Standlichtringen auch die Halogenscheinwerfer (die inneren, bei Xenon) mitleuchten.

Das würde ich allerdings gar nicht wollen, da ich es mit nur Standlicht(ringen) viel hübscher finde. Schade ist eben nur, dass (sonst wäre es ja sinnfrei) bei Schalterstellung Standlicht dieser Effekt zwar erzielt wird, man jedoch jedes Mal beim Aussteigen den Schalter zurückdrehen muss, weil ja sonst die ganze Zeit das Standlicht brennen würde. Man braucht also meiner Meinung nach, wenn man auf die abgeschwächten H7-Leuchten als Tagfahrlicht verzichten kann und sich "nur" mit den Standlichtringen begnügt, keine Relais und nix einzubauen, nur die Software dahingehend umzuprogrammieren, dass Tagfahrlicht eben nicht als "Abblendlicht auch am Tag an" sondern als "Standlichtringe während der Fahrt immer an und bei Dunkelheit Xenon zusätzlich an" verstanden wird. Am besten natürlich erst ab ~ 19 Uhr, je nach Jahreszeit, um dem Tunneleffekt (Xenon bei Tunneleinfahrt an - bei Tunnelausfahrt sofort wieder aus) vorzubeugen.
Wenn der 🙂 das könnte.... ich würde sogar dafür bezahlen ^^

Zitat:

Standlicht
Mit Standlicht (auch: Begrenzungslicht) wird das stehende Fahrzeug beleuchtet. Dies ist erforderlich, wenn es bei Dunkelheit abgestellt wird, etwa außerorts auf dem Seitenstreifen (außerorts auf der Fahrbahn ist beim Halten oder Parken Abblendlicht vorgeschrieben). Auch beim Warten vor einer geschlossenen Schranke sollte nach Möglichkeit auf Standlicht heruntergeschaltet werden, um Personen auf der anderen Seite nicht zu blenden. In Deutschland ist es verboten, bei Beleuchtungspflicht (also entsprechende Licht- oder Witterungsverhältnisse) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §17 II StVO auf den Abs.I bezieht. In der Schweiz ist innerorts bei ausreichender Straßenbeleuchtung das Fahren mit Standlicht erlaubt, in Österreich hingegen immer Abblendlicht vorgeschrieben.

Gemäß §17 ist es bei uns in Deutschland nicht verboten am Tage mit Standlicht zufahren, defacto kann man es als Tagfahrlicht benutzen.

Jetzt müßte man das ganze nur noch technisch einfacher umsetzen können.

Göran

Zitat:

Original geschrieben von 01goeran


 

Gemäß §17 ist es bei uns in Deutschland nicht verboten am Tage mit Standlicht zufahren, defacto kann man es als Tagfahrlicht benutzen.

Jetzt müßte man das ganze nur noch technisch einfacher umsetzen können.

Göran

Das ist so nicht richtig. Einzelne Absätze beziehen sich nicht aufeinander, das müsste dann schon im dem Absatz drin stehen oder ein und derselbe Absatz sein, wo alles drin steht. Es steht im §17 II nicht explizit drin, dass das Verbot des Fahrens mit Begrenzungsleuchten sich nur auf Fahrten in der Nacht bezieht.

§17 II: "Das Fahren mit Begrenzungslicht ist verboten."

Es besteht noch Ermittlungsbedarf, ob es da Urteile zu gibt, die die Frage klären, ob das Fahren mit Begrenzungsleuchten am Tag dennoch erlaubt ist. Logisch wäre es ja.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Einzelne Absätze beziehen sich nicht aufeinander, das müsste dann schon im dem Absatz drin stehen oder ein und derselbe Absatz sein, wo alles drin steht. Es steht im §17 II nicht explizit drin, dass das Verbot des Fahrens mit Begrenzungsleuchten sich nur auf Fahrten in der Nacht bezieht.

Mag sein, dass mein Verständnis falsch ist, aber ich gehe davon aus, dass die Absätze zur genaueren Beschreibung des Paragrafen dienen und ein Bezug nicht explizit drin stehen muß.

Göran

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