Start-Stop-Automatik dauerhaft abschalten
Hallo,
Kann man die Start-Stop Automatikfunktion beim Golf 7 1.2 mit DSG dauerhaft abschatlen? Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Timmerings Jan
Und direkt eine Frage zu stellen, ohne vorher wenigstens mal einen Blick in bestehende Threads zu werfen, wo das Thema längst in genau der Länge und Breite diskutiert wurde, die du in diesem vermisst, ist mindestens ebenso viel zu wenig.Zitat:
Original geschrieben von hecknschnoiza
Jo danke für die Erklärungen. Aber einfach Illegal reinzuschreiben wenn wer was fragt ist zu wenig finde ich.
Zitat:
Original geschrieben von Timmerings Jan
... und mit ein wenig Suchen sogar noch mehr.Zitat:
Mit ein wenig Erklärung wieso weshalb warum ist doch jedem mehr geholfen oder?
Was willst du? Daß ich das ganze Forum durchlese? Ich meinte hier eingentlich daß man auch erklären sollte wieso das illegal sein soll und nicht nur einfach hier einwerfen daß es illegal ist...
Ich habe das Thema nicht gestartet ich habe nur mitgemacht hier in diesem Thema.
Ich bin noch nicht so lange hier regestriert aber man traut sich ja hier im Motor-Talk ja eh schon nixmehr schreiben weil man von so einigen Klugscheissern einfach nur immer blöd angemacht wird...
598 Antworten
Zitat:
Und wenn du breitere Reifen drauf machst als auf dem Prüfstand hast du auch Mehrverbrauch
für breitere Reifen brauchst du einen Eintrag in der CoC oder eine ABE. Nur dann sind sie zulässig.
Du darfst dir auch einen 1000kg schweren Anhänger an dein Auto hängen, verbrauchst dadurch sogar ordentlich mehr Sprit und trotzdem ist es zulässig, da es in deinen Papieren steht.
Es geht nicht um den individuellen Verbrauch, sondern um den Verbrauch, den das Auto im "Standard"zustand beim NEFZ verbrauchen soll und dazu ist ein aktives S&S notwendig.
Zitat:
@zameck schrieb am 11. Mai 2016 um 12:21:25 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 11. Mai 2016 um 12:08:52 Uhr:
zB so wie früher Hubraumänderungen oder wenn man heute einen Motor verbaut der nicht zu der passenden Abgasnorm führt(zB Euro 5 Austauschmotor in ursprünglich Euro 6 Golf VII)
Klar, sowas ist oft einfacher festzustellen, war auch meist mit einer Leistungssteigerung verbunden; aber das Ergebnis ähnlich.
Ein Fahrzeug mit permanent abgeschaltetem Start/Stop hat eben auf dem Prüfstand einen Mehrverbrauch von mehreren Zehnteln zur Folge. Das ist allein schon steuerlich relevant!Und wenn du breitere Reifen drauf machst als auf dem Prüfstand hast du auch Mehrverbrauch ! Sehe ich ja schon wenn ich von 16 Zoll Winterreifen auf 18 Zoll wechsel ,dann habe ich einen Mehrverbrauch von bis zu 0,5 Liter . Oder wenn permanent mit Klimaanlage gefahren wird . Dann wäre das ja auch steuerlich relevant ,also kannst du dieses Argument von dir in die Tonne hauen !
Nein, sowas wird u.a. in der Schwungklasse des NEFZ berücksichtigt. Deswegen kann man oft zb 18er nicht mit Panoramaschiebedach kombinieren.
Klimaanlage wäre sowas wie der S/S Ausschaltknopf.
Zitat:
@daxmann4u schrieb am 11. Mai 2016 um 10:47:21 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 11. Mai 2016 um 10:44:24 Uhr:
Genau.
Fehlt nur noch der Nachweis, dass diese Veränderung des Fahrzeugs nicht verboten ist und, wie schon geschrieben, darum sollte sich derjenige kümmern, der die Veränderung durchführt.Du bist einfach unbelehrbar!
😁😁😁
"Ist die Start-Stop Bestandteil der Typprüfung ("Betriebserlaubnis"😉 des Fahrzeugs, dann ist sie bei der Messung der der Abgas- und CO2-Werte vollständig mit eingeflossen.
Eine Deaktivierung würde dann die Abgas- und CO2-Werte des Fahrzeugs erhöhen und damit würde die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen (§19.2 StVZO). Damit ist dann eine Außerbetriebsetzung Hersteller-seitig nicht mehr möglich.
Seit 1.6.2012 ist das Erlöschen der BE ein eigenständiger Bußgeldtatbestand:
- 90 Euro + 3 Punkte für den Fahrer
- 135 Euro + 3 Punkte für den Halter (zusätzlich)
- 135 Euro + 3 Punkte, wenn Fahrer und Halter die selbe Person sind
zuzüglich jeweils 23,50 Kosten und Gebühren.
Sollte man wissen, wenn man das wie auch immer macht, und sollte man auch nennen, wenn man Anleitungen zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit mit doch recht erheblichen Kollateraleffekten so einfach in das Netz stellt."
Zitat aus einem anderen Forum.
Der letzte Absatz ist entscheidend😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@i need nos schrieb am 11. Mai 2016 um 12:31:18 Uhr:
"Ist die Start-Stop Bestandteil der Typprüfung ("Betriebserlaubnis"😉 des Fahrzeugs, dann ist sie bei der Messung der der Abgas- und CO2-Werte vollständig mit eingeflossen.Eine Deaktivierung würde dann die Abgas- und CO2-Werte des Fahrzeugs erhöhen und damit würde die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen (§19.2 StVZO). Damit ist dann eine Außerbetriebsetzung Hersteller-seitig nicht mehr möglich.
Seit 1.6.2012 ist das Erlöschen der BE ein eigenständiger Bußgeldtatbestand:
- 90 Euro + 3 Punkte für den Fahrer
- 135 Euro + 3 Punkte für den Halter (zusätzlich)
- 135 Euro + 3 Punkte, wenn Fahrer und Halter die selbe Person sind
zuzüglich jeweils 23,50 Kosten und Gebühren.Sollte man wissen, wenn man das wie auch immer macht, und sollte man auch nennen, wenn man Anleitungen zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit mit doch recht erheblichen Kollateraleffekten so einfach in das Netz stellt."
Zitat aus einem anderen Forum.
Der letzte Absatz ist entscheidend😉
Jetzt fehlt noch die überprüfbare Quelle.
Zitat:
@i need nos schrieb am 11. Mai 2016 um 12:31:18 Uhr:
"Ist die Start-Stop Bestandteil der Typprüfung ("Betriebserlaubnis"😉 des Fahrzeugs, dann ist sie bei der Messung der der Abgas- und CO2-Werte vollständig mit eingeflossen.Eine Deaktivierung würde dann die Abgas- und CO2-Werte des Fahrzeugs erhöhen und damit würde die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen (§19.2 StVZO). Damit ist dann eine Außerbetriebsetzung Hersteller-seitig nicht mehr möglich.
Seit 1.6.2012 ist das Erlöschen der BE ein eigenständiger Bußgeldtatbestand:
- 90 Euro + 3 Punkte für den Fahrer
- 135 Euro + 3 Punkte für den Halter (zusätzlich)
- 135 Euro + 3 Punkte, wenn Fahrer und Halter die selbe Person sind
zuzüglich jeweils 23,50 Kosten und Gebühren.Sollte man wissen, wenn man das wie auch immer macht, und sollte man auch nennen, wenn man Anleitungen zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit mit doch recht erheblichen Kollateraleffekten so einfach in das Netz stellt."
Zitat aus einem anderen Forum.
Der letzte Absatz ist entscheidend😉
wie auf Seite 30 geschríeben und oben fett markiert:
Alle Autohersteller müssen den Kohlendioxid-Ausstoß ihrer Neuwagenflotte im Durchschnitt auf 130 Gramm pro 100 Kilometer senken. Die Start/Stopp Funktion soll mit dazu beitragen, das Ziel zu erfüllen und gehört also in einen definierten Fahrzyklus.
bald habt ihr es 😉
Zitat:
@rv112xy schrieb am 11. Mai 2016 um 10:53:14 Uhr:
Die Steuerung des Motors wird damit nicht beeinflusst, da das ein ganz anderes Stg. ist, wenn wir schon ins Detail gehen wollen.
Natürlich wird in die Steuerung des Motors eingegriffen wenn der Motor durch S/S abgeschaltet wird. Und wenn das Abschalten verhindert wird ist es eine Manipulation.
Wie glaubst du denn, dass der Motor abgestellt wird?
Dass ein Heinzelmännchen den Schlüssel umdreht?
Zitat:
@i need nos schrieb am 11. Mai 2016 um 12:31:18 Uhr:
[.....]
Seit 1.6.2012 ist das Erlöschen der BE ein eigenständiger Bußgeldtatbestand:
- 90 Euro + 3 Punkte für den Fahrer
- 135 Euro + 3 Punkte für den Halter (zusätzlich)
- 135 Euro + 3 Punkte, wenn Fahrer und Halter die selbe Person sind
zuzüglich jeweils 23,50 Kosten und Gebühren.
[.....]
Wir haben aber 2016 und da ist der Bußgeldkatalog mit der Fassung vom 1. Mai 2014 gültig!
Demnach wird das Fahren ohne Betriebserlaubnis mit 50 EUR und NULL Punkte geahndet.
Ich bin nicht überzeugt davon, dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn man S&S deaktiviert und ich hab auch noch keine ernstzunehmende Quelle dazu gesehen. Ich glaube eher es ist eine Grauzone und es interessiert niemanden ernsthaft. Wenn es irgendwie relevant wäre dann gäbe es auch eine entsprechende Eintragung ähnlich wie beim Tuning.
Zitat:
@navec schrieb am 11. Mai 2016 um 12:19:44 Uhr:
....Auch ich beschleunige mit meinem Motorrad auf der Landstraße durchaus mal kurz auf 150km/h und weiß trotzdem ganz genau, dass das nicht zulässig ist....
Dann brauchst du auch hier nicht den Moralapostel zu spielen .
Ich hatte mir bei meinem Ex-Golf 5 den Gurtwarner deaktiviert, da der schon im Stand aktiv wurde und somit furchtbar genervt hatte. Hat in 10 Jahren weder TÜV noch DEKRA intressiert obwohl das auch ein fester Bestandteil der BE war. Glaub die merken nicht mal wenn Start/Stop nicht funktioniert, denn es gibt ja tausend Gründe warum der Motor nicht ausgehen könnte - zu warm, zu kalt, zu wenig Batterie usw..
Zitat:
@zameck schrieb am 11. Mai 2016 um 14:53:00 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 11. Mai 2016 um 12:19:44 Uhr:
....Auch ich beschleunige mit meinem Motorrad auf der Landstraße durchaus mal kurz auf 150km/h und weiß trotzdem ganz genau, dass das nicht zulässig ist....
Dann brauchst du auch hier nicht den Moralapostel zu spielen .
spiele ich auch nicht, sondern ich stelle bisher lediglich fest, dass eine Veränderung an der Fahrzeugfunktion S&S, ohne entsprechende Zulassung, nicht legal ist.
Ob sich jemand die Deaktivierung programmiert oder sich ein entsprechendes Modul einbaut interessiert mich persönlich überhaupt nicht. Derjenige sollte nur wissen was er tut.
Um mehr geht es mir nicht.
Wenn jemand z.B. schreibt:
ich habe S&S deaktiviert, ich weiß es dass es illegal ist, aber es interessiert mich (aus welchen Gründen auch immer) nicht.
..hätte ich gar nichts dazu geschrieben, denn ich halte das Risiko "erwischt" zu werden und eventuelle diesbezügliche Folgen, für sehr überschaubar.
Nur wenn Leute hier ständig, ohne einen einzigen Nachweis, behaupten, dass diese Veränderung am Fz legal wäre, bin ich nicht damit einverstanden.
Was das mit Moralapostel zu tun haben soll, weiß ich jetzt nicht.
Zitat:
@zameck schrieb am 11. Mai 2016 um 14:53:00 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 11. Mai 2016 um 12:19:44 Uhr:
....Auch ich beschleunige mit meinem Motorrad auf der Landstraße durchaus mal kurz auf 150km/h und weiß trotzdem ganz genau, dass das nicht zulässig ist....
Dann brauchst du auch hier nicht den Moralapostel zu spielen .
der entscheidende Unterschied ist: zu schnell Fahren ist strafbar und es hat keiner behauptet, dass es das nicht ist.