Tacho kodieren
Hallo habe da mal eine Frage bei meinem Golf 4 ist das Tacholicht schon sehr dunkel Dioden defekt jetzt habe ich mir bei Ebay einen anderen Tacho gekauft wie kann ich den Tacho umkodieren wegen der wegfahrperre mein Golf ist ein 1,6 Liter 101 PS Bj.98
Vcds vorhanden
Beste Antwort im Thema
MVP Cruiser nun mal langsam mit den Jungen Pferden. Eine Anpassung des Tachostandes ist NICHT Illegal wenn sie dem realen Tachostand des Fahrzeugs entspricht nach defekt/Ausfall des originalen Tacho. Ob dieser neu oder gebraucht ist ist vollkommen latte. Und wenn du hier schon so hochtrabend schwadronierst zeige mir bitte exakt den Gesetzes Text wo das stehen soll was du da behauptest... Illegal ist das runter setzen des Tachostandes !
79 Antworten
Was ist denn ein SP200S ?
Unter dem Namen finde ich nur so einen Kompressor mit Sprühgerät für den Garten. 😁
http://www.theirrigationshop.com.au/.../Selecta%20Spotpak%20spec.jpg
Zitat:
@itasuomessa schrieb am 19. August 2016 um 15:07:46 Uhr:
Einen Dummkopf kannst du damit nicht speichern, wohl aber einen dump 😉
😁 habs verbessert. Danke 🙂
Zitat:
@das-markus schrieb am 19. August 2016 um 15:28:40 Uhr:
Was ist denn ein SP200S ?
SP200S fuer VDO mit 93c86 EEPROM
http://www.ebay.co.uk/.../381654461174?hash=item58dc60eaf6
oder
CH341 fuer Bosch/Motometer mit 24c0x EEPROM
http://www.ebay.co.uk/.../271969952803?hash=item3f52ac2423
Und dann halt eine SOIC8 Klammer
http://www.ebay.co.uk/.../152139509826?hash=item236c38b042
Ah OK, nagut, den Rest hab ich ja. 93er haben ja meist VDOs, die gehen ja über K-Linie auszulesen.
Ich suche Adapter die folgende EEPROM Typen auslesen können:
Fairchild - RF1K 49154 H144FAR
und
Philips - A82C250 1H2S9 n1514
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Zitat:
@itasuomessa schrieb am 23. März 2016 um 22:35:29 Uhr:
Ich verwende das Programm auch nicht mehr - lese das jetzt direkt mit einem EEPROM programmer aus. Ist auch kein Kostenfaktor und voellig legal.
Zitat:
@das-markus schrieb am 23. März 2016 um 18:54:23 Uhr:
km-Stand vom alten KI übernehmen.
Kann man nicht. Und wenn man das auf irgendeine Art und Weise doch hinbekommt hst man direkt eine Straftat begangen.
Es ist nur eine einmalige Programmierung eines Werksneuen Tachos Zulässig.
Das muss wiederum auch Protokolliert sein.
Und so schnell wären wir in diesem Forum an der Stelle zum Closen.
Natürlich kann man, solange der Tachostand auch dem Auto entspricht.
Da wäre eher der Umbau des Tachos ohne Anpassung strafbar wenn der weniger anzeigt....
MVP Cruiser nun mal langsam mit den Jungen Pferden. Eine Anpassung des Tachostandes ist NICHT Illegal wenn sie dem realen Tachostand des Fahrzeugs entspricht nach defekt/Ausfall des originalen Tacho. Ob dieser neu oder gebraucht ist ist vollkommen latte. Und wenn du hier schon so hochtrabend schwadronierst zeige mir bitte exakt den Gesetzes Text wo das stehen soll was du da behauptest... Illegal ist das runter setzen des Tachostandes !
Zitat:
@MVP-Cruiser schrieb am 20. November 2019 um 11:08:09 Uhr:
Zitat:
@das-markus schrieb am 23. März 2016 um 18:54:23 Uhr:
km-Stand vom alten KI übernehmen.Kann man nicht. Und wenn man das auf irgendeine Art und Weise doch hinbekommt hst man direkt eine Straftat begangen.
Es ist nur eine einmalige Programmierung eines Werksneuen Tachos Zulässig.
Das muss wiederum auch Protokolliert sein.Und so schnell wären wir in diesem Forum an der Stelle zum Closen.
Wo liegt das Problem?
Nur so ist es legal. Wie willst du sonst den originalen Kilometerstand übernehmen?
(unabhängig davon ob sich der Tacho im Status 6 - Neumodus oder in einem anderen befindet. Nur mit dem Unterschied dass du bis 100km im Status 6 den Kilometerstand mit VCDS / VAG-Com anpassen kannst) Das Ergebnis ist gleich.
§ 22b
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2.
die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3.
eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
So nun ist ein Golf4 Tacho normalerweise seitens des Herstellers geschützt.
Er kann nur 1x Programmiert werden und zwar im Zustand WERKSNEU und UNCODIERT bis 100KM.
Beim Austausch gibt's dazu nen Protokoll und nen Eintrag im Serviceheft der Werke.
Dann ist alles Clean. AUCH FÜR DEN WIEDERVERKAUF!!!
Der Freundliche kann nun also einmal diesen Tacho Programmieren und zwar mit dem KM Stand des alten Tachos bzw normalerweise dem des Steuergerätes.
Ein Gebrauchtes Tacho kann das normalerweise nicht.
Dieser Ersatz ist auch nicht vorgesehen. Weder im Gesetz noch in der Werkstatt.
Das umgehen dieses Schutzes stellt also ein umgehen eines Kopierschutzes dar.
Straftat Nr.1
Was du für dich selbst machst sei mal dahin gestellt. Das ist nicht Thema.
Du kannst auch nen gebrauchtes rein drücken und gut. Schreibst dir die KM auf.
AAAABERRR....!!!! Jetzt kommt der Weiterverkauf!!!
Hast Du vor, das Auto irgendwann zu verkaufen brauchst du zumindest den Vermerk im Serviceheft , bei welchem tatsächlichen Kilometerstand Du den alten Tacho ausgebaut hast und darunter den Kilometerstand des neuen Tacho.
Des Weiteren solltest Du beim Verkauf den Käufer eindeutig darauf hinweisen und ihm auch das Serviceheft mit dem Eintrag zeigen.
Erfolgt das nicht und es wird nicht ohne Nachfragen direkt darauf hingewiesen und Transparant ausgewiesen ist es eine Straftat wegen Manipulation und arglistiger Täuschung ggf Betrug oder versuchter Betrug.
Das Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers im Sinne des § 22b StVG
stellt sich als typische Vorbereitungstat eines Betruges für einen Verkauf dar ...
BGH, Beschluss vom 27.9.2017
Es wir also direkt angenommen bzw dir Unterstellt , das du mit diesem Eingriff einen Betrug im Wiederverkauf geplant hast. Sprich Vorbereitung zu einem Betrug.
Irrelevant ob du so dachtest oder nicht.
Sogar die Vorbereitung der Justierung kann schon geahndet werden – mit bis zu 1 Jahr Gefängnis. Noch härter trifft es den, der ein Auto verkauft, von dem er genau weiß, dass der Kilometerstand verändert worden ist: Hier drohen bis zu 5 Jahre Haft.
Da man meist nicht alle Speicherstellen erwischt sollte man Vorsichtig sein.
Also lasst den Quatsch , hebt den Kaufbelegt des gebrauchten Tachos auf mit Foto am besten , lasst den Stand so und vermerkt alles, Notfalls mit Stempel von ner Werke.
Sieht zwar unschön aus wenns mehr anzeigt aber in dem Fall darf er auch weniger anzeigen wenn du das Einbauprotokoll hast.
Andernfalls lasst das in der Werkstatt oder einer Firma machen und euch dies Protokollieren.
Auch zu welchem Zweck. Beim Wiederverkauf ist das notwendiges Utensil.
Mit Verlaub, aber das ist Unfug was du da schreibst. Ich sehe in dem Gesetzestext nur Verbote einen Tacho zu manipulieren, sodass er eine andere Wegstrecke aufzeichnet oder diesen auf einen geringeren KM-Stand zu stellen. Sofern ein einfacher Tacho verkauft wird, oder der Km-Stand auf den tatsächlichen Stand des Fahrzeugs eingestellt wird ist daran nichts verbotenes. Ich habe übrigens selbst einen Tacho von VW anlernen lassen und den Km Stand einstellen lassen(von 0) und keinen Eintrag im Serviceheft über einen Tachotausch, lediglich eine ganz normale Rechnung. Nach deiner Logik dürfte VW den Stand auch nicht anpassen sondern einen Vermerk ins Serviceheft machen, geh Mal hin und sag denen das 😁 Und einen Grund den Käufer beim Verkauf über einen Tausch zu informieren gibt es auch nur sofern der angezeigte KM-Stand nicht dem tatsächlichen Stand entspricht ansonsten ist das völlig irrelevant.
Zitat:
@Mr_Bensinstopp schrieb am 21. November 2019 um 00:43:28 Uhr:
Mit Verlaub, aber das ist Unfug was du da schreibst. Ich sehe in dem Gesetzestext nur Verbote einen Tacho zu manipulieren, sodass er eine andere Wegstrecke aufzeichnet oder diesen auf einen geringeren KM-Stand zu stellen. Sofern ein einfacher Tacho verkauft wird, oder der Km-Stand auf den tatsächlichen Stand des Fahrzeugs eingestellt wird ist daran nichts verbotenes. Ich habe übrigens selbst einen Tacho von VW anlernen lassen und den Km Stand einstellen lassen(von 0) und keinen Eintrag im Serviceheft über einen Tachotausch, lediglich eine ganz normale Rechnung. Nach deiner Logik dürfte VW den Stand auch nicht anpassen sondern einen Vermerk ins Serviceheft machen, geh Mal hin und sag denen das 😁 Und einen Grund den Käufer beim Verkauf über einen Tausch zu informieren gibt es auch nur sofern der angezeigte KM-Stand nicht dem tatsächlichen Stand entspricht ansonsten ist das völlig irrelevant.
So ist das
MVP-Cruiser hat die Antwort eigentlich selbst gegeben.
Er hat den Gesetzestext gepostet.
Da steht ganz klar drin dass der km-Stand nicht verfälscht werden darf.
Somit MUSS ich den alten km-Stand in das neue Kombiinstrument 1:1 übernehmen.
Daher versteht hier Niemand das Problem @MVP-Cruiser ?
Du hast sonst immer gute Beiträge geleistet.
Liegt hier vielleicht ein Missverständnis vor?
Zitat:
Zitat:
@birscherl schrieb am 26. April 2018 um 10:25:23 Uhr:
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem ganz klar steht: "Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels."
Damit ist eben der eigene private Bereich nicht Ziel dieses Gesetzes.
Korrekt der private Bereich.
Und Ich sprach klar vom Weiterverkauf!!! An dieser Stelle stellt sich §22 hinten an und es tritt Strafrecht in den Vordergrund.
Wurde nun mehrfach Gerichtlich und von Usern hier bestätigt.
Klar kannst du das für dich selbst bis zur Verwertung des Wagens anpassen.
Ohne entsprechenden Nachweis der Korrektheit bescheinigt und dem Käufer offen vorgelegt wird , das es eine Reparatur war entfällt §22 und es tritt Strafrechtlich der Betrugsvorwurf in den Raum.
Vorbereitung zum Betrug stellt es schon dar wenn man beim Tausch schon vor hat den Wagen wieder zu verkaufen ohne das man vor hat Dokument dazu weiter zu geben zur Reparatur. bis zu 1 Jahr haft !!!
Sprich spätestens beim Wiederverkauf ist die Bescheinigung über den Tachotausch inkl. Serienummer und KM Stand und Datum sowie der Stempel notwendig.
Irgendwelche Füchse scheinen das mit dem Privat für sich und dem späteren Weiterverkauf nicht ganz klar abgrenzen zu können oder ?
ja ich glaube das genau in dieser Sache das Mißverständniss liegt.
Privat bis zur Verwertung ist kein Thema.
Wenn auch nur mal der Wiederverkauf angedacht wird stellt sich §22 hinten dranne.
Dann geht man schon bei der Repararatur ohne Dokumentation von Vorbereitung zum Betrtug aus.
Das Wiederum ist Strafrecht und wurde mehrfach gerichtlich so bestätigt.
ergo.. das ist eigentlich kein Thema für MT da hier auch die falschen Leute mit Bösen gedanken mitlesen könnten.
Wo liegt denn eigentlich das Problem den Tausch den Tachos wegen defekts zu Protokollieren?
Versteh ich nicht. Ich sehe hinter der Verweigerung wie die Gerichte auch eher die Kriminelle Energie.
Und ich unterscheide da nicht ob mir mir jemand bei Handykauf , Hosenkauf oder Autokauf ein x für U vorgemacht hat.
Auch eine heile reparierte Hose ist ein Betrug wenn die Reparatur verschwiegen wird.
Ein Missverständnis liegt hier aber immer noch vor.
Hier will Niemand einen anderen km-Stand in das KI hacken.
Ein neu verbautes KI soll genau den Tachostand bekommen, welches das alte hatte, damit eben keine Manipulation der "Laufleistung des Autos" vorliegt.
Somit ist der alte km-Stand vom alten KI gleich, dem neuen km-Stand im neuen KI.
Die Laufleistung entspricht damit 1:1 der, des Autos. Alles andere wäre Manipulation. (unabhängig vom Strafrecht)