Stichtag bei Sachmängelhaftung gegenüber Händler bei Gebrauchtwagenkauf

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

ich habe mir Ende letzten November einen Golf 6 TSI 122PS mit DSG beim Händler gekauft. Jetzt, wo es wärmer wird, schaltet das DSG nicht mehr einwandfrei. Symptome: Es ruckelt beim Anfahren und der Wagen fährt sich generell "bockiger", ich kann nicht mehr sanft und zugkraftunterbrechungsfrei in den Gängen 1 bis 3 beschleunigen. Ab und zu sind auch Schaltgeräusche zu hören und im Pedal zu spüren, ebenso hat die Kriechneigung nachgelassen. Die Kupplung rutscht im manuellen Modus bei Vollgas insbesondere zwischen 2000 und 3000 U/Min. aber nicht durch. Daher gehe ich von einem Defekt der Mechatronik aus.

Nun meine Frage: Ich habe vom Händler damals zusätzlich eine 1-jährige Gebrauchtwagengarantie von "CarGarantie" bekommen. Diese übernimmt (da KM-Stand 55.000) nur 90%. Ich möchte daher so schnell wie möglich den Fall dem Autohaus melden. Der Händler ist noch gut 2 Wochen in der Sachmängelhaftung. Wie sieht das nun aus, kann der Händler versuchen, mich durch "Maßnahmen" wie Steuergeräte-Update und anderes über den Stichtag der Sachmängelhaftung hinaus zu bringen oder gilt der Tag, an dem ich dem Händler den "Fehler" melde als Stichtag, und er somit auch nach den 6 Monaten noch den Fehler auf Sachmängelhaftung abrechnen muss? Es ist übrigens ein Skoda-Händler, der mich vermutlich zu einem ortsansässigen VW-Händler schicken wird, da er das Steuergerät des DSG oder Meßwertblöcke gar nicht auslesen kann bzw. von den Leuten aus dem DSG-Werk in Kassel keine Daten bekommt (aber reine Spekulation von mir).

Vielen Dank schomal im Voraus und ein schönes WE.

Gruß
Markus

31 Antworten

Ja da hast Du den Salat :-)

Der Händler der dir das Auto verkauft hat ist zuständig. Wie er das regelt, wenn er technisch nicht in der Lage ist das Problem in seiner eigenen Werkstatt zu lösen ist das sein Problem. Ich würde den ganzen Emailverkehr der bereits gelaufen ist ignorieren, den Sachmangel schriftlich per Briefpost und Einschreiben anzeigen und um eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie einen schriftlich bestätigten Termin zur Fahrzeugübergabe bitten und ab Termin Übergabe eine Frist von xx Tagen setzen. Die Vorabanfragen per Mail waren kontraproduktiv im Sinne eines geordneten Ablaufes. Wenn dir die Zeit davonrennt stell ihm die Karre auf den Hof, lass dir eine Bestätigung der Abgabe mit Datum geben und schieb die Sachmangelanzeige und Frist nach. Ich würde mich nicht zum Hampelmann zwischen zwei Werkstätten machen (lassen).

Danke @pagra90 und @Diabolomk!
Der Händler muss natürlich die entstandenen Diagnosekosten voll übernehmen. Falls nicht, hätte er auch schlechte Karten. So sehe ich das zumindest.

Ich habe noch ein wenig zum Thema Frist bei der Sachmängelhaftung gegoogelt. Fast ausnahmslos wird die rechtzeitige Übermittlung der "Aufforderung zur Beseitigung eines Mangels" (der Brief zur Fristsetzung per Einschreiben und Rückschein) genannt und nicht, wann das KFZ sich im Machtbereich des Händlers befindet, er also über das Fahrzeug verfügen kann. Da er rechtlich eh verpflichtet wäre, den Wagen abzuholen, ich ihm den Wagen auch sofort überlassen würde, klingt das meiner Meinung nach auch irgendwie "stimmiger".

Ich werde morgen mal den örtlichen VW-Partner aufsuchen zwecks Diagnosetermin, meinem Händler das Einschreiben (mit freundlich formuliertem Begleitschreiben) zuschicken und ihn noch auf die Diagnosekosten ansprechen.

Zitat:

@alex1234567890 schrieb am 9. Mai 2016 um 18:33:13 Uhr:


Ja da hast Du den Salat :-)

Der Händler der dir das Auto verkauft hat ist zuständig. Wie er das regelt, wenn er technisch nicht in der Lage ist das Problem in seiner eigenen Werkstatt zu lösen ist das sein Problem.

....

Ich würde mich nicht zum Hampelmann zwischen zwei Werkstätten machen (lassen).

Hallo Alex,
ja diese Option habe ich auch noch nicht ausgeschlossen. Wäre vermutlich wirklich das Beste, danke!
Einschreiben mit Fristsetzung geht auf jeden Fall morgen raus.

Gruß
Markus

So, ich habe meinem Händler sämtliche Aufgaben übertragen. Danke nochmals an Alex, der mir den gestrigen kleinen "Denkanstoß" in diese Richtung gegeben hat 😉

Für den, den es interessiert: Sobald man als Käufer eines Gebrauchtwagens einen Sachmangel innerhalb der ersten 6 Monate dem Verkäufer mitteilt und mit dem Verkäufer über die Behebung des Mangels "verhandelt" - also der Verkäufer an der Lösung des Mangels mitwirkt (zB Diagnose in der Werkstatt)- (telefonisch reicht da schon aus), tritt laut §203 BGB eine Hemmung in der Verjährung ein. Das heisst, die Ansprüche auf Nacherfüllung dieses Mangels (und nur diesen beschriebenen Mangels) gelten auch noch nach Ablauf der 6 Monate, bis der Mangel behoben wurde.

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Mal ne andere Frage: Falls sich rausstellt, dass das DSG-Kupplungspaket gestauscht werden müsste, wäre das bei 56.000km Laufleistung (davon 8.000km durch mich seit Kauf) noch als normaler Verschleiß anzusehen? 100.000 oder 150.000km sollte eine Kupplung doch im Regelfall halten. Mal abgesehen davon, daß die Kupplung des 7-Gang-DSG diese Laufleistung wohl nur äusserst selten aushält 😉

Je nach Fahrprofil kann das für ein DQ200 "normal" sein!

Meine Kupplung hält immer nur 30.000km, bis sie wieder anfängt zu rupfen. 🙁

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 11. Mai 2016 um 00:45:56 Uhr:


Je nach Fahrprofil kann das für ein DQ200 "normal" sein!

"Normal" auch im Hinblick auf die Sachmängelhaftung des Händlers? Darauf wollte ich eigentlich hinaus bei der geringen Laufleistung.

Ist bekannt, ob schonmal jemand das Kupplungspaket im Rahmen der Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf ersetzt bekommen hat?

Ich kann dir nur soviel sagen, dass VW selber und der Volkswagen eigene Versicherungsdienst (VVD) die Kupplung nicht als Verschleißteil ansieht, falls du darauf anspielst.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 11. Mai 2016 um 11:40:15 Uhr:


Ich kann dir nur soviel sagen, dass VW selber und der Volkswagen eigene Versicherungsdienst (VVD) die Kupplung nicht als Verschleißteil ansieht, falls du darauf anspielst.

@Jubi TDI/GTI
Ja, darauf wollte ich hinaus. Beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler wäre bei einem Schaltwagen die Kupplung "normalerweise" ein Verschleißteil und weder in der Sachmängelhaftung noch in einer Garantieversicherung enthalten. Ich bin bei der "CarGarantie"-Versicherung und die sieht die DSG-Kupplung außerhalb vom Getriebe liegend und kommt dafür nicht auf. So wie Pagra es hier im Thread ein paar Posts weiter oben schon erwähnt hat.
Da ich ja noch im ersten Halbjahr der Sachmängelhaftung bin, frage ich mich nun, ob der Händler den frühen Kupplungsverschleiß als Mangel anerkennen muß. Ist vermutlich grenzwertig.

Das wird dir mit Gewissheit hier keiner sagen können, es sei denn es gibt diesbezüglich schon ein Gerichtsurteil, wo dieser Sachverhalt eindeutig geklärt wurde.

Vielleicht bist du ja der erste, der diesen klärenden Weg geht. 😉

Dann wäre mein Motto: Der Rächer der DSG-Geruckelten 😉

Da du ja noch innerhalb der ersten 6 Monaten ab Kauf bist, tritt die Sachmängelhaftung ein.
Dies ist dann das Problem des Händlers. Welche AGB´s die unterschiedlichen Gebrauchtwagengarantien haben ist nicht dein Thema.

Zitat:

@uve0815 schrieb am 15. Mai 2016 um 18:50:16 Uhr:


Da du ja noch innerhalb der ersten 6 Monaten ab Kauf bist, tritt die Sachmängelhaftung ein.

Das ist halt die Frage. Eine Kupplung ist ein Verschleißteil (wie zB Bremsen) und Verschleißteile sind im Normalfall (berichtigt mich, wenn ich da falsch liege) auch nicht über die Sachmängelhaftung des Händlers abgedeckt. Damit muss man rechnen, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft. Die Frage ist halt, ob eine Kupplung nicht deutlich länger als 56.000KM (davon 8.000 in meinem Besitz) halten sollte (den DSG-Hintergrund jetzt mal unbeachtet) und der Grund des Verleißes nicht am eigentlichen "fahrverschleiß" liegt, sondern an einem Konstruktionsmangel o.ä. liegt. Wofür es ja minimalste (*Ironie*) Anzeichen gibt 😉

Zitat:

@MarkusWeber schrieb am 15. Mai 2016 um 19:24:04 Uhr:



Zitat:

@uve0815 schrieb am 15. Mai 2016 um 18:50:16 Uhr:


Da du ja noch innerhalb der ersten 6 Monaten ab Kauf bist, tritt die Sachmängelhaftung ein.

Das ist halt die Frage. Eine Kupplung ist ein Verschleißteil (wie zB Bremsen) und Verschleißteile sind im Normalfall (berichtigt mich, wenn ich da falsch liege) auch nicht über die Sachmängelhaftung des Händlers abgedeckt. Damit muss man rechnen, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft. Die Frage ist halt, ob eine Kupplung nicht deutlich länger als 56.000KM (davon 8.000 in meinem Besitz) halten sollte (den DSG-Hintergrund jetzt mal unbeachtet) und der Grund des Verleißes nicht am eigentlichen "fahrverschleiß" liegt, sondern an einem Konstruktionsmangel o.ä. liegt. Wofür es ja minimalste (*Ironie*) Anzeichen gibt 😉

Da es ja keine normale Kupplung ist, sondern das DSG, müsste eigentlich die Frage ob Verschleißteil oder nicht leicht zu klären sein. Zumal der VVD und die A1-Garantie von Ford das Kupplungspaket des DSG bezahlen. Das tun sie bestimmt nicht aus Freundlichkeit.

Ich bin mal gespannt und werde berichten. In 8 Tagen weiß ich mehr.

Aber bei meinen DSG-Symptome tippe ich eher auf Mechatronik, statt Kupplungspaket.

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