Start-Stop-Automatik dauerhaft abschalten

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,
Kann man die Start-Stop Automatikfunktion beim Golf 7 1.2 mit DSG dauerhaft abschatlen? Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan



Zitat:

Original geschrieben von hecknschnoiza


Jo danke für die Erklärungen. Aber einfach Illegal reinzuschreiben wenn wer was fragt ist zu wenig finde ich.
Und direkt eine Frage zu stellen, ohne vorher wenigstens mal einen Blick in bestehende Threads zu werfen, wo das Thema längst in genau der Länge und Breite diskutiert wurde, die du in diesem vermisst, ist mindestens ebenso viel zu wenig.

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan



Zitat:

Mit ein wenig Erklärung wieso weshalb warum ist doch jedem mehr geholfen oder?

... und mit ein wenig Suchen sogar noch mehr.

Was willst du? Daß ich das ganze Forum durchlese? Ich meinte hier eingentlich daß man auch erklären sollte wieso das illegal sein soll und nicht nur einfach hier einwerfen daß es illegal ist...

Ich habe das Thema nicht gestartet ich habe nur mitgemacht hier in diesem Thema.

Ich bin noch nicht so lange hier regestriert aber man traut sich ja hier im Motor-Talk ja eh schon nixmehr schreiben weil man von so einigen Klugscheissern einfach nur immer blöd angemacht wird...

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Zitat:

@daxmann4u schrieb am 11. Mai 2016 um 12:35:25 Uhr:



Zitat:

@i need nos schrieb am 11. Mai 2016 um 12:31:18 Uhr:


"Ist die Start-Stop Bestandteil der Typprüfung ("Betriebserlaubnis"😉 des Fahrzeugs, dann ist sie bei der Messung der der Abgas- und CO2-Werte vollständig mit eingeflossen.

Eine Deaktivierung würde dann die Abgas- und CO2-Werte des Fahrzeugs erhöhen und damit würde die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen (§19.2 StVZO). Damit ist dann eine Außerbetriebsetzung Hersteller-seitig nicht mehr möglich.

Seit 1.6.2012 ist das Erlöschen der BE ein eigenständiger Bußgeldtatbestand:
- 90 Euro + 3 Punkte für den Fahrer
- 135 Euro + 3 Punkte für den Halter (zusätzlich)
- 135 Euro + 3 Punkte, wenn Fahrer und Halter die selbe Person sind
zuzüglich jeweils 23,50 Kosten und Gebühren.

Sollte man wissen, wenn man das wie auch immer macht, und sollte man auch nennen, wenn man Anleitungen zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit mit doch recht erheblichen Kollateraleffekten so einfach in das Netz stellt."

Zitat aus einem anderen Forum.

Der letzte Absatz ist entscheidend😉

Jetzt fehlt noch die überprüfbare Quelle.

falsch: ich habe doch auf den letzten Absatz verwiesen. Wenn hier einer in der KONKRETEN Beweispflicht ist, dann Du, weil Du eine ungeklärte Sache als legal umschreibt. Und jetzt kommt nicht wieder mit angeblichen Gesprächen beim TÜV, die Du nicht belegen kannst! Wer andere dazu verleitet, etwas zu tun was nicht belegt legal ist, verleitet unter Umständen zu illegalen Taten. DARUM geht es und um nix anderes.Ich habe auch S/S per VCDS deaktiviert, behauptet aber nicht etwas, was andere zu umschrieben Sachverhalten verleitet!

@ I need nos
Du musst noch viel lernen, insbesondere Lesen!

Auch bei genauem Hinsehen und mit Brille kann ich nicht wirklich erkennen, wie der Einbau eines (meines) Moduls die SSA Software des Fahrzeugs ändert. Von einer dauerhaften Abschaltung kann in diesem Fall nicht die Rede sein. Nach jedem Abstellen des Motors bleibt es dabei, daß die SSA für den nächsten Motorstart "scharfgestellt" wird. Nach dem Start funktioniert die SSA in jedem Fall so, wie ohne Modul.

Will ich - ohne Modul - die SSA abschalten, dann kann ich nach dem Start die Taste drücken, völlig legal. Nur diesen manuellen Druck auf die Taste nimmt mir nach Einbau das Modul ab, wenn ich es situationsbedingt so möchte. Das Abschalten der SSA nach Motorstart ist ebenso zulässig, wie das An- oder Abstellen des - na ich sage mal - des Scheibenwischers. Die Steuerung der SSA wird nicht abgeschaltet, nicht ausgehebelt, es wird lediglich ein zulässiger Schritt in der Bedienung des Fahrzeugs automatisiert.

Die Argumentation der "illegal"-Fraktion kommt mir so vor wie eine (theoretische) Behauptung, beim Radwechsel dürften die Schrauben nur händisch gelöst werden. Der Einsatz eines Schlagschraubers (oder wie das Ding heißen mag) sei nicht zulässig, jede Vereinfachung in der Bedienung ist erst einmal Verboten. Na ich weiß nicht . . .

Alle die schreiben, es sei illegal, gehen a priori davon aus, daß die Software des Fahrzeugs verändert wurde. Das sehe ich nicht so. Bis nach erneutem Motorstart reagiert die SSA ohne jede Veränderung. Und das Abstellen der SSA nach dem Motorstart ist ja zulässig.

Nachfragen bei den Behörden brächte auch keine endgültige Klärung. Da wäre erst einmal zu erwarten, daß der Beamte die Frage vielleicht nur schnell vom Tisch wischen will und ohne genaue Prüfung einfach mal Nein sagt. Was soll er sich exponieren, könnte Kreise ziehen und einen Rüffel von oben nach sich ziehen.

Aber auch, wenn sich die Behörde der Frage ernsthaft stellt, kann die Entscheidung fehlerhaft sein und der weiteren Klärung vor Gericht bedürfen. Womöglich über mehrere Instanzen hinweg? Wer ist denn so bekloppt, wegen diesem Mückenpfurz eine solche Welle zu machen?

Wenn es verboten wäre S/S zu deaktivieren, wieso gibt es da den Knopf zum deaktiveren? Offensichtlich wird das doch dem Fahrer überlassen, das selber zu entscheiden.
Wenn schon das Argument mit dem NEFZ kommt, sollte man erstmal die Hersteller dazu zwingen, daß der erreichbare Verbrauch in der Realität mit dem vom Papier übereinstimmt. Was bringt das für die Umwelt, wenn ich bei meinem Motor 4,0 l/100km "Sollverbrauch" habe, in Wahrheit aber 6l/100km benötige. Was spielt hier S/S für eine Rolle, gar keine, nur auf dem Papier.
Der Fahrer mit dauerhaft deativiertem S/S würde hier bestraft (was nicht bewiesen ist) wegen theoretischen 0,25 l Mehrverbrauch (800 km Autobahn = null Effekt), der Hersteller kommt ungeschoren davon bei vorsätzlichen 2 l Mehrverbrauch.

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Jetzt muß ich mich auch mal einmischen.
Die Argumentation geht ja derzeit dahin, das ein dauerhaftes Deaktivieren von S/S (ich meine jetzt nicht Manipulation der Software, sondern ein Modul, das den letzten Status des S/S-Knopfes speichert und nach Zündung ein wieder herstellt) gegen die Betriebserlaubnis verstoßen würde, weil ich dann die Werte des NEFZ nicht mehr erreichen kann.

ABER: beim NEFZ wird auch mit deaktivierter Klimaanlage geprüft. Müsste dann nicht nach dieser Logik auch die Klimaanlage nach jedem Motorneustart AUS sein?

Zitat:

@MENA-C schrieb am 12. Mai 2016 um 06:17:06 Uhr:


Auch bei genauem Hinsehen und mit Brille kann ich nicht wirklich erkennen, wie der Einbau eines (meines) Moduls die SSA Software des Fahrzeugs ändert. Von einer dauerhaften Abschaltung kann in diesem Fall nicht die Rede sein. Nach jedem Abstellen des Motors bleibt es dabei, daß die SSA für den nächsten Motorstart "scharfgestellt" wird. Nach dem Start funktioniert die SSA in jedem Fall so, wie ohne Modul.

Wenn du ein Modul mit der Elektronik des FZ verbindest, ist es eine Hardwareveränderung des Fz.

In jedem Fall: es ist eine Veränderung der werkseitigen Fz-Funktionalität.

Das erkennst du vermutlich.

Wenn dieses Modul bewirkt, dass S&S bei jedem manuellen Motorstart eingeschaltet ist, wäre das Modul wirkungslos und damit sinnfrei....

Zitat:

Will ich - ohne Modul - die SSA abschalten, dann kann ich nach dem Start die Taste drücken, völlig legal. Nur diesen manuellen Druck auf die Taste nimmt mir nach Einbau das Modul ab, wenn ich es situationsbedingt so möchte. Das Abschalten der SSA nach Motorstart ist ebenso zulässig, wie das An- oder Abstellen des - na ich sage mal - des Scheibenwischers. Die Steuerung der SSA wird nicht abgeschaltet, nicht ausgehebelt, es wird lediglich ein zulässiger Schritt in der Bedienung des Fahrzeugs automatisiert.

Die Argumentation der "illegal"-Fraktion kommt mir so vor wie eine (theoretische) Behauptung, beim Radwechsel dürften die Schrauben nur händisch gelöst werden. Der Einsatz eines Schlagschraubers (oder wie das Ding heißen mag) sei nicht zulässig, jede Vereinfachung in der Bedienung ist erst einmal Verboten. Na ich weiß nicht . . .

Alle die schreiben, es sei illegal, gehen a priori davon aus, daß die Software des Fahrzeugs verändert wurde. Das sehe ich nicht so. Bis nach erneutem Motorstart reagiert die SSA ohne jede Veränderung. Und das Abstellen der SSA nach dem Motorstart ist ja zulässig.

du kannst und darfst dir auch einen schweren Anhänge an das Auto hängen oder wie ein Wahnsinniger fahren und auf diese Weisen viel Sprit verbrauchen. Genau so darfst du, nach dem manuellen Motorstart auch S&S deaktivieren. Bei Anhängerbetrieb nimmt dir das die FZ-Elektronik sogar ab...

Wenn der Hersteller es vorgesehen hat, dass nach einem manuellen Motorstart, S&S immer aktiv sein soll und es keine offizielle Möglichkeit gibt, dies zu umgehen, ist das so vom Hersteller vorgesehen.
Der Hersteller muss dafür sorgen, dass seine Spritsparmaßnahmen (gilt auch für die nahezu sinnfreie Rekuperation), die alle eine Auswirkung auf den NEFZ haben, generell, ohne Zutun des Fahrers, funktionieren.

Zitat:

Nachfragen bei den Behörden brächte auch keine endgültige Klärung. Da wäre erst einmal zu erwarten, daß der Beamte die Frage vielleicht nur schnell vom Tisch wischen will und ohne genaue Prüfung einfach mal Nein sagt. Was soll er sich exponieren, könnte Kreise ziehen und einen Rüffel von oben nach sich ziehen.

Aber auch, wenn sich die Behörde der Frage ernsthaft stellt, kann die Entscheidung fehlerhaft sein und der weiteren Klärung vor Gericht bedürfen. Womöglich über mehrere Instanzen hinweg? Wer ist denn so bekloppt, wegen diesem Mückenpfurz eine solche Welle zu machen?

Frag doch einfach schriftlich beim Hersteller nach.
Ist doch ganz einfach. Der weiß über sein Produkt und die Bedingungen für die Betriebserlaubnis bescheid.

Hat aber bisher noch keiner gemacht oder zumindest hat noch keiner die schriftliche Aussage des Herstellers zu diesem Thema veröffentlicht.
Warum wohl?

Zitat:

@kirschi68 schrieb am 12. Mai 2016 um 08:17:39 Uhr:


Wenn es verboten wäre S/S zu deaktivieren, wieso gibt es da den Knopf zum deaktiveren? Offensichtlich wird das doch dem Fahrer überlassen, das selber zu entscheiden.

Gleich vorweg: Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob das Deaktivieren der SSA legal ist oder nicht. Offensichtlich soll aber der Motor stets mit der Konfiguration starten, die beim Ermitteln des NEFZ-Verbrauchs eingestellt war. Dir wird vielleicht aufgefallen sein, dass nicht nur die SSA immer wieder zurückgesetzt wird, sondern auch die Motor-/Getriebeeinstellung "Sport" nicht erhalten bleibt. Die Einstellung "Eco" hingegen bleibt erhalten, da sich damit auf einem Prüfstand die NEFZ-Verbrauchswerte erreichen ließen.

Zitat:

@kirschi68 schrieb am 12. Mai 2016 um 08:17:39 Uhr:


Wenn schon das Argument mit dem NEFZ kommt, sollte man erstmal die Hersteller dazu zwingen, daß der erreichbare Verbrauch in der Realität mit dem vom Papier übereinstimmt.

Das kommt ab 2017 und nennt sich WLTP. Der NEFZ hatte nie den Anspruch realitätsnahe Verbrauchsangaben zu liefern. Daher betrügt ein Autohersteller auch nicht, wenn das Fahrzeug auf der Straße mehr verbraucht als auf dem NEFZ-Prüfstand. Ich stimme dir allerdings zu, der NEFZ ist nicht optimal. Das ist aber ein anderes Thema.

Meiner Meinung nach haben beide Seiten bisher keine ausreichenden Belege für ihre Behauptungen vorgelegt. Die Argumentation, dass eine permanente Deaktivierung der SSA zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, erscheint mir aber schlüssig, weil dadurch der bei der Typenzulassung festgelegt CO2-Ausstoß nicht mehr erreichbar wäre. Das Modul nimmt nochmal eine Sonderstellung ein, weil der Motor zunächst mit aktivierter SSA startet. Letztendlich wird aber auch hier ohne zutun des Fahrers, also automatisiert, die SSA unmittelbar nach dem Motorstart abgeschaltet. Im Gegensatz zur VCDS Methode ließe sie sich jedoch zumindest per Knopfdruck wieder aktivieren.

Wie auch immer. Man bräuchte zumindest mal die entsprechende EU-Richtline, ansonsten wird hier weiterhin nur gemutmaßt. Im Falle des Moduls müsste unter Umständen sogar ein Richter über dessen Zulässigkeit entscheiden.

Bevor wir uns jetzt noch weiter im Kreis drehen, und die eine Seite ihre (durchaus schlüssigen) Argumente andauernd wiederholt, und die andere Seite beharrlich nicht darauf eingeht, möchte noch nochmals darum bitten, dass wir das jetzt einfach so stehen lassen:

Das permanente Stilllegen der SSA per VCDS oder der Einsatz des Memory-Moduls könnte gesetzeswidrig sein und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Das dürfte als Grundlage für eine Entscheidungsfindung doch ausreichen, oder?

Und obwohl soviele Experten hier sind konnte noch niemand den entsprechenden Paragraphen nennen??
Man verlangt Quellen und bringt dann selbst
quelllose Zitate aus "anderen Foren" welche selbst nicht einmal entsprechende Stelle im Gesetz nennen. ^^ :
Die Schwagerin meiner Oma dessen Nachbarin weiß es noch besser..😉
Aber nehmen wir doch einfach mal die anderen in die Beweispflicht.

Das etwas explizit erlaubt sein muss ist mal richtig lachhaft.
Andersrum wird ein Schuh draus.

MT @ its best

navec, ich schätze Deine Beiträge sehr und lese sie aufmerksam. In diesem einen Punkt kann ich aber nach wie vor nicht endgültig folgen und bleibe unüberzeugt. Andererseits ergäbe für mich aber auch nur eine obergerichtliche Entscheidung die abschließend gültige Klärung, und das lohnt alles nicht, wie schon angemerkt.

Zitat:

@navec schrieb am 12. Mai 2016 um 09:22:40 Uhr:


Wenn du ein Modul mit der Elektronik des FZ verbindest, ist es eine Hardwareveränderung des Fz.
In jedem Fall: es ist eine Veränderung der werkseitigen Fz-Funktionalität.
Das erkennst du vermutlich.
Ohne eine wesentlich bessere Brille schaff' ich das einfach nicht. Die Hardware des Fahrzeugs wurde mit dem Einbau des Moduls nicht verändert; ich habe nur eine Zusatzausstattung wie Schonbezüge auf den Sitzen oder ein Fuchsschwanz an der Antenne. 🙂

Wenn dieses Modul bewirkt, dass S&S bei jedem manuellen Motorstart eingeschaltet ist, wäre das Modul wirkungslos und damit sinnfrei....
Wieso dies? Beim Start ist es eingeschaltet, danach wird wenn angepaßt an die Fahrsituation vom Fahrer so gewählt, die SSA halt abgeschaltet. Ich kann mich aber auch jederzeit in anderen Situationen dafür entscheiden, die ursprüngliche Werkseinstellung wiederherzustellen, ein Knopfdruck genügt.

Genau so darfst du, nach dem manuellen Motorstart auch S&S deaktivieren. Bei Anhängerbetrieb nimmt dir das die FZ-Elektronik sogar ab...
Ja, genau das macht das Modul ggf. Und es nimmt mir per Elektronik das manuelle Drücken ab, aber eben alles zu einem Zeitpunkt, an dem das auch mit manueller Betätigung erlaubt ist.

Wenn der Hersteller es vorgesehen hat, dass nach einem manuellen Motorstart, S&S immer aktiv sein soll und es keine offizielle Möglichkeit gibt, dies zu umgehen, ist das so vom Hersteller vorgesehen.
Ich will mal hoffen, daß jetzt nicht auch noch die Legalität des Motorstarts mit dem Anlasser in Frage gestellt wird und jeweils ein Kraftakt mit Kurbel vorn am Wagen gefordert wird. 🙂 Die Voreinstellung des Herstellers, SSA "An" nach Motorstart, bleibt beim Modul erhalten; ich hatte schon mehrfach darauf hingewiesen. Da wird nichts umgangen.

Zitat:

Der Hersteller muss dafür sorgen, dass seine Spritsparmaßnahmen (gilt auch für die nahezu sinnfreie Rekuperation), die alle eine Auswirkung auf den NEFZ haben, generell, ohne Zutun des Fahrers, funktionieren.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gehören zu den Spritsparmaßnahmen des Herstellers bei der offiziellen Typgenehmigung im Rahmen des NEFZ so wundervolle Dinge wie: Klimaanlage aus, Radio aus, Reifendruck stark erhöht = verkehrsgefährdend, Karossieriespalten abkleben, Lichtmaschine abklemmen etc. Alle diese Maßnahmen dienen der Verringerung des Kraftstoffverbrauchs. Es wird aber doch wohl niemand fordern, daß in diesem Zustand geprüfte Fahrzeuge nur in diesem frisierten/manipulierten Zustand in den Straßenverkehr dürfen?🙂

Zitat:

@saul.goodman80 schrieb am 12. Mai 2016 um 10:54:29 Uhr:


Und obwohl soviele Experten hier sind konnte noch niemand den entsprechenden Paragraphen nennen??
Man verlangt Quellen und bringt dann selbst
quelllose Zitate aus "anderen Foren" welche selbst nicht einmal entsprechende Stelle im Gesetz nennen. ^^ :
Die Schwagerin meiner Oma dessen Nachbarin weiß es noch besser..😉
Aber nehmen wir doch einfach mal die anderen in die Beweispflicht.

Das etwas explizit erlaubt sein muss ist mal richtig lachhaft.
Andersrum wird ein Schuh draus.

MT @ its best

Unstrittig ist wohl, dass das Fz nach einem, wie auch immer gearteten Eingriff nicht mehr so funktioniert, wie es der Hersteller vorgesehen hat.
Von daher liegt, wohl ebenfalls unstrittig, eine Veränderung des Fz vor.

Ob das legal ist, sollte daher immer derjenige nachweisen (können), der verändern will, falls legal oder illegal für ihn eine Rolle spielt....

Am Auto wären gefühlt 2 Millionen nachträgliche Änderungen möglich.
Wie sollte ein Gesetz da exakt auf die eine spezielle Änderung eingehen können, die sich irgendwelche Leute ausgedacht haben?
Von daher kann die Geschichte nur umgekehrt funktionieren.

Es wird auch in keinem Gesetz wörtlich drin stehen, dass man die Rekuperation nicht deaktivieren darf und es steht wohl auch in keinem Gesetz wörtlich, dass man ABS nicht deaktivieren darf.

Was wäre, wenn ich etwas ändern will (und es keine ABE o.ä. gibt) und ich der Ansicht bin, dass es legal sein müsste, so schlimm daran, beim Hersteller nach zu fragen?

@MENA-C, könntest du dein Modul mal genauer beschreiben (oder auf eine genaue Beschreibung hin weisen). Ich glaube nämlich, dass wir aneinander vorbei reden.
Was wird eingebaut?
Gibt es eine E-Verbindung zur Elektrik des Autos?
Wenn ja, hat es eine ABE?

Zitat:

Wieso dies? Beim Start ist es eingeschaltet, danach wird wenn angepaßt an die Fahrsituation vom Fahrer so gewählt, die SSA halt abgeschaltet. Ich kann mich aber auch jederzeit in anderen Situationen dafür entscheiden, die ursprüngliche Werkseinstellung wiederherzustellen, ein Knopfdruck genügt.

auch das verstehe ich nicht so ganz:
Wenn nach dem manuellen Motorstart S&S immer erst einmal aktiv ist und du danach je nach Fahrsituation auswählen kannst, ob aktiv oder nicht, wäre das Modul sinnlos

Wenn es dafür sorgen kann, dass es möglich ist, das Auto manuell zu starten, ohne dass S&S aktiv ist (und ohne dass ein Anhänger dran ist), liegt eine Veränderung der Fz-Funktionalität vor und damit wäre die Frage der Legalität wieder im Fokus.

Die Abschaltboxen greifen im Endeffekt in die Motorsteuerung ein, somit kann man sie wohl im weitesten Sinne unter Chiptuning einordnen. Dazu schreibt die Dekra:

Zitat:

Grundsätzlich gilt, dass Änderungen am Fahrzeug, die zu einer Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens führen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten, ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach sich ziehen.

und hier

Zitat:

Als Fahrzeughalter müssen Sie für eine erfolgreiche Änderungsabnahme entsprechende Prüfzeugnisse vorlegen, wie

Teilegenehmigungen (ABE, ABG, EG, ECE)
Teilegutachten eines akkreditierten Technischen Dienstes

Bestimmte Änderungen können in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das jeweilige Fahrzeug bereits bewilligt sein.

Wenn diese Abschaltboxen zulässig sind, haben sie ja sicherlich auch eine entsprechende Teilegenehmigung, oder? Damit sollte doch dann auch klar sein, ob eine Eintragung erfolgen muss oder nicht.

Ich habe jetzt keine Lust, die 36 Seiten noch mal ganz durchzulesen, aber kam auch schon zur Sprache, dass man zusätzlich zur möglicherweise erloschenen Betriebserlaubnis auch noch über den steuerlichen Aspekt nachdenken muss? Wenn ich es richtig verstehe, gibt es für das verwendete Start/Stopp-System bei der Rollenprüfstandsmessung einen pauschalen Bonus auf den dort ermittelten CO2-Wert. Wenn ich das Start/Stopp-System jetzt entgegen der Herstellervorgabe dauerhaft deaktiviere, hinterziehe ich streng genommen Kfz-Steuer im Gegenwert dieses CO2-Bonuses.

Und ja, das ist natürlich alles sehr akademisch und die Chance auf Entdeckung ist sicher äußerst gering, dennoch sollte sich jeder, der mit einer Abschaltbox oder sonstigen Tricks an seinem Fahrzeug manipuliert, zumindest bewusst sein, was für Auswirkungen seine Manipulation haben kann. Man kann diese Hinweise ignorieren und als lächerlich abtun, vor Strafe schützt das im Fall der Fälle aber auch nicht.

So wie beim Einbau beobachtet, kommt ein weiterer Draht in eine vorhandene Buchse. Eine elektrische Verbindung muß da sein, das Modul gibt ja elektrisch ein Signal: die Taste soll bitte (elektrisch) gedrückt werden. (So denke ich jedenfalls mit sehr bescheidenem technischem Verständnis.)

Die Sache mit der geänderten SSA-Steuerung per Knopfdruck: Wenn ich im typischen täglichen Fahrprofil mich immer durch anhaltenden Stau quälen muß, Stand für 2 - 5 Sekunden, dann wenige Meter weiter und dann wieder Stillstand - dann kann ich für diese typischen täglichen Fahrten die SSA Chose nach dem Start automatisch abschalten, muß nicht jeden Tag die Taste händisch drücken. Geht es auf eine längere Strecke, dann ursprüngliche Werkseinstellung, da paßt die dann schon.

Mir persönlich ist es so lieber, andere drücken bei Bedarf auf die Taste und das genügt ihnen. Auch gut.

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 12. Mai 2016 um 09:42:42 Uhr:


Offensichtlich soll aber der Motor stets mit der Konfiguration starten, die beim Ermitteln des NEFZ-Verbrauchs eingestellt war. Dir wird vielleicht aufgefallen sein, dass nicht nur die SSA immer wieder zurückgesetzt wird, sondern auch die Motor-/Getriebeeinstellung "Sport" nicht erhalten bleibt. Die Einstellung "Eco" hingegen bleibt erhalten, da sich damit auf einem Prüfstand die NEFZ-Verbrauchswerte erreichen ließen.

Das stimmt vielleicht für DSG, aber für den Handschalter definitiv nicht. Meiner bleibt dauerhaft in Sport. Und wieder mal ein Argument erledigt.

Zitat:

@CarstenH77 schrieb am 12. Mai 2016 um 12:15:37 Uhr:


Die Abschaltboxen greifen im Endeffekt in die Motorsteuerung ein, somit kann man sie wohl im weitesten Sinne unter Chiptuning einordnen. Dazu schreibt die Dekra:

Das ist quatsch. Das Modul greift nicht in die Motorsteuerung ein. Es merkt sich nur den letzten Status des Tasters und stellt ihn wieder her. Es ist also maximal ein Eingriff in die Tastersteuerung.

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