Stichtag bei Sachmängelhaftung gegenüber Händler bei Gebrauchtwagenkauf
Hallo,
ich habe mir Ende letzten November einen Golf 6 TSI 122PS mit DSG beim Händler gekauft. Jetzt, wo es wärmer wird, schaltet das DSG nicht mehr einwandfrei. Symptome: Es ruckelt beim Anfahren und der Wagen fährt sich generell "bockiger", ich kann nicht mehr sanft und zugkraftunterbrechungsfrei in den Gängen 1 bis 3 beschleunigen. Ab und zu sind auch Schaltgeräusche zu hören und im Pedal zu spüren, ebenso hat die Kriechneigung nachgelassen. Die Kupplung rutscht im manuellen Modus bei Vollgas insbesondere zwischen 2000 und 3000 U/Min. aber nicht durch. Daher gehe ich von einem Defekt der Mechatronik aus.
Nun meine Frage: Ich habe vom Händler damals zusätzlich eine 1-jährige Gebrauchtwagengarantie von "CarGarantie" bekommen. Diese übernimmt (da KM-Stand 55.000) nur 90%. Ich möchte daher so schnell wie möglich den Fall dem Autohaus melden. Der Händler ist noch gut 2 Wochen in der Sachmängelhaftung. Wie sieht das nun aus, kann der Händler versuchen, mich durch "Maßnahmen" wie Steuergeräte-Update und anderes über den Stichtag der Sachmängelhaftung hinaus zu bringen oder gilt der Tag, an dem ich dem Händler den "Fehler" melde als Stichtag, und er somit auch nach den 6 Monaten noch den Fehler auf Sachmängelhaftung abrechnen muss? Es ist übrigens ein Skoda-Händler, der mich vermutlich zu einem ortsansässigen VW-Händler schicken wird, da er das Steuergerät des DSG oder Meßwertblöcke gar nicht auslesen kann bzw. von den Leuten aus dem DSG-Werk in Kassel keine Daten bekommt (aber reine Spekulation von mir).
Vielen Dank schomal im Voraus und ein schönes WE.
Gruß
Markus
31 Antworten
Es gibt vom ADAC so eine Liste mit Bauteilen ob das Mangel oder Verschleiss ist und das dazu passende Gerichtsurteil. Vielleicht findest Du da ja was passendes.
Danke Alex, aber diese Liste kenne ich schon und es ist auch leider kein DSG-Fall, bzw. vergleichbarer Kupplungsschaden, enthalten. Die Liste ist allerdings auch von Stand 2014, ich kann ja Dienstag mal ADAC kontaktieren, ob die noch neuere Urteile kennen.