Stimmt meine Service-Intervallanzeige?
Ich habe den Verdacht, dass meine Service-Intervallanzeige den nächsten Inspektionstermin falsch anzeigt. Ich dachte eigentlich, dass ich bei dem verwirrenden Thema endlich durchgeblickt hätte, aber vielleicht ist es doch nicht so.
Meiner Meinung müsste gelten:
a) Ölwechsel nach flexibler Anzeige, maximal 30.000 km oder maximal 2 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt
b) erste Inspektion nach genau 30.000 km oder nach genau 2 Jahren, je nachdem, was zuerst eintritt,
c) alle weiteren Inspektionen nach genau 30.000 km oder nach genau 1 Jahr, je nachdem, was zuerst eintritt
Ist das so richtig? Dann müsste die Anzeige in meinem Auto falsch sein, die Daten sind wie folgt:
- Fahrzeug ist von 04/2017 (Facelift-GTD)
- erste Inspektion mit Ölwechsel war 12/18 bei genau 30.000 km
- km-Stand heute: 41.000
Anzeige im Fahrzeug heute:
"Ölwechsel in 19.000 km oder 455 Tagen, Inspektion in 19.000 km oder 455 Tagen"
Damit hätte ich auch zwischen der ersten und der zweiten Inspektion 2 Jahre Abstand, obwohl es meiner Meinung nach nur 1 Jahr sein sollte. Die Ölwechsel-Anzeige stimmt, aber bei der Inspektion müsste es meiner Meinung nach heißen "Inspektion in 19.000 km oder 90 Tagen"
Habe ich jetzt einen Denkfehler oder ist die Anzeige falsch?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@carli80 schrieb am 18. September 2019 um 09:55:12 Uhr:
Woher weißt du das 😕
Das hat er für mein Leseverständnis mehrfach klar formuliert, z.B.:
Zitat:
@mr999 schrieb am 14. September 2019 um 07:26:27 Uhr:
Also bei meinem ganz neuen Golf 7 Highline (1,5 Liter TSI mit DSG, Modelljahr 2020) steht im Display
Inspektion in 30000 KM oder 362 Tagen.
Zitat:
@mr999 schrieb am 16. September 2019 um 08:58:46 Uhr:
Aber bezüglich der falschen Service Intervallanzeige 1. Inspektion nach 30tkm oder 1 Jahr, habe jetzt bei meinem Händler angerufen.
Hier stoßen wir auf ein grundlegendes Problem in vielen Foren, nämlich dass viele User nicht sauber mitlesen. Aber das ist OT, und ich will niemandem auf den Schlips treten.
Patrick
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Irgendwie widersprechen sich sogar die VW-Dokumente. Das eine Bild zeigt den entsprechenden Auszug aus "Instandhaltung genau genommen", das andere Bild zeigt das Dokument "Fahrzeugindividuelle Informationen".
Zitat:
@carli80 schrieb am 10. September 2019 um 13:06:41 Uhr:
Zitat:
@wk205 schrieb am 9. September 2019 um 20:15:18 Uhr:
Die codieren da nicht, sondern folgen einer "Geführten Funktion" in ODIS.
Merkwürdig, würde ja bedeuten, dass in der geführten Funktion bei ODIS ein Fehler drin ist😕
Kann man denn bei ODIS überhaupt so ein Intervall einstellen was beim TE drin ist😕
Da wird in ODIS nichts eingestellt. Der 🙂 führt Inspektion und/oder Ölservice durch und wählt bei ODIS "Rücksetzen" (des einen oder anderen oder beiden) an.
Der Fehler entsteht vermutlich an der Stelle, an der die Fahrzeugelektronik "merken müsste", ob es sich um die erste oder eine spätere Inspektion handelt. Das (erste oder spätere Inspektion) ist auch in keinem dokumentierten APK hinterlegt.
Wie weiter oben geschrieben, hatte ich bei meinem, nachdem der 🙂 gescheitert war, die einzelnen APK im KI mit VCDS hândisch zurückgesetzt. Erst alles gut, nach Busruhe ist der Wert aber wieder beim Zweijahresintervall gewesen.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 10. September 2019 um 17:30:43 Uhr:
Irgendwie widersprechen sich sogar die VW-Dokumente. Das eine Bild zeigt den entsprechenden Auszug aus "Instandhaltung genau genommen", das andere Bild zeigt das Dokument "Fahrzeugindividuelle Informationen".
Da widerspricht sich gar nichts. Das Eine, variabel, ist der Ölwechsel, das Andere bezieht sich auf die Inspektion als Festintervall.
Für das Ölwechselintervall müsste aber die PR-Nummer QG1 gelten. Ich habe beide PR-Codes, also QG1 und QI6. Hast du meinen Beitrag auf Seite 1 noch gelesen? Der Meister hat es auch mit der PR-Nummer QI6 begründet und hielt es für korrekt, dass auch die zweite Inspektion und alle weiteren im 2-Jahres-Turnus erfolgen bzw. nach 30.000 km.
Ich hätte mit dieser Erklärung auch kein Problem, wenn es in "Instandhaltung genau genommen" nicht anders drin stehen würde.
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Blöde Frage, kann es sein, dass mit
vw group sea im deinem Bild 1
Seat gemeint ist und dass für Seat das Intervall so richtig ist ?
Aber du hast doch einen Golf 7
oder doch einen Seat ??
SEA bedeutet in diesem Fall Serviceintervall Anzeige
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 10. September 2019 um 20:12:48 Uhr:
Für das Ölwechselintervall müsste aber die PR-Nummer QG1 gelten. Ich habe beide PR-Codes, also QG1 und QI6. Hast du meinen Beitrag auf Seite 1 noch gelesen? Der Meister hat es auch mit der PR-Nummer QI6 begründet und hielt es für korrekt, dass auch die zweite Inspektion und alle weiteren im 2-Jahres-Turnus erfolgen bzw. nach 30.000 km.Ich hätte mit dieser Erklärung auch kein Problem, wenn es in "Instandhaltung genau genommen" nicht anders drin stehen würde.
Nein, da bist du auf dem Holzweg. Beide Bilder zeigen QI6, und nur das ist bei LL für den Golf 7 verbindlich. QG1 galt nur bis Golf 6.
Irgendwie ist es für mich unverständlich, dass man eine so simple Fragestellung, wie die nach den Serviceintervallen, nicht eindeutig beantworten kann. Es deutet aber jetzt doch einiges darauf hin, dass nicht nur die erste Inspektion nach 2 Jahren (oder 30.000 km) zu machen ist, sondern auch alle weiteren:
1. Mein Händler sagt, dass die Service-Intervallanzeige in meinem Auto stimmt, also auch die zweite Inspektion erst 2 Jahre nach der ersten Inspektion.
2. Schaut man unter vw-bordbuch.de nach, dann gibt es einen Unterschied zwischen Fahrzeugen bis 2016 und Fahrzeugen ab 2017. Ich habe da testhalber mal die FIN eines älteren Fahrzeugs eingegeben und dann die meines Autos. Bei Fahrzeugen bis 2016 steht das bekannte Intervall (erstmals nach 2 Jahren oder 30 tkm, danach jährlich oder nach 30 tkm). Bei neueren Fahrzeugen steht da gar kein Zeit- oder Kilometerintervall mehr, sondern nur noch "nach Service-Intervallanzeige". Ob dieses Intervall aber flexibel oder fix ist, bleibt unklar.
3. In einem anderen Thread hat der User @207ccFeline das unten angehängte pdf-Dokument verlinkt. Auch da steht es so wie auf vw-bordbuch.de, also für neuere Modelle "nach Service-Intervallanzeige".
4. Im Dokument "Instandhaltung genau genommen", Ausgabe 11/2017, gültig für den Golf ab 2017, steht es aber anders. Da steht immer noch das frühere Intervall, also die Folgeinspektion jährlich oder nach 30.000 km.
Damit steht es 3:1 für ein zweijähriges Intervall bzw. für ein "nicht einjähriges Intervall". Ausgerechnet das relevanteste Dokument sagt aber leider etwas anderes. Und wenn ich das aus den anderen Threads richtig sehe, dann gibt es Besitzer eines Facelift-Golf, die von der Intervallanzeige auch zur zweiten Inspektion schon nach einem Jahr aufgefordert werden. Vielleicht ist es sogar motorenabhängig?
Vielleicht kann doch noch mal jemand in einer 2019er Ausgabe von "Instandhaltung genau genommen" nachsehen. Es könnte ja sein, dass die 2017er Ausgabe einen Fehler enthielt.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 11. September 2019 um 14:03:46 Uhr:
Bei neueren Fahrzeugen steht da gar kein Zeit- oder Kilometerintervall mehr, sondern nur noch "nach Service-Intervallanzeige". Ob dieses Intervall aber flexibel oder fix ist, bleibt unklar.
Richtig, so steht es auch in meinem Handbuch. Deshalb würde ich mich da im Zweifelsfall dumm stellen. Es kann ja nicht sein, dass man als Kunde kostenpflichtige Dokumente o.ä. abrufen muß, um den Service zeitgerecht durchführen zu lassen.
Mich würde allerdings noch interessieren: Wie lange gilt denn die Mobilitätsgarantie, gerade auch konkret bei Dir, @Deti4000? Wo und wie ist das jetzt beim digitalen Serviceplan dokumentiert? Mein Golf ist noch zu neu, war noch nicht beim Service.
Patrick
Zitat:
@patba schrieb am 11. September 2019 um 14:14:55 Uhr:
Es kann ja nicht sein, dass man als Kunde kostenpflichtige Dokumente o.ä. abrufen muß, um den Service zeitgerecht durchführen zu lassen.
Ja, sehe ich auch so. Für mich war aber die Frage, was passieren würde, wenn sich nachträglich (z.B. nach einem Motor- oder Getriebeschaden) herausstellen sollte, dass ich die Inspektion deutlich überschritten habe. Ich habe jetzt über Carnet bzw. We den Zustandsbericht des Fahrzeugs gesendet und werde das abspeichern, um für den Fall der Fälle einen Nachweis zu haben.
Zitat:
@patba schrieb am 11. September 2019 um 14:14:55 Uhr:
Mich würde allerdings noch interessieren: Wie lange gilt denn die Mobilitätsgarantie, gerade auch konkret bei Dir, @Deti4000? Wo und wie ist das jetzt beim digitalen Serviceplan dokumentiert? Mein Golf ist noch zu neu, war noch nicht beim Service.
Mein Fahrzeug ist von 04/2017 und ich habe noch einen gedruckten Serviceplan. Ich denke aber, dass die Mobilitätsgarantie immer, auch bei digitalem Serviceplan, bis zur nächsten Fälligkeit eines Services gilt. Das sind bei mir jetzt eben 2 Jahre seit dem letzten Service und nicht 1 Jahr.
Die Mob.Garantie hängt am Ölwechsel.
Das halte ich für ein Gerücht. Auszug aus dem Serviceheft:
"Mit Auslieferung Ihres Neufahrzeugs erwerben Sie die umfangreiche Longlife Mobilitätsgarantie, die sich mit jeder durchgeführten Inspektion verlängert."
Auch im weiteren Verlauf des Textes ist immer von "Inspektion" und "Service-Arbeiten" die Rede.
Klar, der Ölwechsel heißt aber auch nicht Ölwechsel, sondern Inspektion mit oder ohne Ölwechsel. Aber da du ja alles weißt, ist alles gut.
Eine Nachfrage beim Freundlichen könnte dir Erleuchtung bringen. Die Mob.Garantie wird mit dem Ölwechsel erneuert.
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 11. September 2019 um 15:40:06 Uhr:
Klar, der Ölwechsel heißt aber auch nicht Ölwechsel, sondern Inspektion mit oder ohne Ölwechsel. Aber da du ja alles weißt, ist alles gut. [...] Die Mob.Garantie wird mit dem Ölwechsel erneuert.
Hast Du dafür eine belastbare Quelle?
Das Bordbuch des Golf VII verwendet für die beiden Service-Ereignisse die Begriffe "Ölwechsel-Service" und "Inspektion".
Es erscheint mir sehr unplausibel, dass der bloße Ölwechsel als Grundlage für die Mobilitätsgarantie dient. Dabei wird ja nichts weiter inspiziert. Bei der Inspektion hingegen werden alle funktionsrelevanten Bauteile kontrolliert.
Gerade auch noch im Bordbuch meines alten Golf 6 nachgesehen: Dort sind die Begrifflichkeiten etwas anders, da hieß die "Inspektion" noch "Intervall-Service". Die Mobilitätsgarantie geht laut Formulierung ganz klar von Intervall-Service zu Intervall-Service.
Patrick
Bei VW Bordbuch kann man sein Bordbuch/Erstatz Serviceplan anschauen.
Für Modell ab 2017
Muss im Oktober zur 1. Inspektion. Laut Ersatz Serviceplan dann nach Service Intervall Anzeige. Aber nach euch jedes Jahr.
Das mit der jährlichen Inspektion gilt für 2014-2016.
Da meiner von 2017 ist, muss ich also nach 2 Jahre hin?