Tagfahrlicht Standlichtringe

BMW 3er E90

Hallo Zusammen,
ich habe Bi-Xenon mit den Standlichtringen. Somit auch das Tagfahrlicht, welches ich auch eingeschaltet habe. Ist sehr bequem, da es sich autom. aus- und einschaltet. Ist aber sicherlich nicht sehr gesund für die Xenon Brenner. Nun habe ich in irgend einer Auto Zeitung gelesen, dass man das Tagfahrlicht auch nur über diese Standlichtringe schalten kann. Weiß jemand darüber Bescheid, ob evtl. der Freundliche mir helfen kann.

Gruß
Wolfram

48 Antworten

Hi,

also ich komme auch aus Ö und da ist es definitv verboten mit den Standlichtringen zu fahren. Ich habe Xenon incl. Lichtsensor und Tagesfahrlichtschaltung. Meine Befürchtung ist ähnlich betreffend der Xenon Brenner.
Somit fahre ich derzeit mit Standlichtringen und NSW !!!

Am liebesten wäre mir eine Einstellung die auto. das Standlicht und die NSW aktiviert. Sollte dann noch der Lichtsensor korrekt funktioneren wäre alles perfekt.

Lt. Aussage meines Freundlichen gibt es bereits eine gesammelte Anfrage bei BMW Ö (Salzburg).

Ciao
Andy

Das "normale" Abblendlicht geht ja aus, sobald man bei ausgeschalteter Zündung die Fahrertür aufmacht. Was ich nicht verstehe, ist, dass das gleiche nicht bei den Standlichtringen funktioniert - er schaltet nicht ab, sondern zeigt das "Licht an"-Symbol und piept. Anscheinend hat BMW nicht damit gerechnet, dass jemand die Standlichtringe für den normalen Fahrbetrieb nutzt, so wie ich das mache.

Pit

Zitat:

Original geschrieben von PitJ


Das "normale" Abblendlicht geht ja aus, sobald man bei ausgeschalteter Zündung die Fahrertür aufmacht. Was ich nicht verstehe, ist, dass das gleiche nicht bei den Standlichtringen funktioniert - er schaltet nicht ab, sondern zeigt das "Licht an"-Symbol und piept. Anscheinend hat BMW nicht damit gerechnet, dass jemand die Standlichtringe für den normalen Fahrbetrieb nutzt, so wie ich das mache.

Pit

Stimmt, damit gerechnet hat keiner, denn das Standlicht ist ja zur Beleuchtung des Autos im Stehen da.

Ich danke aber, dass es da bald ein Softwareupdate geben wird, denn auf die aktuellen Ereignisse in Sachen Lichtpflicht wird BMW reagieren müssen.

Göran

Zitat:

Original geschrieben von PitJ


Das "normale" Abblendlicht geht ja aus, sobald man bei ausgeschalteter Zündung die Fahrertür aufmacht. Was ich nicht verstehe, ist, dass das gleiche nicht bei den Standlichtringen funktioniert - er schaltet nicht ab, sondern zeigt das "Licht an"-Symbol und piept. Anscheinend hat BMW nicht damit gerechnet, dass jemand die Standlichtringe für den normalen Fahrbetrieb nutzt, so wie ich das mache.

Pit

Und wie würdest du bitte das Standlicht anmachen, wenn es ausgeht, sobal du den Schlüssel abziehst und die Tür öffnest?

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Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Und wie würdest du bitte das Standlicht anmachen, wenn es ausgeht, sobal du den Schlüssel abziehst und die Tür öffnest?

Es geht ja eben nicht aus. Das ist ja das Problem - das automatische Ausgehen funktioniert nur bei Abblendlicht, nicht bei den Standlichtringen.

Zitat:

Original geschrieben von PitJ


Es geht ja eben nicht aus. Das ist ja das Problem - das automatische Ausgehen funktioniert nur bei Abblendlicht, nicht bei den Standlichtringen.

Ja, genau das meine ich ja. Wenn du den Schalter auf Abblendlicht lässt, dann geht das Licht beim Aussteigen komplett aus. Wenn du ihn auf Standlicht lässt, bleibt das Standlicht an. Das muss natürlich so sein, wie solltest du denn sonst das Standlicht einschalten können, wenn du deinen Wagen Irgendwo im Dunkeln abstellst und nicht willst, das ihn irgendjemand zu Schrott fährt?

Ich dachte immer, dafür wäre das Parklicht am besten geeignet. Das setzt natürlich voraus, dass der Wagen nur mit einer Seite in den Verkehr ragt, aber wer parkt sein Schätzchen schon nachts mitten auf der Straße? Standlicht würde ich z. B. an Bahnübergängen anlassen, aber da bleibe ich normalerweise im Wagen.

Pit

Außerorts MUSST du Standlicht anmachen, wenn du deinen Wagen abstellst. Innerorts reicht auch Parklicht.
Und wenn du jetzt meinst, dass du das Standlicht eh nie brauchst: spielt keine Rolle, du musst es haben. Daher muss das Standlicht bei der Schalterstellung Standlicht auch anbleiben.

Du hast ja sicher Recht. Ist ja schon okay. Ich hätte nur halt gerne die Wahl, das Standlicht für die wenigen Male, die ich NACHTS AUSSERORTS parke, nach Abziehen des Schlüssels separat einschalten zu können, aber ansonsten im NORMALBETRIEB das Standlicht genauso mit Türöffnung abzuschalten wie das Abblendlicht.

😉 Pit

Ich versteh ja schon, was du willst. Aber wäre schon irgendwo komisch, wenn man dann zwei Schalter anmachen müsste, um das Standlich anschalten zu können. Bzw. ein Schalter, bei dem das Standlich bei abgezogenem Schlüssel ausgeht und einer, bei dem das Standlicht anbleibt.

Wir BMW Fahrer habens schon schwer mit unseren schicken Standlichtringen 😁

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Aber wäre schon irgendwo komisch, wenn man dann zwei Schalter anmachen müsste, um das Standlicht anschalten zu können. Bzw. ein Schalter, bei dem das Standlicht bei abgezogenem Schlüssel ausgeht und einer, bei dem das Standlicht anbleibt.

Naja, vorstellbar wäre Schalter in Standlichtstellung - geht aus beim Aussteigen, derselbe Schalter herausgezogen - bleibt an... aber vielleicht sind BMW-Mitarbeiter ja heimlich hier im Forum und lesen das...?

Zitat:

Wir BMW Fahrer habens schon schwer mit unseren schicken Standlichtringen 😁

Kann man sagen - besonders lächerlich finde ich, dass inzwischen etliche aufgeprolte Golf II mit nachgerüsteten "Angel Eyes" herumfahren, zumindest hier im Ruhrgebiet. Komischerweise haben die Fahrer immer Baseball Caps auf und können kaum über die Fensterkante sehen, das aber hinter der B-Säule.

Zitat:

also ich komme auch aus Ö und da ist es definitv verboten mit den Standlichtringen zu fahren. Ich habe Xenon incl. Lichtsensor und Tagesfahrlichtschaltung. Meine Befürchtung ist ähnlich betreffend der Xenon Brenner.

das stimmt so nicht mehr, es gab zeiten da war begrenzungslicht verboten, mit einer der letzten StVO ist dieses gesetz gefallen - die kombination aus begrenzungslicht und nebenscheinwerfer ist erlaubt - die frage ist nur ob es alle kiwara wissen 😉

iPoe

nachtrag aus wikipedia

Zitat:

In Österreich ist das Begrenzungslicht allein zu wenig. Meist wird das Abblendlicht verwendet. Teilweise wird aber auch der erlaubte Nebelscheinwerfer verwendet, da die Glühbirnen oft wesentlich billiger sind als die des Abblendlichtes.

Zitat:

Original geschrieben von ipoe


 

das stimmt so nicht mehr, es gab zeiten da war begrenzungslicht verboten, mit einer der letzten StVO ist dieses gesetz gefallen - die kombination aus begrenzungslicht und nebenscheinwerfer ist erlaubt - die frage ist nur ob es alle kiwara wissen 😉

iPoe

nachtrag aus wikipedia

 

Sagi i Ja !!! > AngelEyes + NSW is erlaubt.

Nur möchte ich das von BMW programmiert bekommen.

Und mein Lichtsensor soll bei Dämmerung/Dunkelheit die NSW mit den Xenon´s tauschen.

(ja ich weiss "Eierlegendewollmilchsau" ) 😉

Ciao
Andy

PS: Für alle die dem österreichischen nicht so mächtig sind, "KIWARA" = Gesetzeshüter

Hi,

also dass man die Fernscheinwerfer mit verminderter Leuchtkraft "aktivieren" kann, ist sicher.

Hab das im BMW-Treff mal gesehen und da an einem E39.

Also irgendwie muss es gehen.

Die Standlichtringe wären schon cool, man sieht sie aber am Tag kaum und das ist ja dann wohl ne Sinnverfehlung.

Mir kam am Wochenende ein A8 mit Tagfahrlicht entgegen.

Der hatte das Tagfahrlicht schon in LED-Technik.

Verdammt hell und sieht super aus.

Das stimmt so auch nicht.

Da eben Nebellampen NUR bei Nebel, Regen oder Schneefall eingesetzt werden dürfen. Dann auch mit Standlicht.( Weil das Fahrtlicht im Nebel Reflektiert werden kann, darf man es ausstellen.....)

Und auch nur mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden.....Wie der Name eben schon sagt...STANDlicht (die hintere Fahrzeugbeleuchtung ist Standlicht und Fahrtlicht in einem). Aber was wollt ihr eigentlich?? Am Tag mit Standlicht fahren.....Wer sieht denn das??

Aber ging es nicht eigentlich um das Tagfahrlicht??..... Also bisher gibt es keine Möglichkeit in Deutschland (bitte keine Vergleiche mehr zu den USA---da gibt es ja auch ganz andere Vorschriften)das Tagfahrlicht über das Fernlicht zu steuern. Liegt ja nicht nur an der Helligkeit, denn das sind ja nur 5 Watt (Hallos), sondern auch an der Höheneinstellung. Die Fernlichscheinwerfer scheinen höher und weiter und blenden den Gegenverkehr. Man bedenke auch die Streuscheibe, die das Licht auf die ganze Fahrbahn verteilt. Ergo geht diese Kombi auch nicht.

Kleiner Nachtrag:

Die Zukunft gehört der LED....Extrem belastbar, langlebig, billig..

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